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21. Juni 2013
Bürger wollen keine Finanztransaktionssteuer zahlen

Bürger wollen keine Finanztransaktionssteuer zahlen

Die Mehrheit der Deutschen lehnt die Einführung einer Finanztransaktionssteuer (FTT) ab, wenn sie auch Privatanleger zahlen müssten. Das ergab eine repräsentative Umfrage von TNS Infratest im Auftrag des deutschen Fondsverbands BVI. Demnach sind 78% der bundesweit 1.000 Befragten gegen eine FTT.

Weniger als 19% akzeptieren eine FTT, wenn sie die Sparer träfe. Nur 3% der Befragten hatten dazu keine Meinung.

Vielen Bürgern sind die Folgen der Steuer noch nicht bewusst

Spontan hatten zunächst fast drei Viertel (73%) der Teilnehmer die Frage „Sind Sie für eine Steuer auf Finanztransaktionen?“ bejaht. Lediglich ein Viertel (24%) lehnte eine FTT ab. Auf die erweiterte Frage „Sind Sie für eine Steuer auf Finanztransaktionen, wenn überwiegend die Kleinanleger und Sparer die Kosten der Steuer tragen?“ kehrte sich das Meinungsbild um. Nur jeder fünfte Befragte (22%) verfolgt die Diskussion um die Finanztransaktionssteuer aufmerksam. 41% sagten, sie hätten zwar schon von dem Thema gehört, kennen aber keine Details. Rund 36% gaben an, noch nie etwas von der Steuer gehört zu haben.

Fondsanleger würde Steuer „automatisch“ treffen

Gut 2 Bio. Euro verwalten Fondsgesellschaften direkt und indirekt für rund 50 Millionen Menschen in Deutschland. Spezialfonds mit einem Volumen von über 1 Bio. Euro bündeln in großem Umfang für die private und betriebliche Altersvorsorge bestimmte Gelder von Versorgungswerken und Versicherungen. Das Vermögen der Publikumsfondsfonds von rund 700 Mrd. Euro gehört über 20 Millionen Anlegern – vorwiegend Privatanlegern. Alle Kosten der Wertpapiertransaktionen der Fonds werden direkt aus dem Vermögen der Anleger entrichtet. Die Steuer trifft damit die Fonds und die Fondsanleger direkt. Die Fondsgesellschaften sind nicht von der Steuer betroffen.

Bereits Zu- und Abflüsse würden Steuer auslösen

Bereits die täglichen Zu- und Abflüsse der Investmentfonds würden eine FTT auslösen. Denn das zu- und abfließende Vermögen muss von den Fondsmanagern investiert bzw. die erworbenen Vermögensgegenstände wieder verkauft werden. Hiervon sind sowohl aktiv als auch passiv gemanagte Fonds betroffen. Bei den aktiv gemanagten Fonds lösen zusätzlich die Anlageentscheidungen des Portfoliomanagements eine Steuerzahlung aus. Bei passiven Fonds entsteht eine zusätzliche Belastung bei Indexveränderungen. Insbesondere für die Altersvorsorge wäre die FTT fatal. Wegen der häufig erforderlichen Kapitalerhaltsgarantien muss in solchen Fonds besonders oft umgeschichtet werden.