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28. März 2022
Elementarschaden: GDV bevorzugt Gesamtkonzept statt Pflicht

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Elementarschaden: GDV bevorzugt Gesamtkonzept statt Pflicht

Elementarschaden: GDV bevorzugt Gesamtkonzept statt Pflicht

Braucht es in Deutschland angesichts klimawandelbedingter Risiken eine Versicherungspflicht gegen Elementarschäden? Der GDV hat nun auf einer Online-Veranstaltung in der vergangenen Woche ein Papier präsentiert, wonach ein klug konzipiertes Gesamtkonzept mehr helfen würde als die Einführung einer Pflicht.

Seit der Hochwasserkatastrophe durch Starkregen-Tief Bernd im Juli 2021 wird in der Versicherungsbranche und darüber hinaus wieder kontrovers über eine verbindliche Elementarversicherung für Hausbesitzer diskutiert. So befürwortet der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen (SVRV) in seinem Gutachten die Einführung einer solchen Versicherungspflicht, wie AssCompact bereits berichtete. Auf einer Online-Veranstaltung – organisiert vom Forum V des Nordbayerischen Instituts für Versicherungswissenschaft und -wirtschaft – hat der GDV nun ein Konzept zur Erhöhung der Versicherungsdichte vorgestellt – ohne Einführung einer Pflichtversicherung.

Pflichtversicherung: komplexe Ausgangslage

Die Diskussion um die Einführung einer staatlichen Pflichtversicherung gegen Elementarschäden wurzelt in einer recht komplexen Ausgangssituation. So ist das Risikobewusstsein für neue klimawandelbedingte Veränderungen unter den Hausbesitzern recht gering ausgeprägt – eine Beobachtung, die bereits im Zusammenhang mit dem SVRV-Gutachten analysiert worden war. Weiter ignorieren viele Immobilieneigentümer bereits bestehende, allgemeine Sorgfaltspflichten zur Prävention gegen Hochwasser, die sich aus § 5 Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes ergeben. Auf der Seite von Bund, Ländern und Kommunen wird dagegen auch nicht weiter darauf verzichtet, die Entwicklung und Ausdehnung von Siedlungsfläche zugunsten eines verbesserten Hochwasserschutzes zu bremsen. So wurden nach GDV-Angaben seit dem Jahr 2000 insgesamt 32.000 Neubauten in behördlich ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten genehmigt. Aber auch die Versicherer sehen sich mit großen Aufgaben konfrontiert: Zum einen erreichen sie viele ihrer Bestandskunden nicht in einem erforderlichen Umfang. Zum anderen müssen sie aber vermehrt die Folgen des Klimawandels mitsamt den Schadenfällen kalkulieren und entsprechend in ihre Prämien einpreisen.

Was gegen eine Pflichtversicherung spricht

Ungeachtet verfassungsrechtlicher Bedenken sprechen aus Sicht des GDV gleich mehrere Punkte gegen die Einführung einer Pflichtversicherung. Zunächst bedeute die Versicherungspflicht gleichzeitig immer auch einen Kontrahierungszwang für die Versicherer. Damit würde der Staat erheblich in die Gewerbe- bzw. Vertragsfreiheit eingreifen. Möglicherweise könnten dann kleine Spezialversicherer oder nur regional tätige Versicherer im Schadenfall Probleme mit ihren Deckungskonzepten bekommen. Außerdem befürchtet der GDV infolge einer Pflicht einen ungleich größeren Bürokratieaufwand, beispielsweise bei Nachweispflichten, der Erstellung eines Elementarregisters, aber auch bei Androhung oder Durchsetzung von Sanktionierungen. Abschließend wäre nach GDV-Auffassung sogar eine sinkende Gesamtversicherungsdichte denkbar, da ohne Elementarbaustein auch keine Wohngebäudeversicherung mehr abgeschlossen werden könnte.

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