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4. September 2024
AfW VSH-Checkliste Version 2.4 veröffentlicht

AfW VSH-Checkliste Version 2.4 veröffentlicht

Jährlich updatet der AfW seine Checkliste zur Überprüfung des Versicherungsschutzes für Makler. Die Version 2.4 wurde nun u. a. um neue Tätigkeitsfelder wie Demografieberatung und Dozententätigkeit erweitert. Zudem gibt es Anpassungen bei der Versicherungssumme im Ruhestand.

Bereits seit dem Jahr 2021 gibt der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW eine Checkliste zur Überprüfung des Versicherungsschutzes für Versicherungsmaklerinnen und -makler heraus. „Aufgrund der hohen Bedeutung für die Vermittlerschaft führen wir das Projekt fort“, sagt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW. Daher wurde die Liste nun wieder mit Unterstützung der Hans John Versicherungsmakler GmbH aktualisiert.

Checkliste 2.4: Erweiterte Tätigkeitsfelder und Versicherungssummen

Die Checkliste in Version 2.4 wurde um zusätzliche Tätigkeitsfelder erweitert, die als versicherte Risiken in den jeweiligen Versicherungsvertrag aufgenommen werden sollten, sofern der Vermittler in diesen Bereichen tätig ist. Dies umfasst neben der Vermittlung von Fertighäusern auch die Tätigkeit als Demografieberater sowie als Autor, Dozent oder Referent.

Darüber hinaus wurde die Checkliste bei der Versicherungssumme ergänzt, und zwar in Bezug auf die zusätzliche Versicherungssumme im Ruhestand, die immer häufiger in Bedingungswerken zu finden ist. Dies wird auch „Retirement Cover“ genannt. Neben kleineren redaktionellen Änderungen wurden auch die Erläuterungen zu den Anzeigepflichten im Schadenfall angepasst. Hier soll klarer verdeutlicht werden, dass es mehrere Auslöser für diese Obliegenheit gibt.

Wirth ergänzt: „Wir bleiben unbedingt bei unserer Empfehlung, auch den eigenen Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen – oder mit Hilfe fachkundiger Spezialisten überprüfen zu lassen, damit es nicht irgendwann heißt: Der Schuster trägt die schlechtesten Schuhe!“

Download steht bereit

Denn zum eigenen Schutz vor finanziellen Risiken, aber auch vor allem zum Schutz der Kunden im Ernstfall, brauchen Versicherungsmaklerinnen und -makler nach § 34d Gewerbeordnung (GewO) und Finanzanlagenvermittlerinnen und -vermittler nach § 34f GewO für die Erlaubnis der Berufsausübung eine Berufshaftpflichtversicherung – oder auch Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (VSH).

Um auf der sicheren Seite zu bleiben, ist es laut AfW für Vermittlerinnen und Vermittler entscheidend, den eigenen Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen, etwa nach folgendem Schema:

  • Sind alle Mitarbeitenden erfasst?
  • Haben sich rechtliche Rahmenbedingungen geändert?
  • Wurden neue Geschäftsfelder und -praktiken erschlossen?
  • Sind alle Produkte, zu denen beraten und die vermittelt werden, vom Versicherungsschutz umfasst?

Die gesamte Checkliste steht frei zugänglich unter bundesverband-finanzdienstleistung.de/vsh-checkliste zur Verfügung. (lg)

Bild: © vegefox.com – stock.adobe.com