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1. August 2024
BU-Versicherung: Das spricht gegen Verzicht auf konkrete Verweisung

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Das spricht gegen Verzicht auf konkrete Verweisung in der BU-Versicherung

BU-Versicherung: Das spricht gegen Verzicht auf konkrete Verweisung

Was wäre Ihre Empfehlung an Versicherer im Umgang mit diesem Thema?

Versicherer sollten sorgfältig abwägen, ob ein Verzicht auf die konkrete Verweisung im Einklang mit dem Versicherungsgedanken steht und wie sich dies auf die Beitragsstabilität auswirkt. Da es weder einen Bedarf für eine solchen Schritt noch belastbare Rechnungsgrundlagen gibt, ist ein solcher Schritt von vornherein infrage zu stellen. Konsequenterweise müssten die Versicherer auch ihre Annahmerichtlinien anpassen, denn bestimmte Berufe oder Zielgruppen sind in diesem Szenario kaum noch versicherbar.

An welche Zielgruppen denken Sie dabei?

Einen nicht geringen Anteil im Neugeschäft vieler Versicherer machen beispielsweise Schüler, Studenten und Auszubildende aus. Man denke nur an solche Fälle, in denen Auszubildende beispielsweise aufgrund von Allergien ihre Ausbildung nicht fortsetzen können. Ebenso könnten Studenten aufgrund von Prüfungsängsten nicht in der Lage sein, ihr Studium zu beenden. Bei der heutigen Tätigkeitsdefinition von diesen Zielgruppen ist es im Extremfall denkbar, dass der Versicherer während der kompletten Leistungsdauer, zumindest aber über viele Jahre, die Renten zahlen muss, während die Versicherten einen anderen Berufsweg einschlagen und die Rente als Zubrot zum Einkommen erhalten. Bisher stellte die vergleichsweise niedrige versicherbare Rente ein Sicherheitsnetz für das Versichertenkollektiv dar. Mit dem Verzicht auf konkrete Verweisung ist dieses Netz verschwunden.

Abschließend noch die Ausgangsfrage: Sehen Sie Makler in der Pflicht, Anbieter mit Verzicht auf konkrete Verweisung zu bevorzugen?

Diese Pflicht sehe ich schon deshalb nicht, da wir hier nicht über einen Bedarf bzw. ein versichertes Interesse reden. Das Ziel der BU-Beratung ist üblicherweise, einen Einkommensverlust bei Verlust oder Beeinträchtigung der Arbeitskraft abzusichern. Mit diesem Bedarf hat der Verzicht auf konkrete Verweisung aber – wie vorhin ausgeführt – nichts zu tun. Ein Haftungsrisiko sehe ich vielmehr in den Fällen, in denen eine Rente zu niedrig abgeschlossen wird, ohne auf die Konsequenzen hinzuweisen.

Michael Franke, Gründer und Geschäftsführer von Franke und Bornberg hat zum Thema bereits spannende Gespräche mit Bettina Bredow, Head of Claims Life & Health – für Continental Europe und Israel bei der MunichRe (Podcast Episode 1), mit Fabian von Löbbecke, Vorstand HDI Lebensversicherung AG (Podcast Episode 2) und Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski, Rechtswissenschaftler, Humboldt-Universität zu Berlin (Podcast Episode 3) geführt.

Bild Newsletter: © pixelkorn –stock.adobe.com; Porträtfoto: © Franke und Bornberg