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Assekuranz Sach allgemein

Dinos, Uhren und Design: Kunst und Sammlungen versichern

Neben den klassischen Kunstwerken hat es die Mannheimer immer öfter auch mit Sammlungen von Designermoden und naturwissenschaftlichen Exponaten zu tun. Neben den Produkten unter der Marke ARTIMA setzt die Mannheimer aber in der Kunstversicherung vor allem auf Know-how und Betreuung.

Interview mit Birgit Rolfes, Kunsthistorikerin M.A. und Leiterin ARTIMA bei der Mannheimer Versicherung
Frau Rolfes, die Mannheimer zählt zu den ältesten Kunstversicherern in Deutschland. Geben Sie uns doch bitte einen kurzen Abriss zur Geschichte.

Die Mannheimer Versicherung wurde im 19. Jahrhundert als Transportversicherer von den hier ansässigen Kaufleuten gegründet, die für den eigenen Bedarf eine Transportversicherung für ihre Schiffsladungen und Schiffe benötigten, die vom Mannheimer Hafen aus in die Welt fuhren. Mittlerweile gehört die Mannheimer zum Continentale Versicherungsverbund und hat sich auf die Bedarfe besonderer Zielgruppen spezialisiert. Seit über 30 Jahren lebt sie eine Markenphilosophie, in der Service und Know-how für die Preziosen der Kunden im Vordergrund stehen. Wir versichern unter verschiedenen Marken besondere Zielgruppen. So ist beispielsweise die Marke BELMOT unser Spezialist für Oldtimer, ARTIMA für die Kunstversicherung und NAUTIMA für Boote.

ARTIMA ist heute in Bezug auf Fachpersonal, hier meine ich insbesondere unsere Underwriter, als auch in Bezug auf Kapazitäten und Produkte einer der wichtigsten Kunstversicherer in Deutschland. Wir beschäftigen zehn Kunsthistoriker bundesweit, die sich auf Augenhöhe mit unseren Kunden und Vertriebspartnern austauschen. Sie sind zudem gut in der Sicherungs- und Versicherungstechnik ausgebildet, damit sie unsere Kunden engmaschig und serviceorientiert betreuen können.

Wie sieht die Produktwelt von ARTIMA aus?

Wir beschäftigen uns mit allen Komponenten des Kunstmarktes. Wir versichern Künstler, Restauratoren, Museen und andere Ausstellungsinstitutionen sowie, sehr wichtig für uns, private Sammler. Und das jeweils mit einem speziellen Bedingungswerk.

Für eine besondere Gruppe innerhalb der Sammler haben wir kürzlich ein weiteres eigenes Produkt aufgelegt: eine Allgefahrenversicherung für Modellfahrzeuge aller Art. Das erschien uns notwendig, um den besonderen Versicherungsbedarf für die Modelllandschaften und die Außenbahnen passgenau abzubilden. In Zusammenarbeit mit Spezialisten aus der Modellbahnwelt sind wir in diesen ganz eigenen spannenden Kosmos der historischen und aktuellen Spielwelten eingetaucht.

Sie sagten vorhin, Sie seien einer der personalstärksten und ältesten Kunstversicherer. Ist denn der Wettbewerb relativ stabil oder ändert sich das Angebot stetig?

Der Kunstversicherungsmarkt ist nicht wirklich transparent, da Versicherer Kunstkunden in verschiedensten Sparten und Produkten absichern, bei denen nicht immer gleich der Bezug zur Kunstversicherung ersichtlich ist. Einige Entwicklungen lassen sich trotzdem beschreiben. Es gibt nach wie vor große Player, die wie ARTIMA kontinuierlich seit langer Zeit am Markt präsent sind. Daneben tauchen immer mal wieder neue Namen auf und manchmal verschwinden sie dann auch wieder. Hier kann man gut beobachten, was sich im Wettbewerb tut und wer sich etabliert.

Simpel gefragt: Ist es schwer, Kunst zu versichern?

Es kommt auf die Perspektive an. Für uns ist es nicht schwer, „Kunstkunden“ zu versichern. Manche Versicherungsberater oder Kunden sind aber noch unerfahren und haben deshalb großen Respekt vor dem Know-how, das mit der Kunstversicherung einhergehen muss. Aber da stehen wir immer mit all unserem Fachwissen zur Seite. Unsere Vertriebspartner werden geschult und einige Maklerhäuser sind selbst sehr spezialisiert. Für den weniger geübten Vermittler scheint es dagegen schwer zu sein, den Spezialbedarf eines „Kunstkunden“ zu erkennen. Da besteht die große Gefahr, dass Sammlungen, Galerien oder Restauratoren auf Basis von ganz normalen Sachinhaltsbedingungen versichert werden oder im Rahmen von Standard-Hausratdeckungen.

Gehen Ihre Underwriter denn bei der Risikoanalyse mit?

Ja, in Zusammenarbeit mit einem Vertriebspartner führen wir eine Besichtigung bei einem Neukunden durch. Bei Sammlern nehmen wir zusammen mit dem Kunden dessen Kunstgegenstände auf. Im Nachgang erarbeiten wir eine Liste, in der wir Versicherungswerte vorschlagen, die wir mit dem Sammler besprechen, um gemeinsam vereinbarte Versicherungswerte festzulegen. Ein weiterer wichtiger Aspekt während der Besichtigung ist die Begutachtung der vorhandenen Sicherungen. Wir beraten hier gerne, damit der Kunde und sein Besitz bestmöglich geschützt sind und wir damit auch die besten Beiträge anbieten können.

Teilweise bieten Maklerunternehmen selber solch eine umfangreiche Betreuung und arbeiten dafür mit eigenen Kunsthistorikern am Markt. Wenn der Spezialmakler bereits die Risikoeinschätzung und die Kunst-Listen erstellt hat, kann unsere Besichtigung dann entsprechend kürzer ausfallen.

Sammler machen den Großteil Ihrer Kundengruppe aus. Gibt es bei den Sammlungen große Veränderungen?

Hier ist tatsächlich eine interessante Veränderung zu beobachten. Kunden haben ihr Kaufverhalten deutlich in Richtung gezielter Investition gewandelt und sammeln verschiedenste Objekte, die zu ihrem Lifestyle passen. Vor 20 Jahren hat ein Großteil der Kunden beispielsweise eher auf traditionelle Wohnkultur mit Korpussilber, umfangreichem Silberbesteck, Antiquitäten und historischen Bildern Wert gelegt. Heute umgeben sich die Menschen eher mit modernen Klassikern des 20. Jahrhunderts, zeitgenössischer Kunst und drücken in ihrem Alltagsumfeld durch Designermoden, Handtaschen und Uhren ein anderes Sammlungsbewusstsein aus. So ist bekanntermaßen um Sneaker und teure Handtaschen ein großer Hype entstanden.

Wird es nicht schwieriger, die Abgrenzung zwischen Hausrat und Kunst zu finden?

Diese Schwierigkeit ist schon manchmal gegeben, da sehr viel mehr als nur bildende Kunst gesammelt wird und Sammlungsobjekte im Alltag genutzt werden. Das hängt dann von mehreren Faktoren wie zum Beispiel der Nutzung, Aufbewahrung, Wertigkeit ab. Die Sammlungsobjekte sollten mit Blick auf Mindestbeiträge einen Wert ab 30.000 Euro haben, damit eine Kunstversicherung zum Tragen kommen kann.

Der Wert eines Kunstwerkes kann schnell fallen oder steigen. Was bedeutet das für die Versicherungswerte?

Jetzt sprechen Sie das spannende Thema Neubewertung für gelistete Sammlungsobjekte an. Im Allgemeinen ist es sinnvoll, wiederkehrend etwa alle drei Jahre eine Prüfung der einzelnen Versicherungssummen vorzunehmen. In diesem Zeitraum entwickelt sich der Markt einzelner Künstler und Objekte manchmal erheblich nach oben oder unten und teilweise bleiben Werte auch stabil.

Informationen zu positiven Wertentwicklungen nehmen die Kunden im Allgemeinen freudig auf. Es braucht jedoch etwas Fingerspitzengefühl, seinem Sammler zu erklären, wenn das Gegenteil eingetreten ist. Aber es ist unser Verständnis von Seriosität, in beide Richtungen zu beraten, und dann stellt es sich als großer Vorteil heraus, dass unsere Underwriter die Kunden und deren Sammlungen persönlich kennen.

Hat sich mit der Veränderung der Sammlungen auch die Zielgruppe erweitert?

Uns erreichen mittlerweile viele Sammlungsanfragen auch aus dem gehobenen Design- als auch technischen und naturwissenschaftlichen Bereich. Auch hier hat sich ein gut verlaufender Markt mit Rekordverkäufen von zum Beispiel Dinosaurier-Skeletten entwickelt. Wissenschafts- und technikbegeisterte Sammler bereichern unseren Bestand und führen uns spannende Sammlungsgebiete vor. Insofern beantworte ich Ihre Frage entschieden mit ja.

Planen Sie aktuell Überarbeitungen Ihrer Konzepte?

Wir sind gerade dabei, unsere beiden „dienstältesten“ Bedingungswerke zu überarbeiten, damit Restauratoren und Künstler zukünftig auf breiterer Basis versichert werden können. Für Künstler gibt es nun Bausteine für die Versicherung von Medienkunst; Betriebseinrichtungen von Restauratoren und Künstlern sind zukünftig umfangreicher abgesichert und die automatisch mitversicherten Kosten sind erweitert und angehoben worden.

Unsere Produkte für private Sammler werden regelmäßig überarbeitet. Neben dem reinen Bedingungswerk – Allgefahrendeckung, großzügige Kostenpauschalen, weltweiter Geltungsbereich und Transporte – macht in der Kunstversicherung aber eigentlich die Betreuung den Unterschied. Die Produkte sind vergleichbar, in der Betreuung kann sich die Mannheimer positiv absetzen.

Dieses Interview lesen Sie auch in AssCompact 02/2023, S. 32 f., und in unserem ePaper.

Bild: © Birgit Rolfes, Mannheimer Versicherung

 
Ein Interview mit
Birgit Rolfes

„RNext-Schadenservice bietet sehr großen Mehrwert für Makler“

In der Schadenbearbeitung setzt ERGO auf das neue BiPRO-Normenmodell RNext. Welche Vorteile es für Makler und Schadenabteilungen bietet und welche Bedeutung das Thema Schadenregulierung im Maklervertrieb des Versicherers einnimmt, dazu hat AssCompact bei ERGO nachgefragt.

<h5>Interview mit Peter Koßmann, Leiter Maklervertrieb Schaden/Unfall bei der ERGO Versicherung AG, und Karin Brandl, Bereichsleiterin Schaden KOMPOSIT bei der ERGO Versicherung AG</h5><h5>Frau Brandl, der Wert einer Versicherung zeigt sich im Schadenfall. Kunden und Makler wollen eine schnelle Regulierung, Versicherer eine effiziente Abwicklung. Das könnte gut zusammenpassen, klappt aber nicht immer, oder?</h5><p><b>Karin Brandl</b> Nein, nicht immer. Manchmal liegen die Erwartungen von Kunden bzw. Maklern anders als die des Versicherers. Eines ist jedoch gewiss: Der Schadenfall ist entscheidend, um den Vertrauensvorschuss des Kunden zu bestätigen. Dies gelingt uns immer besser, da wir alle unsere Produkte und Prozesse am Kunden ausrichten und so die Interessenlagen immer mehr zueinander führen können.</p><h5>Wo sehen Sie bislang die größten Baustellen in der Praxis – auch in der Zusammenarbeit mit Maklern?</h5><p><b>KB</b> Aus Schadensicht ist dies eindeutig die Kommunikation: Verzögerungen können an vielen Stellen des Prozesses auftreten. Durch die besondere Dreier-Konstellation – Kunde-Makler-Versicherer – dauert es oftmals länger, bis wirklich alle benötigten Informationen vom Kunden über den Makler zu uns gelangen. </p><p><b>Peter Koßmann</b> In diesem Bereich benötigen wir strukturierte Datenmodelle und automatisierte Prozesse, um noch effizienter zu werden. Auch die Regulierung könnte an manchen Stellen einfacher ablaufen. Hieran arbeiten wir aktuell. Zudem gibt es noch komplexe Bedingungen und Sonderregelungen in unseren Produkten, die wir angehen. Wir kennen unsere Baustellen und sind auf einem guten Weg, diese zu beheben.</p><h5>Die Digitalisierung bietet Lösungen an – von Schaden-Apps bis KI ist alles dabei. Die Möglichkeiten für die Schadenregulierung sind vermutlich noch lange nicht ausgeschöpft?</h5><p><b>KB</b> KI-Technologien bergen noch ein enormes ungenutztes Potenzial. Bereits heute ist absehbar, dass sie die Versicherungsbranche ordentlich auf den Kopf stellen werden. Der Bereich, in dem sie potenziell ihre größte Wirkung entfalten werden, ist das Kundenerlebnis. Die ersten Auswirkungen der Digitalisierung sind aktuell schon sichtbar: Der Datenaustausch über digitale Schnittstellen und die Entwicklung weg vom Papier haben viele Prozesse revolutioniert und deutlich effizienter gemacht. Wichtig ist, dass wir uns gemeinsam mit unseren Maklern weiterentwickeln, um den Mehrwert solcher digitalen Lösungen auf beiden Seiten nutzbar zu machen.</p><h5>Diese Visionen sind manchmal noch weit weg von der täglichen Kommunikation zwischen Versicherern und Maklern. BiPRO soll das ändern, mittlerweile sprechen wir von der Generation RNext. Was verbirgt sich hinter? </h5><p><b>PK</b> BiPRO RNext ist ein neues Normenmodell. Die BiPRO hat damit auf die sich wandelnden Anforderungen bei der Einführung agiler Methoden, der Entwicklung cloudbasierter Dienste sowie neuer Tools und Programmiersprachen reagiert. Diese Normen nutzen wir, um künftig die Schadenmeldungen online und in einem strukturierten Datenformat zu erhalten. Bisher lief dies über den klassischen Mail-­Versand, was regelmäßig zu Ungenauigkeiten in den zugelieferten Daten führte und eine maschinelle Verarbeitung erschwerte.</p><p>RNext bietet jetzt die Möglichkeit der Online-Meldung über eine Schnittstelle direkt im Maklerverwaltungsprogramm (MVP), was dazu führt, dass wir als Versicherer die Daten im „richtigen“ Format erhalten und diese digital verarbeiten können. Neben der Möglichkeit, den Schaden bequem aus dem MVP zu melden, bietet der RNext-Schadenservice noch weitere Vorteile: Zu jedem Schaden kann eine Detailabfrage angefordert werden, die Informationen zum gewünschten Schaden liefert. Dabei handelt es sich z. B. um den aktuellen Status, erfolgte Zahlungen, das Schadendatum oder den zuständigen Sachbearbeiter. Diese volldigi­tale und auf Knopfdruck mögliche Schadeninformation erspart den Maklern und uns zeitaufwendige Telefonnachfragen und ist somit ein Effizienzgewinn für beide Seiten.</p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Welche Bedeutung hat die Schadenregulierung für den Maklervertrieb Schaden/Unfall? Lange war Schaden bei BiPRO gar kein Thema.--><h5>Welche Bedeutung hat die Schadenregulierung für den Maklervertrieb Schaden/Unfall? Lange war Schaden bei BiPRO gar kein Thema.</h5><p><b>PK</b> Die Schadenregulierung war für den ERGO Maklervertrieb natürlich auch bisher ein Erfolgstreiber, konnte jedoch nicht stringent End-to-End betrachtet werden. 2020/21 haben wir dann den Aufbau einer BiPRO-Schadenschnittstelle priorisiert und entsprechend fokussiert vorangetrieben. Mit der RNext-Schnittstelle zahlen wir auf unser Werteversprechen ein, unseren Maklern exzellente Serviceprozesse zur Verfügung zu stellen, die schnell, digital und intuitiv sind. Gerade im schaden­intensiven Kfz-Bereich, etwa dem Flottengeschäft, bietet der neue Schadenservice einen großen Mehrwert für unsere Makler und eine Entlastung für die Schadenabteilungen. Ziel ist es, unseren gesamten Wertschöpfungsprozess schneller und digi­taler zu machen und dabei die Bedürfnisse unserer Makler in den Mittelpunkt zu stellen. Die neuen RNext-Normen tragen einen wichtigen Teil zur Erreichung dieses Ziels bei.</p><h5>Geht es hauptsächlich um den Bereich Kfz-Versicherung? Oder ist das nur der Start?</h5><p><b>KB</b> Kfz ist der Startpunkt, da wir hier schon sehr viel in den FolgeJourneys finalisiert haben. Aber natürlich werden wir dieses Jahr spartenübergreifend weitere Journeys umsetzen. Im Fokus stehen Sparten mit hohen Schadenzahlen wie Sach oder Haftpflicht. </p><p><b>PK</b> Gemäß dem Grundsatz „Die Norm ist der Code“ ist der Anbindungsprozess von RNext-Schnittstellen deutlich zeit- und kosteneffizienter geworden. Als Pioniere im Markt stellt uns das Projekt vor besondere Herausforderungen. Ziel für die nächsten Jahre ist es, die RNext-Services weiter auszubauen und diese Services möglichst vielen Maklern zur Verfügung zu stellen.</p><h5>Könnten Sie den Prozess anhand eines Beispiels erläutern? </h5><p><b>KB</b> Angenommen, ein Kunde hat einen Tierschaden und meldet bei seinem Makler, dass das Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig ist und besichtigt werden soll. Dabei steht ein möglicher Totalschaden im Raum. Der Makler gibt zunächst eine Meldung im MVP ein und diese geht bei uns per BiPRO ein. Gleichzeitig erfolgt eine automatisierte Schadenanlage und eine Deckungsprüfung wird angestoßen. </p><p>Über die Schnittstelle erhalten Kunde und Makler innerhalb von wenigen Minuten eine Rückmeldung mit Schadennummer und im Idealfall eine Deckungsbestätigung. Bei uns wird der Schaden automatisiert in die weitere Verarbeitung gegeben, das heißt, ein Auftrag geht an einen Sachverständigen raus. Dann meldet sich der Sachverständige auf Wunsch beim Makler oder Kunden und vereinbart einen Besichtigungstermin.</p><p>Nach der Besichtigung erfolgt die Erstellung des Gutachtens. Dies kann der Makler in BiPRO verfolgen und ist damit jederzeit auskunftsfähig gegenüber seinem Kunden. Je nach Entscheidung und Gutachtenhöhe zahlen wir entweder nach Gutachten aus oder beauftragen die Reparatur.</p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Was sind denn die Voraussetzungen, um als Makler eine RNext-Schnittstelle nutzen zu können?--><h5>Was sind denn die Voraussetzungen, um als Makler eine RNext-Schnittstelle nutzen zu können?</h5><p><b>PK</b> Voraussetzung ist zunächst eine Mitgliedschaft im BiPRO e. V. Um die Schnittstelle nutzen zu können, müssen die Makler sie implementieren. Die meisten mittelständischen Makler sind bereits BiPRO-Mitglieder, da sie schon andere Normen nutzen. Bei Interesse lohnt es sich immer, seinen Maklerbetreuer anzusprechen.</p><h5>Um einen neuen Standard zu eta­blieren, braucht es ja möglichst viele Mitstreiter in der Branche. Wie sehen Sie RNext hier bislang aufgestellt? Wer ist denn aktuell bereits an Bord? </h5><p><b>PK</b> Derzeit dürften wir mit RNext einer der Frontrunner sein. Aber auch große Mitbewerber haben sich bereits auf den Weg gemacht, die neue Normengeneration zu implementieren. </p><h5>Wie sieht denn der Fahrplan für das laufende Jahr aus? </h5><p><b>PK</b> Wir werden die BiPRO-­Services konsequent weiter ausbauen und diese möglichst vielen Maklern zur Verfügung stellen. Gleichzeitig werden wir unsere Services optimieren und auf die übrigen Kompo­sit-Sparten ausdehnen. Ziel ist es, unseren Kunden die beste Schadenregulierung am Markt zu bieten.</p><p>Dieses Interview lesen Sie auch in AssCompact 02/2023, S. 24 f., und in unserem <a href="https://epaper.asscompact.de/de/profiles/53e4066999da-asscompact/editio…; target="_blank" >ePaper</a>.</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © </i><i class="font-twelve-italic" >Peter Koßmann und Karin Brandl, ERGO Versicherung AG</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/1DAFC750-15F4-4CA5-9FC2-51757BA8818D"></div>

 
Ein Interview mit
Karin Brandl
Peter Koßmann

Kunst: Im Schadenfall geht es um mehr als Sachschaden

Kunstversicherung: Wie ersetzt man etwas Unersetzliches, das einen hohen emotionalen Wert hat? Die Antwort ist hart: Der finanzielle Wert eines Kunstwerkes kann abgesichert werden, den emotionalen Wert bekommt man nicht wieder zurück. Für Versicherungsmakler ergeben sich daraus besondere Anforderungen.

<h5>Ein Artikel von Jennifer Donath, Kundenberaterin Fine Art bei der ARTUS GRUPPE</h5><p>Der Kunstversicherungsmarkt ist seit Jahren stabil, und dennoch blicken nur wenige Makler und Versicherer auf eine langjährige Erfahrung in der Kunstversicherung zurück. Know-how in der Kunst ist vielseitig und wird über lange Zeit gewonnen. Der Versicherungsgegenstand unterscheidet sich stark von den klassischen Sparten wie Sach- oder Haftpflicht. Zum einen ist Kunst im Versicherungskontext ein weiter Begriff, der neben Gemälden auch Skulpturen, Schmuck und alte Bücher fasst. Zum anderen ist jedes Kunstwerk ein Unikat. Um Deckungssummen richtig kalkulieren zu können und auch, um einschätzen zu können, ob Versicherer die Werteermittlung im Sinne des Kunden vornehmen, gehört neben Fachkenntnis auch Leidenschaft. Dazu kommt: Nicht jeder Versicherer bietet auch Kunstversicherungen an. Als Makler kommt es darauf an, die Versicherungen und ihre Unterschiede zu kennen. Im Idealfall hat man eine gute Beziehung zu den Kunstversicherern aufgebaut.</p><h5>Große Unterschiede auf Kundenseite</h5><p>Beim Versicherungsgegenstand wird es knifflig, die Versicherung selbst unterscheidet sich schon auf Kundenseite – man muss besonders darauf achten, ob es sich um private Sammlungen handelt oder beispielsweise um Restauratoren oder Museen – jeder Kunde hat spezielle Anforderungen, die ein Makler kennen und verstehen sollte. „Bei ARTUS haben wir zum Beispiel eigene Wordings mit Deckungs­erweiterungen und vereinfachten Obliegenheiten verhandelt. Bei einigen Versicherern arbeiten wir mit Zeichnungsvollmachten, damit wir den Kunden einen Versicherungsabschluss anbieten können, wenn es mal schnell gehen muss“, erklärt Geschäftsführerin der ARTUS Berlin, Annett Luth. Bei privaten Sammlungen werden sogenannte „defective titles“ mitversichert. Kauft der Kunde ein vermeintlich gestohlenes Kunstwerk oder Kunstwerk unbekannten Ursprungs und muss es an den rechtmäßigen Eigentümer zurückgegeben werden, bekommt er eine vereinbarte Entschädigungsgrenze zuzüglich der anfallenden Rechtskosten erstattet. Ohne Versicherung würde der Käufer völlig leer ausgehen.</p><p>Bei Kunstwerken gilt meist eine Allgefahrendeckung. Versichert sind in diesem Rahmen zum Beispiel auch der Verlust sowie die einfache Beschädigung. Ein Kunstwerk ist gerade für Sammler in den meisten Fällen mit emotionalen Werten verbunden, die mit Geld so leicht nicht ersetzt werden können. Wo es vor einiger Zeit noch häufig zu Kunstdiebstählen kam, wirkt heute die Digitalisierung entgegen. Vor allem durch das Art-Loss-Register nehmen Diebstähle ab – hier erfolgen Eintragungen gestohlener Werke nach Bekanntwerden des Diebstahles, gleichzeitig sinkt die Wahrscheinlichkeit eines Wiederverkaufs. Dadurch konnten bereits viele verschwundene Exponate wieder ausfindig gemacht werden.</p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Netzwerk und Kooperations­verträge mit Maklern--><h5>Netzwerk und Kooperations­verträge mit Maklern</h5><p>Als Makler ist man nicht nur in Fragen zur Versicherungspolice erster Ansprechpartner, sondern auch wenn es um Instandsetzungs- oder Restaurierungsvorhaben geht. Vor allem im Schadenfall ist ein vertrauensvolles Verhältnis von Vorteil, da Schäden auch vor Ort begutachtet werden. Zum Repertoire gehört aber auch die Bewertung von Einbruchdiebstahlsicherungen, die für einige Kunstwerke durchaus wichtig sind – ob sie notwendig sind oder nicht, kann ein Makler nach einer Analyse vor Ort beurteilen. Grundsätzlich ist ein Netzwerk außerhalb der Versicherungsbranche von Vorteil. Hierzu zählen zum Beispiel Restauratoren für Kunst jeder Art und Sachverständige, die wissen, wie ein bestimmtes Kunstwerk instand gesetzt werden muss, damit es nur einen geringen oder möglichst keinen Wertverlust erleidet.</p><p>„Auch Kooperationsverträge zwischen Maklerhäusern kommen durchaus infrage“, erklärt Annett Luth. In solchen Verträgen sind die Rahmenbedingungen wie zum Beispiel Entgelt, Wettbewerbsverbote und Tätigkeitsfelder geregelt. Durch eine Kooperation profitiert der Kunde daher am meisten, denn nicht jeder Makler kann sich auch in Nebensparten perfekt auskennen und ein Netzwerk mitbringen. Fachmakler im Bereich Kunst arbeiten oft mit Rahmenverträgen und erhalten andere, bessere Konditionen, als wenn Risiken einzeln ver­sichert werden. Ein Vorteil, der bei Kooperationen erst dem Makler, letztendlich aber auch den Kunden zugutekommt. Gleichzeitig können durch Kooperationen bestehende Ansprechpartner gleich bleiben und das Vertrauensverhältnis von Makler und Kunde bleibt unangetastet.</p><p>Maklerhäuser haben so die Möglichkeit, einen Kunden komplett abzubilden. Das ist auch dann von Vorteil, wenn nur ein bis zwei Bilder im Büro versichert werden sollen oder wenn es um das Aufstellen einer hochwertigen Skulptur geht. Ein gutes Netzwerk – das auch andere Makler beinhaltet – wirkt sich positiv auf das Image, aber auch auf die Zufriedenheit der Kunden sowie deren Erhalt aus.</p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Professionell, aber auch sehr emotional--><h5>Professionell, aber auch sehr emotional</h5><p>Bei einer Kunstversicherung geht es aber um viel mehr als die Versicherung selbst. Die Beziehung zu Kunden ist daher eine ganz besondere – vor allem wenn es Privatkunden sind. Neben der Beratung, welche Deckungssumme angebracht ist, geht es auch darum, Standorte der Kunstwerke zu sichten und Risiken zu minimieren. Kunst ist nicht nur stationär – oft reisen besondere Stücke auf Ausstellungen oder Messen, dann gilt es, einen vollwertigen Versicherungsschutz für den Transport zu finden.</p><p>Der private Bereich ist emotionaler. ARTUS hat einige Sammler im Kundenstamm, die ihre Kunst bereits seit den 50ern besitzen. Da herrscht eine andere Verbundenheit. Wenn ein Teil einer großen Sammlung verloren geht, macht das etwas mit den Menschen. Und gerade das macht die Kunstver­sicherung zu einer besonderen Sparte: Nicht jeder ist kunstverbunden, aber wer es ist, der fühlt eine Verbundenheit zu den Kunstwerken oder Schmuckstücken, die kein Zweiter empfindet. Etwas, auf das man sich als Makler einlassen muss. Denn im Schadenfall geht es um mehr als einen Sachschaden. Es geht um Emotionen und Gefühle, die durch Geld nicht ersetzbar sind. Das Unersetzbare kann daher keiner wiederbringen – der Makler kann aber dabei helfen, die Risiken für Schäden zu minimieren.</p><h5>Über die ARTUS GRUPPE</h5><p>Die ARTUS GRUPPE betreut vorwiegend Kunden aus der Industrie. In der Sparte der Kunstversicherung zählen neben Privatpersonen auch Antiquare, Galerien und Auktionshäuser zu den Kunden, die beispielsweise einzelne Bilder oder große Sammlungen gut versichert wissen möchten. Die ARTUS GRUPPE ist seit 1981 ein unabhängiger Makler mit 14 Unternehmen in Deutschland und der Schweiz. Das Maklerhaus deckt alle Sparten ab und hat sich an einzelnen Standorten spezialisiert – am Standort Berlin mit der ARTUS Berlin Versicherungsmakler GmbH auf Kunst, Immobilien und Industrie.</p><h5>Über die Autorin</h5><p>Die Versicherungskauffrau Jennifer Donath hat sich auf die Sparte Kunst als Teil der Transportversicherung spezialisiert. Sie betreut Kunden im Bereich Fine Art, verhandelt Wordings und unterstützt ihre Klienten dabei, diverse Kunstgegenstände umfassend zu versichern.</p><p>Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 02/2023, S. 36 f., und in unserem <a href="https://epaper.asscompact.de/de/profiles/53e4066999da-asscompact/editio…; target="_blank" >ePaper</a>.</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © mariesacha – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/23773BDC-CB22-4268-9ABB-85BC9DBDACDF"></div>

 
Ein Artikel von
Jennifer Donath

GDV: Beitragseinnahmen 2022 leicht gesunken

Am Vormittag des 26.01.2023 fand die Jahresmedienkonferenz des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft statt. Darin informierte Präsident Norbert Rollinger über den Geschäftsverlauf im vergangenen Jahr 2022 und prognostizierte auch die Umsätze für 2023.

2022 war aus wirtschaftlicher Sicht in vielerlei Dingen herausfordernd, vor allem aber schwer vorherzusehen. Vor allem der Krieg in der Ukraine sorgte europaweit und global für viele Fragen in Sachen Sicherheit und Energieversorgung, auch steigende Preise waren allgegenwärtig. Und hinzu kamen die ökologischen Sorgen, bedingt durch die immer weiter fortschreitende Klimakrise. 2022 war das wärmste Jahr seit Beginn der Wetteraufzeichnungen, nur ein Jahr nach der Flutkatastrophe „Bernd“.

Mit dieser Einleitung moderierte Dr. Norbert Rollinger, Präsident des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die GDV-Jahresmedienkonferenz am Vormittag des 26.01.2023 an. Darin informierte Rollinger über den Verlauf des Geschäftsjahres 2022 für die Versicherer und wagte auch einen Blick in die Zukunft. Das Fazit dürfte angesichts der aktuellen Lage lauten: Glück im Unglück.

So lief 2022 für den GDV

Nimmt man alle Sparten zusammen, so seien die Beitragseinnahmen im vergangenen Jahr um 0,7% gesunken – ein „ordentliches Ergebnis“, wie Rollinger findet. Nicht von der Hand zu weisen sei jedoch, dass die realen Einkommensverluste und die große Verunsicherung vor allem das Geschäft der Lebensversicherer belasten. In der Schaden- und Unfallversicherung sowie der privaten Krankenversicherung gebe es aber weiterhin Beitragszuwächse.

Schaden- und Unfallversicherung

Auf den ersten Blick entwickelte sich der Bereich der Schaden- und Unfallversicherungen für den GDV positiv. Nach einem Verlustjahr wurden hier wieder schwarze Zahlen geschrieben mit 4% gestiegenen Einnahmen und 5,6% gesunkenen Ausgaben – dies entspricht einem versicherungstechnischen Gewinn von 5%.

Doch der Vergleich mit dem Vorjahr hinkt. Denn 2021 war das teuerste Naturgefahrenjahr seit Beginn der GDV-Statistik, betonte Rollinger. Die Ausgaben hätten noch weiter sinken müssen. Der Grund dafür sei wohl die Inflation, die mit fast 8% so hoch war wie noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik. Die höheren Preise schlagen in so gut wie allen Sparten der Schaden- und Unfallversicherung auf die Ausgaben durch. Die Kosten für Ersatzteile und Werkstattleistungen in der Kfz-Versicherung steigen und die Preise für Baustoffe wie Ziegel, Dämmstoffe, Beton und Stahl schießen bei der Wohngebäudeversicherung in die Höhe. Die Rechtsschutzversicherung sei hier ebenfalls nicht zu vergessen, wo die Inflation zu höheren Streitwerten und somit höheren Gerichts- und Anwaltskosten führt. Kurzum: Ein und derselbe Schadenfall kostet aufgrund der Inflation heute „viel mehr Geld“, so Rollinger, als vor einem Jahr.

 

GDV: Beitragseinnahmen 2022 leicht gesunken

 

Dass – insgesamt betrachtet – 2022 in diesem Bereich nicht so günstig verlief, wie man im ersten Moment denken könnte, zeigt auch der Blick auf die Combined Ratio bei bspw. Sachversicherungen. Diese lag 2022 bei 98% und damit deutlich niedriger als letztes Jahr (2021), aber immer noch höher als 2020 (94,5%).

Lebensversicherung

Den Bereich der Lebensversicherungen, Pensionskassen und -fonds hat es wohl am schwersten getroffen. Dort gingen die Einnahmen 2022 insgesamt deutlich um 6% zurück. Bemerkenswert ist dabei der Unterschied zwischen Versicherungen gegen laufenden Beitrag und Versicherungen mit Einmalbeitrag. Bei laufenden Beiträgen gab es mit +0,6% leicht positive Entwicklungen, gegen Einmalbeitrag mussten die Unternehmen letztes Jahr allerdings einen Rückgang von knapp 18% verzeichnen.

Positiv ist aber, dass auch bei den aktuellen unsicheren Verhältnissen, in denen viele Menschen durch die gestiegenen Lebenshaltungskosten weniger Geld für Altersvorsorge übrig haben, dennoch an bestehenden Verträgen festgehalten wird. Dies ist in der niedrigen Stornoquote von voraussichtlich 2,6% repräsentiert.

Gegensätze bei bAV und Riester-Rente

Zwei Gegensätze lassen sich bei den Themen betriebliche Altersvorsorge und Riester beobachten. Denn die Versicherer konnten 2021 bei den bAV-Beitragen ein Plus von 3,7% einfahren. Das Neugeschäft stieg um 13% auf gut 650.000 Verträge. Anders sieht es jedoch bei der Riester-Rente aus. Für diese gebe es laut Rollinger kaum noch Angebote, bedingt durch die gesetzliche Verpflichtung zu einer 100%-Garantie gepaart mit dem zuletzt noch einmal deutlich abgesenkten Höchstrechnungszins von 0,25%. Das Neugeschäft mit Riester-Verträgen ist letztes Jahr um satte 60% zurückgegangen.

Private Krankenversicherung

In der PKV haben sich die Beitragseinnahmen 2022 um 3,1% auf rund 46,8 Mrd. Euro erhöht. 41,7 Mrd. Euro fallen davon auf die Krankenversicherung, 5 Mrd. Euro auf die Pflegeversicherung, wobei es sich bei Letzterem um ein Plus von satten 14,7% handelt. Dies sei insbesondere auf starke Leistungsausweitungen durch die gesetzlichen Pflegereformen zurückzuführen. Die ausgezahlten Versicherungsleistungen der PKV lagen 2022 bei 33 Mrd. Euro – 3,8% mehr als im Vorjahr. 30,8 Mrd. Euro fallen davon auf die Krankenversicherung, 2,3 Mrd. Euro auf die Pflegeversicherung.

So blickt der GDV auf 2023

In diesem Jahr soll es wieder ein Beitragswachstum geben. 3% soll es Rollinger zufolge in etwa betragen, allerdings mit unterschiedlichen Entwicklungen in den verschiedenen Geschäftsbereichen.

„Spürbares Beitragsplus“ in der Kfz-Versicherung

Gerade in der Kfz-Versicherung rechnet der GDV-Präsident mit einem guten Beitragsjahr. Entspannungen in den Lieferketten dürften für mehr Neuzulassungen sorgen und steigende Ersatzteilpreise sowie Werkstattkosten würden zu einem höheren Schadenaufwand führen. Diesen erwartet Rollinger auch in der Wohngebäudeversicherung, wo sich steigende Material- und Handwerkerkosten besonders deutlich bemerkbar machen würden. Selbst bei einer Abkühlung der Baukonjunktur stelle sich Rollinger am Ende ein Beitragsplus von 16% vor.

Insgesamt soll das Beitragswachstum in der Schaden- und Unfallversicherung bei etwa 6% liegen, bei einem leichteren Wachstum in der Unfall-, der Rechtsschutz- und der Allgemeinen Haftpflichtversicherung. Die Inflation werde sich weiterhin bei Versicherungssummen und Beiträgen niederschlagen. Auf der anderen Seite dürften der starke Wettbewerb und die schwierige finanzielle Situation vieler Haushalte die Beitragsentwicklung dämpfen.

Hohe Unsicherheit in der Lebensversicherung

Bei den Lebensversicherungen werde es, wie in der Schaden- und Unfallversicherung, zwei gegenläufige Entwicklungen geben. Die Zinsentwicklung befördert, die gesamtwirtschaftliche Entwicklung bremst das Geschäft. Auf der einen Seite dürften weiter steigende Zinsen allmählich zu attraktiveren Konditionen der Lebensversicherer führen, auf der anderen Seite aber seien die privaten Haushalte durch die wirtschaftliche Unsicherheit weiter belastet – weniger Geld für private Altersvorsorge dürfte die Folge sein.

Rollinger sieht allerdings im zweiten Quartal einen „vorsichtigen Erholungsprozess“ durch staatliche Unterstützungsmaßnahmen und Lohnerhöhungen, und auch die Inflationsraten würden allmählich sinken. Insgesamt rechnet der GDV-Präsident also in der Lebensversicherung mit einer unveränderten Geschäftsentwicklung von „plus minus null“. Im Einzelnen werde erwartet, dass sich die Lebensversicherungen gegen Einmalbeiträge und die Einnahmen der Pensionsfonds im Jahr 2023 stabil entwickeln. Bei den Pensionskassen dürften die Einnahmen wiederum um 4% schrumpfen, die Lebensversicherungen gegen laufende Beiträge hingegen um 0,3% geringfügig wachsen.

Erhöhungen bei der privaten Krankenversicherung

In der PKV wurden zum 01.01.2023 die Beiträge in der privaten Pflegeversicherung und bei einem Drittel der privat Krankenvollversicherten erhöht. Grund dafür seien die laufend steigenden Behandlungskosten im Gesundheitssystem. Auch mit einem weiteren Wachstum privater Zusatzversicherungen rechnet der GDV. Unter dem Strich glaubt Rollinger an ein Beitragsplus von 3,5% in der PKV.

Schlussendlich, findet Rollinger überzeugt, erfüllen Versicherer eine wichtige Aufgabe als verlässlicher und solider Stabilitätsanker – gerade in solch unsicheren Zeiten, die derzeit vorherrschen. Weiterhin werde es immer wichtiger, sich dem Klimawandel entschlossener entgegenzustemmen und sich gleichzeitig besser an die Klimafolgen anzupassen. (mki)

Mehr Daten zum Geschäftsjahr 2022 des GDV sind hier zu finden.

Bild: © utah51 – stock.adobe.com

Tabelle: © GDV

 

ALH Gruppe setzt Wachstumskurs fort

Die ALH Gruppe veröffentlicht erste Geschäftszahlen für das Jahr 2022. Demnach wächst das Unternehmen weiter. Die Hallesche Kranken verzeichnete ein hohes Neugeschäftswachstum. Sehr positiv verlief auch das Sach- und das Bauspargeschäft.

Nach vorläufigen Geschäftszahlen hat die ALH Gruppe auch 2022 einen weiteren Wachstumsschub erfahren. Insbesondere im Krankenversicherungsgeschäft erreichte das Neugeschäft deutliche Zuwächse. In der Produktion hat die Hallesche mit 5,2 Mio. Euro Monatssollbeitrag den Vorjahreswert um 50% übertroffen und damit das zweitbeste Neugeschäftsergebnis ihrer Geschichte erzielt, wie die ALH Gruppe berichtet.

In der Vollversicherung nahm das Neugeschäft um 75% gegenüber dem Vorjahr zu. Und das bKV-Neugeschäft lag 2022 mit 1,1 Mio. Euro Monatssollbeitrag 21%. Darüber hinaus hat die Hallesche ihre gebuchten Bruttobeiträge gegenüber dem Vorjahr um 4,4% auf 1,4 Mrd. Euro gesteigert.

Laufender Neuzugang in der Lebensversicherung

Das Neugeschäft der Lebensversicherung bewegt sich 2022 erneut oberhalb der 1-Mrd.-Euro-Marke. Die gebuchten Bruttobeiträge liegen voraussichtlich bei rund 3 Mrd. Euro und damit um 2,2% höher als im Vorjahr. Die ALH-Gruppe hebt hervor, dass sich auch der laufende Neuzugang gut dargestellt habe, der sich mit über 200 Mio. Euro auf dem Niveau der Vorjahre befindet. Somit konnte die Alte Leipziger Leben ihre Mittelzuflüsse 2022 weiter steigern.

Steigerung in der Sachversicherung

Für die Alte Leipziger Versicherung wiederum vermeldet die Versicherungsgruppe eine Produktionssteigerung von rund 21% gegenüber dem Vorjahr. Damit liegt die Produktion 2022 bei 70,6 Mio. Euro. Auch die gebuchten Bruttobeiträge der Sachversicherung stiegen um 6,2% auf 417,3 Mio. Euro. Und trotz der belastenden Inflation bleibt die Brutto Combined Ratio der Sachversicherung auch 2022 deutlich unter 100% bei 93,3%.

Gesamtumsatz wächst weiter über 5 Mrd. Euro hinaus

Der Gesamtumsatz der Gruppe ist 2022 weiter gestiegen und wird nun bei 5,2 Mrd. Euro erwartet. Das entspricht einem Wachstum von 3% gegenüber dem Vorjahr.

Ein erfreuliches Ergebnis erzielte dabei auch die Alte Leipziger Bauspar AG: Mit 1,7 Mrd. Euro Bausparsumme hat es sich gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. (bh)

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Warum die technische Versicherung die Inflation so fürchtet

Technische Versicherungen als Versicherer des technologischen Fortschritts befanden sich trotz großer Schritte in der Technologie meist in ruhigem Fahrwasser. Das jährliche Prämienwachstum und die Schadenquoten brachten kaum jemanden um den Schlaf. Seit 2022 ist das anders.

<h5>Ein Artikel von Stephan Schmitz, Produktmanager für technische Versicherungen Industriekunden bei der Gothaer Allgemeine Versicherung, und Andreas Knittel, Produktmanager für technische Versicherungen bei HDI</h5><p>Es sind derzeit nicht weniger als vier Themenbereiche, die sich teils gegenseitig beeinflussen, aber auch unabhängig voneinander für gehörige Unruhe sorgen: die Inflation, Lieferkettenrisiken und Insolvenzen, politische Risiken und Naturgefahren.</p><p>Vermisst man hier nicht zwei Themen, die noch vor Kurzem (fast) alles in den Schatten stellten? Wie hat es die Inflation geschafft, (Silent) Cyber und Pandemie-Folgeschäden an den Rand der Aufmerksamkeit zu drängen? Natürlich besteht noch die Sorge, dass die russische Kriegsführung sich bald auch virtuell gegen die Unterstützer der Ukraine wendet, jedoch ist dies noch nicht im Bereich der Sachschäden für die Anbieter technischer Versicherungen (TV) Realität geworden. </p><p>Was ist also so bedrohlich an der Inflation, dass sie sogar russische Hacker-Banden im Vergleich harmlos wirken lässt? Und ist es nicht so, dass durch die Indizierung, zum Beispiel auf den Wert 3,71, inflationäre Preisentwicklungen aufgefangen werden und Vermittler wie Versicherte nichts zu tun brauchen? Nein, ganz und gar nicht. Und zwar aus folgenden Gründen. </p><p>Ob es im privaten Bereich um Butter für Weihnachtsplätzchen oder in der Industrie um die Beschaffung von Rohstoffen oder den Kauf von Baumaterialien geht: Die Auswirkung der weltweiten Inflation sind für alle spürbar. Betrachtet man nur die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte, sah man im April 2022 alarmierende 34% höhere Preise als ein Jahr zuvor. Eine vergleichbare Entwicklung gab es zuletzt während der Ölkrise 1973/74. </p><h5>Wie trifft die Teuerung Kunden und Versicherer?</h5><p>Auch die Sparten der technischen Versicherung leiden – unter anderem – unter Naturkatastrophen. Nach dem Rekordjahr 2021 – allein Sturm „Bernd“ sorgte mit rund 10 Mrd. Euro an versicherten Schäden für den größten Schaden der deutschen Versicherungsgeschichte – ging es 2022 mit Schrecken weiter: Nach GDV-Schätzung summieren sich allein die Schäden nach den Februar-Stürmen in Deutschland bereits auf rund 1,4 Mrd. Euro. Beim Beheben dieser Schäden spürt die Versicherungswirtschaft die enteignende Wirkung der Inflation. Kaum eine Versicherungssparte bleibt von dieser Entwicklung verschont. </p><h5>Entspricht Versicherungssumme den gestiegenen Preisen? </h5><p>Bleiben wir jedoch zunächst bei den technischen Versicherungen und bewerten zunächst getrennt nach Bestands- und Projektdeckungen. In den Bestandssparten – zuvorderst Maschinen- und Elektronikversicherung – wirkt sich die Inflation direkt und unmittelbar auf die Versicherungswerte aus. Im Schadenfall wird geprüft, ob die gestiegenen Preise ihre Entsprechung in der Versicherungssumme gefunden haben. Ist die Versicherungssumme nicht mehr auf dem Niveau des Versicherungswertes, erfolgt die „Einrede der Unterversicherung“. Ist diese durch besondere Vereinbarung abbedungen, bleibt dennoch die Versicherungssumme das Limit der Auszahlung. Glück in diesem Fall für Teilschäden, doch Pech gehabt bei Totalschäden, wenn die Entschädigung die Versicherungssummenmarke überschreitet.</p><p>Für fahrbare und stationäre Maschinen, für Baugeräte und die Elektronikversicherung besteht in Deutschland die Möglichkeit, die Versicherungssummen mithilfe von Indizes anzupassen. Die aktuellen Werte hat der GDV am 20.10.2022 veröffentlicht. Und wie erwartet sind die Indizes gestiegen, berücksichtigen diese doch im Bereich der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte die Investitionsgüterproduzenten, Maschinen für die Bauwirtschaft und elektrische Ausrüstungen.</p><p>Ebenfalls werden Bruttostundenverdienste der Arbeitnehmer von Investitionsgüterproduzenten einbezogen. Eine Kopplung an diesen Index ist sinnvoll, lässt aber im Einzelfall befürchten, dass die tatsächliche und im vergangenen Jahr außergewöhnliche Preisentwicklung im konkreten Schaden höher ausfällt. Aufgrund der hohen Inflation kann nicht davon ausgegangen werden, dass diese Standardklauseln die Realität der benötigten Versicherungswerte in allen Branchen und bis ins letzte Ersatzteil tatsächlich und regelmäßig widerspiegeln. Denn auch die Verknappung gewisser Güter und die damit marktwirtschaftlich einhergehende Preisspirale lässt sich mit diesen Indizes nicht prognostizieren. </p><h5>Überprüfung erforderlich</h5><p>Ohne eine individuelle und aufwändige Überprüfung der Versicherungssummen und Versicherungswerte des eigenen Elektronik- oder Maschinenparks geht es nicht. Nicht nur die in den Bestandssparten versicherten Sachwerte sind höher zu bewerten, Gleiches gilt für gelagerte Vorräte sowie Rohstoffe wie Metalle, Öl und Gas (mit Relevanz für die Versicherungssumme der AMBUB). Zu bedenken ist, dass nicht nur die reinen (erhöhten) Materialkosten zu berücksichtigen sind: Auch die höheren Lohnkosten spielen bei den Reparaturkosten eine relevante Rolle. Die Versicherungssummen müssen also den marktwirtschaftlichen Realitäten angepasst werden. Der Versicherer nimmt diesen Abgleich bei der Schadenbearbeitung vor. Täte er es nicht, würde er die Interessen des Versichertenkollektives nicht ausreichend vertreten.</p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Sonderfall Multiline--><h5>Sonderfall Multiline</h5><p>Die Inflation trifft auch Multiline-Produkte, also verbundene Versicherungen, in denen auch häufig Elektronik- oder Maschinendeckungen enthalten sind. Da dies meist Umsatzprodukte sind, steigen zwar aufgrund der Inflation und der Teuerung der Produkte die Umsätze und damit die Höchstentschädigungen, im Zweifel reichen diese aber nicht aus, um beispielsweise bei einem Totalverlust eines Maschinenparks diesen wiederzubeschaffen. Hier hilft auch nur die Überprüfung der Höchstentschädigungssummen und eine Anpassung der Summen. Dies gilt insbesondere, da in vielen Multiline-Wordings Maschinen generell zum Neuwert – also anders als in der AMB-Einzeldeckung – versichert sind. </p><h5>Auswirkungen auf die Betriebsunterbrechungsversicherung </h5><p>Mit einer kritischen Prüfung der Versicherungswerte der Sachsubstanz ist es allerdings nicht getan: Auch die Betriebsunterbrechungsversicherung muss zum Stresstest.</p><p>Viele Gründe spielen eine Rolle: So haben sich die Strompreise massiv geändert; sowohl auf der Bezugs- als auch auf der Einspeiseseite müssen die Versicherungssummen angepasst werden. Zudem benötigen viele produzierende Unternehmen Gas im Herstellungsprozess mit entsprechenden Abnahmeverpflichtungen. Die stark gestiegenen Preise müssen in die Versicherungssumme einkalkuliert werden. Schließlich dauern aufgrund von Verfügbarkeitsengpässen und Lieferkettenstörungen Unterbrechungen länger. Die Gründe für Störungen der Lieferketten sind mannigfaltig: Die Zero-Covid-Strategie in China mit rigiden Lockdowns, Container-Mangel, AdBlue-Knappheit, die im Sommer 2022 durch lange Trockenheit bedingte Flussschifffahrtskrise, fehlende Lkw-Fahrer, weiterhin Krankheitsausfälle infolge von Corona und natürlich die Krise in der Ukraine. </p><h5>Haftzeiten unter die Lupe nehmen </h5><p>Aus aktuellen Schäden lernt man, dass sich die Dauer der Betriebsunterbrechungen regelmäßig über das zuvor errechnete und prognostizierte Schadenausmaß hinaus verlängert. Prophylaktisch kann man hier nur jedem Vermittler und Versicherungsnehmer dringend anraten, die vereinbarten Haftzeiten zu hinterfragen und bei Bedarf zu verlängern. Gestiegene Schadenvolumina führen darüber hinaus zu einem weiteren Umstand: Die Höchstschadenschätzungen (PML) müssen angepasst werden. O Dies wiederum wirkt sich nicht nur auf die Erst-, sondern auch auf die Rückversicherer aus. Diese hatten bereits zuvor begonnen, sorgfältig ihre Kapazitäten nachzujustieren.</p><h5>Steigende Schäden sorgen für höhere Kosten </h5><p>Sind Erstversicherer am Ende ihrer Kapazitäten der jeweiligen Treatys angelangt, wird es unrentabel: teure fakultative Rückversicherung nachordern oder doch (riskante) höhere Volumina im Eigenbehalt? Die Schadenhistorie bedingt nun sowohl in der Erst- als auch in der Rückversicherung höhere Preise. Es gerät eine Logikkette in Bewegung: Steigende Schäden bedingen höhere Kosten der Versicherer. Erstversicherer nutzen daraufhin verstärkt die Kapazitäten der Rückversicherer. Marktwirtschaftlich und versicherungsmathematisch folgerichtig erhöhen daraufhin die Rückversicherer ihre Prämienkonditionen für die Erstversicherer. Die Erstversicherer sind nun ihrerseits gezwungen, diese erhöhten Kosten bei den Prämien ihrer Kunden einzukalkulieren.</p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Post von der BaFin--><h5>Post von der BaFin</h5><p>Dies forderte auch jüngst die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in einer Nachricht an die Versicherer. Die BaFin ruft die Versicherer darin auf, ihre Prämien im Neu-und Bestandsgeschäft an die „galoppierende“ Inflation anzupassen und ihre Rückstellungen zu erhöhen. Hintergrund: Die steigende Inflation – so prognostiziert durch die Bundesbank – ist kein Thema allein für dieses Jahr, sondern wird uns noch für mehrere Jahre beschäftigen. Die im Raum stehende Befürchtung der BaFin: Ohne diese Maßnahmen drohe den Versicherern eine finanzielle Schieflage.</p><h5>Folgen für das Bauleistungs- und Montagegeschäft </h5><p>Welche Auswirkungen zeigen sich bei Projektdeckungen, also dem Bauleistungs- und Montagegeschäft? Zuletzt waren verschiedene Phänomene zu beobachten: Begonnene Projekte geraten ins Stocken, wobei Bauunterbrechungen stark risiko­steigernd wirken, und bei noch nicht begonnenen Projekten wird die Pausetaste gedrückt. Bauexperten sind sich sicher, dass die Anzahl der Projekte wieder steigen und Investitionen nachgeholt werden. Aber die Preis- und die Bauzinsentwicklung entfalten eine dämpfende Wirkung.</p><p>Weiterhin ist zu beobachten, dass die Prämientendenz – insbesondere der Bauleistungsversicherung – bereits nach oben geht. Einige Versicherer haben nach einigen Jahren unauskömmlicher Schadenquoten reagiert und ihre Konditionen angepasst. Gleiches gilt auch für Baukombideckungen, also die umfassende Bündelung von Bau- und Haftpflichtdeckungen für ein Bauprojekt. Diese Entwicklung könnte man als Vorboten auffassen, hat sie doch noch nichts mit der besonderen aktuellen Situation zu tun – diese kommt nun noch „on top“. Denn die Versicherungssumme wird auf Grundlage der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses erwarteten Bau- bzw. Kontraktsumme gebildet. Eine Indizierung oder Anpassung an Kennwerte wie Inflation erfolgt nicht.</p><p>Nun zeigt sich aktuell, dass sich Bauleistungs- und Montagevorhaben in der Realisationsphase stark verteuern und ausdehnen. Die Gründe auch hier: Massive Kostensteigerungen und Materialknappheit aufgrund von Lieferproblemen.</p><h5>In Deckung genommene Projekte auf den Prüfstand stellen</h5><p>Bereits in Deckung genommene Projekte sollten überprüft werden: Stimmen Versicherungssummen – auch für Nebenrisiken wie Altbauten, Sachen im Gefahrenbereich, beigestelltes Material oder Ähnliches? Sind Bau- und Montagezeiten nach derzeitiger Lage ausreichend bemessen? Passen Dauer und Versicherungssummenhöhe von vereinbarten Projekt-Betriebsunterbrechungsdeckungen? Projektdeckungen – sofern nicht auf Umsatzsummenbasis – haben in aller Regel ein festgelegtes Enddatum. Es kann sicher nicht schaden, frühzeitig die Konditionen für eventuell benötigte Verlängerungen zu verhandeln.</p><h5>Ausländische Projekte</h5><p>Welche indirekten Auswirkungen auf Bauleistung oder Montage sind denkbar, wenn der Risikoort nicht in Deutschland liegt? Zunächst sollte die am Ort des Projektes festgestellte Inflation ermittelt werden. Verhält sich diese ähnlich zu der deutschen – oder liegt sie noch darüber? Neben den offensichtlichen Konsequenzen der verteuerten Ersatz­materialbeschaffung dürfen auch mögliche und durchaus drastischere Auswirkungen nicht übersehen werden. </p><p>Historisch und weltweit sind Folgen hoher Inflationen nicht selten Streik, innere Unruhen oder Schlimmeres gewesen. Mögliche Währungsdifferenzen sind natürlich ebenfalls einzukalkulieren.</p><h5>„Technische Versicherungen – Leitfaden für die Praxis“</h5><p>In ihrem aktuellen Buch „Technische Versicherungen – Leitfaden für die Praxis“ analysieren Stephan Schmitz und Andreas Knittel die Sparten der technischen Versicherungen, nehmen für jede Sparte eine kurze historische Einordnung vor, zeigen den Aufbau des jeweiligen Wordings und stellen wichtige Klauseln vor. Das 2021 erschienene Buch richtet sich an alle, die Wissen im Bereich der technischen Versicherungen aufbauen oder aktualisieren möchten.</p><p>Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 01/2023, S. 30 ff., und in unserem <a href="https://epaper.asscompact.de/de/profiles/53e4066999da-asscompact/editio…; target="_blank" >ePaper</a>.</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © jeson – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/2E69BA18-6386-43EB-BEF3-19DF6777BDD6"></div>

 
Ein Artikel von
Andreas Knittel
Stephan Schmitz

2022 kostet Versicherer 4,3 Mrd. Euro durch Naturgefahren

Mit 4,3 Mrd. Euro hat der GDV die Schäden durch Naturgefahren im Jahr 2022 bilanziert. Die schwersten Schäden verursachten Anfang des Jahres Orkane. Hauptgeschäftsführer des GDV Jörg Asmussen appelliert an die Politik und verweist dabei auf Prävention und Klimafolgenanpassung.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hat das Schadenjahr 2022 bezüglich der Naturgefahrenbilanz bewertet. Es entstanden demnach Schäden in Höhe von 4,3 Mrd. Euro durch Sturm, Hagel und Starkregen.

Bilanz 2022: Durchschnittliches Naturgefahrenjahr

Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft, stellt dem letzten Jahr folgendes Zeugnis aus: „Nach der Hochwasserkatastrophe 2021 war das vergangene Jahr wieder ein durchschnittliches Naturgefahrenjahr: mit vielen Versicherungsfällen, allerdings ohne ein solches Extremereignis wie die Sturzflut Bernd.“ Die Schäden 2022 an Häusern, Hausrat, Betrieben und Kraftfahrzeugen lägen nur marginal über dem langjährigen Durchschnitt von 4,2 Mrd. Euro, so Asmussen.

Schwerste Schäden durch Orkane

Im Februar 2022 fegten die Orkane Ylenia, Zeynep, Antonia übers Land, die die schwersten Schäden im Jahr verursachten. Mit insgesamt 1,4 Mrd. Euro liege die Sturmserie laut Asmussen auf Platz 3 der schwersten Winterstürme seit 2002. Der Schaden an Häusern, Hausrat und Betrieben, den sie verursachten, betrug 1,25 Mrd. Euro. An Kraftfahrzeugen entstanden rund 65.000 Schäden in Höhe von 125 Mio. Euro.

So viel zahlten Sach- und Kfz-Versicherer 2022 aufgrund von Naturgefahren

3 Mrd. Euro für Sturm- und Hagelschäden und weitere 400 Mio. Euro für Schäden durch weitere Naturgefahren wie Überschwemmungen durch Starkregen oder Hochwasser leisteten die Sachversicherer im Jahr 2022 insgesamt. Leicht unter dem langjährigen Durchschnitt von 1 Mrd. Euro lagen im letzten Jahr die Schäden durch Naturgefahren in der Kfz-Versicherung. Die Bilanz in dieser Sparte kommt voraussichtlich auf 335.000 Schäden und 900 Mio. Euro.

Appell an Politik: Prävention und Klimafolgenanpassung

„Auch wenn im zurückliegenden Jahr die Extremregenfälle ausgeblieben sind: Prävention und Klimafolgenanpassung sind Dreh- und Angelpunkt, damit Kosten durch Naturkatastrophen und damit auch Versicherungsprämien zukünftig nicht aus dem Ruder laufen“, sagt Asmussen. „Wir Versicherer appellieren an die Politik, dies in den Mittelpunkt ihrer Überlegungen zu stellen.“

Welches ist das teuerste Naturgefahrenjahr in der Versicherungsgeschichte?

Als bislang teuerstes Naturgefahrenjahr für Versicherungen ist das Jahr 2021 mit 12,6 Mrd. Euro in die Geschichte eingegangen. Eine Statistik dazu wird seit den 70er-Jahren erhoben. 2021 hatte laut GDV die Flutkatastrophe im Juli bereits Schäden von 8,5 Mrd. Euro zur Folge. (lg)

Bild: © Warakorn – stock.adobe.com

 

Zuletzt weniger Schadenmeldungen zu Silvester

Welchen Auswirkungen hatte Corona auf Silvester und Neujahr? Die Zurich Gruppe Deutschland zeigt in einer Untersuchung, dass zu den letzten Jahreswechseln während der Pandemie weniger Wohngebäude- und Sach- sowie Kfz-Schäden aus den sechs größten Städten Deutschlands gemeldet wurden.

<p>In den sechs größten Städten Deutschlands gab es zu den Jahreswechseln 2020 auf 2021 und 2021 auf 2022, also während der Corona-Pandemie, deutlich weniger Sachschäden als noch in den drei Silvesternächten davor. Das meldet die Zurich Gruppe Deutschland. Wohngebäude- und Sachschadenmeldungen verringerten sich demnach bei der Versicherung in diesem Zeitraum um den Jahreswechsel durchschnittlich um 29%. Kfz-Schäden hatten 37% Rückgang.</p><h5>„Appellieren für Silvester für einen verantwortungsvollen Umgang mit Feuerwerk“</h5><p>„Wir gehen davon aus, dass das Verkaufsverbot von Silvesterböllern zum Rückgang der Schadenfälle beigetragen hat. Wie groß dieser Effekt ist, ist aber nicht konkret messbar. Denn das Verkaufsverbot von legalem Feuerwerk hat leider auch dazu geführt, dass nicht zugelassene Böller und Raketen in den Umlauf kamen – mit entsprechend höheren Risiken für Personen- und Sachschäden“, sagt Markus Troche, Head of Claims der Zurich Gruppe Deutschland. „Wir appellieren daher für die kommenden Silvesterfeierlichkeiten für einen verantwortungsvollen Umgang mit Feuerwerk. Dies ist die Grundlage für einen unbeschwerten Start ins Jahr 2023“, so Troche.</p><h5>43% Gebäude- und Sachschäden in Köln</h5><p>In Bezug auf Gebäude- und Sachschäden gebe es teils signifikante Unterschiede zwischen einzelnen Städten. Ganz vorne beim Rückgang der Schadenmeldungen liegt Köln mit einem Minus von 43%. Es folgt Stuttgart mit 38% geringerem Schadenaufkommen. Für Frankfurt beträgt der Rückgang 28%. Weitere Städte mit weniger Meldungen in den genannten Jahren sind Berlin mit –26%, München mit –25% und Hamburg mit –12%. </p><h5>50% weniger Kfz-Schäden in München</h5><p>Durch die damals geltenden Kontaktbeschränkungen sind die Menschen zudem weniger mit dem Auto gefahren – auch um und an Silvester bzw. Neujahr. Somit nahmen laut Zurich auch Fahrten unter Alkoholeinfluss um die beiden Jahreswechsel während der Pandemie ab. Insgesamt ist auch die Anzahl der gemeldeten Kfz-Schäden gesunken. Auch hier unterscheiden sich die sechs Städte voneinander: Aus München wurden 50% weniger Schäden gemeldet. Köln (–43%), Frankfurt (–40%), Hamburg (–38%) und Stuttgart (–36%) bilden das Mittelfeld. Schlusslicht ist in diesem Ranking Berlin mit einem Rückgang um 30%.</p><h5>Über die Untersuchung</h5><p>Für die Untersuchung hat die Zurich Gruppe Deutschland das Aufkommen gemeldeter Schadenfälle vom 30.12. bis zum 07.01. des jeweiligen Jahres, und zwar in den Jahren 2018 bis 2022, ausgewertet. Eingeflossen sind Schadenmeldungen bei Kfz-, Gebäude-, Haftpflicht-, Hausrat- und Sachversicherungen. (lg)</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © Aliaksei – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/CD36EAC4-6B90-47D7-9378-6C7FB23CBF7B"></div>

 

Rechtliches rund um Silvester: Das ist zu beachten

Das Jahr 2022 neigt sich dem Ende entgegen und 2023 steht vor der Tür. Für viele ein Anlass, gehörig zu feiern. Doch Achtung: Alles ist in der Silvesternacht gewiss nicht erlaubt. Die ARAG hat einige rechtliche Aspekte zu Silvester auf einen Blick zusammengefasst.

Wieder ist ein Jahr ins Land gezogen: Die Silvesternacht 2022/2023 rückt näher und damit auch der Jahreswechsel. An vielerlei Orten wird in dieser Nacht gefeiert – sei es mit Brettspielen, einer großen Party oder mit Feuerwerkskörpern.

Worauf am 31.12. zu achten ist, um eine sichere und „saubere“ Silvesternacht mit wenig Nachspiel zu verbringen, hat die ARAG auf ihrer Website zusammengetragen.

Wann und wo dürfen Böller verkauft werden?

Zunächst das Grundsätzliche: An jeden und zu jeder Zeit dürfen Silvesterkracher nämlich nicht veräußert werden. In Deutschland gibt es eine von der EU benannte Prüfstelle für Feuerwerkskörper, die die Produkte absegnet und zum Verkauf freigibt. Die Kennnummer dieser Prüfstelle, der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), findet sich dann auch auf den geprüften Feuerwerkskörpern, im Falle der BAM die 0589.

In den öffentlichen Verkauf gelangen die Feuerwerkskörper der Kategorien 1 (u. a. Knallerbsen, Wunderkerzen, Bengalisches Feuer) und 2 (u. a. Knallfrösche, China-Böller, Leuchtraketen). Doch nur die Kategorie 1 darf das ganze Jahr verkauft werden, Kategorie 2 lediglich offiziell nur vom 29. bis zum 31.12. Weiterhin dürfen Produkte der Kategorie 2, so die ARAG Experten, ausschließlich an Über-18-Jährige abgegeben werden und auch nur innerhalb von Verkaufsräumen, nicht in einem Kiosk oder in Verkaufspassagen.

Feuerwerkskörper für Kinder unzugänglich aufbewahren

Nach dem Verkauf sollten Silvesterböller auf jeden Fall sicher vor Kindern aufbewahrt werden. Eltern könnten für die Folgen einer „unsachgemäßen Knallerei“, wie es die ARAG formuliert, verantwortlich gemacht werden. In einem Fall erlitt ein elfjähriges Mädchen ein Knalltrauma und einen vorübergehenden Gehörschaden, weil ein 13-Jähriger ihr Silvesterböller nachgeworfen hatte. Die Mutter des Jungen wurde von den Richtern zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von rund 1.000 Euro verurteilt. Der Grund: Sie sei ihrer Aufsichtspflicht nur unzureichend nachgekommen.

Die Frau hatte die gut 10 cm langen Knaller zwar in der Wohnung versteckt, der Sohn hatte diese aber trotzdem gefunden. Die Mutter hätte deutlicher und bestimmter auf eine sichere Verwahrung hinwirken müssen, notfalls auch durch die Entfernung der Körper aus der Wohnung. Einige davon wären auch für Jugendliche unter 18 Jahren verboten gewesen (LG München, Az.: 31 S 23681/00).

Wegen Böllern fristlos gekündigt

In einem etwas bizarreren Fall urteilte das Arbeitsgericht Krefeld, dass die Verletzung eines Arbeitskollegen durch einen explodierenden Feuerwerkskörper die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertige. In dem zugrunde liegenden Fall war der 41 Jahre alte Angestellte seit etwa 15 Jahren bei der Firma beschäftigt. Im August 2012 brachte er auf einer Baustelle einen „Böller“ in einem Dixi-Klo zur Explosion, während sich dort sein Arbeitskollege aufhielt. Dabei sei unklar geblieben, ob es sich um Absicht oder ein Versehen gehandelt habe.

Aufgrund der Explosion zog sich der betroffene Kollege des Angestellten Verbrennungen am Oberschenkel, im Genitalbereich und an der Leiste zu und war drei Wochen arbeitsunfähig. Die Firma kündigte das Arbeitsverhältnis des Klägers wegen dieses Vorfalls fristlos. Die Klage des Mannes gegen die Kündigung fand beim Arbeitsgericht Krefeld keine Zustimmung. Bei dem Vorfall liege ein tätlicher Angriff auf einen Arbeitskollegen vor, bei dem mit erheblichen Verletzungen des Kollegen zu rechnen gewesen sei. Darin liege bereits ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses vor. Hinzu komme der nicht sachgerechte Umgang mit Feuerwerkskörpern, der bekanntermaßen zu schweren Verletzungen führen könne (ArbG Krefeld, Az.: 2 Ca 2010/12).

Vorsicht: Feuergefahr

Die ARAG weist daraufhin, dass man beim Abschießen von Raketen unbedingt darauf achten sollte, wohin sie fliegen werden. Denn setzt eine Silvesterrakete ein benachbartes Gebäude in Brand, muss der Verursacher bei fahrlässigem Verhalten unter Umständen für die Schäden aufkommen. Also: Die Rakete sauber in eine leere Flasche, einen Schneehaufen oder ins Gras stecken und sicherstellen, dass sie nicht in unerwünschte Richtungen fliegt.

Für die Sicherheit eignet es sich auch, die Gebrauchsanweisung nicht nur genau zu lesen, sondern sie auch zu befolgen. Außerdem sollten Feuerwerkskörper auf Schäden überprüft werden. Bei einer Rakete sollte z. B. der Führungsstab nicht gebrochen oder angeknackst sein. Wenn man es laut mag, ist eine weitere Möglichkeit bei Böllern, diese nach dem Anzünden schnell wegzuwerfen, und zwar nicht in Richtung Zuschauer. Hierbei weisen die ARAG Experten jedoch darauf hin, dass auch der Zuschauer bei einem Silvester-Feuerwerk gewisse Risiken eingehe, die er im Zweifelsfall selbst zu tragen habe.

Wie laut darf es werden?

Mit der gewöhnlichen Nachtruhe ist in der Silvesternacht nicht zu rechnen. Die Tradition hat hier den Vorrang. Da das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zum Jahreswechsel ein alter Brauch ist, der zudem von den meisten Menschen freudig begangen wird, muss die lärmempfindliche Minderheit den Krach sowohl von Böllern und Co. als auch von feiernden Nachbarn wohl dulden. Bis zwei Uhr nachts dürfe der Trubel gut und gerne dauern, sagt die ARAG.

Für Mieter in Mehrfamilienhäusern gilt jedoch trotz der lockeren Sitten die gegenseitige Rücksichtnahme. Die ARAG empfiehlt deshalb bei der Silvesterparty zu Hause, die Party möglichst bei geschlossenen Fenstern ablaufen zu lassen und die Gäste anzuhalten, sich beim Kommen und Gehen ruhig zu verhalten. Im Zweifel empfiehlt es sich auch, die Party weit nach Mitternacht nicht unbedingt in voller Lautstärke zu Ende gehen zu lassen.

Böllerschäden am parkenden Auto

Schäden am Fahrzeuglack sind zwar bei ordnungsgemäßer Anwendung von Feuerwerkskörpern eher unwahrscheinlich, aber man kann nie vorsichtig genug sein. Autofahrer sollten, wenn es die Abstellmöglichkeit in einer Garage nicht gibt, zu Silvester etwas umsichtiger bei der Parkplatzsuche sein, so die ARAG. Am besten eignen sich ruhigere Seitenstraßen oder Stellplätze unter Bäumen – herabfallende Feuerwerksreste haben es durch Äste schwerer. Bei Schiebedächern könne man den Windabweiser abbauen oder abkleben, denn darin können sich Böller fangen.

Wenn es dann doch zu Schäden kommt, haftet der Verursacher. Falls dieser nicht ermittelt werden kann, erstattet die Teilkaskoversicherung Brand-, Explosions- und Glasbruchschäden, bei mutwilligen Beschädigungen hilft nur die Vollkaskoversicherung. Hier könnten Versicherte anschließend in ihrer Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft werden. Auch Versengungsschäden am Stoffverdeck eines Cabrios reguliert nur die Vollkaskoversicherung.

Wer den Dreck macht, muss ihn wegräumen

Wer in der Silvesternacht Spaß mit Böllern haben will, muss auch hinterher wieder für Sauberkeit sorgen. Grundsätzlich gilt dabei das Verursacherprinzip. Laut ARAG ist in fast allen örtlichen Straßenreinigungssatzungen festgelegt: Wer den Dreck macht, der muss ihn auch wieder wegräumen. Die Verantwortlichen können nach der Silvesterknallerei jedoch selten ausfindig gemacht werden, also müssen Grundstückbesitzer den Müll auf dem Bürgersteig vor ihrer eigenen Tür wegräumen, wenn das die kommunale Satzung so vorsieht, und zwar auch wenn sie ihn nicht verursacht haben. Entsorgt wird Böllermüll in der Restmülltonne. Gesonderte Vorsicht gilt bei Blindgängern: hier empfiehlt es sich, diese sicherheitshalber vor der Mülltonne noch einmal mit Wasser zu übergießen.

Wer haftet, wenn’s gekracht hat?

Man darf nicht außer Acht lassen: Wo mit dem Feuer gespielt wird, können Schäden entstehen – sowohl Sach- als auch Personenschäden. Die ARAG hat einen kleinen Überblick angelegt, welche Versicherungen bei welchen Schäden eintreten.

Die Krankenversicherung bspw. trägt die Kosten für die Heilbehandlung, wenn eine Person von einem Böller oder einer Rakete getroffen und verletzt wird. Wenn Geschädigte aber bleibende Schäden davontragen, was bei Feuerwerkskörpern durchaus möglich ist, hilft nur eine private Unfallversicherung weiter.

Wer mit einem Riesenkracher das Auto des Nachbarn verunstaltet, ist schadenersatzpflichtig und hat Glück im Unglück, wenn er eine private Haftpflichtversicherung hat und die Schäden dort auch versichert sind. Bei unbekanntem Verursacher geht der Halter des verunzierten Autos unter Umständen trotzdem nicht leer aus, denn eine Kaskoversicherung übernimmt solche Schäden in der Regel.

Verirrt sich eine Rakete in das heimische Schlafzimmer, kann sich der Eigentümer an seine Wohngebäudeversicherung wenden. Sie ersetzt ihm Schaden am Gebäude – z. B. bei einem Brand – und unter Umständen auch fest eingebauten Gegenständen wie Türen und Fenster. Die Schäden, die an den Möbeln und den Elektrogeräten der Bewohner entstanden sind, zahlt die Hausratversicherung der Hausbewohner. (mki)

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