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29. Juli 2021
Die Digitale Rentenübersicht aus Sicht der Berater

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Die Digitale Rentenübersicht aus Sicht der Berater

Verbraucher zögern, wenn es ums Teilen von Informationen geht

Die Berater möchten die Digitale Rentenübersicht nutzen, um die Beziehung zu ihren Kunden und die Beratungsqualität noch weiter zu verbessern. Hierzu benötigen sie Einblick in die Informationen der Digitalen Rentenübersicht. Die Verbraucher unterscheiden beim Teilen der Informationen zwischen „Zugriff“ und „Einblick“ gewähren.

Nur knapp 15% der befragten Bürgerinnen und Bürger würden ihrem Berater Zugriff auf die Digitale Rentenübersicht erteilen. Offener reagieren die Verbraucher, wenn es darum geht, lediglich Einblick in die Digitale Rentenübersicht zu geben: In diesem Fall würde nur noch ein Fünftel der Befragten den Inhalt der Digitalen Rentenübersicht nicht teilen. 45% machen ein Teilen mit dem Berater von Rahmenbedingungen abhängig. Besonders zurück­haltend sind die 50- bis 60-Jährigen.

Einigkeit beim Datenschutz und den Erwartungen an die Standmitteilungen

Sowohl Vermittler als auch Verbraucher messen dem Datenschutz beim Umgang mit der Digitalen Rentenübersicht eine hohe Bedeutung bei. Die Mehrzahl würde Informationen nur dann teilen oder annehmen, wenn der Datenschutz eingehalten wird oder die aktive Zustimmung der Kunden vorliegt.

Einig sind sich Berater und Verbraucher auch darin, dass die Standmitteilungen mehr als nur Bruttobeträge der Rentenansprüche ausweisen sollten:

  • Über 80% der Verbraucher ist es wichtig, die tatsächlich zur Verfügung stehenden Leistungen aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge genannt zu bekommen. Statt Bruttobeträgen sollen Beträge nach Abzug von Steuern und Krankenversicherungsbeiträgen ausgewiesen werden. Nahezu 80% der Berater sehen dies ebenso.

Die Verbraucher in der Studie wünschen sich zudem eine Darstellung der gesetzlichen Hinterbliebenenversorgung: Zwei Dritteln Oder Umfrageteil­nehmer ist es wichtig, die Höhe einer zu erwartenden Witwenrente zu kennen; etwas mehr als die Hälfte möchte den jeweiligen Stand der Waisenrente erfahren.

  • Auf der Wunschliste der professionellen Berater steht zudem bei drei Vierteln der Befragten die Darstellung einer möglichen Rentenlücke.
  • Auch möchte mehr als ein Drittel der Berater Mietein­nahmen, Kapitalanlagen und Wohneigentum in der Digitalen Rentenübersicht berücksichtigt sehen – wohl wissend, dass dies derzeit nicht vorgesehen ist.

Die Digitale Rentenübersicht aus Sicht der Berater

Wissen um Rentenansprüche: Viele Gründe, warum Berater gerade jetzt gefragt sind

Die Verbraucherumfrage zeigt, dass das Wissen um zu erwartende Rentenansprüche generell noch nicht sehr ausgeprägt ist: Nur 14% der Befragten im Alter zwischen 20 und 60 Jahren geben an, die Rentenansprüche aus ihrer gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge sehr gut zu kennen. Nahezu die Hälfte der Befragten hat einen groben Überblick über die künftigen Rentenleistungen. Dagegen gibt ein Drittel der Befragten an, keinen Überblick über die Höhe ihrer zu erwartenden Rentenleistungen zu haben. Das heißt, hier herrscht dringender Informations- und Beratungsbedarf. Das geringe Wissen und der hohe Beratungsbedarf gehen mit der Einstellung einher, dass drei Viertel der Verbraucher den Service der Digitalen Rentenübersicht nutzen würden.

Fazit: Es gilt, den Nutzen der Digitalen Rentenübersicht zu vermitteln

Die Erhebung aufseiten der Verbraucher macht deutlich, wie wichtig es ist, Versicherungsnehmern den Nutzen der Digitalen Rentenübersicht zu vermitteln, damit sie die Entwicklung der eigenen Renten­ansprüche erkennen und rechtzeitig Vorsorge treffen können.

Jetzt sind alle Altersvorsorge­berater mehr denn je gefragt, die Verbraucher kompetent und umfassend aufzuklären. Die in den Standmitteilungen aufgeführten Werte werden vielen Verbrauchern erklärt werden müssen. Die bloße Einrichtung einer Digitalen Rentenübersicht wird nicht ausreichen, die sinnvolle Nutzung zu gewährleisten.

Hintergrund: Wie die Digitale Rentenübersicht funktioniert

Ab Dezember 2023 steht den Bundesbürgerinnen und Bundesbürger­n eine „Digitale Rentenübersicht“ zur Verfügung, die sie auf einen Blick über den Stand ihrer persönlichen Altersvorsorge informiert. Das heißt: Auf einer Internetseite der Deutschen Rentenversicherung hat jeder die Möglichkeit, sich den aktuellen Stand seiner gesamten Altersvorsorgeverträge anzeigen zu lassen: In welcher Höhe ist bereits für das Alter vorgesorgt worden und welche Absicherung kann bis zum Rentenbeginn erreicht werden?

Zu den Altersvorsorgeverträgen, die künftig digital dargestellt werden, gehören die gesetzliche Rentenversicherung, private Alters­vorsorgeverträge und Verträge der betrieblichen Altersvorsorge. Mindestens einmal im Jahr gibt es zu jedem Vertrag eine Mitteilung zum aktuellen Stand.

Der Nutzer kann den aktuellen Stand seiner Verträge abfragen, indem er sich mittels elektronischem Personalausweis und seiner Steueridentifikationsnummer ausweist. Die individuellen Daten werden nur für die Abfrage zusammengeführt. Anschließend kann der Nutzer sie freiwillig in einem persönlichen Nutzerkonto speichern – wird das nicht gewünscht, werden die Daten gelöscht.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 07/2021, Seite 30 f., und in unserem ePaper.

Bild: © InsideCreativeHouse – stock.adobe.com

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Ein Artikel von
Martin Gattung