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29. Juli 2021
Die Digitale Rentenübersicht aus Sicht der Berater
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Die Digitale Rentenübersicht aus Sicht der Berater

Die Vorbereitungen für die Einführung der Digitalen Rentenübersicht sind angelaufen. Während ihr Nutzen für die Bürger klar beschrieben ist und die Anbieter über Vorbereitungen für eine reibungslose Übermittlung der Standmitteilungen beraten, ist es noch still, wenn es um die Vertriebspartner geht.

Von Martin Gattung, Gründer und Geschäftsführer der Aeiforia GmbH

Berater verfügen schon heute über reichhaltige Informationen zum Vorsorgestatus ihrer Kunden. Das bestätigt auch eine aktuelle Umfrage (Online-Erhebung zur Digitalen Rentenübersicht, Mai 2021, n= 411, befragt wurden ausschließlich hauptberufliche Berater), die von Aeiforia bei AssCompact in Auftrag gegeben wurde:

  • 80% der befragten Berater greifen bei der Altersvorsorgeberatung auf Informationen zum Wohneigentum und auf Standmitteilungen bereits bestehender Vorsorgeverträge zu.
  • Circa 70% der Befragten kennen die Lohn- und Gehaltsabrechnung ihrer Kunden und sind über vorhandene Kapital­anlagen informiert.
  • Zwei Drittel geben an, die Rentenübersicht der gesetzlichen Rentenversicherung ihrer Kunden zu kennen.

Hier zeigt sich, dass die Berater das Vertrauen ihrer Kunden genießen. Nicht zuletzt auf der Basis dieses Vertrauens beurteilen knapp 80% der befragten Berater die Digitale Rentenübersicht mit ausgezeichnet, sehr gut oder gut.

Mehrheit der Berater plant, die Digitale Rentenübersicht aktiv zu nutzen

Über die Hälfte der Altersvorsorgeberater geht davon aus, dass die Digitale Rentenübersicht die Beratung deutlich vereinfachen wird, da sie so einen besseren Überblick über die Altersvorsorge ihrer Kunden erhalten. Zudem rechnen sie mit einer Verbesserung der Beratungsqualität. Auch Berater, denen bereits heute viele Informationen zur Vorsorgesituation ihrer Kunden vorliegen, gehen davon aus, dass die Digitale Rentenübersicht die Beratung unterstützen wird; sie rechnen allerdings nicht mit neuen zusätzlichen Informationen. Die grundsätzlich positive Erwartungshaltung führt dazu, dass zwei Drittel der befragten Berater planen, die Digitale Rentenübersicht im Beratungsgespräch aktiv zu nutzen.

Positive Beeinflussung-der Kundenbeziehung

Eine positive Beeinflussung der Kundenbeziehung durch die Digitale Rentenübersicht sehen knapp 60% der befragten Berater; ein Drittel geht davon aus, dass die Digitale Rentenübersicht die Kundenbeziehung nicht beeinflussen wird. Nur 1% befürchtet einen negativen Einfluss auf die Kundenbeziehung. Die deutliche Mehrheit der befragten Berater (80%) geht davon aus, dass ihren Kunden auch zukünftig die persönliche Beratung wichtig ist.

Eine von Aeiforia beauftragte Verbraucherumfrage (Online-Erhebung zur Digitalen Rentenübersicht, 12. bis 15.03.2021, im Auftrag der Aeiforia GmbH durchgeführt von Appinio GmbH [n = 1.000, m/w = 50:50, Alter 20 bis 60 Jahre, Durchschnittsalter 39,5 Jahre]) zeigt, dass Verbraucher dies tendenziell ähnlich sehen: Fast die Hälfte der befragten Verbraucher hält eine zusätzliche Beratung für sehr wichtig oder wichtig. Während ein Drittel noch unentschlossen ist, halten 23% eine zusätzliche Beratung für unwichtig oder weniger wichtig. Die Einstellung der Verbraucher zur Digitalen Rentenübersicht zeigt in diesem Punkt zum heutigen Zeitpunkt (noch) kein einheitliches Bild.

Doch auch Berater und Verbraucher haben einen unterschiedlichen Blick auf die Nutzung der Digitalen Rentenübersicht.

Die Digitale Rentenübersicht aus Sicht der Berater

Verbraucher zögern, wenn es ums Teilen von Informationen geht

Die Berater möchten die Digitale Rentenübersicht nutzen, um die Beziehung zu ihren Kunden und die Beratungsqualität noch weiter zu verbessern. Hierzu benötigen sie Einblick in die Informationen der Digitalen Rentenübersicht. Die Verbraucher unterscheiden beim Teilen der Informationen zwischen „Zugriff“ und „Einblick“ gewähren.

Nur knapp 15% der befragten Bürgerinnen und Bürger würden ihrem Berater Zugriff auf die Digitale Rentenübersicht erteilen. Offener reagieren die Verbraucher, wenn es darum geht, lediglich Einblick in die Digitale Rentenübersicht zu geben: In diesem Fall würde nur noch ein Fünftel der Befragten den Inhalt der Digitalen Rentenübersicht nicht teilen. 45% machen ein Teilen mit dem Berater von Rahmenbedingungen abhängig. Besonders zurück­haltend sind die 50- bis 60-Jährigen.

Einigkeit beim Datenschutz und den Erwartungen an die Standmitteilungen

Sowohl Vermittler als auch Verbraucher messen dem Datenschutz beim Umgang mit der Digitalen Rentenübersicht eine hohe Bedeutung bei. Die Mehrzahl würde Informationen nur dann teilen oder annehmen, wenn der Datenschutz eingehalten wird oder die aktive Zustimmung der Kunden vorliegt.

Einig sind sich Berater und Verbraucher auch darin, dass die Standmitteilungen mehr als nur Bruttobeträge der Rentenansprüche ausweisen sollten:

  • Über 80% der Verbraucher ist es wichtig, die tatsächlich zur Verfügung stehenden Leistungen aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge genannt zu bekommen. Statt Bruttobeträgen sollen Beträge nach Abzug von Steuern und Krankenversicherungsbeiträgen ausgewiesen werden. Nahezu 80% der Berater sehen dies ebenso.

Die Verbraucher in der Studie wünschen sich zudem eine Darstellung der gesetzlichen Hinterbliebenenversorgung: Zwei Dritteln Oder Umfrageteil­nehmer ist es wichtig, die Höhe einer zu erwartenden Witwenrente zu kennen; etwas mehr als die Hälfte möchte den jeweiligen Stand der Waisenrente erfahren.

  • Auf der Wunschliste der professionellen Berater steht zudem bei drei Vierteln der Befragten die Darstellung einer möglichen Rentenlücke.
  • Auch möchte mehr als ein Drittel der Berater Mietein­nahmen, Kapitalanlagen und Wohneigentum in der Digitalen Rentenübersicht berücksichtigt sehen – wohl wissend, dass dies derzeit nicht vorgesehen ist.

Die Digitale Rentenübersicht aus Sicht der Berater

Wissen um Rentenansprüche: Viele Gründe, warum Berater gerade jetzt gefragt sind

Die Verbraucherumfrage zeigt, dass das Wissen um zu erwartende Rentenansprüche generell noch nicht sehr ausgeprägt ist: Nur 14% der Befragten im Alter zwischen 20 und 60 Jahren geben an, die Rentenansprüche aus ihrer gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge sehr gut zu kennen. Nahezu die Hälfte der Befragten hat einen groben Überblick über die künftigen Rentenleistungen. Dagegen gibt ein Drittel der Befragten an, keinen Überblick über die Höhe ihrer zu erwartenden Rentenleistungen zu haben. Das heißt, hier herrscht dringender Informations- und Beratungsbedarf. Das geringe Wissen und der hohe Beratungsbedarf gehen mit der Einstellung einher, dass drei Viertel der Verbraucher den Service der Digitalen Rentenübersicht nutzen würden.

Fazit: Es gilt, den Nutzen der Digitalen Rentenübersicht zu vermitteln

Die Erhebung aufseiten der Verbraucher macht deutlich, wie wichtig es ist, Versicherungsnehmern den Nutzen der Digitalen Rentenübersicht zu vermitteln, damit sie die Entwicklung der eigenen Renten­ansprüche erkennen und rechtzeitig Vorsorge treffen können.

Jetzt sind alle Altersvorsorge­berater mehr denn je gefragt, die Verbraucher kompetent und umfassend aufzuklären. Die in den Standmitteilungen aufgeführten Werte werden vielen Verbrauchern erklärt werden müssen. Die bloße Einrichtung einer Digitalen Rentenübersicht wird nicht ausreichen, die sinnvolle Nutzung zu gewährleisten.

Hintergrund: Wie die Digitale Rentenübersicht funktioniert

Ab Dezember 2023 steht den Bundesbürgerinnen und Bundesbürger­n eine „Digitale Rentenübersicht“ zur Verfügung, die sie auf einen Blick über den Stand ihrer persönlichen Altersvorsorge informiert. Das heißt: Auf einer Internetseite der Deutschen Rentenversicherung hat jeder die Möglichkeit, sich den aktuellen Stand seiner gesamten Altersvorsorgeverträge anzeigen zu lassen: In welcher Höhe ist bereits für das Alter vorgesorgt worden und welche Absicherung kann bis zum Rentenbeginn erreicht werden?

Zu den Altersvorsorgeverträgen, die künftig digital dargestellt werden, gehören die gesetzliche Rentenversicherung, private Alters­vorsorgeverträge und Verträge der betrieblichen Altersvorsorge. Mindestens einmal im Jahr gibt es zu jedem Vertrag eine Mitteilung zum aktuellen Stand.

Der Nutzer kann den aktuellen Stand seiner Verträge abfragen, indem er sich mittels elektronischem Personalausweis und seiner Steueridentifikationsnummer ausweist. Die individuellen Daten werden nur für die Abfrage zusammengeführt. Anschließend kann der Nutzer sie freiwillig in einem persönlichen Nutzerkonto speichern – wird das nicht gewünscht, werden die Daten gelöscht.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 07/2021, Seite 30 f., und in unserem ePaper.

Bild: © InsideCreativeHouse – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Martin Gattung