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19. September 2024
Elementarversicherung: Pflicht oder freie Wahl?

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Elementarversicherung: Pflicht oder freie Wahl?

Elementarversicherung: Pflicht oder freie Wahl?

Debatte um eine verpflichtende Elementarschadenversicherung

Angesichts dieser Realität kam erneut die Diskussion über eine verpflichtende Elementarschadenversicherung auf, verstärkt nach einem einstimmigen Bundesratsbeschluss im März 2023. Dieser forderte die Bundesregierung auf, entsprechende Maßnahmen zu prüfen, wurde jedoch Ende desselben Jahres vorerst zurückgestellt, nachdem Bundesjustizminister Marco Buschmann weitreichende Bedenken geäußert hatte. Die jüngsten Überflutungen in Bayern, Baden-Württemberg und im Saarland führten zu weiteren Debatten, aber bisher ohne Einigung auf Länder- oder Bundesebene.

Aktueller Stand der Elementarversicherung in Deutschland

Eine verpflichtende Versicherung per Gesetz könnte eine umfassendere Lösung bieten, unterstützt durch die Versicherungswirtschaft, um in erster Linie für jedermann zugängliche Tarife anzubieten. Ein Teil der staatlichen Ausgaben für Betroffene könnte künftig in andere Bereiche investiert werden. Doch die Realität zeigt, dass eine solche Pflichtversicherung vorerst nicht kommen wird.

Vergleicht man die Bereitschaft zur Absicherung in verschiedenen Versicherungszweigen wie beispielsweise der Kfz-Versicherung, zeigt sich eine deutlich höhere Bereitschaft, für ein nicht existenzielles Risiko vorzusorgen. Für mehrere hundert Euro wird oft eine Voll- und/oder Teilkaskoversicherung abgeschlossen, um ein Auto im Wert von ein paar Tausend Euro abzusichern. Demgegenüber stehen bei der Gebäudeversicherung Werte, deren Verlust die jetzige und zukünftige Existenz der Kunden gefährden kann, insbesondere für junge Familien mit hoher Restschuld auf ihrem Eigenheim. Um einen bedarfsgerechten, zeitgemäßen Schutz zu gewährleisten und solchen Risiken vorzubeugen bzw. entgegenzuwirken, ist es notwendig, den Versicherungsschutz der Gebäudeversicherung durch die Hinzunahme einer Elementardeckung zu vervollständigen.

Trotz der jüngsten Hochwasserereignisse scheint das Bewusstsein für das Thema Elementarversicherung noch nicht flächendeckend in Deutschland angekommen zu sein. Elementarabsicherung ist keineswegs eine Luxusabsicherung, sondern vielmehr eine Existenzabsicherung.

Verantwortung der Versicherungsvermittler

Für eine höhere Durchdringung der Elementarschadenversicherung bedarf es neben der Bereitschaft und des Verständnisses der Kunden auch einer risikoadäquaten Beratung durch Versicherungsvermittler. Angesichts des Klimawandels und der steigenden Extremwetterereignisse müssen sie Immobilienbesitzer proaktiv über die existenziellen Gefahren von Elementarschadenereignissen beraten. Diese können nicht nur den Kunden schützen, sondern auch zur positiven Kundenbindung beitragen – während falsche oder fehlende Beratung zu rechtlichen Konsequenzen für den Vermittler führen kann.

Fazit: Elementarversicherung ist Existenzabsicherung

Die klimatischen Veränderungen, einhergehend mit zunehmenden Extremwetterereignissen, stellen Kunden und Vermittler vor einen erhöhten Absicherungs- und Beratungsbedarf. Manche Kunden mögen sich bei der Entscheidung über den Abschluss oder die Notwendigkeit einer Elementarschadenversicherung schwertun. Die Nutzung von Schadenbeispielen und praktischen Tools wie dem „Hochwasser-Check“ auf www.dieversicherer.de können helfen, das Thema greifbarer zu machen und Kunden über ein für sie existenzielles Risiko hin zu beraten. So trägt jeder Vermittler seinen Teil dazu bei, dass mehr Menschen in Deutschland gegen die wachsenden Risiken des Klimawandels geschützt sind.

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Bild: © eepbabes – stock.adobe.com

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Ein Artikel von
Halime Koppius