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20. März 2022
BU-Finanzplanung vor und nach eingetretener Berufsunfähigkeit

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BU-Finanzplanung vor und nach eingetretener Berufsunfähigkeit

BU-Finanzplanung vor und nach eingetretener Berufsunfähigkeit

Die finanzielle Absicherung der Arbeitskraft benötigt gute Beratung. Dazu gehört auch, einer drohenden Altersarmut vorzubeugen. Eine neue Softwarelösung der BU-Spezialisten der Pscherer GmbH, die entlang der DIN-Norm 77230 entwickelt wurde, soll Maklerbetriebe nun bei ihrer BU-Beratung unterstützen.

Ein Artikel von Hans Helge Lingenberg, Geschäftsführer der Pscherer GmbH und Softwareentwickler für „BU-financiel planning“

Ein Berufstätiger muss in den Jahren und Jahrzehnten seines Arbeitsleben eine eigene Altersrente ansparen. Die gesetzliche Rente reicht nicht. Dies gilt auch nach eingetretener Berufsunfähigkeit. Bisher war es allerdings schwierig, den richtigen Bedarf für eine in der Zukunft eintretende BU zu ermitteln. Bezahlbare, schnell und verständlich darstellbare Lösungen, insbesondere für die Altersversorgung, gab es bisher nicht. Die Pscherer GmbH hat nach einer Lösung gesucht und diese mit der BU-Beratung 2.0 gefunden. Die Idee, die hinter der Software „BU-­Finanzplanung“ steckt, und welche Schritte dabei eine Rolle spielen, werden nachfolgend dargestellt.

Das magische BU-Dreieck

Die Ermittlung der richtigen BU-Rentenhöhe ist durch einen einfachen Beratungsansatz – auch für den Bestand – möglich. Es ist nur die folgende gedankliche Abgrenzung nötig:

  • Bis zum Altersrentenbeginn: Welche BU-Rente mit garantierter Rentensteigerung benötigt der Kunde für seinen gewünschten Lebensstandard?
  • Für die optimale BU-Altersversorgung:
  • Welchen Sparbeitrag, gegebenenfalls mit dynamisierter BUZ-Beitragsbefreiung (BUZ-Airbag), kann und will der Kunde gleich aufwenden?
  • Welche BU-Rente müsste der Kunde dann noch zusätzlich zum oben genannten Sparbeitrag zum Ansparen nach BU-Eintritt verwenden?

Anmerkung: Es sollten bei Freiberuflern und Selbstständigen keine Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung oder das Versorgungswerk bei der BU-Rente berücksichtigt werden. Aufgrund der unsicheren Rechnungsgrundlagen (u. a. zukünftige inflationsausgleichende Rentenanpassungen) gibt es bessere Lösungen.

1. Die richtige BU-Rente zum Leben bis zum Altersrentenbeginn

Entgegen dem allgemeinen Denken hat eine optimale Kunden­lösung stets auch Krankenversicherungs-, Pflegepflicht- und Steuerabzüge von der BU-Rente zu berücksichtigen. Am besten wird dies in Verbindung mit einem realistischen BU-Eintrittsszenario mit den entsprechenden steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen umgesetzt.

Nach Einschätzung des Autors sind zudem beim Worst-Case-Szenario keine gesetzlichen Erwerbsminderungs- oder 100%-BU-Renten aus den Versorgungswerken zu berücksichtigen. Dafür sollte aber gegebenenfalls eine versicherungspflichtige Restarbeitskraft in beliebiger Höhe eingeplant werden. Diese erhöht dann sowohl das „Einkommen bis zum Altersrentenbeginn“ als auch die „Altersrentenanwartschaft“, die ansonsten auf dem Stand zum Zeitpunkt des BU-Eintritts verharrt.

Es sind aber auch andere Szenarien je nach persönlicher Risikoeinschätzung in der neuen Software simulierbar, zum Beispiel Erwerbsminderungs-/Dienstunfähigkeits-/100%-BU-Renten mit oder ohne optionale Restarbeitskraft. Spannend ist dabei auch, ob nach BU-Eintritt eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung vorliegt. Es müssten ansonsten gegebenenfalls auf die BU-Rente der volle Beitrag zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung und der volle Pflegebeitrag bezahlt werden.

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Seite 2 2. Lösung der Altersarmut nach eingetretener BU und/oder Vermögensschutz

 
Ein Artikel von
Hans Helge Lingenberg