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Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH

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Neue Funktionen auf der IVFP Plattform

Die Softwareangebote des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung haben zum Monatsende einige Updates bekommen. Dadurch kommen diverse Neuerungen auf die Beratungsplattform fairadvisor.net und die Tarifvergleichssoftware fairgleichen.net.

Die Beratungssoftware fairadvisor.net und die Tarifvergleichssoftware fairgleichen.net, beides Angebote des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP), haben zum 31.07.2023 mehrere Software-Updates erhalten, um die Plattformen an neue Gesetze anzupassen und außerdem einige neue Funktionen mit auf den Weg zu geben.

Neuerungen auf fairadvisor.net

Zum einen wird fairadvisor.net nun auch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) berücksichtigen. Dieses ist seit Juli 2023 gültig. Darin wird zum einen der allgemeine Pflegeversicherungsbeitragssatz auf 3,4% und der Zuschlag für Kinderlose auf 0,6% erhöht. Außerdem gibt es Beitragsabschläge bei zwei oder mehr Kindern unter 25 Jahren und die Lohnsteuerberechnung wird infolge des PUEG angepasst. All diese Änderungen sind nun bei fairadvisor.net im System implementiert und werden entsprechend berücksichtigt.

Im bAV BERATER gibt es nun außerdem die Möglichkeit, einen VL-Erstbezug, also eine noch nicht in Anspruch genommene vermögenswirksame Leistung, in bAV umzuwandeln. Des Weiteren hat man einige Neuerungen im AltersvorsorgePLANER eingeführt. So gibt es beim Marktdurchschnittstarif erweiterte Tarifoptionen: den Normal-, Kollektiv- und Honorartarif, eine Beitragsdynamik und konstante, teildynamische und dynamische Rente. Die Bruttowertentwicklung wird jetzt auch entsprechend der Beitragsgarantie vorbelegt: bei 80% und 70% Beitragsgarantie mit 5% Bruttowertentwicklung und bei 60% oder weniger Beitragsgarantie mit 6% Bruttowertentwicklung. Weiterhin erfolgt die Steuerberechnung nun unter Berücksichtigung einer eventuellen Kirchensteuerpflicht und es gibt jetzt eine detaillierte Darstellung der gesetzlichen Beitragsberechnung der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung im Alter.

Neue berechenbare Tarife in fairgleichen.net

Das Update in fairgleichen.net beinhaltet seit dem 31.07. neue berechenbare Tarife der Alte Leipziger, Barmenia, LV1871, Nürnberger und HDI. Zukünftig sollen laut IVFP noch Berechnungsmöglichkeiten für VOLKSWOHL BUND, SIGNAL IDUNA, InterRisk, Württembergische, Baloise und Axa kommen sowie zwei neue Vergleichsmodule, nämlich die Integration der Grundfähigkeitentarife und der Risikolebentarife. (mki)

Bild: © Wanan – stock.adobe.com

 

IVFP blickt bei BU-Policen „hinter die Kulissen“

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung geht es aus Kundensicht oft um den Preis – zu Unrecht, wie das IVFP findet. Im aktuellen BU-Kompetenz-Rating blickt das Analysehaus auf nichtöffentliche sensible Daten der BU-Produkte der Versicherer, um die Top-Tarife zu küren. Sieben Unternehmen konnten die Höchstnote erzielen.

Laut einer Online-Umfrage der aktuellen Ausgabe des Magazins Finanztest geben 96% der Befragten an, dass ihnen das Risiko einer Berufsunfähigkeit bekannt ist – lediglich 37% der Befragten haben dieses Risiko aber auch abgesichert. Während 49% angeben, sich noch nicht intensiv damit beschäftigt zu haben, sagen 29%, dass eine BU ihnen zu teuer ist, während 19% den Abschluss für zu kompliziert halten.

IVFP-Rating will für Transparenz über den Preis hinaus sorgen

Transparenz rund um Vorsorgelösungen bei einer Berufsunfähigkeit kann sich für Versicherer also durchaus lohnen – denn Potenzial gibt es auf dem Markt noch einiges. Passend dazu hat das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) die Ergebnisse seines aktuellen BU-Kompetenz-Ratings veröffentlicht. Im Rahmen der Analyse richten die Experten ihren Blick „hinter die Kulissen“ der Berufsunfähigkeitsprodukte der Versicherer, abseits vom Preis. Dieser ist im hart umkämpften Geschäftsfeld der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) das Hauptkriterium. Laut dem IVFP jedoch reicht die „Abkürzung“ über den reinen Preisvergleich nicht aus, um die komplexe Versicherungslage in der BU-Landschaft zu vergleichen. Und auch bei den Bedingungen nähern sich viele Gesellschaften immer mehr einander an.

Aufgrund dessen unterstreicht das IVFP die Bedeutung, Verbrauchern aufzuzeigen, wie Anbieter ihre Prozesse und Serviceleistungen gestalten, damit diese sich vor der Entscheidung für ein Produkt ein vollständiges Bild über den Versicherer und das Produkt machen können.

Vier Teilbereiche mit über 80 Einzelkriterien

Im Rahmen der interaktiven Analyse, die dem BU-Kompetenz-Rating zugrunde liegt, erhält das IVFP nichtöffentliche, sensible Daten von den Anbietern. Diese werden analysiert und anhand von vier Teilbereichen mit insgesamt über 80 Einzelkriterien bewertet. Dabei sind die Teilbereiche Geschäft und Leistungsprüfung jeweils mit 30% gewichtet, die Bereiche Antragsprüfung und Service jeweils mit 20%.

Im Teilbereich Geschäft werden Kriterien wie Bestandsgröße, Beitragsstabilität und Höhe der BU-Rente bewertet. Der Teilbereich Leistungsprüfung – ein besonderer Bereich, der laut den Analysten immer wieder für Zündstoff sorgt – untersucht beispielsweise, wie genau ein Unternehmen die BU-Leistungsprüfung durchführt, wie der Außenregulierungsprozess („Vor-Ort-Prüfung“) abläuft, die durchschnittliche Dauer zwischen BU-Meldung und positivem Leistungsentscheid sowie die Höhe der Rücktrittsquote.

Für die Bewertung im Bereich Antragsprüfung wird der gesamte Antragsprozess beleuchtet, etwa wie mit Gesundheitsfragen umgegangen wird und ob der Versicherer Kunden ausführlich über Rechte und Pflichten aufklärt. Wie serviceorientiert und kundenfreundlich auf die individuellen Bedürfnisse eingegangen wird, wird im Teilbereich Service analysiert.

Sieben Unternehmen erreichen Höchstnote

Die Höchstnote von fünf Sternen konnten insgesamt sieben Unternehmen erreichen (in alphabetischer Reihenfolge): AXA, Bayern-Versicherung, HDI, Nürnberger, R+V Versicherung, Swiss Life und Zurich Deutscher Herold.

Weitere drei Gesellschaften haben die zweithöchste Bewertung von vier Sternen erhalten (in alphabetischer Reihenfolge): Condor, Stuttgarter und VOLKSWOHL BUND.

Dabei erzielten AXA, HDI, Nürnberger, Swiss Life und Zurich Deutscher Herold ebenfalls die Höchstbewertung in allen vier Teilbereichen. Drei Mal gelang dies der Bayern-Versicherung (außer im Bereich Geschäft) sowie der R+V (außer im Bereich Service).

Ob und welche Unternehmen ein niedrigeres Ergebnis eingefahren haben, geht aus den Informationen des IVFP nicht hervor. Auch die Gesamtnote der Unternehmen und die Noten in den geprüften Teilbereichen wurden nicht in den Ratingergebnissen kommuniziert. (js)

Die Ergebnisse des Ratings können hier eingesehen werden.

Bild: © Jintana – stock.adobe.com

 

IVFP: Tarife der bAV-Direktversicherer haben sich weiter verbessert

bAV-Produkte: facettenreich, beratungsintensiv und gute Argumente in Sachen Mitarbeitergewinnung und -bindung. Das IVFP hat in einem Rating wiederholt die Qualität der Direktversicherungstarife unter die Lupe genommen und konstatiert, dass sich die Tariflandschaft im Vergleich zum Vorjahr weiter verbessert hat.

Die Tarife der Direktversicherer in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) haben sich im Vergleich zum Vorjahr weiter verbessert. Das ist das Ergebnis des aktuellen Ratings „bAV Direktversicherung 2023“ durch das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP). „Es zeigt sich also, dass die Versicherungsunternehmen ihre Tarife verfeinern und ihren Kunden immer attraktivere Angebote unterbreiten“ ordnet Professor Michael Hauer, Geschäftsführer des IVFP, die jüngsten Ratingergebnisse ein.

Direktversicherer halten Anteil von etwa 35%

Die Bestandszahlen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) steigen seit Jahren, auch im für Makler wichtigen bAV-Durchführungsweg der Direktversicherung. Nach Zahlen des aktuellen Forschungsberichts aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales existierten zum Jahresende 2021 (aktuellere Zahlen nicht verfügbar) insgesamt 5,3 Mio. aktive bAV-Verträge in der Direktversicherung. Ihr Anteil an den gesamten privaten bAV-Anwartschaften beträgt damit rund 35% (AssCompact berichtete).

So wurde getestet

Im aktuellen bAV-Rating 2023 hat das IVFP nun zum zwölften Mal infolge die Tariflandschaft der Direktversicherer untersucht. Es wurden 79 Tarife von 40 Anbietern auf bis zu 87 Kriterien hin untersucht. Die Einteilung der Tarife erfolgt dabei in die bewährten Kategorien „Klassik“, „Klassik Plus“, „fondsgebunden mit Garantien“, „Comfort“ und „Indexpolicen“. Wie in den anderen IVFP-Ratings auch setzt sich die Gesamtnote aus vier Teilbereichsnoten (Unternehmen, Rendite, Flexibilität sowie Transparenz/Service) zusammen. Die Ergebnisse werden mit den Auszeichnungen „Exzellent“, „Sehr gut“ und „Gut“ bewertet, sowohl im Gesamtergebnis als auch in den einzelnen Teilbereichen.

Und das sind die Ergebnisse in den jeweiligen Kategorien:

Kategorie „Klassik“ und „Klassik plus“

Bei den klassischen Produkten ist das Rating recht überschaubar. Im Bereich der rein klassischen bAV-Direktversicherungstarife von Serviceversicherern erzielten lediglich zwei Tarife von der LV 1871 und der Nürnberger die Note „sehr gut“. Bei den Direktanbietern errang nur der Tarif der Hannoversche Lebensversicherung AG die Note „exzellent“. Weitere Anbieter sind nicht aufgeführt.

Im Bereich der Klassik plus-Tarife tummeln sich schon deutlich mehr Tarife auf den vorderen Plätzen. Dabei handelt es sich laut IVFP-Definition um eine klassische Rentenversicherung mit in der Regel geringeren Garantieelementen, aber erhöhter Renditechance. Drei Tarife von Serviceversicherern haben im jüngsten Rating die Note „exzellent“ erhalten. Weitere acht Tarife schneiden mit „sehr gut“ ab, darunter gleich zwei Tarife der Stuttgarter Lebensversicherung a. G. Direktanbieter sind aktuell nicht im Rating gelistet.

Kategorie „Index“ und „Comfort (beitragsbezogen)“

Bei den Index-Renten sind ebenfalls nur Serviceversicherer im Rating vertreten. Dabei gibt es neun Tarife mit einer „exzellenten“ Benotung, darunter erneut zwei Tarife der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. Weitere drei Tarife erzielen die Note „sehr gut“, mit zwei davon ist die VOLKSWOHL BUND LEBENSVERSICHERUNG a. G. am Start.

Bei den Comfort-Tarifen erarbeiteten sich insgesamt neun Tarife eine „exzellente“ Bewertung. Auch hier ist die Stuttgarter Lebensversicherung a. G. als einziger Versicherer mit zwei Tarifen vertreten. Weitere drei Tarife erhalten die Gesamtnote „sehr gut“.

Kategorie „fondsgebunden mit Garantien (BoLz)“

Und wie sieht die Tarifbewertung in der Kategorie fondsgebunden mit Garantien (BoLz) aus? Gleich 13 Tarife konnten im aktuellen IVFP-Rating die Bestnote „exzellent“ erringen. Dabei sind die Allianz Lebensversicherungs-AG, die Alte Leipziger Lebensversicherung a. G. sowie die Stuttgarter Lebensversicherung a. G. mit jeweils zwei Tarifen im Rating vertreten. Neun weiteren Tarifen bescheinigt das IVFP die Note „sehr gut“. Auch hier sind manche Versicherer mit zwei Tarifen vertreten, nämlich die Bayern-Versicherung Lebensversicherung AG sowie die VOLKSWOHL BUND LEBENSVERSICHERUNG a. G. (as)

Hier stehen die Ergebnisse des aktuellen IVFP bAV-Ratings online zur Verfügung.

Bild: © Sutthiphong – stock.adobe.com

 

Die Zukunft der privaten Altersvorsorge in Deutschland

Die Bundesregierung hat Ende des vergangenen Jahres die „Fokusgruppe private Altersvorsorge“ eingerichtet. Diese soll bis Sommer 2023 Empfehlungen für die geplante Rentenreform erarbeiten. Vor diesem Hintergrund hat das IVFP ein eigenes Konzeptpapier vorgelegt.

<h5>Ein Artikel von Prof. Michael Hauer, Geschäftsführer der Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH</h5><p>Wie sieht die Zukunft der privaten Altersvorsorge in Deutschland aus? Um eine Lösung zu finden, hat die Bundesregierung am 30.11.2022 die Einsetzung einer sogenannten „Fokusgruppe private Altersvorsorge“ beschlossen. Betrachtet man die Lösungsvorschläge aller Beteiligten, so stellt man beachtliche Unterschiede fest. Das Institut für Vorsorge und Finanz­planung (IVFP) will mit seinem Konzeptpapier einen Überblick über die verschiedenen Ansätze geben und darauf aufbauend eine Lösung entwickeln, die sowohl praktikabel ist als auch den verschiedenen Strömungen gerecht wird.</p><p>Das IVFP stellt drei Optimierungsvorschläge für die staatlich geförderte Altersvorsorge vor. </p><h5>Vorschläge zu Basis- und Riester-Rente</h5><p>Zum einen soll die staatlich geförderte private Altersvorsorge der ersten Schicht in Form der Basisrente im Wesentlichen unverändert bleiben. Die Optimierungsvorschläge zur staatlich geförderten privaten Altersvorsorge beziehen sich also auf die sogenannte „Riester-Rente“. Die im Rahmen der Riester-Förderung eingeführte Zulagensystematik stellt die einzige vom Steuersatz unabhängige staatliche Förderung dar. Sie ist deshalb insbesondere für Niedrigverdiener, sozial Schwache und kinderreiche Familien außerordentlich gut geeignet – diese dürfen in der Altersvorsorge nicht abgehängt werden.</p><p>Das Institut schlägt hier die Übernahme der vorhandenen Zulagensystematik in vereinfachter Form für ein Nachfolgemodell der Riester-Förderung vor, sozusagen als „Zulagenrente“. Jeder Bürger unterhalb eines Bruttoeinkommens von rund 43.000 Euro soll die Grund- und Kinderzulage erhalten, und zwar ohne einen Mindesteigenbetrag – lediglich ein Vertragsabschluss muss vorliegen. Zahlt der Bürger freiwillig in die Zulagenrente ein, wird dies nochmals mit 50 Cent pro eingezahlten Euro gefördert. Die Leistungen aus der Zulagenrente sollen einkommensteuerfrei bleiben. Das heißt die sozial schwachen Bürger erhalten zunächst eine Zulage ohne Auflage vom Staat und die daraus resultierende Leistung steuerfrei. Ziel ist es, die Bürger mit diesem Anreizsystem für die Altersvorsorge zu gewinnen.</p><p>Für Bürger mit Einkünften über dem genannten Schwellenwert bietet sich die staatlich geförderte Altersvorsorge der ersten Schicht an – die Basisrente. Die geschilderte Zulagensystematik in die Basisrente der ersten Schicht zu integrieren, könnte eine Vereinfachung der gesamten Altersvorsorgesystematik in Deutschland bewirken. Als Produkte könnten sowohl kostengünstige standardisierte (digitale) Lösungen als auch eine ergänzende individuelle Lösung mit Beratung in Form von Fondssparplänen bzw. privaten Renten­versicherungen dienen.</p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Steuerliche Lösung für ungeförderte Altersvorsorge--><h5>Steuerliche Lösung für ungeförderte Altersvorsorge</h5><p>Zum anderen soll es eine neue ergänzende steuerliche Lösung in der ungeförderten Altersvorsorge der dritten Schicht geben. Eine (deutlich) flexiblere Rentenphase ermöglicht es, den Bedürfnissen der Kunden besser gerecht zu werden. Beim Renteneintritt die Restlebenserwartung richtig einzuschätzen, ist für Kunden oft schwer. In sehr vielen Fällen wird vom Kapitalwahlrecht Gebrauch gemacht und auf eine Leibrente verzichtet. Dies führt unter Umständen dazu, dass das Geld schnell verbraucht ist und der eigentliche Zweck, eine finanzielle Absicherung bis zum Lebensende, verfehlt wird.</p><p>Eine Verlagerung der endgültigen Entscheidung über Kapitalauszahlung oder lebenslange Rente auf ein höheres Alter, beispielsweise das 85. Lebensjahr, kann das Problem zumindest abmildern. Vorstellbar ist daher, dass das angesparte Kapital zum Rentenbeginn zunächst als Entnahme- bzw. Auszahlplan schrittweise entnommen wird. Um Anreize für diesen Entnahmeplan zu schaffen, soll die Auszahlung bis zu einer bestimmten Grenze von beispielsweise jährlich maximal 3% des bei Auszahlungsbeginn vorhandenen Kapitalvermögens eine Steuerfreiheit erhalten, zum Beispiel über einen Zeitraum von 20 Jahren. Als Vorteil für den Gesetzgeber ergibt sich daraus, dass den Bürgern das für die Altersvorsorge angesparte Kapital für einen längeren Zeitraum zur Verfügung steht.</p><p>Die soeben aufgezeigte neue steuerliche Variante in der Auszahlungsphase soll für Produkte der dritten Schicht wie zum Beispiel privaten Rentenversicherungen gelten. Dadurch ergibt sich neben dem Halbeinkünfteverfahren und der Ertragsanteilsbesteuerung bei Wahl der Leibrente eine weitere Möglichkeit, sich steuerbegünstigt einen Entnahmeplan über einen bestimmten Zeitraum auszahlen zu lassen. Diese neue Regelung einer steuerfreien Entnahme im Rahmen eines Auszahlplans, beispielsweise über 20 Jahre, könnte man übrigens auch bei für die Altersvorsorge klassifizierten Fondsspardepots, wie vom BVI definiert, anwenden.</p><h5>Fondsspardepot einbeziehen</h5><p>Damit wäre das Fondsspardepot aus Sicht der Autoren des genannten Konzeptpapiers – Prof. Michael Hauer und Prof. Dr. Thomas Dommermuth – in der ungeförderten privaten Altersvorsorge der dritten Schicht als sinnvolle Ergänzung zum bestehenden System einzuordnen. Bei der privaten Rentenver­sicherung kann der Versicherungsnehmer bei Ruhestandsbeginn als Leistung eine lebenslange Rente mit der sogenannten Ertragsanteils­besteuerung wählen. Diese Option besteht bei den Fondsspardepots nicht – dies soll auch so bleiben. Die Absicherung des Langlebigkeitsrisikos bleibt also den privaten Rentenversicherungen vorbehalten.</p><p>Zudem empfiehlt es sich, bei der Besteuerung der Kapitalauszahlung auch beim Fondsspardepot auf ein bewährtes System zu setzen. Analog zu Kapitalauszahlungen bei Lebens- und Rentenversicherungen eignet sich dafür das Halbeinkünfteverfahren.</p><h5>Fazit</h5><p>Die aufgezeigten Reformvorschläge sollen die vorhandene einzigartige Zulagensystematik bei der geförderten Altersvorsorge in vereinfachter Form bewirken. Als Produktlösungen dafür eignen sich insbesondere auch private Rentenversicherungen, die das Langlebigkeitsrisiko absichern. Ist eher eine Kapitalauszahlung bzw. eine Auszahlung über einen bestimmten Zeitraum gewünscht, dann soll dies ebenfalls parallel dazu als ungefördertes Produkt für die private Altersvorsorge möglich sein. Dafür bieten sich neben privaten Rentenversicherungen auch entsprechend klassifizierte Fondsspardepots an.</p><p>Das IVFP schlägt bei der ungeförderten privaten Altersvorsorge eine dritte Möglichkeit der Auszahlung in Form eines steuerlich begünstigten Entnahmeplans vor, den es in dieser Art bisher nicht gibt. Aktuell bekannt ist das Halbeinkünfteverfahren bei Kapitalauszahlung und der Ertragsanteilsbesteuerung bei Wahl einer lebenslangen Rentenleistung. Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung verfolgt die Absicht, die Altersvorsorge in Deutschland grundlegend zu reformieren, denn klar ist: Die Lösungen müssen schnellstmöglich her.</p><p>Das Konzeptpapier des IVFP in voller Länge findet sich unter: ivfp.de/research/studien</p><p>Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 05/2023, S. 38 f., und in unserem <a href="https://epaper.asscompact.de/de/profiles/53e4066999da-asscompact/editio…; target="_blank" >ePaper</a>.</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © VRD – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/98F54AB3-EBAE-4FEC-93AF-2942EEA16BE4"></div>

 
Ein Artikel von
Prof. Michael Hauer

IVFP: „Es herrscht Bedarf an unabhängigen Vergleichsanbietern“

Vergleichsrechner sind etablierte Softwarelösungen im Vermittlungsgeschäft. Und das Institut für Vorsorge und Finanzplanung ist mit „fairgleichen.net“ im Markt platziert. Welche Mehrwerte bietet die Lösung für Vermittler? Und wie unabhängig agiert das IVFP dabei?

Interview mit Manuel Lang, Partner und Leiter Research beim Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH (IVFP)
Herr Lang, Vergleichsrechner sind etablierte Softwarelösungen im Vermittlungsgeschäft. Welche Mehrwerte bieten sie Versicherungsmaklern?

Vergleichsrechner bieten Vermittlern zuallererst die Möglichkeit, ihr Geschäft effizienter und erfolgreicher zu machen, indem schnell und einfach Tarifangebote von verschiedenen Versicherungsanbietern überblickt und verglichen werden können. Dadurch sind Vermittler in der Lage, ihren Kunden eine größere Auswahl an Versicherungsangeboten zur Verfügung zu stellen. Vergleichsrechner wie z.B. „fairgleichen.net“ vom IVFP tragen zusätzlich zur Steigerung der Haftungssicherheit und der Beratungsqualität bei, da die Tarife anhand ihrer Ausgestaltung gefiltert werden können und so im Fortgang der Beratung nur noch Tarife verglichen werden, die auch zum Kunden passen.

Wie wichtig ist die Unabhängigkeit – zum Beispiel von Produktgebern – bei Anbietern von Vergleichsrechnern?

Die Unabhängigkeit ist hier von mehreren wichtigen Aspekten geprägt. Als Rating- und Analysehaus ist es für das IVFP von essenzieller Bedeutung, unabhängig von Versicherern, Pools oder Banken zu agieren, da andernfalls weder eine objektive Tarifbewertung noch glaubwürdige Ergebnisse in einem Vergleichsrechner gewährleistet wären. Zudem ist unabhängige Vergleichssoftware auch für Pools von großer Bedeutung, da diese untereinander im Wettbewerb stehen und daher auf eine unabhängige Weiterentwicklung sowie entsprechenden Support angewiesen sind.

Das IVFP ist mit dem Vergleichsrechner „fairgleichen.net“ an den Start gegangen. Was genau hat das IVFP damit vor?

„fairgleichen.net“ ist bereits eine umfassende Vergleichssoftware, die wir nun um die vollständige Antragsstrecke erweitern. Zunächst konzentrieren wir uns dabei auf die Lebensparte. Unser nächster Meilenstein bis zur DKM 2023 in Dortmund ist, dass alle wichtigen Tarife und Versicherer im Maklermarkt für Privat-, Basis- und BU-Tarife berechenbar sein werden. Aktuell ist dies bereits bei etwa 50 Tarifen möglich.

Wie unterscheidet sich der IVFP-Rechner von anderen Vergleichsrechnern im Markt?

Als Analysehaus verfügt das IVFP über mehrere zehntausend Tarifdaten aus den jeweiligen Ratings. Diese stellt das IVFP in „fairgleichen.net“ zur Verfügung und gewährleistet die Aktualität. Vermittler und Kunden können dadurch auf eine Vielzahl von qualitativen Merkmalen der einzelnen Tarife zugreifen und ihre Beratungsqualität bei der Suche nach dem passenden Tarif erhöhen. Im Gegensatz zu Vergleichsrechnern, bei denen nur die Höhe von Ablauf- und Rentenleistungen dargestellt werden, stellt dies einen entscheidenden Vorteil dar, da bei moderner und kundenorientierter Beratung nicht nur das Ergebnis der Hochrechnung berücksichtigt werden sollte – zumal oftmals die Modelle dahinter nicht vergleichbar sind. Weiterhin können unsere Berater auch den FondsFINDER nutzen, um passende Tarife mit den gewünschten Fonds für den Kunden zu finden. Darüber hinaus können Berater mithilfe unserer Unternehmenskennzahlenvergleiche hunderte Kennzahlen von Versicherungsunternehmen einsehen und miteinander vergleichen.

Auch im Bereich „Leben“ wird die Handhabung von Nachhaltigkeit wichtiger. Inwiefern berücksichtigt der Vergleichsrechner das?

Unser Fondspolicen-Nachhaltigkeits-Rating ist bereits in „fairgleichen.net“ integriert. Zudem können Vermittler im FondsFINDER Kriterien wie PAIs, Mindestanteile oder die ESG-Ausrichtung zu jedem in den Tarifen enthaltenen Fonds abrufen und vergleichen. Da das IVFP insgesamt im Bereich der Nachhaltigkeit sehr aktiv ist, werden in Zukunft sicherlich weitere Angebote folgen.

Existieren bei der Nutzung des IVFP-Produkts Zugangsbeschränkungen für Versicherungsmakler?

Jeder Vermittler kann die freie Version unserer Software unter www.fairgleichen.net ohne Anmeldung oder weitere Zugangsbeschränkungen ausprobieren und kostenfrei nutzen. Das gilt übrigens auch für unsere Beratungswelt „fairadvisor.net“.

Wofür brauchen Versicherungsmakler die Vollversion des Rechners?

Für professionelle Beratungen empfehlen wir die kostenpflichtige Vollversion, die tiefgreifendere Tarifanalysen und Druck- und Dokumentationsmöglichkeiten bietet.

Und wie unabhängig ist denn das IVFP als Anbieter des Softwaretools?

Ich würde sagen, dass wir unabhängig sind. Das Unternehmen hat drei Gesellschafter, die beiden Gründer Prof. Dr. Thomas Dommermuth und Prof. Michael Hauer sowie die Münchner Aktuargesellschaft ROKOCO. Sie ist für uns vor allem aus versicherungsmathematischer und fachlicher Sicht ein sehr wertvoller Partner. Weitere Beteiligungen etwa von Banken, Pools oder Versicherern bestehen nicht. Weiterhin verwendet das IVFP in seinem Rating ein Benchmarkverfahren, also ein Vergleich über den gesamten Markt, das zwar sehr aufwändig ist, aber dafür eine Objektivität der Ergebnisse gewährleistet.

Finanzierung und Unabhängigkeit gehen oft Hand in Hand. Wie finanziert sich das IVFP-Tool?

Der Markt hat unserer Meinung nach Bedarf an unabhängigen Vergleichsanbietern, daher finanziert das IVFP die bisherige Version und die Weiterentwicklung um die vollständige Antragsstrecke von „fairgleichen.net“ aus Eigenmitteln. Unabhängigkeit steht hierbei an erster Stelle. Die langfristige Finanzierung erfolgt einerseits durch Nutzerlizenzen und andererseits durch Versicherungsunternehmen, die bei Abschlüssen – also über die vollständige Antragsstrecke – in „fairgleichen.net“ präsent sein möchten. Wir führen bereits Gespräche mit ersten Pools und Versicherungsunternehmen, die an einer Zusammenarbeit interessiert sind. Da wir unabhängig sind, sind jedoch auch Pools und Versicherer herzlich dazu eingeladen, uns von sich aus zu kontaktieren.

Bild: © IVFP

 

IVFP ermittelt die besten privaten Rentenversicherungen

Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) hat erneut die privaten Rentenversicherungen am deutschen Markt untersucht. 139 Tarife von 47 Anbietern sind ins Rating eingeflossen. Bewertungen gab es in sechs Kategorien.

<p>Das Angebot der privaten Altersvorsorge hat sich in den vergangenen Jahren deutlich weiterentwickelt: Die klassischen Lebensversicherungen haben an Bedeutung verloren, kapitalmarktorientierte Angebote deutlich dazugewonnen. Zudem gab es zahlreiche Anpassungen, was Gestaltung und Flexibilität angeht.</p><p>Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) begleitet seit vielen Jahren diese Entwicklung und hat nun zum dreizehnten Mal die Landschaft der privaten Rentenversicherungen untersucht. Und auch wenn es im Absatz der privaten Altersvorsorgeprodukte gerade nicht so gut läuft, zeigt sich das IVFP davon überzeugt, dass private Rentenversicherungen, insbesondere die fondsgebundenen, dank ihrer Anpassungsfähigkeit weiterhin Garanten der Altersvorsorge sind. „Die Versicherer haben Lösungen gefunden, den Bedürfnissen ihrer Kund:innen in Punkto Kapitalanlage zu entsprechen,“ erklärt Prof. Michael Hauer, Geschäftsführer des IVFP. Insgesamt fällt das Rating dann auch mit zahlreichen Top-Bewertungen aus.</p><h5>Auszeichnungen in sechs Kategorien</h5><p>Für das „Privatrenten-Rating 2023“ wurde das Tarifangebot von 47 Versicherungsgesellschaften analysiert. Dabei folgte eine Einteilung der Tarife in die Kategorien Klassik, Klassik Plus, Indexpolicen, Fondspolicen mit und ohne Garantien sowie Comfort. Insgesamt wurden 139 Tarife auf bis zu 100 Kriterien hin untersucht und in den Ratingbereichen Unternehmen, Rendite, Flexibilität und Transparenz und Service bewertet. Am höchsten gewichtet für das Gesamtergebnis wurden die Unternehmensqualität und die Rendite. Vergeben wurden die Auszeichnungen „exzellent“, „sehr gut“ und „gut“ sowohl für die Teilbereiche als auch für die Gesamtwertung. Schlechtere Bewertungen veröffentlicht das IVFP nicht.</p><p><a href="https://ivfp.de/wp-content/uploads/2023/03/230330_RatingVeroeffentlichu…; target="_blank" >Hier</a> geht es zu den Ergebnissen. Gleichermaßen fließt das Rating auch in die kostenfreie Vergleichssoftware <a href="https://fairgleichen.net/index.xhtml?dswid=8609&dsrid=914 " target="_blank" >fairgleichen.net</a> ein. (bh) </p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © Nuthawut – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/E146DD16-0E27-431A-843C-D4DD619F110B"></div>

 

Reform der privaten Altersvorsorge: Das schlägt das IVFP vor

Das IVFP hat ein Konzeptpapier mit Reformvorschlägen für die private Altersvorsorge in Deutschland präsentiert, worin es zur dringenden Handlung mahnt. Unter anderem schlägt das Institut eine Neukonzeption der Riester-Rente und Steuerbefreiungen vor.

Die private Altersvorsorge in Deutschland steht gerade auf dem Prüfstand. Anfang des Jahres hat die vom Bundeskabinett eingesetzte Fokusgruppe „private Altersvorsorge“ seine Arbeit aufgenommen. Einige Vorschläge liegen bereits auf dem Tisch (AssCompact berichtete Fokusgruppe „private Altersvorsorge“ nimmt Arbeit auf und Private Altersvorsorge per Fondsspardepot). Nun hat das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) in einem Konzeptpapier seine Ideen präsentiert – darunter unter anderem eine Neukonzeption der Riester-Rente.

Das IVFP sieht dringenden Handlungsbedarf, vor allem im Bereich der Geringverdiener und sozial Schwachen. Das liege vor allem daran, dass die Riester-Rente, die vor allem diese Personengruppe – gemeinsam mit kinderreichen Familien – besonders gefördert habe, de facto nicht mehr vermittelt werde, wie die Autoren Prof. Dr. Thomas Dommermuth und Prof. Michael Hauer anmerken. Reformen wurden in der Vergangenheit unterlassen und der Name „Riester-Rente“ gelte als „verbrannt“, stellt das Papier fest.

Zulagenrente als Riester-Nachfolger

Nun gelte es zu prüfen, welche Reformen allen Personen in Deutschland eine möglichst auskömmliche effiziente private Altersvorsorge ermöglichen. Als Grundlage der privaten Altersvorsorge der ersten Schicht sieht das IVFP eine weitgehend unveränderte Basisrente.

Als Nachfolger der Riester-Rente sehen die Autoren wiederum eine sogenannte „Zulagenrente“. Diese soll für jeden Bürger und jede Bürgerin möglich sein – damit würde auch die aufwendige Überprüfung von mittelbarer und unmittelbarer Förderung entfallen. Jeder Bürger und jede Bürgerin unter einer gewissen Einkommensgrenze – das IVFP schlägt das durchschnittliche deutsche Bruttoeinkommen von ca. 43.000 Euro vor – bekommt analog zum Riester-System Grund- und Kinderzulagen. Auf einen Mindesteigenbeitrag soll allerdings verzichtet werden, nur ein Vertragsabschluss muss vorliegen. Dies führe insbesondere zu einer Vereinfachung des Verfahrens, da die Prüfung der Mindesteigenbeiträge entfalle, so Dommermuth und Hauer.

Steuerfreie Leistung aus Zulagenrente soll als Anreiz dienen

Ein Novum: Die aus der Zulagenrente resultierende Leistung soll steuerfrei sein, schlägt das IVFP vor. Dies solle als Anreiz für jeden dienen, in die Altersvorsorge einzusteigen und biete vor allem für Geringverdiener und kinderreiche Familien eine hervorragende Lösung, zeigen sich die Autoren überzeugt.

Eine zusätzliche staatliche Förderung von 50 Cent für jeden eingezahlten Euro soll eine weitere Motivation für die Investition in die eigene Altersvorsorge sein. Eine ähnliche Idee verfolgt auch der GDV mit seinem Reformvorschlag namens Bürgerrente. Das IVFP regt darüber hinaus an, diese neue Systematik sowie die 30 %-ige Kapitalisierbarkeit in die Basisrente zu überführen. Somit wäre dieses Produkt für alle Vorsorgesparer geeignet.

Flexible Gestaltung für Vorsorgeprodukte der dritten Schicht

Die IVFP hat auch einen Reformvorschlag zu den ungeförderten Altersvorsorgeprodukten der dritten Schicht. Hier solle der Übergang in die Rentenphase deutlich flexibler gestaltet werden. Vielen Menschen falle es schwer, am Anfang ihrer Rente ihre weitere Lebenserwartung richtig einzuschätzen. Oft entschieden sie sich deshalb vorsichtshalber für das Kapitalwahlrecht statt der Leibrente – was unter Umständen dazu führt, dass viele Neurentner ihr Geld zu schnell verbrauchen.

Das IVFP schlägt daher vor, die Entscheidung über Kapitalauszahlung oder lebenslange Rente auf ein höheres Alter – beispielsweise 85 – zu vertagen. Um einen Anreiz für diesen Auszahlplan zu schaffen, könne ein Teil der Auszahlungen steuerfrei sein – das Konzeptpapier nennt hier als Beispiel jährlich 3% des bei Auszahlungsbeginn vorhandenen Kapitalvermögens über 20 Jahre. Dies sei auch von Vorteil für den Gesetzgeber, da dies das Risiko senke, dass Bürgerinnen und Bürger ihr angespartes Kapital zu schnell verbrauchen, argumentieren die Autoren.

Die IVFP-Vorschläge können sowohl für private Rentenversicherungen als auch bei für die Altersvorsorge klassifizierten Fondsspardepots gelten. Die Option der einmaligen Kapitalauszahlung sowie der lebenslangen Verrentung bliebe weiterhin bestehen.

Damit wäre das Fondsspardepot aus Sicht der Autoren in der ungeförderten privaten Altersvorsorge der dritten Schicht einzuordnen und kann als sinnvolle Ergänzung zum bestehenden System angesehen werden.

Über die Fokusgruppe „private Altersvorsorge“

Die Prüfung der privaten Altersvorsorge wurde von der Ampelkoalition im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Die Fokusgruppe unter Vorsitz des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Florian Toncar hatte seine konstituierende Sitzung am 24.01.2023. Weitere fünf Sitzungen sollen folgen. Bis zum Sommer 2023 will die Fokusgruppe einen Abschlussbericht vorlegen. (js)

Bild: © Nuthawut – stock.adobe.com

 

IVFP-Kompetenzrating: Diese Versicherer können in der bKV punkten

In Zeiten des Fachkräftemangels müssen Arbeitgeber mehr bieten als kostenlosen Kaffee und Obstkörbe. Für viele Beschäftigte gewinnt eine bKV immer mehr an Bedeutung. Doch welche Versicherer punkten in diesem boomenden Feld? Das IVFP hat in seinem bKV-Kompetenzrating 2022 mehrere Anbieter unter die Lupe genommen.

Eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) bringt Vorteile für sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen kann sie ein wichtiges Upgrade zur gesetzlichen Krankenversicherung darstellen. Arbeitgeber wiederum können sich mithilfe eines guten bKV-Angebots – gerade in Zeiten des Fachkräftemangels – von anderen abheben und so qualifizierte Angestellte rekrutieren und halten.

 

IVFP-Kompetenzrating: Diese Versicherer können in der bKV punkten

Die steigende Beliebtheit der bKV bestätigt sich in den Zahlen: Laut dem PKV-Verband stieg die Anzahl der Unternehmen, die ihren Angestellten eine betriebliche Kranken- oder Pflegeversicherung anbieten, bis Ende 2022 auf rund 22.300 – mehr als viermal so viele wie noch 2015. Auch die Zahl der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die von diesem Angebot Gebrauch machen, steigt stetig an: Ende 2022 waren es knapp 1,8 Millionen Beschäftigte.

Budgettarife sind im Kommen

Von noch größerem Interesse sei allerdings das Tempo, mit dem sich die Tarifangebote entwickeln würden, und die Tatsache, dass Versicherer einiges investieren würden, um Angebote up-to-date zu halten, so das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP). Klar im Kommen sind hier weiterhin die sogenannten Budgettarife. Bei diesen Tarifen haben Versicherungsnehmer einen bestimmten Betrag pro Jahr zur Verfügung, über den sie weitgehend selbst bestimmen können. Über das verfügbare Budget können zum Beispiel Leistungen wie Zahnersatz oder eine operative Sehschärfenkorrektur in Anspruch genommen werden.

Welche Versicherungsgesellschaften können also in der bKV-Kategorie punkten? Hierfür hat das IVFP im Rahmen seines bKV-Kompetenzratings 2022 14 Versicherungsgesellschaften auf Basis von über 70 Kriterien in vier Teilbereichen bewertet.

So wurden die Tarife bewertet

Für das Kompetenzrating wurden – anders als für die gängigen Produktratings des IVFP – die bKV-Tarife aus Sicht der Arbeitgeber und -nehmer sowie aus Sicht der Vermittler bewertet. Die vier Teilbereiche – Beratung, Vertragsgestaltung, Service & Verwaltung sowie Produktportfolio – flossen mit einem Anteil von jeweils 25% in die Bewertung ein. Das Rating beinhalte eine allumfassende Betrachtung aller relevanten Faktoren, so das IVFP. Nur so sei es möglich, eine objektive Beurteilung anzugeben.

Neben der reinen Produktanalyse wurde im Rahmen des Ratings vor allem die Implementierung dieser Sparte in die Unternehmenskultur des Krankenversicherers untersucht. „Das ist äußerst wichtig, denn neben Top-Tarifmerkmalen ist vor allem die Kompetenz des Versicherers gefragt, um Arbeitgebern ein individuelles Angebot unterbreiten zu können,“ sagt Prof. Michael Hauer, Geschäftsführer IVFP. „Dabei handelt es sich um einen intensiven Prozess, der qualifizierten Beratungsbedarf erfordert“. 

Die Rating-Bewertung wurde in die Noten „Exzellent“, „Sehr gut“ und „Gut“ aufgeteilt. Eine gute Gesamtnote sei nur möglich, wenn der Versicherer in allen Kategorien punktet, so das Analysehaus weiter. Versicherer, die außerhalb dieser Noten bewertet wurden, sind in der Ergebnisliste des IVFPs nicht aufgeführt.

Sieben Mal Gesamtnote „Exzellent“

Insgesamt sieben Versicherer konnten die Gesamtnote „Exzellent“ erzielen: die HALLESCHE Krankenversicherung, Allianz Private Krankenversicherung, DKV, AXA Krankenversicherung, Gothaer Krankenversicherung, Bayerische Beamtenkrankenkasse und R+V Krankenversicherung. Dabei konnten vier davon (HALLESCHE, Allianz, DKV und Gothaer) exzellente Bewertungen in allen vier Teilkategorien erreichen.

Mit der Gesamtnote „Sehr Gut“ wurden die Württembergische Krankenversicherung, SIGNAL IDUNA Krankenversicherung, Barmenia Krankenversicherung und Generali Deutschland Krankenversicherung bewertet. (js)

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Indexpolicen 2022: Renditen von der Börse „zunichte“ gemacht

Die indexgebundene Rentenversicherung hatte angesichts eines der „schlechtesten Börsenjahre seit Langem“ kein gutes Jahr 2022. Wie die Renditeanalyse des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung zeigt, gab es kaum Gutschriften aus der Indexbeteiligung.

Etwa zwei Drittel aller bei einer Umfrage des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) befragten Vermittler beraten regelmäßig zu indexgebundenen Rentenversicherungen, auch Indexpolicen genannt. Sie stellen demnach eine sehr beliebte Produktgattung dar. 2021 gab es „beachtlich hohe“ Renditegutschriften für die Kunden, sagt IVFP-Geschäftsführer Prof. Michael Hauer. Und das trotz der in den letzten Jahren immer wieder nach unten angepassten Überschussbeteiligung, die nach wie vor die entscheidende Rolle für die Renditechancen bei Indexpolicen spielt.

Doch im Jahr 2022, dem „schlechtesten Börsenjahr seit Langem“ wurden die Renditeaussichten bei Indexpolicen „zunichte“ gemacht, wie es in der entsprechenden Analyse des IVFP heißt. Die niedrigen Zinsen machten den Indexpolicen ordentlich zu schaffen, sodass die meisten Kunden am Ende mit einer Nullrunde da standen – also keine Gutschrift aus der Indexbeteiligung erhielten.

 

Indexpolicen 2022: Renditen von der Börse „zunichte“ gemacht

 

„Magere“ Rendite bei Indexpolicen 2022

Aufgrund geopolitischer Krisen und einer Wende in der Fiskalpolitik brachen die Börsen 2022 deutlich ein, sodass die Renditegutschriften also ausblieben. Es spielte dabei auch keine Rolle, welches Indexmodell dem jeweiligen Vertrag zugrunde liegt. Aktienindex, Multi-Asset-Index, Cap- oder Quotenverfahren, eine Rendite wurde so oder so nicht eingefahren. Im Durchschnitt betrug die maßgebliche Rendite von Indexpolicen, deren Indexjahr 2022 endete, „magere“ 1%, so Hauer. Indexmodelle mit reinen Aktienindizes hatten laut IVFP mit durchschnittlich meist eine höhere Performance als Modelle mit Multi-Asset-Index.

Bisherige Indexrenditen

Bei der Analyse aller bisherigen Indexjahre über alle Anbieter hinweg zeigt sich, dass in etwa 50% aller Fälle eine Nullrunde erzielt wurde. In den übrigen Fällen wurden meist Renditen zwischen 0% und 8% erzielt. In etwa 5% der Fälle gab es Indexjahre mit einer Performance von über 10%. Cap-Modelle erzeugen im Vergleich zu Quotenmodellen häufiger Nullrunden. In guten Börsenjahren könnten diese allerdings auch höhere Renditen erzielen.

Lichtblick für 2023

Etwas positivere Aussichten für das angelaufene Jahr bringen jedoch die aktuell gestiegenen Marktzinsen. Erste Versicherungsunternehmen würden Hauer zufolge nun die Überschussbeteiligung für 2023 erhöhen. Die Versicherer hätten demnach mehr Geld für die Indexbeteiligung zur Verfügung und könnten so bessere Konditionen anbieten, was wiederum die Renditechancen erhöhe. Mittelfristig schlagen sich die gestiegenen Marktzinsen also positiv bei den Indexpolicen nieder.

 

Indexpolicen 2022: Renditen von der Börse „zunichte“ gemacht

Aktuell haben, so der IVFP, 16 Lebensversicherer eine indexgebundene Rentenversicherung im Angebot, bspw. Allianz, AXA, Gothaer oder Nürnberger. Die HDI beschränkt ab sofort ihr Indexpolicenangebot auf die bAV-Direktversicherung. Veränderungen bei den Indextarifen gebe es im Vergleich zum Vorjahr keine zu vermerken, abgesehen von einem weiteren verfügbaren Aktienindex bei der Targo.

 

Nachhaltige Indexpolicen

Auch das Thema Nachhaltigkeit ist bei den indexgebundenen Rentenversicherungen angekommen, heißt es beim IVFP. Inzwischen bieten sieben Unternehmen einen grünen Index an, darunter der Barmenia Index ESG Welt der Barmenia oder der GrüneRente Index der Stuttgarter. Hauer merkt allerdings an, dass bei Indexpolicen das Geld ausschließlich im Sicherungsvermögen angelegt wird. Es komme also eher darauf an, wie nachhaltig das Sicherungsvermögen des entsprechenden Versicherers investiert. (mki)

Weitere Daten zur Rendite bei Indexpolicen gibt es beim IVFP.

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Grafiken: © Institut für Vorsorge und Finanzplanung

 

Berufsunfähigkeit: Diese SBU-Tarife sind laut IVFP „exzellent“

Wo Angehörige kaufmännischer Berufe, Selbstständige, Studenten, Azubis, medizinisches Personal und Handwerker die jeweils für sie am besten passenden Tarife zur Absicherung von Berufsunfähigkeit finden, hat das IVFP in einem aktuellen SBU-Rating untersucht. Insgesamt 55 Tarife von 46 Anbietern wurden dabei unter die Lupe genommen.

Viele Gründe beeinträchtigen die Gesundheit. Doch Erwerbstätige haben im Ernstfall lediglich einen Anspruch auf Leistungen aus der Erwerbsminderungsrente, die das vormals erzielte Einkommen bei Weitem nicht kompensieren kann. Und Selbstständige können in der Regel nicht einmal diese staatliche Basisabsicherung in Anspruch nehmen. Eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) gilt daher als wichtige Risikoabsicherung für Beschäftigte und Selbstständige. Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) hat nun ein neues Rating für die SBU erstellt.

Insgesamt wurden 55 Tarife bewertet

Um möglichst realistische Ergebnisse zu erhalten, berücksichtigt das IVFP unterschiedliche Fallkonstruktionen von Musterfällen. „Verschiedene Berufsgruppen unterstreichen die Besonderheiten dieses ganzheitlichen und realitätsnahen Ansatzes unseres Ratings. Nur so kann ein wertvolles Ergebnis geliefert werden“, erläutert Michael Hauer, Geschäftsführer des IVFP. Im aktuellen IVFP-Rating wurden 55 Tarife der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung von 46 Anbietern anhand von über 100 Kriterien untersucht. Dabei wurde zwischen den Berufsgruppen kaufmännische Berufe, Selbstständige, Studenten, Azubi, medizinische Berufe und Handwerker unterschieden. Wie in den vergangenen Jahren wurden die Tarife in den ausgewählten Teilbereichen Unternehmensqualität, Preis/Leistung, Flexibilität und Transparenz ausführlich geprüft.

Mehrere Versicherer sind gleich mit drei Tarifen vertreten

Im Bereich der Serviceversicherer schneiden bei den kaufmännischen Berufen insgesamt 21 Tarife mit der Bestbewertung „exzellent“ ab. Gleich mehrere Versicherer sind mit zwei Tarifen (in Klammern) im Rating vertreten, darunter die Bayerische (BU PROTECT Komfort, BU PROTECT Komfort Plus), HDI (EGO Top, EGO Top mit AU), InterRisk (Berufsunfähigkeitsversicherung XL, Berufsunfähigkeitsversicherung XXL), die NÜRNBERGER (Berufsunfähigkeits-Versicherung 3121DC, Berufsunfähigkeits-Versicherung 3120DC) und die Stuttgarter (BU PLUS premium, BU PLUS). In der Kategorie der Selbstständigen werden 19 Tarife mit „exzellent“ ausgezeichnet, und hier ist die NÜRNBERGER sogar mit drei Tarifen (Berufsunfähigkeits-Versicherung 3120DC, Berufsunfähigkeits-Versicherung 3121DC, Berufsunfähigkeits-Versicherung, 3120DP) dabei.

Weitere Ratingergebnisse im Detail

Für Studenten gibt es laut dem aktuellen SBU-Rating des IVFP insgesamt 21 „exzellente“ SBU-Tarife. Hier ist wiederum die Bayerische mit drei top-bewerteten Tarifen (BU PROTECT Komfort, BU PROTECT Komfort Plus, BU PROTECT Prestige) am Start. Im Bereich Azubi erhielten die wenigsten Tarife die Bestnote. Azubis haben dem IVFP-Rating zufolge die Auswahl zwischen 16 als „exzellent“ bewerteten SBU-Tarifen. Zwei davon kommen hier von HDI (EGO Top mit AU, EGO Top) und der Stuttgarter (BU PLUS, BU PLUS premium). Bei den medizinischen Berufen erreichten wiederum 18 SBU-Tarife die Bestbewertung „exzellent“. Auch hier kann die NÜRNBERGER erneut mit den drei bereits genannten Tarifen im Rating punkten. In der Kategorie Handwerker wurde die Bestnote „exzellent“ vom IVFP ebenfalls an 18 SBU-Tarife vergeben. Hier ist HDI (EGO Top mit AU, EGO Top), Swiss Life (Konsortium) (MetallRente.BU, AKS IG BCE BU Flex) und VOLKSWOHL BUND (SBU Selbstständige, SBU+ Selbstständige) mit je zwei Tarifen in der Spitzengruppe vertreten.

Auch mehrere Direktanbieter waren am Start

Neben den Serviceversicherern waren im Ranking mit Cosmos, EUROPA, Hannoversche und HUK24 auch vier Direktversicherer beteiligt. Die Hannoversche konnte dabei in allen sechs betrachteten Berufsbildern bestbewertete Tarife erreichen. In vielen Fällen war der Versicherer sogar mit zwei oder gar drei Tarifen im jeweiligen Ranking vertreten. Aber auch Cosmos und Europa platzierten manchen Tarif in der Bestnote „exzellent“.

Weitere Ratingergebnisse können hier auf der IVFP-Website eingesehen werden. (as)

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