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21. März 2025
uniVersa optimiert Absicherung für Beamte bei Dienstunfähigkeit
uniVersa optimiert Absicherung für Beamte bei Dienstunfähigkeit

uniVersa optimiert Absicherung für Beamte bei Dienstunfähigkeit

Die uniVersa hat ihre Absicherung für Beamte und Richter überarbeitet. Neuerdings bietet der Versicherer eine „echte DU-Klausel“ bei allgemeiner Dienstunfähigkeit an. Zudem haben sich auch die Absicherungsgrenzen erhöht. Im Premiumtarif ist nun eine Dread-Disease-Leistung integriert.

Der Nürnberger Versicherer uniVersa hat eine neue Regelung für Beamte und Richter bei allgemeiner Dienstunfähigkeit (DU) eingeführt. Im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) bietet das Unternehmen neuerdings eine „echte DU-Klausel“ an. Diese garantiert, dass eine Entlassung oder Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit anerkannt wird. Das führt laut dem Versicherer zu einer wesentlichen Vereinfachung bei der Leistungsprüfung.

Monatliche Absicherungsgrenzen erhöht

Im Zuge der Optimierung wurden auch die monatlichen Absicherungsgrenzen erhöht. Im einfachen und mittleren Dienst liegt die Grenze nun bei 1.000 Euro (bisher 700 Euro), im gehobenen Dienst bei 1.250 Euro (bisher 900) und im höheren Dienst bei 1.500 Euro (bisher 1.000 Euro). Für Beamte auf Widerruf und Probe ist zusätzlich eine Absicherung von bis zu 1.000 Euro (bisher 750 Euro) monatlich möglich, da bei ihnen noch kein Anspruch auf Beamtenversorgung besteht.

Anpassungen bei Nachversicherungsgarantien

Im Premiumtarif ist künftig eine Dread-Disease-Leistung enthalten. Bei schwerer Krankheit, etwa Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall wird die BU-Rente ohne weitere Leistungsprüfung als Soforthilfe für 24 Monate bezahlt. Auch bei den Nachversicherungsgarantien hat die uniVersa nachjustiert. Der Exklusivschutz kann künftig ohne besonderen Anlass nach fünf und zehn Jahren ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden, im Premiumschutz ist dies alle fünf Jahre möglich. Auch bei Erhöhung des Einkommens oder bei bestimmten Lebensereignissen wie Heirat oder Geburt eines Kindes ist die Nachversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich. (js)