Separates Gesetzgebungsverfahren gefordert
Und wie kommt es nun dazu, dass eine Reform des gesetzlichen Sicherungsfonds einfach an ein Gesetz zur Stabilisierung des Bankensektors gehängt wird? Diese Frage wirft auch die Stellungnahme des Normenkontrollrats (NKR) auf. Der NKR hätte ein separates Gesetzgebungsverfahren allein schon aus Transparenzgründen bevorzugt. Das BMF hatte sein Vorgehen dem NKR gegenüber damit begründet, die beiden Gesetzesvorhaben stünden in einem hinreichenden sachlichen Zusammenhang.
GDV übt Kritik ...
Das sehen der Bund der Versicherten (BdV) und der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in einer seltenen Einigkeit jedoch anders. Der GDV fordert, dass Änderungen des VAG zukünftig nicht mehr zusammenhanglos in Bankgesetzen abgehandelt werden.
... ebenso wie der BdV
Auch der Vorstandssprecher des BdV, Axel Kleinlein, stimmt in diese Kritik mit ein. Wichtige Änderungen dürften nicht in themenfremden Gesetzen versteckt werden, fordert Kleinlein. Des Weiteren bemängelt der Verband, dass er nicht erneut die Gelegenheit erhielt, Stellung zu beziehen. Im Rahmen des Gesetzesvorhabens rund um den Provisionsdeckel hatte der Verband bereits eine Stellungnahme abgegeben. Innerhalb von 18 Monaten habe sich die Situation für die Lebensversicherer jedoch weiter dramatisch verschlechtert, so Kleinlein. „Die Regierung wäre gut beraten, sich nicht nur auf veraltete Stellungnahmen zu stützen, sondern neue Stellungnahmen einzuholen, um die grundlegenden ökonomischen Erschütterungen der letzten sechs Monate angemessen zu berücksichtigen.“ (tku)
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