Das hört sich nach viel Aufwand an. Konnten Sie sich diesen durch eine entsprechende Versicherung erstatten lassen?
Tatsächlich hatten wir keinen direkten finanziellen Schaden, den wir begleichen mussten. Aber der zeitliche Aufwand war enorm. In der Zeit, in der wir persönlichen oder schriftlichen Kontakt mit Geschädigten und Behörden hatten, konnten wir keine Kundentermine wahrnehmen oder sonstige umsatzbringende Tätigkeiten verfolgen. Dieser passive Schaden wurde uns bislang noch nicht erstattet. Ob für den entstandenen Zeitaufwand eine finanzielle Entschädigung gezahlt wird, kommt sehr auf die Tarifbedingungen der jeweiligen Cyberversicherung an. Wir sind uns sicher, dass ohne unser schnelles und umfassendes Mitwirken der Schaden für die Betroffenen und uns noch deutlich höher ausgefallen wäre.
Und der zweite Angriff? War der anders als der erste? Und haben Sie etwas anders gemacht, als Sie ihn bemerkt haben?
Auch hier handelte es sich um einen Identitätsdiebstahl. Dieses Mal wurden Kapitalanlagen im Namen der „Steinberger Verwaltung GmbH“ aus Stuttgart beworben. Das Unternehmen gibt es nicht, der Name führt aber zu Verwechslung mit unserer Gesellschaft. Das Ausmaß und die kriminelle Energie waren in diesem Fall sogar noch größer. So wurden sogar unsere Handelsregisterauszüge gefälscht und verwendet. Dennoch konnten wir in diesem Fall schon aus einer traurigen Erfahrung heraus agieren. Wir kannten die relevanten Stellen, an die wir uns zu wenden hatten, und wussten, auf welche Schritte es in welcher Reihenfolge ankam. Und auch mental konnten wir etwas ruhiger bleiben, weil wir diesmal wussten, dass uns keine Schuld trifft.
Hat sich aufgrund der Angriffe etwas an Ihrer Beratungspraxis verändert? Und was würden Sie anderen Maklern raten?
Uns selbst war sicherlich in der Vergangenheit das Thema des Identitätsdiebstahls nicht so bewusst. Die Angriffe haben uns darüber hinaus auch noch einmal deutlich gemacht, dass Cyberkriminalität nicht nur die großen Konzerne oder behördlichen Datenbanken trifft. Fakt ist, dass wirklich jeder von Cyberkriminalität und Datenmissbrauch betroffen sein kann und mit einer großen Wahrscheinlichkeit auch betroffen sein wird. Aus diesem Grunde befürworten wir eine Absicherung gegen Cyberrisiken in jedem Betrieb und für jede Privatperson, selbstverständlich auch für Makler. Dabei sollte genau auf die versicherten Tarifbausteine geachtet werden, damit im Fall der Fälle die Versicherung auch aufkommt.
Häufig bieten Cyberversicherungen Präventionsbausteine an. Eine Möglichkeit der Vorsorge gegen Cyberattacken ist der Penetrationstest, bei dem die eigene IT-Infrastruktur auf mögliche Schwachstellen hin geprüft wird. Das Schließen dieser Lücken kann so einige Angriffe vermeiden. Leider ist die Vorgehensweise der Täter inzwischen so komplex, dass ein Betrugsfall nicht vollständig vermieden werden kann. Wir selbst waren sehr erstaunt darüber, wie professionell der Auftritt des Täters in unseren Fällen wirkte.
Deshalb stehen wir mit unserem präventiven Ansatz auch für eine Simulation von Cyberangriffen und Identitätsdiebstählen. Schließlich sollte es nicht nur darum gehen, einen etwaigen Schaden erstattet zu bekommen, sondern diesen möglichst im Vorfeld zu vermeiden oder gering zu halten. Wie in vielen anderen Notfallsituationen auch kann eine theoretische Auseinandersetzung im Vorfeld mit diesem Thema im Ernstfall schon sehr hilfreich sein.
Über Christoph Steinberger
Christoph Steinberger ist geschäftsführender Gesellschafter der Finanzen Steinberger GmbH & Co. KG in Kerpen. Das Unternehmen spezialisiert sich auf ganzheitliche Notfallplanung. Ziel ist es, das Bewusstsein für Risiken und offene Fragestellungen der Kunden zu schärfen und vermeintliche Probleme als Herausforderungen zu verstehen.
Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 11/2024 und in unserem ePaper.
Bild: © Christoph Steinberger
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