AssCompact suche
Home
Steuern & Recht
9. Juli 2024
BU: Beratungsrisiken und -pflichten bei zwei oder mehr Policen

1 / 2

BU: Beratungsrisiken und -pflichten bei zwei oder mehr Policen

BU: Beratungsrisiken und -pflichten bei zwei oder mehr Policen

Der Versicherungsbedarf kann sich durch Veränderung von Lebensumständen auch Jahre nach dem Abschluss einer BU ändern. Neben der Vertragsanpassung stellt sich die Frage, ob auch der Abschluss mehrerer Policen möglich und sinnvoll ist. Diese und weitere Fragen erläutert Rechtsexperte Björn Thorben M. Jöhnke in seiner regelmäßig erscheinenden BU-Kolumne.

Ist ein Abschluss mehrerer Policen sinnvoll?

Soll lediglich die Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente erzielt werden, kann dies auch in der Regel mit dem bestehenden Vertrag erreicht werden. Über Nachversicherungsgarantien ist eine Leistungsanpassung grundsätzlich ohne Gesundheitsprüfung möglich, darüber hinaus häufig mit Gesundheitsprüfung. Bei mehreren Versicherungen ist der Aufwand in der Leistungsprüfung nicht zu unterschätzen. Auch können Versicherer unterschiedlich entscheiden, was häufig unbefriedigend ist.

Im Ergebnis gilt es dem Bedarf des Versicherten bestenfalls zu genügen und eine bestmögliche Absicherung zu empfehlen. Ob über einen oder mehrere Verträge, bestimmt der Bedarf des Kunden im Einzelfall.

Weitere wissenswerte Beiträge zum Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung sind hier auf der Website der Kanzlei Jöhnke & Reichow zu finden.

Diese BU-Kolumnentexte werden auf asscompact.de häufig gelesen

Lesen Sie weitere relevante BU-Kolumnenbeiträge von Björn Thorben M. Jöhnke auf asscompact.de:

Bild: © Studio_East – stock.adobe.com; © Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Seite 1 BU: Beratungsrisiken und -pflichten bei zwei oder mehr Policen

Seite 2 Ist ein Abschluss mehrerer Policen sinnvoll?

 

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Matthias Helbe… am 10. Juli 2024 - 09:07

Um 2 Verträge kommt man auch bei Nachversicherungen oftmals nicht herum, denn inzwischen werden viele Nachversicherungen in einem separaten Vertrag dokumentiert: Mit den dann aktuellen Bedingungen und Tarifen. Man spart sich "nur" die Gesundheitsprüfung.

In den Leistungsfällen unserer Kunden mit 2 BUs, bei denen wir bisher geholfen haben, war es oft so, dass sich der eine (z.B. langsamere) Versicherer der Entscheidung des anderen (z.B. schnelleren) Versicherers angeschlossen hat.

Aufpassen muss man bei jedem Abschluss, egal, ob es die erste oder dritte BU eines Kunden ist. Aus meiner Sicht überwiegen bei entsprechend hohem (zu erwartendem) Einkommen die Vorteile zweier Parallelanträge ganz klar.