AssCompact suche
Home
Steuern & Recht
4. Juni 2021
Doppelbesteuerung von Renten – Scholz kündigt Steuerreform an

1 / 2

Doppelbesteuerung von Renten – Scholz kündigt Steuerreform an

Bundesfinanzminister Olaf Scholz plant eine Steuerreform nach der Bundestagswahl. Damit will er unter anderem eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung von Renten vermeiden. Das Bundesministerium der Finanzen legt derweil offen, weshalb eine derartige Reform nach den BFH-Urteilen zwingend geboten ist.

Am vergangenen Montag, dem 31.05.2021, hat der Bundesfinanzhof (BFH) sich zu der Frage geäußert, ob die aktuelle Rentenbesteuerung eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung darstellt (AssCompact berichtete). In den beiden verhandelten Fällen erkannte der BFH keine doppelte Besteuerung. Legt man jedoch die vorgestellten Berechnungsvorgaben des BFH an, wird deutlich, dass spätere Rentnerjahrgänge durchaus von einer Doppelbesteuerung betroffen sein könnten, sofern der Gesetzgeber nicht handelt.

Scholz stellt Steuerreform in Aussicht

Der Bundesfinanzminister und SPD-Kanzlerkandidat, Olaf Scholz, begrüßte das Urteil und machte gegenüber verschiedenen Medienhäusern deutlich, dass direkt nach der Regierungsbildung – im Anschluss an die Bundestagswahl im Herbst – eine Steuerreform nötig sei. Mithilfe dieser Reform könne auch in Zukunft eine doppelte Besteuerung von Renten vermieden werden.

Ministerium äußert sich zu Berechnungsparametern des BFH

Das von Scholz geführte Bundesfinanzministerium (BMF) macht in einer Mitteilung zum Thema Rentenbesteuerung derweil deutlich, weshalb es vor Verkündung des BFH-Urteils nicht von einer doppelten Besteuerung ausgegangen war, seine Ansicht nun aber aufgrund der vorgestellten Berechnungsvorgaben des BFH geändert hat.

Rentenfreibetrag

Zur Beantwortung der Frage, ob eine doppelte Besteuerung von Renten vorliegt, wurden bisher bereits zwei Zahlen miteinander verglichen, erklärt das BMF. Auf der einen Seite die Einzahlungen in die Rentenkasse, die aus dem bereits versteuerten Einkommen erfolgt sind. Und auf der anderen Seite der Teil der Rente, der steuerfrei ausgezahlt wird. Dabei wird die jährliche Rentenzahlung mit der statistischen Lebenserwartung multipliziert, um die beiden Summen vergleichen zu können. Daraus ergibt sich der sogenannte Rentenfreibetrag. Dabei handelt es sich um einen fixen Betrag, der einmalig festgesetzt wird.

Wie prüft die Finanzverwaltung auf Doppelbesteuerung?

Ist dieser Rentenfreibetrag höher als die Summe aller Beiträge, die aus dem versteuerten Einkommen während des Erwerbslebens eingezahlt wurden, liegt keine Doppelbesteuerung vor. Liegt die steuerfrei ausgezahlte Rente in Summe jedoch niedriger als die eingezahlten Beiträge aus dem versteuerten Einkommen, ist eine doppelte Besteuerung gegeben.

Grundfreibetrag fälschlicherweise eingerechnet

Ob eine verbotene Doppelbesteuerung vorliegt, ist folglich hauptsächlich von der Höhe des Rentenfreibetrags abhängig. Bisher habe die Finanzverwaltung bei der Ermittlung der steuerfrei bleibenden Rentenzuflüsse zusätzlich den allgemeinen steuerlichen Grundfreibetrag (aktuell 9.744 Euro) berücksichtigt, so das BMF.

Seite 1 Doppelbesteuerung von Renten – Scholz kündigt Steuerreform an

Seite 2 Grundfreibetrag bleibt außen vor