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7. März 2023
Reform der privaten Altersvorsorge: Das schlägt das IVFP vor
Reform der privaten Altersvorsorge: Das schlägt das IVFP vor

Reform der privaten Altersvorsorge: Das schlägt das IVFP vor

Das IVFP hat ein Konzeptpapier mit Reformvorschlägen für die private Altersvorsorge in Deutschland präsentiert, worin es zur dringenden Handlung mahnt. Unter anderem schlägt das Institut eine Neukonzeption der Riester-Rente und Steuerbefreiungen vor.

Die private Altersvorsorge in Deutschland steht gerade auf dem Prüfstand. Anfang des Jahres hat die vom Bundeskabinett eingesetzte Fokusgruppe „private Altersvorsorge“ seine Arbeit aufgenommen. Einige Vorschläge liegen bereits auf dem Tisch (AssCompact berichtete Fokusgruppe „private Altersvorsorge“ nimmt Arbeit auf und Private Altersvorsorge per Fondsspardepot). Nun hat das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) in einem Konzeptpapier seine Ideen präsentiert – darunter unter anderem eine Neukonzeption der Riester-Rente.

Das IVFP sieht dringenden Handlungsbedarf, vor allem im Bereich der Geringverdiener und sozial Schwachen. Das liege vor allem daran, dass die Riester-Rente, die vor allem diese Personengruppe – gemeinsam mit kinderreichen Familien – besonders gefördert habe, de facto nicht mehr vermittelt werde, wie die Autoren Prof. Dr. Thomas Dommermuth und Prof. Michael Hauer anmerken. Reformen wurden in der Vergangenheit unterlassen und der Name „Riester-Rente“ gelte als „verbrannt“, stellt das Papier fest.

Zulagenrente als Riester-Nachfolger

Nun gelte es zu prüfen, welche Reformen allen Personen in Deutschland eine möglichst auskömmliche effiziente private Altersvorsorge ermöglichen. Als Grundlage der privaten Altersvorsorge der ersten Schicht sieht das IVFP eine weitgehend unveränderte Basisrente.

Als Nachfolger der Riester-Rente sehen die Autoren wiederum eine sogenannte „Zulagenrente“. Diese soll für jeden Bürger und jede Bürgerin möglich sein – damit würde auch die aufwendige Überprüfung von mittelbarer und unmittelbarer Förderung entfallen. Jeder Bürger und jede Bürgerin unter einer gewissen Einkommensgrenze – das IVFP schlägt das durchschnittliche deutsche Bruttoeinkommen von ca. 43.000 Euro vor – bekommt analog zum Riester-System Grund- und Kinderzulagen. Auf einen Mindesteigenbeitrag soll allerdings verzichtet werden, nur ein Vertragsabschluss muss vorliegen. Dies führe insbesondere zu einer Vereinfachung des Verfahrens, da die Prüfung der Mindesteigenbeiträge entfalle, so Dommermuth und Hauer.

Steuerfreie Leistung aus Zulagenrente soll als Anreiz dienen

Ein Novum: Die aus der Zulagenrente resultierende Leistung soll steuerfrei sein, schlägt das IVFP vor. Dies solle als Anreiz für jeden dienen, in die Altersvorsorge einzusteigen und biete vor allem für Geringverdiener und kinderreiche Familien eine hervorragende Lösung, zeigen sich die Autoren überzeugt.

Eine zusätzliche staatliche Förderung von 50 Cent für jeden eingezahlten Euro soll eine weitere Motivation für die Investition in die eigene Altersvorsorge sein. Eine ähnliche Idee verfolgt auch der GDV mit seinem Reformvorschlag namens Bürgerrente. Das IVFP regt darüber hinaus an, diese neue Systematik sowie die 30 %-ige Kapitalisierbarkeit in die Basisrente zu überführen. Somit wäre dieses Produkt für alle Vorsorgesparer geeignet.

Flexible Gestaltung für Vorsorgeprodukte der dritten Schicht

Die IVFP hat auch einen Reformvorschlag zu den ungeförderten Altersvorsorgeprodukten der dritten Schicht. Hier solle der Übergang in die Rentenphase deutlich flexibler gestaltet werden. Vielen Menschen falle es schwer, am Anfang ihrer Rente ihre weitere Lebenserwartung richtig einzuschätzen. Oft entschieden sie sich deshalb vorsichtshalber für das Kapitalwahlrecht statt der Leibrente – was unter Umständen dazu führt, dass viele Neurentner ihr Geld zu schnell verbrauchen.

Das IVFP schlägt daher vor, die Entscheidung über Kapitalauszahlung oder lebenslange Rente auf ein höheres Alter – beispielsweise 85 – zu vertagen. Um einen Anreiz für diesen Auszahlplan zu schaffen, könne ein Teil der Auszahlungen steuerfrei sein – das Konzeptpapier nennt hier als Beispiel jährlich 3% des bei Auszahlungsbeginn vorhandenen Kapitalvermögens über 20 Jahre. Dies sei auch von Vorteil für den Gesetzgeber, da dies das Risiko senke, dass Bürgerinnen und Bürger ihr angespartes Kapital zu schnell verbrauchen, argumentieren die Autoren.

Die IVFP-Vorschläge können sowohl für private Rentenversicherungen als auch bei für die Altersvorsorge klassifizierten Fondsspardepots gelten. Die Option der einmaligen Kapitalauszahlung sowie der lebenslangen Verrentung bliebe weiterhin bestehen.

Damit wäre das Fondsspardepot aus Sicht der Autoren in der ungeförderten privaten Altersvorsorge der dritten Schicht einzuordnen und kann als sinnvolle Ergänzung zum bestehenden System angesehen werden.

Über die Fokusgruppe „private Altersvorsorge“

Die Prüfung der privaten Altersvorsorge wurde von der Ampelkoalition im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Die Fokusgruppe unter Vorsitz des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Florian Toncar hatte seine konstituierende Sitzung am 24.01.2023. Weitere fünf Sitzungen sollen folgen. Bis zum Sommer 2023 will die Fokusgruppe einen Abschlussbericht vorlegen. (js)

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