Nachhaltiges Gesamtkonzept statt Pflichtdebatte
Eine Versicherungspflicht gegen Elementarschutz führe also weder zu geringeren Schäden noch zu vermehrten Präventionsmaßnahmen im Gebäudebereich wie auch bei der Klimafolgenanpassung, stellt der GDV fest. Stattdessen befürwortet der oberste Branchenverband daher die Implementierung eines nachhaltigen Gesamtkonzepts statt einer Versicherungspflicht. Zentral darin sind drei Kernelemente:
- Versicherungsschutz für private Hauseigentümer,
- verbindliche Schritte zur Klimafolgenanpassung und
- Vorsorge für einen katastrophalen Kumulschadenfall.
Versicherungsschutz für private Hauseigentümer
Als erstes Element schlägt der GDV schlägt vor, dass die Versicherungswirtschaft allen Eigentümern, die bereits eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen haben, eine zusätzliche Naturgefahrendeckung anbietet, ihnen aber gleichzeitig ein Opt-out ermöglicht; dies allerdings nur Zug um Zug gegen eine Haftungsfreistellung von Versicherern und Staat für den Fall des Eintritts einer nicht versicherten Naturgefahr. Im Neugeschäft beabsichtigen die Versicherer allen privaten Hauseigentümern – unabhängig von der Gefährdung – nur noch eine vollintegrierte Wohngebäudeversicherung inklusive Elementarschadenabsicherung anzubieten.
Verbindliche Schritte zur Klimafolgenanpassung
Im Gegenzug für den optimierten Versicherungsschutz im Bereich der privaten Hausbesitzer fordert der GDV vom Gesetzgeber im zweiten Element verbindliche Schritte zur Klimafolgenanpassung. Dazu zählen nach GDV-Auffassung beispielsweise die Einführung einer verpflichtenden Gefährdungsbeurteilung für Bauwerke in Bezug auf Klimafolgen und Extremwetterereignisse oder die Verankerung der Anpassung an den Klimawandel im Bauordnungsrecht als allgemeines Schutzziel. Zugleich verlangt der GDV aber auch klare Bauverbote in exponierten Gebieten.
Vorsorge für den katastrophalen Kumulschadenfall
Da weder die Einflüsse des Klimawandels vollständig quantifiziert noch die Risikolagen auf absehbare Zeit wesentlich gesenkt werden können, sieht sich die Versicherungswirtschaft nach Auffassung ihres Gesamtverbandes bei der Risikomodellierung mit erheblichen Unbekannten konfrontiert. Daher fordert der GDV als drittes Element eine verbesserte Vorsorge für den katastrophalen Kumulschadenfall. Darin spricht sich der Verband für eine Begrenzung der Verluste – also eine sogenannte stopp-loss-Regelung – aus, die aber erst jenseits des heute bekannten 200-Jahres-Schadens eintreten soll. (as)
Bild: © Gajus – stock.adobe.com
Seite 1 Elementarschaden: GDV bevorzugt Gesamtkonzept statt Pflicht
Seite 2 Nachhaltiges Gesamtkonzept statt Pflichtdebatte
- Anmelden, um Kommentare verfassen zu können