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20. März 2022
BU-Finanzplanung vor und nach eingetretener Berufsunfähigkeit

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BU-Finanzplanung vor und nach eingetretener Berufsunfähigkeit

BU-Finanzplanung vor und nach eingetretener Berufsunfähigkeit

2. Lösung der Altersarmut nach eingetretener BU und/oder Vermögensschutz

In der Praxis trifft man hin und wieder den Fall an, dass bei der Ermittlung der notwendigen BU-Rente vom Berater ein pauschaler Beitrag für die private Altersversorgung mitberücksichtigt wird. Dieser ist erfahrungsgemäß häufig jedoch unzureichend aufgrund der bisher nicht ermittelbaren Höhe des Sparbeitrags und der notwendigen Dynamisierungen bis zum und nach dem BU-Eintritt. Dies trifft oftmals sogar dann noch zu, wenn die (idealerweise) bewilligte halbe EM-Rente nahtlos in die gesetzliche Altersrente übergeht, was auch die DIN-Norm 77230 aus Gründen der Vereinfachung so vorsieht.

Die „BU-Finanzplanung“ von Pscherer geht darüber hinaus und löst die reale Lücke der Altersversorgung inklusive Inflationsausgleich. Dies erfolgt in Form eines nach eingetretener BU notwendigerweise bis zum Rentenbeginn aufzubauenden Kapitals. Die Lösungen sind dann im Alter lebenslange Renten und/oder Teilkapitalentnahmen. Die bis zum Altersrentenbeginn aufgebaute Höhe der gesetzlichen Rentenanwartschaft hängt von dem BU-Eintrittszeitpunkt ab. Es ist entscheidend, ob die BU sofort oder erst später oder auch nur befristet (Sonderfall) eintritt.

Es wird die optimale BU-Absicherung deshalb sowohl für den Fall des sofortigen als auch für den Fall des späteren BU-Eintritts ermittelt. Dies erfolgt durch die Simulation eines zukünftigen BU-Eintritts in zum Beispiel fünf Jahren. Dabei wird der BU-Alterslösung immer auch ein selbst zu zahlender Fondssparplan gegenübergestellt.

Hinweis: Empfehlenswert sind spätere Anschlussgespräche mit dem jederzeit schnell durchführbaren BU-Controlling (siehe weiter unten). Dabei kann immer auch ein zukünftiger BU-Eintritt simuliert werden.

3. Lösung der Altersversorgungslücke ohne eingetretene BU

Auch die gesetzliche Altersversorgung ohne eingetretene BU wird hochgerechnet und eine bestimmte jährliche Steigerung der Rentenanwartschaften vorgegeben. Die Lücke ohne eingetretene BU wird im Rahmen des „magischen BU-Dreiecks“ bei der Wahl eines Sparbeitrags bereits ganz oder teilweise gelöst.

Schichtenvergleich nach dem Alterseinkünftegesetz

Gemeinsam mit dem Kunden wird in der Beratung zunächst nur die für ihn notwendige und relevante Netto-Lösung (nach Steuer- und Sozialversicherungsabzügen) ermittelt.

Im Anschluss kann ein BU-Aufwandsrechner optional die möglichen Lösungen in den verschiedenen Schichten gegenüberstellen. Je nachdem, in welchen Schichten die BU-Renten- und Sparlösungen erfolgen sollen, kommen dann noch (gegebenenfalls umfangreiche) Sozialversicherungs- und Steueraufschläge hinzu.

Der Berater, der für die BU-­Altersversorgung in der durchaus interessanten „Schicht 3“ mit gestaffelten Teilentnahmen bleibt, muss nicht unbedingt zusätzliche Aufschläge berücksichtigen, wenn von einer „Rendite nach Steuern“ für den notwendigen Kapitalaufbau ausgegangen wird.

Späteres BU-Controlling

Wie schon erwähnt, ist eine regelmäßige Überprüfung der BU-Lösung empfehlenswert. Hierzu gehört die regelmäßige Simulation eines zukünftigen BU-Eintritts beispielsweise fünf Jahre nach der jeweiligen Berechnung.

Dabei sollten auch Änderungen bei den Lebensumständen, den Renditeerwartungen, der Inflation, den EM- und Altersrenten (Steigerung, Höhe, Eintrittsalter) abgefragt und berücksichtigt werden. Die notwendigen und möglichen zukünftigen Beitragsdynamisierungen können zudem noch einmal aktualisiert mit dem Kunden besprochen werden.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 03/2022, S. 30 f., und in unserem ePaper.

Bild: © Jenny Sturm - stock.adobe.com

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Ein Artikel von
Hans Helge Lingenberg