Die Vermutung liegt nahe, dass die 2022 nach oben geschnellten Bauzinsen auch im kommenden Jahr das große Thema in der Immobilienbranche darstellen werden. Ob die Zinsen für Immobilienkredite allerdings tatsächlich noch weiter signifikant steigen, ist größtenteils von der Leitzinspolitik der Notenbanken abhängig. Und nach den zuletzt erfreulich deutlich zurückgehenden Inflationsraten – zumindest in den USA – steigt die Hoffnung auf einen weniger aggressiven Kurs der Notenbanken. Vereinzelt ist für Ende kommenden Jahres sogar schon wieder von Leitzinssenkungen die Rede, doch auch hier haben die Prognosen vorerst nur die US-Notenbank Fed im Blick – und bisher widerspricht Fed-Chef Jerome Powell explizit.
Rechtliche Änderungen in 2023
Doch während diese Prognosen noch zahlreiche Variablen beinhalten und somit einem Blick in die Glaskugel gleichen, kommen im neuen Jahr einige rechtliche Neuerungen auf Immobilieneigentümer und solche, die es werden wollen, zu.
Klimaabgabe auch für Vermieter
Zum einen ist da die Klimaabgabe zu nennen. Hier ändert sich jedoch nur etwas für Eigentümer, die ihre Immobilie vermieten und auf Öl- oder Gasheizungen setzen. Denn ab Januar 2023 müssen sich Vermieter, abhängig von der Gebäudeeffizienz der vermieteten Immobilie, an den CO2-Kosten beteiligen. Die Gebäudeeffizienz richtet sich dabei nach Verbrauch und Zustand des Gebäudes. Der Anteil des Vermieters steigt, umso weniger klimafreundlich das Gebäude insgesamt ist. Bislang entfielen die CO2-Kosten ausschließlich auf die Mieter.
Photovoltaikanlagen dürfen mehr einspeisen
Erleichterungen kommen hingegen auf Eigentümer zu, die planen, ihr bestehendes oder geplantes Eigenheim mit einer Photovoltaikanlage auszustatten. Bereits Ende Juli 2022 stieg für neu in Betrieb genommene kleine Anlagen (bis 10 Kilowatt Leistung) mit Eigenverbrauch die Einspeisevergütung von 6,24 Cent auf 8,2 Cent je Kilowattstunde. Bisher durften jedoch nur maximal 70% der Nennleistung ins öffentliche Netz eingespeist werden. Für Anlagen, die ab 2023 neu in Betrieb genommen werden, gilt diese Einschränkung nicht mehr.
Mietwohnungen schneller abschreibbar
Ebenfalls freuen dürfen sich Vermieter, die neu gebaute Mietwohnungen abschreiben wollen – das soll künftig schneller gehen. Die Absetzung der Abnutzung (AfA) werde nach dem Willen des Finanzministeriums von 2% auf 3% steigen. Die Abschreibungsdauer würde damit von 50 auf 33 Jahre reduziert werden. Die Regelung soll bereits ab 01.07.2023 gelten und somit ein halbes Jahr früher als ursprünglich angedacht. Für Gebäude, die bis 2023 fertiggestellt werden, wird die AfA jedoch voraussichtlich bei 2% verbleiben.
Immobilienerbschaft und -schenkung werden (teilweise) teurer
Und noch eine weitere Neuerung wartet 2023 auf Immobilienbesitzer. Ab 2023 werden die steuerlichen Bewertungskriterien für Immobilien geändert. Das heißt: Wer ein Haus oder eine Eigentumswohnung erbt oder geschenkt bekommt, muss ab 2023 mit deutlich höheren Erbschafts- und Schenkungssteuern rechnen, da der Wert von Immobilien neu bestimmt und für die Besteuerungsgrundlage herangezogen wird. Was sich genau hinter der Neuregelung verbirgt, erfahren AssCompact-Leser kommende Woche in einem Gastbeitrag der Fachanwältin für Erbrecht, Ulrike Specht. (tku)
Mit welchen Änderungen rund um Steuern und Finanzen 2023 zu rechnen ist, kann hier nachgelesen werden.
Bild: © noppadon – stock.adobe.com
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