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5. Juli 2012
BVI begrüßt Verbraucherschutz-Initiative der EU-Kommission

BVI begrüßt Verbraucherschutz-Initiative der EU-Kommission

BVI begrüßt das von der EU-Kommission präsentierte Paket für den Verbraucherschutz. Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI: „Die branchenübergreifende Vergleichbarkeit von Finanzprodukten ist der beste Verbraucherschutz.“

Die OGAW-Richtlinie sieht klare Haftungsregeln für Depotbanken vor. Sie regelt, dass die Depotbanken zukünftig auch dann haften, wenn Unterverwahrer das Vermögen des Fonds unterschlagen. Damit zieht die Kommission Konsequenzen aus dem Madoff-Betrugsfall. Richter: „Fonds werden künftig noch sicherer. Das Vermögen der Anleger wird nicht nur vor einer Insolvenz der Fondsgesellschaft, sondern auch vor unberechtigten Zugriffen geschützt.“

PRIPs-Initiative fördert Transparenz

Mit der PRIPs Initiative (Packaged Retail Investment Products) unterstützt die Kommission die sektorübergreifende Kostentransparenz. Anleger sollen zukünftig nicht nur wie bisher die Kosten verschiedener Investmentfonds vergleichen können, sondern auch Zertifikate und kapitalbildender Lebensversicherungen. Dafür müssen Zertifikate und Lebensversicherungen künftig ihre Kosten in vergleichbarer Weise wie Fonds ausweisen. Auch das Risiko- und Renditeprofil soll in vergleichbarer Form sektorübergreifend vorgegeben werden. Richter: „Das ist ein ganz großer Schritt für wirksamen Verbraucherschutz. Nur wenn die Verbraucher die Kosten unterschiedlicher Produkte miteinander vergleichen können, haben sie eine seriöse Entscheidungsgrundlage für den Kauf eines Finanzproduktes.“