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Continentale Krankenversicherung a.G.

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Continentale mit neuer Zahnzusatzversicherung

Mit CEZE, dem neuen Zahnzusatztarif der Continentale, der nach Art der Leben kalkuliert ist, erhalten gesetzlich Versicherte einen Rundumschutz, in dem wichtige Zahnbehandlungen und Prophylaxemaßnahmen abgesichert sind.

Der neue Zahnzusatztarif CEZE der Continentale Krankenversicherung bietet gesetzlich Versicherten einen Rundumschutz, kalkuliert nach Art der Leben. Inklusive der GKV-Vorleistung erstattet die Continentale die Kosten sowohl für die Regelversorgung als auch die privatzahnärztliche Versorgung zu 100%. Wichtige Zahnbehandlungen und Prophylaxemaßnahmen sind ebenfalls zu 100% abgesichert. Dasselbe gilt für die professionelle Zahnreinigung, die Fissurenversiegelung und zahnaufhellende Maßnahmen wie Bleaching mit einer Obergrenze von 250 Euro jährlich. Implantate sind tariflich in unbegrenzter Zahl eingeschlossen.

Behandlungen beim Zahnarzt sind häufig auch mit Schmerzen verbunden. CEZE-Versicherte können neben der klassischen Narkose auf besondere schmerzlindernde Maßnahmen zurückgreifen. Von der Lachgas-Sedierung über die Akupunktur bis hin zur Hypnose leistet der Tarif zu 100% bis maximal 250 Euro.

Dauer der Leistungsstaffel kann verkürzt werden

Die Dauer der Leistungsstaffel kann unter bestimmten Voraussetzungen für Wechsler von anderen Versicherern von vier auf zwei Jahre gekürzt werden. Möglich wird das, wenn der Kunde eine unmittelbare Vorversicherung nachweist. Diese muss seit mindestens drei Jahren bestehen und mindestens 80% für privatzahnärztlichen Zahnersatz leisten. In dem Fall verkürzt sich die Zahnstaffel von vier auf zwei Jahre. Im ersten Jahr beträgt die maximale Erstattung 1.500 Euro, im zweiten 3.000 Euro. Danach können Leistungen grundsätzlich bis zur Höchstgrenze der GOÄ/GOZ abgerechnet werden. Bei Unfällen entfällt die Staffelung komplett. (ad)

Bild: © ponsulak – stock.adobe.com

 

Continentale Kranken bietet neuen Ärztetarif

Mit „PREMIUM-MED“ hat die Continentale Krankenversicherung ein neues Angebot für Ärzte im Portfolio. Mit dem neuen Krankenvollversicherungstarif können sich angestellte Human- und Zahnmediziner sowie selbstständig praktizierende Ärzte absichern.

Der neue Krankenvollversicherungstarif der Continentale Krankenversicherung a.G. bietet Premium-Schutz für Ärzte. Aber auch Familienangehörige und Studierende der Human- und Zahnmedizin können ihre Gesundheit mit dem neuen Tarif „PREMIUM-MED“ absichern. Bei dem Tarif setzt der Versicherer auf eigenverantwortliches Handeln. Ob Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit, dynamischer Selbstbehalt mit Limitierung oder Geld zurück bei Elterngeldbezug: PREMIUM-Versicherte können ihre Beitragshöhe zum Großteil selbst bestimmen.

Nehmen Versicherte in einem Kalenderjahr keine Leistungen in Anspruch, bekommen sie eine garantierte Beitragsrückerstattung in Höhe von zwei Monatsbeiträgen. Möglich ist außerdem ist eine erfolgsabhängige Erstattung von bis zu vier weiteren Monatsbeiträgen.

Selbstbehalt bei auf 500 Euro jährlich limitiert

Der Selbstbehalt bei Arztrechnungen ist auf 500 Euro jährlich begrenzt. Bei Kindern sind es 250 Euro. Durch dieses Limit bietet der Tarif finanzielle Planungssicherheit, zumal die Selbstbeteiligung je tariflicher Leistung auf nur 20 Euro gedeckelt ist. Für Generika, Sehhilfen und stationäre Leistungen entfällt die Selbstbeteiligung vollständig. „Dieses Modell ist für unsere Kunden transparent und nachvollziehbar. Sie können ihren Eigenanteil durch wirtschaftliches Verhalten selbst beeinflussen“, betont Dr. Helmut Hofmeier, Vorstand Kranken im Continentale Versicherungsverbund.

Aktuelle Entwicklungen im Blick

Aktuelle Gesetzesänderungen sind im Tarifwerk ebenso berücksichtigt wie medizinische Innovationen. Der Premium-Tarif leistet für ärztlich verordnete digitale Gesundheitsanwendungen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, die sich zum Beispiel im Verzeichnis für digitale Anwendungen wiederfinden.

Weitere Leistungen wie häusliche Krankenpflege

Im Versicherungsschutz enthalten sind laut Continentale Leistungen, die bislang nicht zum üblichen Leistungskatalog der PKV zählten. Dazu zählt auch die medizinisch notwendige häusliche Krankenpflege. Sie umfasst die Grundpflege, Behandlungspflege und die hauswirtschaftliche Versorgung. Der Versicherer erstattet aber auch die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn nach ärztlicher Bescheinigung der Haushalt nicht alleine weitergeführt werden kann. Außerdem gibt es beim neuen Tarif bis zu 500 Euro je Kalenderjahr für Vorsorgeuntersuchungen, die über die gesetzlichen Programme hinausgehen. Von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlene Impfungen, egal ob reise- oder berufsbedingt, werden zu 100% übernommen.

Unterstützung für frisch gebackene Eltern

Sind frisch gebackene Eltern im Tarif „PREMIUM-MED“ versichert und erhalten Elterngeld, erlässt die Continentale ihnen je Elternteil bis zu sechs Monatsbeiträge. (tk)

Bild: © Blue Planet Studio – stock.adobe.com

 

Continentale steigt ins bKV-Geschäft ein

Der Tarif ConCEPT Choose ist der erste bKV-Tarif der Continentale. Die Besonderheit: Die Mitarbeiter können das Budget weiter ausbauen: Werden in einem Jahr keine Leistungen in Anspruch genommen, können Arbeitnehmer jeweils 10% ihres Grundbudgets über fünf Jahre lang ansparen.

Mit dem neuen Angebot ConCEPT steigt die Continentale in die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ein. Damit bietet sie sowohl einfache Prozesse für Vermittler, Unternehmen und Arbeitnehmer als auch mit dem ersten Tarif ConCEPT Choose ein Angebot, mit dem Arbeitgeber ihre Mitarbeiter beim Thema Gesundheit optimal unterstützen können.

Das Prinzip von ConCEPT Choose: Der Arbeitgeber stellt in der bKV jedem seiner Mitarbeiter ein Gesundheitsbudget von bis zu 1.200 Euro zur Verfügung. Jeder Mitarbeiter bestimmt individuell, welche Leistungen er innerhalb dieses Budgets und der versicherten Leistungen – ambulant, stationär oder beim Zahnarzt – in Anspruch nehmen möchte.

Das Unternehmen wählt bei ConCEPT Choose ein jährliches Gesundheitsbudget für die Beschäftigten aus: 400, 800 oder 1.200 Euro pro Jahr und Mitarbeiter. Das Produkt ist arbeitgeberfinanziert. Die Arbeitnehmer können die Zusatzversicherung auch bei Ausscheiden oder im Ruhestand privat fortsetzen. Der Arbeitgeber kann zudem den Familienangehörigen den Zugang zur arbeitnehmerfinanzierten bKV öffnen. Für beide Gruppen gelten die gleichen Leistungen wie für Mitarbeiter.

Mitarbeiter können Budget weiter ausbauen

Werden in einem Jahr keine Leistungen in Anspruch genommen, können Arbeitnehmer jeweils 10% ihres Grundbudgets über fünf Jahre lang ansparen. In der Spitze können sie dann auf ein Budget von maximal 1.800 Euro kommen.

Zu den Leistungen gehören im ambulanten Bereich Sehhilfen und refraktive Chirurgie, Heilpraktikerleistungen im Rahmen der GebüH und zahlreiche Vorsorgeuntersuchungen, wie zum Beispiel Glaukom-Früherkennung oder Prostata-Vorsorge. Stationär gibt es 150 Euro ab dem 5. Tag bei Krankenhausaufenthalten und beim Zahnarzt professionelle Zahnreinigung, Zahnersatz, Implantate oder die Parodontose-Behandlung. Wofür der Arbeitnehmer dieses Budget verwendet, entscheidet er selbst.

Ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten

Eine Gesundheitsprüfung oder Wartezeiten gibt es bei ConCEPT Choose nicht; das Höchstalter liegt bei 70 Jahren. Einzige Voraussetzung für das Unternehmen: Es müssen mindestens zehn Mitarbeiter versichert werden. Diese können dabei einfach und unbürokratisch über ein Online-Portal angemeldet werden. Die Daten können ebenfalls einfach online verwaltet werden. In der Tarifstufe mit einem Jahresbudget von 400 Euro pro Jahr kostet die Absicherung der Arbeitnehmer einheitlich 13,80 Euro monatlich, bei 800 Euro sind es 22,10 Euro und bei 1.200 Euro im Jahr 27,60 Euro. (ad)

Bild: © megaflopp – stock.adobe.com

 

Kein Vertrauen in KI und Robotik – zumindest noch nicht

Die Menschen in Deutschland bringen dem Einsatz von digitalen, neuen Konzepten in der Medizin noch wenig Vertrauen entgegen. Doch das könnte sich demnächst ändern. Darauf deuten zumindest die Erkenntnisse einer aktuellen Studie hin, die von der Continentale in Auftrag gegeben wurde.

Bereits seit dem Jahr 2000 erscheint jährlich die Continentale-Studie, die sich schwerpunktmäßig mit wechselnden, aktuellen Themen rund um die Versicherungswirtschaft beschäftigt. Auch im Jahre 2019 hat der Versicherer aus Dortmund wieder eine repräsentative Studie veröffentlicht. Diesmal widmet er sich im Sonderteil der Digitalisierung in der Medizin und die Erkenntnisse lassen aufhorchen.

Misstrauen gegenüber KI

Während lange Zeit mit Skepsis gesehene Entwicklungen wie die elektronische Patientenakte langsam mehr Akzeptanz in der Bevölkerung finden, bleibt eine deutliche Mehrheit bei anderen innovativen Neuerungen eher misstrauisch. Das Angebot einer Video-Sprechstunde wird von den Befragten beispielsweise zu 68% abgelehnt. Noch deutlich kritischer werden die Deutschen jedoch, wenn es darum geht die Rolle des Arztes durch eine künstliche Intelligenz zu ersetzen. Lediglich 5% der Befragten können sich vorstellen, dass eine derartige Diagnose die Expertise eines Arztes für sie ersetzen könnte. Die Mehrheit ist zwar bereit sich von einer künstlichen Intelligenz diagnostizieren zu lassen, möchte dann aber nachträglich eine Zweitmeinung von einem Arzt aus Fleisch und Blut zur Kontrolle einholen.

 

Kein Vertrauen in KI und Robotik – zumindest noch nicht

 

Angst vor Datenmissbrauch und Behandlungsfehlern

Doch warum schlägt gerade dieser Neuerung noch so viel Misstrauen entgegen? In der Befragung findet sich ein Hinweis darauf. So gehen zwei Drittel der Deutschen davon aus, dass eine künstliche Intelligenz heute noch nicht so gut wie ein menschlicher Arzt ist, wenn es darum geht eine schwere Erkrankung wie Krebs zu diagnostizieren. Gefragt nach der erwarteten Entwicklung in diesem Feld, gehen jedoch ebenso zwei Drittel davon aus, dass die künstliche Intelligenz in 20 Jahren besser darin sein wird. Folglich sehen die Patienten die Entwicklung in der Sparte der künstlichen Intelligenz lediglich als noch nicht ausgereift genug, um einer derartigen Technologie ihr Leben anzuvertrauen. Aber auch Datenmissbrauch ist eine Sorge, die die Befragten häufig äußerten und die nicht allein dadurch ausgeglichen werden kann, dass aus dem Einsatz von künstlichen Intelligenzen womöglich weniger Arztbesuche und schneller gestellte Diagnosen resultieren könnten.

Sorge vor technischem Defekt und mangelndem menschlichen Kontakt

Roboter kommen bei der Studie nicht viel besser weg als die künstliche Intelligenz. Gefragt danach, ob ein Roboter besser operieren kann als ein menschlicher Arzt, favorisieren über 60% heute den Arzt. Mit dem Ausblick auf die Entwicklung in 20 Jahren jedoch, gehen sogar zwei Drittel davon aus, dass die Roboter den menschlichen Ärzten überlegen sein werden. Bis dahin muss jedoch noch viel am Image des Roboters geändert werden. Schließlich geben je über 70% der Befragten an, dass durch Roboter der direkte Kontakt unter den Menschen verloren geht und die Maschinen eine Gefahr für die Menschen seien, wenn technische Fehlfunktionen auftreten.

 

Kein Vertrauen in KI und Robotik – zumindest noch nicht

 

Fitnessarmbänder: selten genutzt, aber hoher Nutzen

Überraschend negativ fällt auch das Verdikt bezüglich Fitnessarmbänder und Smartwatches aus. Lediglich 8% geben an, dass sie ihre Gesundheitsdaten mit diesen Tools im Blick behalten. Jedoch haben zumindest 45% keine dezidiert ablehnende Haltung. Die Mehrheit der Bevölkerung hingegen schon. Die Befragten jedoch, die sich zum Gebrauch dieser Hilfsmittel hinreißen ließen, waren auch zu über 60% in der Lage positive Einflüsse auf ihr Verhalten wahrzunehmen.

Zufriedenheit mit Gesundheitssystem knickt ein

Über die spezielle Thematisierung der digitalen Medizin hinaus, ging die Continentale in ihrer Studie wie jedes Jahr auch auf die Bereiche Gesundheitswesen im Allgemeinen und die Bereitschaft zur Altersvorsorge ein. So sind 2019 noch 71% der gesetzlich krankenversicherten Bevölkerung mit der Leistung des deutschen Gesundheitssystem zufrieden, was im Vergleich zum Vorjahr sieben Prozentpunkte weniger sind. Die Zufriedenheit mit dem Preis bleibt unverändert bei 70%. Bei den privat Krankenversicherten zeigen sich sogar 82% der Deutschen mit den Leistungen zufrieden.

Angst um Altersversorgung, aber hohe Opferbereitschaft

Der letzte Themenkomplex der Studie umfasst die Altersversorgung. Hier geben 80% der Befragten an, dass sie Angst vor einem abgesenkten Lebensstandard im Alter haben. Jeder Fünfte hat sogar sehr große Angst davor. Ein Ergebnis, zu dem auch der ERGO-Risiko-Report kam (AssCompact berichtete).

Dabei ist die Bereitschaft groß, sich beim Konsum einzuschränken, um der drohenden Altersarmut entgegenzuwirken. Nur 12% der Deutschen sind nicht bereit auf etwas zu verzichten, um der drohenden Altersarmut entgegenzuwirken. Über die Hälfte zeigt sogar eine große oder sehr große Bereitschaft dazu. Wenig überraschend fallen dann jedoch die Vorsorgeformen aus, die die Bevölkerung für geeignet hält, um im Lebensalter abgesichert zu sein. 81% glauben, dass Immobilien eine gute Idee sind. Auch private Rentenversicherungen und das gute alte Sparen stehen hoch im Kurs. Ebenso wird die private Pflegezusatzversicherung noch von mehr als jedem Zweiten für geeignet erachtet. Wenig überraschend, da auch bei der kürzlich veröffentlichten R+V-Studie „Die Ängste der Deutschen 2019“ ein ähnliches Ergebnis offenbar wurde. Die Angst im Alter pflegebedürftig zu werden, teilten dabei 45% der Deutschen (AssCompact berichtete). (tku)

 

Kein Vertrauen in KI und Robotik – zumindest noch nicht

 

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PKV und GKV – auch bei der digitalen Patientenakte zwei Systeme

Die Digitalisierung kehrt auch in das Gesundheitswesen ein. So soll ab 2021 die elektronische Patientenakte zu einer besseren Patientenversorgung führen. Noch sind viele Fragen offen. PKV und GKV arbeiten zudem auch in der Digitalisierung in verschiedenen Systemen, wie auf dem Continentale PKV-Forum diskutiert wurde.

Gerade hat der PKV-Verband die Gründung eines Start-up-Fonds für digitale Innovationen im Gesundheitswesen bekannt gegeben. Für den Venture-Capital-Fonds heal capital stellen die beteiligten PKV-Unternehmen ein Zielvolumen von 100 Mio. Euro zur Verfügung. Der Fonds wird sich auf Bereiche wie digitale Gesundheitsanwendungen, Telemedizin, digitale Prävention und Digitalisierung der Pflege fokussieren. Die finanzierten Maßnahmen sollen zu einer besseren Versorgung in Deutschland beitragen.

Galt die Digitalisierung des Gesundheitswesens bisher eher als rückständig, bewegt sich nun also aktuell einiges in diese Richtung.

Elektronische Patientenakte – erst keine, dann gleich mehrere

Die Gesundheitsversorgung verbessern will auch die elektronische Patientenakte (ePA), in der sich künftig die komplette Krankheitsgeschichte eines Patienten widerspiegeln soll. Spätestens ab Januar 2021 müssen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten eine solche ePA anbieten. Auf dem 19. Continentale PKV-Forum stellte Prof. Dr. Jörg F. Debatin in der vergangenen Woche den Nutzen dieser digitalen Patientenakte vor. Debatin leitet das health innovation hub (hih) des Bundesgesundheitsministerium und ist vom Nutzen der Akte überzeugt. Insbesondere der sogenannte Notfall- und Patientenpass (NPP) könne zu vereinfachten Prozessen führen, da Ärzte dort rund 60% der notwendigen Informationen zum Patienten bereits beim Erstkontakt finden würden, was zu schnelleren Prozessen und im besten Fall zur schnelleren Heilung führen werde.

Die privaten Krankenversicherer sind hier nicht eingebunden, auch wenn entsprechende Gespräche wohl im Gange sind. Unter den PKV-Anbietern sind in den vergangenen Monaten aber ebenfalls verschiedene Initiativen hinsichtlich einer elektronischen Gesundheitsakte entstanden. Auch einige GKV-Versicherer sind da mit an Bord. Am bekanntesten ist an dieser Stelle wohl Vivy, dessen CEO auch auf dem Forum in Köln vor Ort war. Dass es nun mehrere Systeme gibt, birgt aber auch das erste Problem schon in sich: Von einem einheitlichen Technikstandard im deutschen Gesundheitswesen kann aktuell keine Rede sein.

Daten – und keine Ende

Das zweite Problem sind jedoch die Daten. Ebenfalls in Köln sagte Prof. Dr. med. Ferdinand M. Gerlach, einer der sogenannten sieben Gesundheitsweisen, dass sich immer die Frage stellen lasse, ob die Daten der ePA auch zum benötigten Zeitpunkt vollständig und aktuell seien. Schließlich entscheide jeweils der Patient, was in der Akte gespeichert werde und was nicht. Gerlach prognostiziert, dass Ärzte die digitale Akte nicht nutzen werden, solange es diese Unsicherheit gebe. Die Folge: Ärzte würden künftig sogar eher doppelt archivieren und dokumentieren und damit mehr Aufwand haben. Vivy-Gründer Christian Rebernik weiß denn auch, dass eine elektronische Gesundheitsakte nur funktionieren kann, wenn alle einen Mehrwert davon haben: Patienten und Ärzte, wie er auf dem PKV-Forum in einer Podiumsdiskussion verdeutlichte. Offene Systeme seien deshalb ein Muss.

Genauso brisant erscheint jedoch die Frage nach der Datensicherheit. Wie brisant das Thema ist, lässt sich gerade wieder an einem Datenskandal im Gesundheitswesen ablesen: Patientendaten waren wohl auf öffentlich zugänglich Servern gespeichert. IT-Sicherheitsberater Martin Tschirsich testete selbst schon die Sicherheitssysteme im Gesundheitswesen und entdeckte dabei einige Lücken. Auf dem PKV-Forum erklärte er, dass der Patient auch bei den Daten immer im Mittelpunkt stehen müsse: Dieser werde nur mitspielen und seinen „digitalen Zwilling“ befüllen oder befüllen lassen, wenn er dem System vertrauen könne. Der genannte Datenskandal könnte hier dem ein oder anderem Patienten Anlass zum Zweifel geben. (bh)

Foto: Auf dem 19. Continentale PKV-Forum am 10.09.2019 diskutierten über die Digitalisierung des Gesundheitswesen (v.l.n.r.): Martin Tschirsich (IT-Sicherheitsberater), Vivy-Gründer Christian Rebernik, Thomas Lenke (Chef der Sana Kliniken), Dr. Markus Kremer (Continentale-Krankenvorstand), Prof. Dr. med. Ferdinand M. Gerlach (Goethe-Universität Frankfurt und „Gesundheitsweiser“), Prof. Dr. Jörg F. Debatin, (hih-Chairman). Moderation: Tanja Samrotzki.

Quelle: die Continentale

 

Continentale VVaG blickt auf vergangenes Geschäftsjahr zurück

Mit ihren Marken Continentale, EUROPA und Mannheimer konnte die Unternehmensgruppe Continentale VVaG eigenen Angaben zufolge ihre Marktposition im Geschäftsjahr 2018 weiter festigen. Zudem sei man zu Deutschlands begehrtestem Arbeitgeber in der Versicherungsbranche gewählt worden.

Der Continentale Versicherungsverbund auf Gegenseitigkeit konnte seine Marktposition 2018 weiter festigen. Die Beitragseinnahmen im selbst abgeschlossenen Geschäft stiegen nach Unternehmensangaben um 1,3% auf 3,87 Mrd. Euro. Die Unternehmensgruppe mit den Marken Continentale, EUROPA und Mannheimer erzielte im vergangenen Jahr ein Bruttoergebnis von 567 Mio. Euro. Auch 2018 wurden nahezu 90% davon für die Kunden reserviert, in der Krankenversicherung zum Beispiel für Beitragsrückerstattungen und die Beitragsentlastung im Alter. Darüber hinaus wurde das Eigenkapital gestärkt: es erhöhte sich im Geschäftsjahr um 55 Mio. Euro auf 844 Mio. Euro. Das Kapitalanlagevolumen nahm um 4,1% auf 22,76 Mrd. Euro zu. Daraus erwirtschaftete der Continentale Versicherungsverbund ein Kapitalanlageergebnis von 674 Mio. Euro.

Daneben wies die Unternehmensgruppe bei der Vorstellung der Geschäftszahlen darauf hin, dass man nach einer Analyse des F.A.Z.-Institutes und des IMWF Institutes für Management- und Wirtschaftsforschung im Jahr 2018 Deutschlands begehrtester Arbeitgeber in der Versicherungsbranche sei. (ad)

Bild: © Vittaya_25 – stock.adobe.com

 

Continentale Versicherungsverbund startet neues Maklerportal

Der Continentale Versicherungsverbund hat sein digitales Maklerportal neu gestaltet. Aus dem ehemaligen contactm.de wird ab sofort makler.continentale.de. Das Continentale-Portal präsentiert sich unter der neuen Adresse in neuem Design, mit verbesserten Funktionen und einem für die Nutzung mit mobilen Geräten optimierten Handling.

Neuer Name, neues Design und überarbeitete Funktionen: Das ehemalige Maklerportal contactm.de des Continentale Versicherungsverbunds heißt jetzt makler.continentale.de. Das Portal erscheint im neuen Design und bietet Maklern verbesserte Funktionen, die für die mobile Nutzung optimiert worden. Neu strukturiert wurden zum Beispiel die Produktseiten. Mit einer Anmeldung gelangen Makler in den Service-Bereich und haben Zugang beispielsweise zum neuen Online-Tarifrechner, zur Bestandsauskunft, zum Materialshop und Self-Service-FunktionenDarüber hinaus finden angemeldete Nutzer ihre persönlichen Ansprechpartner aus dem Vertrieb, den Sparten und dem Kundendienst.

„Das neue Maklerportal ist ein weiterer Schritt des Verbundes, den freien Vermittler durch technische Verbesserungen in seinen Arbeitsprozessen zu unterstützen“, betont Falko Struve, Vorstand Vertriebspartnerbetreuung der Continentale.

Bei einer Anmeldung via easy Login haben Makler außerdem alle Daten eines Kunden in der Bestandsauskunft im Überblick. Vermittler, die bereits über einen easy Login-Zugang verfügen, können sich sofort auf makler.continentale.de anmelden und die verbesserten Funktionen nutzen. Nutzer, die sich bislang über ein Passwort angemeldet haben, müssen sich einmalig neu registrieren. (tk)

 

Wer ist gerechter? Die PKV oder die GKV? Oder spielt das gar keine Rolle?

Der Zugang in die PKV wird durch die gerade veröffentlichte Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze für 2019 weiter erschwert. Auch die Diskussion um überhöhte Beitragsanpassungen in der PKV und um eine Bürgerversicherung schadet dem Neugeschäft und dem Image der PKV. Dahinter steckt auch immer wieder die Frage: Wer ist gerechter, die PKV oder die GKV?

Das deutsche Gesundheitssystem ist eines der besten der Welt. Da sind sich eigentlich viele einig: PKV- und GKV-Vertreter, Gesundheitspolitiker, Wissenschaftler und letztlich auch viele Versicherte, wie Umfragen immer wieder zeigen. Gerade im Vergleich zum Ausland seien die Wartezeiten sowohl für PKV- als auch für GKV-Versicherte gering und eine echte, harte Rationierung von Gesundheitsleistungen gebe es in Deutschland nicht. Dennoch reagiere die Bevölkerung sensibel, wenn es um die Gerechtigkeit im Gesundheitssystem gehe, erklärte Dr. Christoph Helmich, Vorstandsvorsitzender des Continentale Versicherungsverbundes. Dieser hatte am Dienstag zum 18. PKV-Forum nach Köln eingeladen und als ein Schwerpunktthema die Gerechtigkeit im deutschen Gesundheitswesen auf die Agenda gesetzt.

Gesundheit ist ein hohes, zumindest ein fundamentales Gut

Gesundheit sei ein fundamentales Gut, das es Menschen ermögliche, nach ihren Wertvorstellungen und Lebenszielen zu leben. Deshalb lege man hier besonderen Wert auf Gerechtigkeit, erklärte etwa Dr. Christiane Woopen, Professorin für Ethik und Theorie der Medizin an der Uni Köln. Es gehe dabei immer um Zugangs- und Verteilungsgerechtigkeit. Die Ressourcen seien begrenzt und müssten entsprechend verteilt werden. Was dabei gerecht oder ungerecht sei, sei schwer zu beurteilen und müsse einer ethischen Debatte folgen. Das Dilemma zeige sich etwa bei der Organspende: Priorisiert werde dort nach Dringlichkeit und nach Erfolgsaussichten. Beides widerspreche sich aber häufig, denn wer ein Organ dringend brauche, sei schon sehr krank und die Erfolgsaussichten der Organspende würden dadurch geringer. Deshalb sei der Gesetzgeber angehalten, den richtigen Rahmen zu setzen und die Richtlinien nicht allein den Selbstverwaltungen oder Ärzten zu überlassen.

Telematiktarifen erteilte Woopen auf dem PKV-Forum eine Absage – insbesondere im Zusammenhang mit den Themen Solidarität und Gerechtigkeit. Die Solidarität gehe bei verhaltensbezogenen Tarifen verloren. Solidarität kenne kein Belohnungs- und kein Bestrafungssystem, sondern bedeute, füreinander einzustehen, um jedem den Zugang zur Gesundheit zu ermöglichen, so die Ethik-Professorin.

Keine Frage von PKV oder GKV

Die Gerechtigkeit im deutschen Gesundheitswesen zeige sich weniger in der PKV oder in der GKV, sondern liege viel tiefschichtiger. Das duale System habe eines der besten Gesundheitssysteme der Welt geschaffen, die Wartezeitendiskussion etwa komme nicht an den Kern des Problems. Diese Diskussion sei keine Gerechtigkeitsfrage, sondern es sei schlicht und ergreifend ein Versorgungsproblem. Es habe wenig damit zu tun, ob ein Patient PKV- oder GKV-versichert sei, argumentiert BARMER-Vorsitzender Dr. Christoph Staub.

Solidarität lässt sich so und so erklären

Die PKV sei genauso solidarisch wie die GKV, so Dr. Marcus Kremer, Vorstandsmitglied der Continentale. Die Frage nach der Gerechtigkeit sei in beiden Systemen nicht leicht zu beantworten. Kremer wirft die Frage auf, ob es gerecht sei, dass in der GKV der Beitrag vom Einkommen abhänge. Der PKV-Versicherte wiederum bezahle die in der GKV versicherten Kinder mit. Auch in der PKV stünden die Gesunden für die Kranken ein, ergänzt Dr. Florian Reuther vom PKV-Verband. Zudem trügen die PKV-Versicherten über ihre Steuern zusätzlich zur Finanzierung des Gesundheitssystems bei, das aus einem Drittel aus Steuergeldern finanziert werde.

Doch eigentlich wolle man gar nicht mehr über die Gegensätze von PKV und GKV streiten. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, fasst dies so zusammen, dass die PKV und die GKV die konstituierenden Pfeiler für das gute Gesundheitssystem seien. Die Problematik liege in den Versorgungsthemen, etwa der mangelnden Ärzteversorgung auf dem Land.

Keine 100%-ige Gerechtigkeit

Die rund 1.200 Teilnehmer des PKV-Forums folgten zudem den Ausführungen des CDU-Politikers Wolfgang Bosbach, der betonte, dass Gerechtigkeit jeweils anders empfunden werde. Deshalb könne es eine absolute Gerechtigkeit gar nicht geben. Im Hinblick auf die immer wiederkehrende Diskussion zur Bürgerversicherung gab er zu bedenken: Wer glaube, dass mit ihr alles entfalle, was es an Problemen gebe, der täusche sich.

In den Herzen und Köpfen der Menschen

Inwieweit das Thema Gerechtigkeit und Solidarität Einzug in die Beratungsgespräche der Versicherungsvermittler hält, ist sicherlich eine Typfrage – werden dort doch eher individuelle Bedarfe der Kunden sowie Vor- und Nachteile der Versorgungssysteme erklärt. Wer einen ethischen Aspekt hineinbringen möchte, dem seien noch die Schlussworte von Dr. Christiane Woopen mit auf dem Weg gegeben: „Solidarität und Gerechtigkeit passiert in den Herzen und Köpfen der Menschen.“ Und alles was dort passiere, sei auch das, was dann tatsächlich passiere. (bh)

 

GKV-Versicherte berappen pro Jahr 448 Euro an Zuzahlungen

Im Schnitt 448 Euro geben gesetzlich Krankenversicherte pro Jahr zusätzlich zu ihrem Versicherungsbeitrag für Gesundheitsleistungen aus. Damit sind die Zuzahlungen seit 2012 um 30% gestiegen, wie eine Studie der Continentale zeigt. Die Zufriedenheit mit der medizinischen Versorgung war aber zugleich noch nie so hoch.

<p>Im Rahmen einer Befragung hat die Continentale Krankenversicherung beleuchtet, wie viel Versicherte pro Jahr an Zu- oder Selbstzahlungen für medizinische Behandlungen ausgeben. Wie die die Ergebnisse zeigen, zahlen gesetzlich Krankenversicherte pro Jahr durchschnittlich 448 Euro zusätzlich zu ihrem Versicherungsbeitrag aus eigener Tasche für Gesundheitsleistungen. Damit sind die Zuzahlungen binnen fünf Jahren um 30% gestiegen - im Jahr 2012 waren es noch durchschnittlich 344 Euro. Nach Angaben der Continentale macht sich der Anstieg der Kosten bei den Zuzahlungen bemerkbar: Rund ein Drittel der gesetzlich Krankenversicherten habe im vergangenen Jahr Behandlungen wegen der Kosten nicht durchführen lassen oder verschoben. </p><h5>Zuzahlungen betreffen vor allem Altersgruppe ab 60 Jahren </h5><p>Besonders ältere Menschen ab 60 Jahren sind von Selbst- und Zuzahlungen betroffen, denn sie bezahlen durchschnittlich sogar 577 Euro aus eigener Tasche. Insgesamt leisten neun von zehn gesetzlich Versicherten Zu- oder Selbstzahlungen. </p><h5>Besonders Apotheken- und Zahnarztbesuche schlagen zu Buche</h5><p>Laut Umfrage zahlen die GKV-Versicherten am häufigsten in der Apotheke selbst: 75% der gesetzlich Versicherten kommen hier selbst für die anfallenden Kosten auf und geben im Schnitt jährlich 153 Euro aus eigener Tasche aus. Bei Zahnärzten zahlen 59% der Versicherten selbst etwas dazu, hier fallen im Schnitt sogar 390 Euro an. Beim Heilpraktiker haben gesetzlich Versicherte in den vergangenen zwölf Monaten im Schnitt 290 Euro selbst bezahlt, für Physiotherapie 144 Euro, im Krankenhaus 139 Euro und beim Haus- oder Facharzt 126 Euro. </p><p>In den allgemeinen Durchschnittswert der Zuzahlungen wurden in der Studie die Zahlungen für Brillen und andere Sehhilfen nicht eingerechnet. Dazu erklärt die Continentale, dass es nicht möglich sei, eindeutig zwischen medizinisch notwendigen Ausgaben und denjenigen Kosten zu differenzieren, die eher einen kosmetischen oder modischen Charakter hätten. </p><h5>Zufriedenheit mit Gesundheitswesen hoch wie nie</h5><p>Wie die Befragung außerdem ergeben hat, waren die Menschen noch nie zufriedener mit dem Gesundheitswesen. 76% der GKV-Versicherten sind mit der Leistung, 66% mit dem Preis zufrieden. 89% halten die medizinische Versorgung in Deutschland für gut oder sehr gut. 95% würden sich im Krankheitsfall nicht nur aus persönlichen, sondern auch aus rein medizinischen Gründen am liebsten in Deutschland behandeln lassen. (tk)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/7234462B-BA4A-4DCA-9F69-5C4AD962FA47"></div>

 

xbAV-Berater bietet Zugriff auf Tarife von Continentale und Canada Life

Mit der Beratungssoftware „bAV-Berater“ kann ab sofort auch auf die bAV-Angebote von Continentale und Canada Life zugegriffen werden. Damit unterstützt die Software nun die Tarifrechenkerne von 13 bAV-Anbietern in Deutschland.

<p>Die Beratungssoftware „bAV-Berater“ von xbAV bietet ab sofort auch Zugriff auf die beiden bAV-Varianten Direktversicherung und Unterstützungskasse von Continentale und Canada Life. Zudem ist neben der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) von beiden Versicherern die Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) der Continentale eingebunden. Damit unterstützt die Software nun die Tarifrechenkerne von 13 bAV-Anbietern in Deutschland.</p><p>Der „bAV-Berater“ von xbAV führt den Vermittler durch den gesamten Beratungsprozess und deckt dabei alle vertriebsrelevanten Schritte ab. Die Softwarelösung bietet eine systemgesteuerte Beratung – etwa mit einer Ermittlung der individuellen Versorgungslücke des Arbeitnehmers, der exakten Simulation der Lohnabrechnung mit und ohne bAV, einer Gegenüberstellung von bAV und privater Vorsorge oder einer Nachsteuerbetrachtung in der Rentenphase. Zudem unterstützt der „bAV-Berater“ die Erstellung der Angebots- und Antragsunterlagen sowie die digitale Übermittlung an den Versicherer. Die Lösung deckt auch das digitale Dokumentenmanagement mit der Verwaltung von Stammdaten, Beratungs- und Antragsdokumenten und das Vertriebscontrolling, etwa mit umfassenden Statistiken zu Umsatz oder Courtagen, ab. (ad)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/66542DBA-7F79-4822-AE6C-BBCC9457663B"></div>