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7. April 2025
Generationenberatung: Nichts geht ohne Vorsorgevollmachten

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Generationenberatung: Nichts geht ohne Vorsorgevollmachten

Generationenberatung: Nichts geht ohne Vorsorgevollmachten

Vorsorgevollmacht hätte Lösung gebracht

In einem weiteren Praxisfall aus dem Jahr 2023 wird ebenfalls deutlich, wie wichtig eine funktionierende Notfallplanung ist: Ein Makler aus Kassel hatte neben biometrischen Absicherungen seiner Kunden auch verschiedene Lösungen zum Vermögensaufbau vermittelt. Konkret bestanden bei seinen Kunden zwei Fondspolicen, drei verschiedene Depotkonten (für Eltern und Kinder) ein Bausparvertrag und eine „alte“ Kapitallebensversicherung mit hohen Garantiewerten. Aufgrund eines Schlaganfalles wird der Ehemann zum Betreuungsfall. Da auch hier keine Vorsorgevollmachten bestehen, wird die Ehefrau als gerichtlich bestellte Betreuerin eingesetzt.

Das Betreuungsrecht schreibt vor (§1835 BGB), dass zu Beginn eine vollständige Vermögensaufstellung erstellt werden muss und künftig alle Einnahmen und Ausgaben erfasst und mit Belegen dem Gericht vorgelegt werden müssen. Des Weiteren ist gesetzlich vorgeschrieben, dass alle Vermögenswerte, die nicht für die laufenden Ausgaben der nächsten ca. drei bis vier Monate benötigt werden, auf einem sogenannten verzinslichen Konto bei einem zur Anlage geeigneten Kreditinstitut angelegt werden müssen (§1841 BGB). Dazu kommt laut §1845 BGB eine Sperrvereinbarung, durch die nur durch Genehmigung des Betreuungsgerichtes die Ehefrau als Betreuerin darüber verfügen kann.

Ein verzinsliches Konto bei einem Kreditinstitut ist in der Regel lediglich ein sogenanntes „Tagesgeld“ oder „Sparkonto“. Das bedeutet konkret, alle vorhandenen oben genannten Verträge, Depotkonten des Kunden müssen aufgelöst werden. Das betrifft auch die Konten, die für die Kinder gedacht waren, aber auf den Ehemann liefen.

In dem konkreten Fall hätte ebenfalls eine Vorsorgevollmacht die Lösung gebracht und der Ehefrau die Möglichkeit gegeben, eigenständig und im Sinne der gesamten Familie zu entscheiden, wie die Verwaltung der bestehenden Vermögenswerte weitergeführt wird. Der Makler war mit den beiden Fondspolicen noch in der Stornohaftung und musste anteilige Courtagen zurückzahlen. Dazu kommt, dass die Kundenverbindung seitens der Familie beendet wurde, weil das Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben war.

Als Makler über den Tellerrand denken

Es ist an der Zeit, dass die Branche aufwacht und im Sinne ihrer Kunden und dem gegebenen Vertrauen über den sogenannten „Tellerrand“ hinaus denkt und handelt. Da das Erstellen einer Vorsorgevollmacht und weiterer Dokumente nicht nur eine gewisse Zeit und Fachkenntnis erfordert, sondern auch in den Bereich der Rechtsdienstleistung fällt, dürfen Vermittler nicht einfach „drauf los“ beraten. Hilfreich ist es hier, auf ein Netzwerk zuzugreifen und die Beratung an spezialisierte Juristen zu übergeben.

Über Steffen Moser

Steffen Moser ist der Familienbeschützer®, zertifizierter Generationenberater und Notfallmanager. Er und sein Team bieten zu den Themen im Artikel weitreichende Unterstützung für Vermittler an. Kunden bekommen in einem kostenfreien Erstgespräch einen Überblick über die Auswirkungen gerichtlicher Betreuung im Alltag und die Möglichkeiten, Vorsorgedokumente zu erstellen. Auf Wunsch werden sie auch bei der Einrichtung der Notfallplanung begleitet. Dafür stehen verschiedene Lösungen zur Verfügung. Die Rechtsberatung wird durch spezialisierte Fachanwaltsgesellschaften persönlich durchgeführt. In der Zusammenarbeit stellen Vermittler lediglich den Kontakt her, haben selbst aber weder Zeit- noch Beratungsaufwand und bekommen laut Moser dennoch das gesamte Cross-Selling-Potenzial geliefert.

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Ein Artikel von
Steffen Moser