Ein Artikel von Hans Helge Lingenberg, Geschäftsführer der Pscherer GmbH und Softwareentwickler für „BU-financiel planning“
Ein Berufstätiger muss in den Jahren und Jahrzehnten seines Arbeitsleben eine eigene Altersrente ansparen. Die gesetzliche Rente reicht nicht. Dies gilt auch nach eingetretener Berufsunfähigkeit. Bisher war es allerdings schwierig, den richtigen Bedarf für eine in der Zukunft eintretende BU zu ermitteln. Bezahlbare, schnell und verständlich darstellbare Lösungen, insbesondere für die Altersversorgung, gab es bisher nicht. Die Pscherer GmbH hat nach einer Lösung gesucht und diese mit der BU-Beratung 2.0 gefunden. Die Idee, die hinter der Software „BU-Finanzplanung“ steckt, und welche Schritte dabei eine Rolle spielen, werden nachfolgend dargestellt.
Das magische BU-Dreieck
Die Ermittlung der richtigen BU-Rentenhöhe ist durch einen einfachen Beratungsansatz – auch für den Bestand – möglich. Es ist nur die folgende gedankliche Abgrenzung nötig:
- Bis zum Altersrentenbeginn: Welche BU-Rente mit garantierter Rentensteigerung benötigt der Kunde für seinen gewünschten Lebensstandard?
- Für die optimale BU-Altersversorgung:
- Welchen Sparbeitrag, gegebenenfalls mit dynamisierter BUZ-Beitragsbefreiung (BUZ-Airbag), kann und will der Kunde gleich aufwenden?
- Welche BU-Rente müsste der Kunde dann noch zusätzlich zum oben genannten Sparbeitrag zum Ansparen nach BU-Eintritt verwenden?
Anmerkung: Es sollten bei Freiberuflern und Selbstständigen keine Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung oder das Versorgungswerk bei der BU-Rente berücksichtigt werden. Aufgrund der unsicheren Rechnungsgrundlagen (u. a. zukünftige inflationsausgleichende Rentenanpassungen) gibt es bessere Lösungen.
1. Die richtige BU-Rente zum Leben bis zum Altersrentenbeginn
Entgegen dem allgemeinen Denken hat eine optimale Kundenlösung stets auch Krankenversicherungs-, Pflegepflicht- und Steuerabzüge von der BU-Rente zu berücksichtigen. Am besten wird dies in Verbindung mit einem realistischen BU-Eintrittsszenario mit den entsprechenden steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen umgesetzt.
Nach Einschätzung des Autors sind zudem beim Worst-Case-Szenario keine gesetzlichen Erwerbsminderungs- oder 100%-BU-Renten aus den Versorgungswerken zu berücksichtigen. Dafür sollte aber gegebenenfalls eine versicherungspflichtige Restarbeitskraft in beliebiger Höhe eingeplant werden. Diese erhöht dann sowohl das „Einkommen bis zum Altersrentenbeginn“ als auch die „Altersrentenanwartschaft“, die ansonsten auf dem Stand zum Zeitpunkt des BU-Eintritts verharrt.
Es sind aber auch andere Szenarien je nach persönlicher Risikoeinschätzung in der neuen Software simulierbar, zum Beispiel Erwerbsminderungs-/Dienstunfähigkeits-/100%-BU-Renten mit oder ohne optionale Restarbeitskraft. Spannend ist dabei auch, ob nach BU-Eintritt eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung vorliegt. Es müssten ansonsten gegebenenfalls auf die BU-Rente der volle Beitrag zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung und der volle Pflegebeitrag bezahlt werden.
2. Lösung der Altersarmut nach eingetretener BU und/oder Vermögensschutz
In der Praxis trifft man hin und wieder den Fall an, dass bei der Ermittlung der notwendigen BU-Rente vom Berater ein pauschaler Beitrag für die private Altersversorgung mitberücksichtigt wird. Dieser ist erfahrungsgemäß häufig jedoch unzureichend aufgrund der bisher nicht ermittelbaren Höhe des Sparbeitrags und der notwendigen Dynamisierungen bis zum und nach dem BU-Eintritt. Dies trifft oftmals sogar dann noch zu, wenn die (idealerweise) bewilligte halbe EM-Rente nahtlos in die gesetzliche Altersrente übergeht, was auch die DIN-Norm 77230 aus Gründen der Vereinfachung so vorsieht.
Die „BU-Finanzplanung“ von Pscherer geht darüber hinaus und löst die reale Lücke der Altersversorgung inklusive Inflationsausgleich. Dies erfolgt in Form eines nach eingetretener BU notwendigerweise bis zum Rentenbeginn aufzubauenden Kapitals. Die Lösungen sind dann im Alter lebenslange Renten und/oder Teilkapitalentnahmen. Die bis zum Altersrentenbeginn aufgebaute Höhe der gesetzlichen Rentenanwartschaft hängt von dem BU-Eintrittszeitpunkt ab. Es ist entscheidend, ob die BU sofort oder erst später oder auch nur befristet (Sonderfall) eintritt.
Es wird die optimale BU-Absicherung deshalb sowohl für den Fall des sofortigen als auch für den Fall des späteren BU-Eintritts ermittelt. Dies erfolgt durch die Simulation eines zukünftigen BU-Eintritts in zum Beispiel fünf Jahren. Dabei wird der BU-Alterslösung immer auch ein selbst zu zahlender Fondssparplan gegenübergestellt.
Hinweis: Empfehlenswert sind spätere Anschlussgespräche mit dem jederzeit schnell durchführbaren BU-Controlling (siehe weiter unten). Dabei kann immer auch ein zukünftiger BU-Eintritt simuliert werden.
3. Lösung der Altersversorgungslücke ohne eingetretene BU
Auch die gesetzliche Altersversorgung ohne eingetretene BU wird hochgerechnet und eine bestimmte jährliche Steigerung der Rentenanwartschaften vorgegeben. Die Lücke ohne eingetretene BU wird im Rahmen des „magischen BU-Dreiecks“ bei der Wahl eines Sparbeitrags bereits ganz oder teilweise gelöst.
Schichtenvergleich nach dem Alterseinkünftegesetz
Gemeinsam mit dem Kunden wird in der Beratung zunächst nur die für ihn notwendige und relevante Netto-Lösung (nach Steuer- und Sozialversicherungsabzügen) ermittelt.
Im Anschluss kann ein BU-Aufwandsrechner optional die möglichen Lösungen in den verschiedenen Schichten gegenüberstellen. Je nachdem, in welchen Schichten die BU-Renten- und Sparlösungen erfolgen sollen, kommen dann noch (gegebenenfalls umfangreiche) Sozialversicherungs- und Steueraufschläge hinzu.
Der Berater, der für die BU-Altersversorgung in der durchaus interessanten „Schicht 3“ mit gestaffelten Teilentnahmen bleibt, muss nicht unbedingt zusätzliche Aufschläge berücksichtigen, wenn von einer „Rendite nach Steuern“ für den notwendigen Kapitalaufbau ausgegangen wird.
Späteres BU-Controlling
Wie schon erwähnt, ist eine regelmäßige Überprüfung der BU-Lösung empfehlenswert. Hierzu gehört die regelmäßige Simulation eines zukünftigen BU-Eintritts beispielsweise fünf Jahre nach der jeweiligen Berechnung.
Dabei sollten auch Änderungen bei den Lebensumständen, den Renditeerwartungen, der Inflation, den EM- und Altersrenten (Steigerung, Höhe, Eintrittsalter) abgefragt und berücksichtigt werden. Die notwendigen und möglichen zukünftigen Beitragsdynamisierungen können zudem noch einmal aktualisiert mit dem Kunden besprochen werden.
Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 03/2022, S. 30 f., und in unserem ePaper.
Bild: © Jenny Sturm - stock.adobe.com

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