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16. Mai 2024
Für wen eine Dread-Disease-Versicherung von Vorteil sein kann

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Für wen eine Dread-Disease-Versicherung von Vorteil sein kann

In der Arbeitskraftabsicherung spielt die Dread-Disease-Versicherung eine eher untergeordnete Rolle. Dennoch gehört sie in eine Beratung zur Arbeitskraftabsicherung. Für bestimmte Personenkreise kann sie zudem durchaus vorteilhaft sein, wie die Maklerin Nadine Romming im Interview erläutert.

Interview mit Nadine Romming, Gesellschafterin der VERMAS Versicherungsmakler Service GmbH sowie Dozentin unter anderem bei der Deutsche Makler Akademie
Frau Romming, was ist die Dread-Disease-Versicherung für Sie: eine Notlösung, ein Ersatz oder eine sinnvolle Ergänzung in der Arbeitskraftabsicherung?

Die Arbeitskraftabsicherung besteht innerhalb unserer Beratung nicht nur aus einem Produkt. Meist ist es der Zusammenhang von Kundenbedarf und Absicherungsmöglichkeit, die uns nicht immer, aber immer wieder auch die Dread-Disease-Versicherung als geeignetes Ab­sicherungsprodukt erkennen lässt. Vor allem auch in der Absicherung von wichtigen Mitarbeitern für Firmen oder bei der gegenseitigen Gesellschafterabsicherung wird neben der Risikolebensversicherung auch die Dread-Disease-­Versicherung als Absicherungsvariante gerne genommen.

In der Maklerschaft ist sie umstritten. Können Sie das nachvollziehen?

Die Gründe, warum die Dread-Disease-Versicherung in der Maklerbranche umstritten ist, sind vielfältig. Häufig werden zu hohe Prämien im Vergleich zu anderen Produkten, Einschränkungen und Ausschlüsse in den Leistungen oder die Komplexität des Versicherungsprodukts kritisiert.

Bei den Einschränkungen und Ausschlüssen kann ich es etwas nachvollziehen. Dadurch, dass nicht alle Krankheiten und Erkrankungen abgedeckt sind, kann es oft zu Missverständnissen bei Kunden und Maklern kommen. Wenn dann ein Kunde merkt, dass eine Erkrankung, die er selbst für sehr wichtig erachtet, nicht versichert ist, führt dies bei fehlender vorheriger Aufklärung oft zu Unklarheiten und schlussendlich zu einem Mangel an Vertrauen gegenüber dem Vermittler. Um diesen Punkt zu umgehen, müssen Vermittler wissen, dass eine Dread-Disease-Versicherung häufig erklärungsbedürftiger ist als andere Themen der Arbeitskraftabsicherung.

Des Weiteren verstehe ich ebenso die Kritik an der Komplexität der Versicherungsprodukte. Denn nicht nur die versicherten Krankheiten müssen erklärt werden, sondern teilweise auch die Konditionen des Vertrags während der Laufzeit. Neben den unterschiedlichen Möglichkeiten von Überschussbeteiligungen, Nachversicherungsgarantien und zusätzlichen Einschlüssen sind Produkte auf Fondsbasis ebenso erklärungsbedürftiger, da hier zum Beispiel ab dem fünften Versicherungsjahr Beiträge oder Leistungen je nach Fondsrendite angepasst werden müssen. Auch das muss vor Vertragsabschluss, aber auch während der Laufzeit dem Kunden öfters erläutert werden.

Wann und wem empfehlen Sie dann den Abschluss?

Die Empfehlung einer Dread-Disease-Versicherung kommt bei mir zum einen in der allgemeinen Beratung zur privaten Arbeitskraftabsicherung zur Sprache.

Bei Familien kann es beispielsweise wichtig sein, nicht nur im Falle der Berufsunfähigkeit, sondern auch bei einer schweren Erkrankung zwischenzeitlich zusätzlich angefallene Kosten für zum Beispiel die Kinderbetreuung oder eine Haushaltshilfe abfangen zu können. Diese Kosten fallen auch an, wenn die schwere Krankheit schlussendlich nicht zu einer Berufsunfähigkeit führt. Außerdem sind bei der Absicherung von Eltern in einigen Tarifen auch automatisch die Kinder bis zu einer gewissen Ver­sicherungssumme mitversichert.

Außer für Familien kann die Versicherung auch für handwerklich Berufstätige infrage kommen, für die eine Berufsunfähigkeitsabsicherung aufgrund der Höhe des Beitrags nicht finanzierbar ist. Unter den versicherbaren Berufen spielt es keine Rolle, ob die versicherte Person in einem kaufmännischen oder handwerklichen Beruf tätig ist.

Abgesehen von der privaten Ab­sicherung der Arbeitskraft wird die Dread-Disease-Ver­sicherung von mir zum anderen auch häufig bei Gewerbetreibenden und Freiberuflern angeboten. Im Rahmen der betrieblichen Arbeitskraftabsicherung werden entweder Schlüsselkräfte abgesichert, oder Gesellschafter sichern sich gegenseitig für den Fall einer schweren Krankheit ab.