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17. Januar 2014
Entscheidender Schritt zur Regulierung des Vertriebs

Entscheidender Schritt zur Regulierung des Vertriebs

Die neue Finanzmarktrichtlinie gewinnt an Kontur. Vertreter der EU-Kommission, des EU-Parlaments und des europäischen Rates haben sich auf die Eckpunkte zu MiFID II geeinigt. Unter anderem wird der Hochfrequenz- und Rohstoffhandel geregelt. Wertpapier-Berater müssen künftig mehr dokumentieren. Die Vergütungssysteme wurden nicht angetastet. Ein schriftliches Protokoll liegt noch nicht vor, deshalb fällt auch die Deutung der Verhandlungsergebnisse den deutschen Marktteilnehmern schwer.

Die neue Finanzmarktrichtlinie gewinnt an Kontur. Vertreter der EU-Kommission, des EU-Parlaments und des europäischen Rates haben sich auf die Eckpunkte zu MiFID II geeinigt. Unter anderem wird der Hochfrequenz- und Rohstoffhandel geregelt. Wertpapier-Berater müssen künftig mehr dokumentieren. Die Vergütungssysteme wurden nicht angetastet. Ein schriftliches Protokoll liegt noch nicht vor, deshalb fällt auch die Deutung der Verhandlungsergebnisse den deutschen Verbänden schwer.

Gleichermaßen wird jedoch begrüßt, dass der Verbraucherschutz gestärkt wird und erstmals auch der Wertpapierhandel im risikoreichen Bereich mit erfasst wird. Ein Aufatmen gibt es in der Diskussion um die Vergütungssysteme. Honorar- und Provisionsberatung bleiben gleichwertig nebeneinander bestehen. Gemäß MiFID sollen Anlageberater zukünftig aber offenlegen, ob sie abhängig beraten oder nicht. Ihnen bleibt die Entscheidung überlassen, ob sie mit der Bezeichnung „unabhängig“ werben, dann aber auf Vertriebsprovision verzichten müssen. Die Versicherungsvermittlung gegen Provision wird von der MiFID nun vorerst nicht erfasst. Der BVK zeigt sich erleichtert: „Wenngleich zurzeit noch kein abschließender Text über die finale Entscheidung vorliegt, lässt sich im Wesentlichen festhalten, dass ein auf EU-Ebene diskutiertes Provisionsverbot in der Versicherungsvermittlung anscheinend vom Tisch ist“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Das hatten wir immer gefordert und deshalb begrüßen wir das Ergebnis des Triloggesprächs. Damit werden die provisionsbasierte Beratung und Versicherungsvermittlung weiterhin auch in Deutschland möglich sein.“

Der BVK fordert weiterhin, im Bereich der klassischen Lebensversicherung andere Regelungen gelten zu lassen als die für Anlageprodukte. Denn Produkte mit Versicherungscharakter gehörten in das Regelungswerk zur europäischen Vermittlerrichtlinie IMD. Die Verhandlungen zur IMD 2 verschieben sich jedoch ständig – eine Einigung wird hier nicht so schnell erwartet. Ob und inwieweit Regelungen der MiFID doch noch in die IMD 2 einfließen könnten, scheint noch nicht klar zu sein. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) jedenfalls kritisiert die Entscheidung auf EU-Ebene, mit MiFID II auch die Regeln für den Versicherungsvertrieb zu ändern. Auf EU-Ebene gäbe es mit der Novellierung der Versicherungsvermittlerrichtlinie bereits ein Regulierungsvorhaben für den Versicherungsmarkt.

Enttäuschung bei deutschem Fondsverband

Der deutsche Fondsverband BVI sieht das anders und kritisiert, dass der Vertrieb von Investmentprodukten stärker reguliert wird, es aber für Käufer kapitalbildender Versicherungen weiterhin keine vergleichbaren Regeln gebe. Diese Diskrepanz ist nach Ansicht des BVI nicht im Sinne der Verbraucher und des fairen Wettbewerbs.

Die Kritik des Verbands bezieht sich aber auch auf andere Punkte. Die MiFID unterscheidet künftig nach sogenannten „komplexen“ und „nicht-komplexen“ Anlageprodukten. Erstere gelten als erklärungsbedürftiger. Der Vertrieb an Privatanleger ist deshalb nur eingeschränkt möglich. Auch OGAW-konforme Publikumsfonds können als „komplex“ eingestuft werden, so der BVI. Dies treffe paradoxerweise auch einige Garantiefonds. Der beratungsfreie Vertrieb dieser Fonds, beispielsweise über Direktbanken oder Fondsplattformen, werde daher künftig nicht mehr möglich sein, erklärt der Verband und hält es für widersinnig, dass ausgerechnet wenig riskante Fondstypen im Vertrieb eingeschränkt werden sollen.

MiFID II soll bis 2017 europaweit umgesetzt werden. Zuvor wird über die Richtlinie aber noch unter den Finanz- und Wirtschaftsministern der EU-Länder beraten, bevor sie das Parlament verabschiedet.

Siehe auch: Provisionsdiskussion in Brüssel: "Die Gefechtslage ist unübersichtlich"