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Assekuranz Sach allgemein

Waldbrand: Wer kommt für Schäden auf?

Angesichts der hochsommerlichen Temperaturen und der extremen Trockenheit herrscht derzeit vielerorts erhöhte Waldbrandgefahr. Dem Bundes-Umweltamt zufolge kommt es etwa 1.000 Mal pro Jahr in deutschen Wäldern zu einem Brand. Aber wer zahlt in einem solchen Fall? Und wie können sich Waldbesitzer absichern?

Die Temperaturen sind in einigen Teilen Deutschlands seit Tagen hochsommerlich und Regen Mangelware. Aufgrund der extremen Trockenheit wurde in einigen Teilen Deutschlands bereits die höchste Waldbrand-Gefahrenstufe ausgerufen. Laut Bundes-Umweltamt bricht etwa 1.000 Mal pro Jahr in deutschen Wäldern ein Feuer aus. Doch wer kommt eigentlich in einem solchen Fall für den Schaden auf? Und wie können sich Waldbesitzer schützen?

Ein Fall für die Haftpflicht?

Das größte Risiko für einen Waldbrand ist die Unachtsamkeit des Menschen – sei es eine weggeworfene Zigarette oder ein Lagerfeuer, das außer Kontrolle gerät. Konrad Göbel, Privathaftpflicht-Experte bei der Gothaer Versicherung erklärt: „Entsteht durch fahrlässiges Verhalten ein Waldbrand, leistet die private Haftpflichtversicherung des Verursachers für den Schaden. Wir unterscheiden dabei nicht zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit. Auch wenn Rauchen im Wald oder ein offenes Feuer natürlich gesetzlich verboten sind.“ Göbel unterstreicht aber auch, dass Versicherte in jedem Fall auf eine ausreichend hohe Deckungssumme von mindestens 10 Mio. Euro achten sollten. Wird jedoch bewusst und gezielt ein Waldbrand ausgelöst, so springt die private Haftpflicht nicht ein, denn sie kommt nicht für vorsätzlich verursachte Schäden auf.

Absicherung für Waldbesitzer

Für Waldbesitzer besteht die Möglichkeit, sich mit einer Waldbrand- und Waldsturmversicherung abzusichern. Eine Waldbrandversicherung deckt neben dem bereits geschlagenen Holz, das sich noch im Eigentum des Waldbesitzers befindet, auch Jagdeinrichtungen wie Hochsitze und Jagdhütten ab. Zusätzlich können Waldbesitzer zur Erstattung des Vermögensverlustes im Brandfall auch eine Absicherung gegen Folgekosten wie Wiederaufforstung abschließen. (tk)

 

Credit Life erweitert Zielgruppen und Produktportfolio

Credit Life stellt sich neu auf und konzentriert sich nicht mehr nur auf Banken und Versicherungen, sondern auf alle Unternehmen, deren Kunden in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Absicherungslösungen erhalten damit zum Beispiel auch Bezahldienste oder Start-ups. Darüber hinaus wurde das Portfolio neu gestaltet.

Neuaufstellung bei Credit Life: Der Spezialist für die Absicherung von Zahlungsverpflichtungen erweitert das Geschäftsmodell und präsentiert ein neu gestaltetes Portfolio: Künftig liegt der Fokus nicht mehr nur auf Banken und Versicherungen, sondern auf allen Unternehmen, deren Kunden in finanzielle Schwierigkeiten geraten oder mit unvorhergesehenen Einbußen konfrontiert werden können. Die Absicherungslösungen und der Schutz gegen Zahlungsausfälle bietet Credit Life somit beispielsweise auch für Energieversorger, digitale Mobilitätsanbieter, Bausparkassen, Bezahldienste und Start-ups. Wie das Unternehmen mitteilt, reagiere es damit auf die Marktveränderungen, wonach Absicherungsbedarf nicht mehr nur bei Krediten besteht, sondern überall dort, wo Zahlungen erfolgen.

Produktportfolio ausgebaut

Das neu gestaltete Portfolio bietet neben den klassischen Restkreditversicherungen für Immobiliendarlehen und Konsumentenkredite auch eigensfür die Partner entwickelte innovative Produkte wie etwa eine Kaufpreisversicherung. Diese Police deckt im Schadenfall die Lücke zwischen Wiederbeschaffungswert und ursprünglichem Kaufpreis eines Fahrzeugs. Zudem gibt es Lösungen zur Absicherung der Ansparleistung bei Bausparverträgen oder dem Verlust von Mieteinnahmen.

Unterstützung über Produktstart hinaus

Credit Life fungiert in der Regel nicht nur als bloßer Produktlieferant. „Wir dienen als Berater, Experte und Sparringspartner über den kompletten Zeitraum einer Kooperation und schaffen es gemeinsam, Lösungen zu entwickeln, auszubauen und damit die Erträge unserer Partner zu steigern“, erklärt Vorstand Andreas Schwarz. Hierfür habe das Unternehmen umfangreiche Unterstützungsleistungen entwickelt und sich noch stärker auf den Ausbau der gemeinsamen Kooperation konzentriert. „Wir beraten unsere Partner in juristischen Fragen, etwa in Bezug auf die Ausgestaltung von Vertragsmodellen oder aktuell in Fragen von IDD und DSGVO,“ so Schwarz weiter. Bei der technischen Einbindung der Absicherungslösungen setzt die Credit Life auf Digitalisierung. Gerade die Kooperation mit Start-ups verdeutliche die Potenziale von Webservices, Realtime APIs und Apps.

Markenauftritt überarbeitet

Die ausgeweitete strategische Positionierung vermittelt Credit Life auch in der Kommunikation nach außen mit einem neuen Markenauftritt. Dabei wurden auch das Logo und Corporate Design überarbeitet. (tk)

 

Naturgefahren: Beraten, bevor die Kunden im Regen stehen

Wetterextreme wie Starkregen werden häufiger. Noch immer unterschätzen viele Hausbesitzer das Risiko und sind nicht ausreichend versichert, wobei sich in den einzelnen Bundesländern ein unterschiedliches Bild zeigt. Gerade auf nicht abgedeckte Schäden durch Starkregen sollten Makler ihre Kunden hinweisen. 

Immer häufiger sorgt Starkregen für teils schwere Überschwemmungsschäden. Andreas Becker, Klimaexperte beim Deutschen Wetterdienst, stellt klar: „Starkregen kann jeden treffen. Insbesondere die schweren Unwetter sind deutschlandweit in etwa gleich wahrscheinlich.“ Wie eine Auswertung des DWD für den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zeigt, hat es in Deutschland seit 2001 in der Spitze 115 Stunden Starkregen gegeben. Dieser Rekordwert wurde im bayerischen Aschau gemessen. Rekordwerte melden auch Berchtesgaden und Ruhpolding. Wegen seiner topografischen Lage ist der Freistaat besonders anfällig für schwere Unwetter. Doch auch im Flachland gibt es regelmäßig Wolkenbrüche. Insgesamt verzeichnete der DWD seit 2001 bundesweit 43 Fälle, in denen Meteorologen von Jahrhundertstarkregen sprechen, wie etwa 2014 in Münster oder 2017 im Umland von Berlin.

Hauseigentümer unterschätzen die Risiken

„Erst 41% der Häuser in Deutschland sind gegen Überflutungen durch Starkregen oder Hochwasser versichert. Das ist angesichts der zunehmenden Extremwetterereignisse eine besorgniserregende Zahl“, erklärt Oliver Hauner, Experte für Sachversicherungen beim GDV. Viele Eigentümer unterschätzen die Gefahr starker Regenfälle für ihr Haus oder aber schätzen ihren Versicherungsschutz falsch ein. So ergab eine GfK-Umfrage im Auftrag des GDV aus dem Jahr 2016, dass nur 12% der Hausbesitzer Starkregen und Überschwemmungen als gefährlich ansehen. In vielen älteren Verträgen der Wohngebäude- oder Hausratversicherung sind oft nur die Naturgefahren bzw. Elementarrisiken Sturm oder Hagel abgedeckt, nicht jedoch Überschwemmungsschäden durch Starkregen und Hochwasser. Hierfür ist ein erweiterter Naturgefahrenschutz erforderlich, den es als Zusatzbaustein zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung gibt. In neueren Policen ist der Baustein mitunter schon enthalten. „Hausbesitzer sind gut beraten, ihr Wohneigentum gegen alle Wetterrisiken abzusichern“, betont GDV-Präsident Wolfgang Weiler.

Große Unterschiede in den Bundesländern

Was den erweiterten Naturgefahrenschutz angeht, zeigen sich laut GDV gravierende Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern. In Sachen Absicherung ist Baden-Württemberg Spitzenreiter im bundesweiten Vergleich: Hier sind 94% der Gebäude umfassend gegen Naturgefahren versichert. Dieser hohe Anteil ist historisch bedingt, da in Baden-Württemberg bis zum Jahr 1993 eine Versicherungspflicht gegen Elementarschäden galt. In Bremen dagegen sind es gerade einmal 19% der Gebäude.

 

 Beraten, bevor die Kunden im Regen stehen

 

„Lieber abgesichert absaufen“ – Vermittler am Zug

Einen Grund für niedrige Durchdringung des Marktes mit einem Naturgefahrenschutz sehen die Versicherer oftmals darin, dass viele Hausbesitzer nicht ausreichend informiert sind. Mit Initiativen wie „Stadt. Land. unter“ will der GDV Aufklärung leisten und mit Video-Kampagnen unter dem Motto „Lieber abgesichert absaufen!“ für das Thema sensibilisieren. Für Makler ergibt sich beim Thema Starkregen viel Potenzial in Sachen Kundenansprache und Bestandspflege. Vermittler sollten ihre Kunden aktiv auf die Risiken ansprechen und dabei vor allem auch auf nicht gedeckte Schäden im Zusammenhang mit Starkregen hinweisen. Denn auf staatliche Hilfen können sich Kunden nicht mehr verlassen, zumal immer mehr Bundesländer Hilfsprogramme zurückfahren und auf vorbeugende Maßnahmen und die Eigenverantwortung der Hausbesitzer setzen. Bayern startete als erstes Bundesland 2009 eine Kampagne für Haus- und Wohneigentümer sowie für Unternehmen. Inzwischen haben zahlreiche Bundesländer mit ähnlichen Kampagnen nachgezogen.

BdV plädiert für Pflichtversicherung

Auch der Bund der Versicherten e. V. (BdV) setzt sich für eine flächendeckende Elementarschadenversicherung für Hauseigentümer. Die Verbraucherschützer kritisieren allerdings immer wieder, dass Hausbesitzer in Gegenden, die von Naturgewalten stark bedroht sind, entweder keine Absicherung erhalten würden oder nur mit einer sehr hohen Selbstbeteiligung. Während die Versicherer diese Kritik von der Hand weisen, plädiert der BdV für eine verpflichtende Elementarschadenversicherung für alle Hauseigentümer und eine damit einhergehende Verpflichtung der Versicherer, auch bezahlbare Angebote anzubieten. Die Politik hat sich aber vorerst gegen eine solche Pflichtversicherung entschieden. (tk)

 

Statussymbol Küche: Absicherung bei Schäden

Die Küche ist in Deutschland längst nicht mehr nur bloße Kochstelle, sondern löst das Auto als Statussymbol ab. Dementsprechend geben die Deutschen auch immer mehr Geld für ihre Küchen aus. Doch welche Versicherung zahlt, wenn die teure vom Schreiner maßgefertigte Einbauküche Schaden nimmt?

Die Küche wird hierzulande immer mehr zum Statussymbol. Und dafür geben die Deutschen auch immer mehr Geld aus. Laut Konsumforschern kostet fast zweite Küche inzwischen bereits mehr als 10.000 Euro. Welche Versicherung im Schadenfall zahlen, erklärt der Schadenexperte Frank Eiles von der uniVersa Versicherung. So zählt die vom Schreiner exakt angepasste Einbauküche zur Wohngebäudeversicherung und ist je nach Police gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel versichert.

Anbauküche ist Hausrat

„Weit häufiger verbreitet sind allerdings sogenannte Anbauküchen, die aus Möbelprogrammen zusammengestellt und mit einer Arbeitsplatte angepasst werden“, so Eiles. Sie gehören zum Hausrat und sind damit über die Hausratversicherung gegen Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel versichert.

Vorsicht vor Unterversicherung

Entscheidend ist in beiden Fällen, die Küche bei der Wertermittlung zu erfassen und auf eine Versicherungssumme zu achten, die dem Wert des Hausrates oder des Gebäudes entspricht. Andernfalls droht im Schadenfall eineUnterversicherung und Leistungskürzung.

Einschluss von Elementarschäden

Wer seine Küche auch gegen Naturgefahren wie Überschwemmung und Rückstau schützen möchte, sollte darauf achten, dass Elementarschäden eingeschlossen sind. Der Experte Eiles rät außerdem, Überspannungsschäden an Elektrogeräten und grobe Fahrlässigkeit mitzuversichern. Somit besteht auch Absicherung, wenn die Herdplatte versehentlich nicht heruntergedreht wird und ein Brand entsteht. (tk)

 

Campingurlaub: Diese Versicherungen sollten ins Gepäck

Vor dem Start ins Camping-Vergnügen sollten Urlauber nicht nur ihre Ausrüstung überprüfen, sondern auch den Versicherungsschutz. Der Bund der Versicherten (BdV) informiert, welche Policen neben der privaten Haftpflichtversicherung für Campingbus, Wohnmobil & Co. sinnvoll sind.

Bevor es auf den Campingplatz geht, sollten Reisende auch an die passende Absicherung denken. Welche Versicherungen ins Gepäck gehören, erklärt der Bund der Versicherten e. V. (BdV). Zu den unverzichtbaren Policen zählt die private Haftpflichtversicherung, denn sie kommt für Schäden auf, die man anderen zufügt. Fängt etwa beim Grillen auf dem Campingplatz versehentlich das Vorzelt des Nachbarn Feuer, bietet diese Versicherung Schutz. Beim Urlaub im Ausland ist zudem eine Auslandsreisekrankenversicherung wichtig.

Inhaltsversicherung oder Camping-Versicherung

Für das Gepäck im Campingurlaub bietet die Hausratversicherung grundsätzlich keine Absicherung. Als Außenversicherung sind mitgeführte Reiseutensilien nur abgedeckt, wenn der Schaden in Hotels oder anderen Gebäuden entstanden ist. Viele Versicherer haben allenfalls einen eingeschränkten Schutz im Angebot, der Diebstahl aus einem verschlossenen Kraftfahrzeug umfasst. „Dieser gilt jedoch nur bei manchen Tarifen auch für den Diebstahl aus verschlossenen Wohnwagen oder Wohnmobilen – teilweise auch mit Summenbegrenzungen und weiteren Beschränkungen“, so die BdV-Pressesprecherin Bianca Boss. Das Hab und Gut im Wohnmobil lässt sich über eine Inhaltsversicherung für Reisefahrzeuge oder einer Camping-Versicherung absichern. Bei den Tarifen gibt es aber große Unterschiede. Der Versicherungsschutz besteht meist gegen Beschädigung, Verlust oder Zerstörung, unter anderem durch Brand, Sturm, Überschwemmung, Diebstahl und Raub, wie Boss erklärt.

Kaskoversicherung fürs Wohnmobil

Schutz fürs Wohnmobil bietet eine Kaskoversicherung. Die Teilkaskoversicherung deckt zum Beispiel Schäden ab durch Brand, Explosion oder Diebstahl, Sturm und Zusammenstöße mit Haarwild. Der Versicherer übernimmt Reparaturkosten und ersetzt beim Totalschaden den Wiederbeschaffungswert des Wohnmobils. Die Vollkaskoversicherung zahlt darüber hinaus auch für Schäden am Wohnmobil bei selbst verschuldeten Unfällen. Mitversichert sind außerdem mut- und böswillige Beschädigungen durch Fremde (Vandalismus).

Kfz-Schutzbriefe

Im Falle einer Panne oder eines Unfalls garantieren Kfz-Schutzbriefe Hilfe, etwa beim Abschleppen oder beim Fahrzeugrücktransport. Oft sind auch personenbezogene Leistungen enthalten, zum Beispiel Krankenrücktransport, Kostenerstattung bei außerplanmäßiger Heimreise oder Hilfe beim Todesfall im Ausland. „Ein Kfz-Schutzbrief kann sinnvoll sein, wenn man viel mit dem Wohnmobil unterwegs ist. Allerdings sollte genau auf die Bedingungen geschaut werden, da die Leistungen der Schutzbriefe stark variieren“, empfiehlt Boss.

Absicherung für Fahrräder

Wer Fahrräder mit in den Campingurlaub nimmt, kann eine Fahrradversicherung zusätzlich zur Hausratversicherung mit einem 24-Stunden-Schutz abschließen. In diesem Fall ist das Rad auch gegen einfachen Diebstahl versichert, wenn es draußen angeschlossen ist. „Wer das Fahrrad ins Ausland mitnehmen möchte, sollte sich bei seinem Versicherungsunternehmen erkundigen, ob der Schutz auch für das Reiseland gültig ist“, rät Boss. (tk)

 

Diese Risiken sollten Versicherer auf dem Schirm haben

Im SONAR-Bericht 2018 hat Swiss Re eine Reihe von „Emerging Risks“ identifiziert, die die Versicherungswirtschaft “auf ihrem Radar“ haben sollte. So warnt der Rückversicherer vor neuen geopolitischen Risiken, dem Wiederaufkommen von Asbestfällen, Cyberrisiken oder Gefahren durch voreingenommene Algorithmen.

Swiss Re hat erneut beleuchtet, welche kurz- und längerfristigen Risiken die Versicherungswirtschaft vor große Herausforderungen stellen werden. Im SONAR-Bericht 2018 hat der Rückversicherungskonzern 18 „Emerging Risks“ und sieben „Emerging Trend Spotlights“ festgelegt, die Rückversicherer und Versicherer „auf ihrem Radar“ haben sollten, aber auch die gesamte Gesellschaft. So warnt Swiss Re vor neuen geopolitischen Risiken, dem Wiederaufkommen von Asbestfällen und Gefahren durch neue Technologien wie Cyberrisiken, voreingenommene Algorithmen oder der Erosion der Risikodiversifikation. Emerging Trend Spotlights bezeichnen frühe Entwicklungen, die zukünftig sowohl Chancen als auch Risiken für die Versicherungswirtschaft bergen.

Asbest nicht überall verboten

Neben den neuen geopolitischen Risiken gibt vor allem das Wiederaufkommen von Asbestfällen Anlass zur Sorge. Nicht in allen Ländern ist Asbest verboten. Nach Einschätzung der UNO dürften ein Drittel der Menschen in Europa bei der Arbeit oder in ihrem Umfeld möglicherweise Asbest ausgesetzt sein. Verluste von 100 Mrd. US-Dollar seien laut Swiss Re zu verzeichnen mit steigender Tendenz.

Erosion der Risikodiversifikation

Als schleichendes Gift bezeichnet der Bericht die Erosion der Risikodiversifikation. So seien eine breite Diversifikation und der freie Kapitalverkehr entscheidend, um ein globales Rück-/Versicherungsunternehmen zu führen. Nationaler Protektionismus und regulatorische Fragmentierung würden aber die Vorteile der internationalen Diversifikation gefährden.

Cyberrisiken und Algorithmen als lauernde Gefahren

Mängel und Schwachstellen in Hardware und Software stellen latente Bedrohungen dar: Lange Zeit unentdeckt können sie fatale Folgen haben. Ein großes Risiko sieht der SONAR-Bericht zudem in Algorithmen, denn sie sin nicht unfehlbar. Inzwischen werden immer mehr Geschäftsprozesse durch Algorithmen gesteuert. Sie werden als objektiv und unvoreingenommen dargestellt, doch auch sie basieren auf menschlichen Urteilen. So kann auch eine diskriminierende Voreingenommenheit in fehlerhafte Modelle und Voraussagen münden, wodurch sich ein zweifaches Risiko für Versicherungen und andere Branchen ergibt.

Gesundheitsrisiken durch winzige Partikel?

Auch der Gesundheitsbereich birgt weitere Risiken. Beispielsweise schlafen die Menschen weniger und es stellt sich die Frage, inwieweit Tattoos ein Risiko darstellen. Unter dem Stichwort „Plastik in unseren Venen“ identifiziert der Bericht auch mögliche gesundheitliche Gefahren durch winzige Partikel.

Branche muss sich für Eventualitäten rüsten

„Bei unserem SONAR-Bericht geht es nicht darum, die Zukunft vorherzusagen oder alle Emerging Risks abzudecken, sondern vielmehr darum, sich auf deren Eventualität vorzubereiten», betont Patrick Raaflaub, Group Chief Risk Officer von Swiss Re. „Je mehr Transparenz und Zeit wir haben, desto besser können wir uns an die sich wandelnde Risikolandschaft anpassen“, so Raaflaub weiter. (tk)

 

Hannover Rück und HDI Global vereinen Specialty-Aktivitäten

Die Talanx-Töchter Hannover Rück und HDI Global bündeln ihre Aktivitäten im Bereich Spezialversicherung in einem Joint Venture. Die neue Gesellschaft „HDI Global Specialty“ wird das Agentur- und Spezialerstversicherungsgeschäft in Sparten wie etwa Vermögensschadenhaftpflicht oder Rechtsschutz zeichnen.

Unter dem Dach der Talanx AG starten die beiden Tochterunternehmen HDI Global SE und Hannover Rück SE eine gemeinsame Initiative im Bereich Spezialversicherungen. Beide Unternehmen bündeln ihre Specialty-Aktivitäten in der neuen Gesellschaft „HDI Global Specialty SE“. Das Joint Venture soll Agentur- und Spezialerstversicherungsgeschäft unter anderem in den Sparten Vermögensschadenhaftpflicht, Organhaftpflicht, Rechtsschutz, Sports and Entertainment, Luftfahrt, Offshore Energy und Tierversicherung zeichnen.

Joint Venture mit Prämienvolumen von über 1 Mrd. Euro

Zur Gründung des neuen Unternehmens wird die HDI Global SE die Mehrheit der Anteile an der Hannover-Rück-Tochter International Insurance Company of Hannover SE (Inter Hannover) für rund 100 Mio. Euro übernehmen. Anschließend soll die Inter Hannover in HDI Global Specialty SE umbenannt werden. Die HDI Global SE wird 50,2% der Anteile an der neuen Gesellschaft halten, Hannover Rück 49,8%. Die HDI Global Specialty geht mit einem Prämienvolumen von mehr als 1 Mrd. Euro an den Start. Mit der aufsichtsrechtlichen Genehmigung des Anteilskaufs soll das Joint Venture die operative Tätigkeit zum 01.01.2019 aufnehmen. (tk)

 

Neue Haushaltsversicherung: Trifft der BVB, sinkt der Beitrag

SIGNAL IDUNA und ELEMENT bieten eine neue Hausrat- und Haftpflichtversicherung mit Zusatzleistungen für Fußballfans. So lassen sich Fanartikel versichern und wer ein Spiel ohne eigenes Verschulden verpasst, erhält eine Frustpauschale von 50 Euro. Zudem senken BVB-Tore den Versicherungsbeitrag.

<p>Mit der „Versicherung09“ bringen die SIGNAL IDUNA Gruppe und das Versicherungs-Start-up ELEMENT ein neues Versicherungsprodukt auf den Markt. Die Haushaltversicherung verbindet einen Hausrat- und Haftpflichtschutz mit besonderen Zusatzleistungen für Fußballfans. Die Bezeichnung „Versicherung09“ ist angelehnt an den Namen von Borussia Dortmund. Interessenten können die Versicherung ab sofort online abschließen oder ihren Versicherungsschutz erweitern, auch wenn bereits anderweitig eine entsprechende Versicherung besteht. Vom Vertragsabschluss über die Schadenmeldungen bis hin zu den Serviceleistungen lässt sich bei dem neuen Produkt alles online abwickeln.</p><h5>Schutz für Fanartikel und „Nicht-guck-Baustein“</h5><p>„Die Versicherung09 verbindet die für viele schönste Nebensache der Welt mit dem absolut Notwendigen“, betont Christian Macht, designierter CEO von ELEMENT. So bietet die neue Police Versicherungsschutz für Fanartikel. Zudem erhalten Fans, die ohne eigenes Verschulden ein Spiel verpassen, etwa wegen einer Autopanne, bis zu 50 Euro vom Ticketpreis erstattet und es gibt außerdem eine Frustpauschale von 50 Euro. „Viele Ideen wie dieser sogenannte Nicht-guck-Baustein gehen direkt auf Wünsche und Anregungen von Fans zurück“, erklärt Sascha Herwig, Vorstand und Projektkoordinator bei ELEMENT.</p><h5>BVB-Tore senken den Beitrag</h5><p>Bleibt ein Versicherter schadenfrei, bekommt er bis zu zwei Monatsbeiträge gutgeschrieben. Außerdem kommen sportliche Erfolge der Borussia dem Kunden zugute: Jedes Tor des BVB in der Bundesliga wird mit 9 Cent entlohnt. Landet die Mannschaft am Saisonende mindestens auf dem dritten Platz, erhalten die Kunden 9,09 Euro ihres Beitrags zurück. </p><p>Als langjähriger Partner des BVB war SIGNAL IDUNA maßgeblich an der Entwicklung der neuen Police beteiligt. Das Konzept konnte auch Borussia Dortmund überzeugen: „Uns gefiel der innovative Ansatz – und die Möglichkeit, dass unsere Fans von den Erfolgen profitieren können“, meint Carsten Cramer, Geschäftsführer Vertrieb, Marketing &amp; Digitalisierung bei Borussia Dortmund. (tk)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/9FD1A549-CDF0-42F3-8F2B-56EF55B0343D"></div>

 

Public Viewing: So können sich Veranstalter absichern

In wenigen Wochen startet die Fußball-WM in Russland und Fußballfans werden vielerorts wieder gemeinsam vor öffentlichen Bildschirmen mitfiebern. Wer Public-Viewing-Veranstaltungen plant oder durchführt, ist mit einer Veranstalterhaftpflichtversicherung und einer Ausfallversicherung auf der sicheren Seite.

<p>Bei sportlichen Top-Ereignissen geh&ouml;rt es inzwischen f&uuml;r viele dazu, ihre Mannschaft im Kreise anderer Fans beim Public Viewing anzufeuern. So werden auch mit dem Start der Fu&szlig;ball-Weltmeisterschaft in Russland am 14.06.2018 wieder deutschlandweit &ouml;ffentliche Bildschirme und Gro&szlig;leinw&auml;nde zum Einsatz kommen, damit Fu&szlig;ballfans gemeinsam mitfiebern k&ouml;nnen. Damit bei Public-Viewing-Veranstaltungen nichts schiefgeht, sollten sich die Organisatoren entsprechend gegen finanzielle Folgen im Schadenfall absichern. So hat beispielsweise die AXA Versicherung verschiedene L&ouml;sungen f&uuml;r Veranstalter im Portfolio.</p>
<h5>
Veranstalterhaftpflicht sch&uuml;tzt</h5>
<p>Stolpert ein Besucher beispielsweise bei einer Public-Viewing-Veranstaltung &uuml;ber das Beamerkabel und verletzt sich oder werden f&uuml;r ein Event R&auml;umlichkeiten angemietet und dort geht etwas verloren oder kaputt, haftet der Veranstalter. Wer Veranstaltungen organisiert, sei es eine Eventagentur, der Betreiber eines Restaurants oder Hotels oder auch St&auml;dte und Gemeinden sowie Vereine, dem bietet eine Veranstalterhaftpflichtversicherung Schutz. So hat die AXA eine Police f&uuml;r kurzfristige Veranstaltungen im Angebot, die Personen-, Mietsach- bis hin zu Umweltsch&auml;den umfasst. Die Police l&auml;sst sich um zus&auml;tzliche Bausteine erweitern &ndash; etwa beim Einsatz von Zuschauertrib&uuml;nen.</p>
<h5>
Ausfallversicherung nicht nur f&uuml;r gro&szlig;e Events</h5>
<p>Muss eine Veranstaltung etwa wegen Starkregen abgebrochen werden oder kann gar nicht erst stattfinden, sch&uuml;tzt eine Veranstaltungsausfallversicherung die Organisatoren vor den finanziellen Folgen. &bdquo;Viele Veranstalter denken beim Thema Ausfallversicherung an die gro&szlig;en Festivals und Tourneen. Dabei ist eine umfassende Absicherung f&uuml;r jede Art von Veranstaltung, sowohl Open Air als auch Indoor, sinnvoll&ldquo;, betont Laura Hosse, Expertin f&uuml;r Veranstaltungsversicherungen bei der AXA. Bei Ausfall, Abbruch oder &Auml;nderung der Veranstaltung kommt die AXA f&uuml;r die aufgewendeten Kosten bzw. Mehrkosten wie Werbeausgaben, Mieten, Geh&auml;lter und Gagen auf. (tk)</p>
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Württembergische erweitert Schutz für transportierte Güter

Die Transportversicherung „Cargo-Police“ der Württembergischen wurde ausgebaut und kann nun von kleinen und mittleren Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 10 Mio. Euro, anstatt wie bisher bis 5 Mio. Euro, abgeschlossen werden.

<p>Die Württembergische Versicherung AG hat ihre Transportversicherung „Cargo-Police“ ausgebaut. Sie kann nun von kleinen und mittleren Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 10 Mio. Euro (vorher 5 Mio. Euro) abgeschlossen werden. Zudem sind künftig auch Ausstellungen und Messen weltweit ohne besondere Anmeldung mitversichert. Gleichzeitig wurden die Entschädigungsgrenzen für die Montageausrüstung in Fahrzeugen sowie für Reiselager und Musterkollektionen von bisher 15.000 Euro auf 25.000 Euro erhöht. Eine weitere Neuheit ist die Einführung einer Entschädigung für Gebrauchsgegenstände von Betriebsangehörigen in den eigenen, gemieteten, geliehenen und geleasten Fahrzeugen. Die Grenze liegt hier bei 500 Euro; eine Entschädigung für Bargeld ist ausgenommen. Die Beitragssätze konnten wegen des guten Schadenverlaufs in den vergangenen Jahren um rund 10% gesenkt werden.</p><h5>Weltweiter Geltungsbereich</h5><p>Wie bisher bietet die Cargo-Police der Württembergischen weiterhin eine Allgefahren-Deckung bzw. „All Risk“-Versicherung bei Gütertransporten, ihr Geltungsbereich ist weltweit. Die Höchsthaftungssumme beträgt 1 Mio. Euro je Transportmittel auf Basis „Erstes Risiko“, das heißt, eine Unterversicherung ist nicht möglich. Mitversichert sind Beförderungen mit allen Transportmitteln (wie z. B. Post, Paketdienste, Frachtführer, Spediteure, Lkw, Eisenbahn, Schiff, Flugzeug, eigene Fahrzeuge). Außerdem gilt der Versicherungsschutz für alle Arten von Transporten (wie z. B. Bezüge, Versendungen, Retouren). (ad)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/D547C4CF-D97D-4B2E-8259-D4CD0808247E"></div>