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Assekuranz bAV allgemein

bAV: Aktuare warnen vor Ungleichbehandlung

Während die Betriebsrenten und bAV-Anwartschaften älterer Beschäftigter inflationsgeschützt sind, ist dies bei der jüngeren Generation nicht der Fall. Aktuare haben nun vor einem Anwachsen der Versorgungslücke gewarnt. Doch wie könnte die Lösung der Ungleichbehandlung aussehen?

Angesichts der galoppierenden Inflation in Deutschland haben die Aktuare vom Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e. V. (IVS) – ein Institut unter dem Dach der Deutschen Aktuarvereinigung e. V. (DAV) – vor einer Benachteiligung der jungen Generationen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) gewarnt. Die Hauptursache: Während laufende Betriebsrenten und die Anwartschaften älterer Beschäftigter (über 50-Jähriger) von Gesetzes wegen zumeist gut gegen eine inflationsbedingte Geldentwertung geschützt sind, ist dies bei Anwartschaften der jüngeren Bevölkerung häufig nämlich nicht mehr der Fall. Die Aktuare befürchten daher auch in der bAV das Aufkommen eines weiteren Generationenkonflikts wie beim Thema Rente und Altersversorgung.

Laufende Betriebsrenten zumeist gut gegen Inflationsdruck geschützt

Grundsätzlich seien Arbeitgeber per Gesetz dazu verpflichtet, spätestens alle drei Jahre die Höhe der laufenden Betriebsrenten zu prüfen und nach billigem Ermessen anzuheben, erläuterten nun die Aktuare im Rahmen eines Pressegesprächs. Werden Renten an den Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) oder die Nettolohnentwicklung vergleichbarer Arbeitnehmergruppen angepasst, entfällt diese Prüfungspflicht. Für Zusagen, die nach 1998 erteilt wurden, besteht zudem die Möglichkeit, der Anpassungsprüfungspflicht zu entgehen, wenn die laufenden Renten jedes Jahr um 1% angehoben werden. In der Praxis unterliegen laut IVS geschätzt 70% der laufenden Betriebsrenten der VPI-Anpassungsregelung und sind insofern inflationsgeschützt.

Kein vergleichbarer Inflationsschutz für Anwartschaften auf bAV

Allerdings: Ein vergleichbarer Inflationsschutz besteht für Anwartschaften auf bAV unter der jüngeren Bevölkerung nicht. Endgehaltsabhängige Systeme, die einen gewissen Inflationsschutz durch die Entgeltdynamisierung gewähren, kommen in der Praxis kaum noch vor. Stattdessen dominieren bAV-Modelle in Form einer beitragsorientierten Leistungszusage, bei denen der Beitrag gehaltsabhängig festgelegt ist. Diese bAV-Modelle bieten aber allenfalls einen eingeschränkten Inflationsschutz über die Gehaltsentwicklung, die sich noch dazu nur auf zukünftige Anwartschaftszuwächse auswirkt.

Durch hohe Inflation droht Verlust der Absicherung

Durch die hohe Inflation werden die jungen Generationen nun aber von drei Seiten in die Zange genommen: Die in der Vergangenheit erworbenen Anwartschaften und Ansprüche würden real entwertet. Gleichzeitig nehme auch der Druck zu, zugunsten finanzieller Spielräume die Einzahlungen zu kürzen. Und schließlich müssten bei unvollständigem Inflationsausgleich auf das Gehalt Kaufkraftverluste hingenommen werden, die die Fähigkeit zur privaten Vorsorge zusätzlich begrenzten. Das gute Versorgungsniveau der heutigen Rentner sei daher für die jüngeren bAV-Anwärter faktisch nicht mehr erreichbar, resümiert man daher beim IVS. Und diese Versorgungslücke werde noch dazu erst in 20 oder 30 Jahren sichtbar werden. Laut den Aktuaren vom IVS besteht also Handlungsbedarf in der bAV.

Aktuare fordern Nachhaltigkeitsmechanismus

Vor diesem Hintergrund hat das IVS die Einführung eines sogenannten „Nachhaltigkeitsmechanismus“ gefordert. Ziel solle sein, die begrenzten Mittel in der bAV im Sinne eines Generationenausgleichs gerechter zu verteilen. Denkbar wäre die Ergänzung der gesetzlichen Anpassungsverpflichtung um eine Option für den Arbeitgeber zur Begrenzung der Anpassungshöhe – etwa durch die Einführung einer Anpassungsbemessungsgrenze für laufende Renten. „Konkret würden die laufenden Renten dann nur noch bis zu einem bestimmten Betrag, zum Beispiel 1/6 der monatlichen Bezugsgröße nach dem Vierten Sozialgesetzbuch an den VPI angepasst, wohingegen die Anpassung für darüber hinausgehende Rententeile deutlich reduziert werden könnte“, schildert Stefan Oecking, stellvertretender Vorsitzender des IVS.

Umverteilung gelingt nur mit Commitment der Arbeitgeber

Allerdings gelänge die Umverteilung nur, wenn sich die Arbeitgeber im Gegenzug dazu verpflichten würden, die dadurch eingesparten Mittel zur Finanzierung zusätzlicher bAV für die jüngere Generation einzusetzen. Das könnte nach Vorschlag der Aktuare zum Beispiel durch kollektivrechtliche Regelungen im Rahmen der Mitbestimmungspflicht durch eine Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag geschehen. Die Erklärung, wie das bei schwindender Tarifbindung und kaum vorhandenen Betriebsvereinbarungen erfolgen solle, blieben die Aktuare den anwesenden Pressevertretern dann allerdings schuldig. (as)

Bild: © Mucahiddin – stock.adobe.com

 

Wissen und Kontakte beim Forum bV 2022 für Makler und Aussteller

Wie facettenreich die bV ist, zeigte sich am 22.09.2022 wieder auf dem AssCompact Forum bV in Mannheim. Bei der Präsenzveranstaltung trafen sich Besucher und Aussteller zu Keynote Vorträgen, Workshops und zum Kontakteknüpfen. Dabei wurden aktuelle und nachhaltige Trends in der bV beleuchtet.

Am 22.09.2022 fanden sich Makler, Aussteller und weitere Interessierte im Mannheimer Congress Center Rosengarten zum Forum betriebliche Versorgung zusammen. Die AssCompact-Wissen-Veranstaltung konnte in diesem Jahr endlich wieder im Präsenzformat vor Ort stattfinden, was bei Ausstellern und Besuchern großen Anklang fand. Bei insgesamt 23 Ausstellern konnten sich die Messebesucher an deren Ständen rund um den Mozartsaal informieren und netzwerken. Den Besuchern war dabei ein breit gefächertes Programm geboten, bei dem viele Facetten zum Thema „Betriebliche Versorgung“ abgedeckt wurden. Durch Spezialisierungen in Workshops konnten sie zudem ihr Wissen vertiefen. Es konnten bis zu 3,5 Stunden Weiterbildungszeit gesammelt werden.

Begrüßung im Plenum

Im Mozartsaal wurden die Teilnehmer am Morgen von Jochen Leiber, Leiter Vertrieb und Prokurist bei der bbg Betriebsberatungs GmbH, begrüßt. Im Plenum ging es auch weiter, und zwar mit den Vorträgen zweier Referentinnen zur Einstimmung auf den Tag, der ganz im Zeichen der betrieblichen Versorgung stand.

Keynote Speakerin Kisters-Kölkes ging auf Rechtliches in der bAV ein

Die erste Keynote Speakerin Margret Kisters-Kölkes, Rechtsanwältin und Steuerberaterin, gab dem Publikum einen Überblick über „Aktuelle Rechtsprechungen und Gesetzesänderungen in der bAV“. Dabei ging sie auf verschiedene Aspekte ein, darunter Rentnergesellschaften, Gesellschafter-Geschäftsführer und Scheidung, Widerspruch bei einer Direktversicherung, Entgeltumwandlung, Unterstützungskassen und den Anstieg der Lebenshaltungskosten. Bei ihrem Ausblick ging sie noch auf die Aktienrente und den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie ((EU-)Richtlinie 2019/2121 in Bezug auf grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen) ein.

Dr. Meissner sprach über derzeitige „Verkehrslage“ und Änderungen in der bAV

Danach ging Dr. Henriette M. Meissner, Geschäftsführerin der Stuttgarter Vorsorge Management GmbH, auf „Veränderung in der bAV: Risiken und Chancen für Makler“ ein. Mit Verkehrsbildern stellte sie in Ihrer Präsentation die momentane „Landschaft“ in der bAV dar, beim Thema „Nachweisgesetz“ z. B. als Verkehrschaos bzw. Baustelle. Einen wichtigen Teil nahm in ihrem Vortrag die „Zeitenwende Babyboomer“ ein. Denn in dieser Generation sieht sie für Berater und Makler besonders viele Möglichkeiten. Des Weiteren sprach sie auch über die Bedeutung der Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen. Die bAV ist davon eigentlich nicht betroffen, allerdings auch nicht ausgeschlossen. Für viele Arbeitgeber sei Nachhaltigkeit interessant, z. B., um sich in Zeiten des Arbeitskräftemangels auch für Arbeitnehmer attraktiv zu machen. Auch das Nachweisgesetz kam zur Sprache. In diesem Zusammenhang gab Dr. Meissner dem „Makler als Sachverwalter“ schließlich vier Tipps an die Hand. Kurz ging die Referentin noch auf das Thema „Courtage“ ein – in Zusammenhang mit den Entwicklungen in Deutschland und Europa. Nach den jeweiligen Vorträgen kam es zudem zu regen Fragerunden in Interaktion mit dem Publikum, denen sich die Referentinnen stellten.

Workshop-Runden für Besucher zur Vertiefung spezieller Themen

Im weiteren Verlauf des Tages hatten die Besucher die Möglichkeit, an insgesamt vier Workshop-Sessions teilzunehmen. In jedem halbstündigen Slot fanden jeweils sechs Workshops statt, aus denen die Teilnehmer wählen konnten. Dort wurden neue Lösungen, Ideen und Produkte im Rahmen der betrieblichen Versorgung vorgestellt und diskutiert. Die Teilnehmer konnten sich dort unter anderem Präsentationen zur betrieblichen Altersvorsorge, zur betrieblichen Krankenversicherung, zu BU und Einkommensschutz, zu digitalen Vorsorgelösungen, z. B. auch digitalen Zeitwert- und Kapitalkonten, zur kollektiven Hinterbliebenenabsicherung sowie zu Nachweisgesetz und Versorgungsordnungen ansehen. Auch hier gab es die Option, Fragen zu stellen, die von vielen genutzt wurde. Natürlich war es auch möglich, im Nachhinein mit den Referenten an den jeweiligen Ausstellerständen ins Gespräch zu kommen, Themen zu vertiefen und Kontakte zu knüpfen.

Prof. Dr. Ruß beleuchtete die Zukunft der Altersvorsorge in Deutschland

Den Ausklang des diesjährigen Forum bV läutete Prof. Dr. Jochen Ruß, Geschäftsführer der IFA Gesellschaft für Finanz- und Aktuarwissenschaften mbH, ein. Im letzten Keynote Vortrag stellte er „Thesen zur Zukunft der Altersvorsorge in Deutschland“ auf bzw. präsentierte diese aus seiner gleichnamigen Studie. Ihm geht es darum, dass Deutschland in der Rentenfrage nicht mehr nur an einer „Stellschraube“ drehen könne, z. B. an Rentenalter oder Beitragssatz, da dies einzelne Gruppen zu stark belasten würde. Zum Schluss gab Prof. Ruß dem Publikum als Ideen einige „Leitplanken für anstehende Reformen“ mit. Im Anschluss an diesen Talk gab es ebenfalls Fragen aus dem Publikum, beispielsweise zur Riester-Rente oder Garantien bei Aktien, die Prof. Ruß unter anderem aus seinen Forschungsergebnissen heraus beantwortete. Präsentationen zu den Vorträgen und Workshops stehen für Teilnehmer bereits zum Download zur Verfügung: https://www.asscompact.de/programm-bav

Bilder: © Muchnik

 

Rechnungszins im Dauertief

In den letzten Jahren war ein kontinuierlicher Verfall der Zinsen im Allgemeinen und des Rechnungszinses für die Bewertung von Pensionsverpflichtungen im Besonderen zu beobachten. Auch wenn das allgemeine Zinsniveau sich derzeit etwas „erholt“, besteht kein Grund zu übertriebener Hoffnung.

<h5>Ein Artikel von Prof. Dr. Thomas Dommermuth, Steuerberater und Professor für Steuerlehre an der Hochschule Amberg-Weiden sowie Vorsitzender des Beirats der Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH, und Carsten Cornelsen, Geschäftsführer der Cornelsen & Collegen Management Consulting GmbH</h5><p>Der bis vor Kurzem sinkende Rechnungszins führt zu enorm steigenden Rückstellungen für bestehende Zusagen in der Handelsbilanz und zu allem Überfluss auch noch zu vergrößerten zu versteuernden Scheingewinnen, da der Gesetzgeber allen Bemühungen um eine realistischere Bewertung zum Trotz in der Steuerbilanz an einem Rechnungszins von 6% festhält, solange das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsbeschwerde des FG Köln noch nicht entschieden hat. Es besteht also Handlungsbedarf trotz der aktuellen Stagnation bzw. des derzeitigen geringfügigen Anstiegs des von der Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssatzes im Sieben- bzw. Zehnjahreszeitraum.</p><h5>Kein Zinsmoratorium</h5><p>Von rechtlicher Seite wäre dieser Handlungsbedarf zum Beispiel eine gemeinsame Initiative des Instituts der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e. V. sowie der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, die ein Zinsmoratorium für die Zeit vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2022 forderten. Der HGB-Zins sollte auf dem Niveau von 2019 eingefroren und die Zeit genutzt werden, um eine Neuregelung bezüglich einer sachgerechten Bestimmung des HGB-Zinses zu erarbeiten. Der daraus entstehende Einmaleffekt beim Auslaufen des Zinsmoratoriums könnte dann, wie bei Einführung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes im Jahr 2010, auf 15 Jahre verteilt werden. Diesem Vorstoß wurde aber bisher nicht entsprochen und wird es wohl auch angesichts der aktuellen Zinsentwicklung nicht werden.</p><h5>Gesellschafter-Geschäftsführer</h5><p>Die betriebliche Altersversorgung (bAV) mit der Vielzahl der zu berücksichtigenden Gesetze und steuerlichen Vorschriften ist auch ohne die gegenwärtige Zinssituation ein sehr komplexes Feld. Wird der Blick auf die Gesellschafter-­Geschäftsführer- (GGF-)Versorgung gelenkt, steigt die Komplexität noch einmal zusätzlich. Hier muss bei Einführung oder einem Eingriff in bestehende Versorgungszusagen insbesondere wegen der Thematik der verdeckten Gewinnausschüttungen bzw. verdeckten Einlagen eine Vielzahl von zusätzlichen Regelungen bedacht werden, die bei „normaler Arbeitnehmerversorgung“ keine Rolle spielen. Es gilt beherrschende von nichtbeherrschenden GGF zu unterscheiden.</p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Dreistufige Prüfung--><h5>Dreistufige Prüfung</h5><p>Bei Einführung und auch Veränderung einer Pensionszusage für einen GGF ist eine dreistufige Prüfung vorzunehmen: </p><ul><li>Ist die zivilrechtliche Wirksamkeit gegeben, indem insbesondere ein Gesellschafterbeschluss gefasst wurde?</li><li>Bestehen die allgemeinen steuerlichen Voraussetzungen gemäß § 6a bzw. § 4b bis 4e Einkommensteuergesetz (EStG)?</li><li>Liegt eine betriebliche Veranlassung vor oder eine verdeckte Gewinnausschüttung bzw. verdeckte Einlage?</li></ul><p>Für die dritte Stufe sind hier vor allem die Fragen der Angemessenheit im Fremdvergleich, der Ernsthaftigkeit und Finanzierbarkeit, der Erdienbarkeit, eines zulässigen Pensionierungsalters, der Regelung der Unverfallbarkeit sowie einer Probezeit zu klären; bei beherrschenden GGF müssen zudem das Nachzahlungsverbot der R 8.5 Abs. 2 KStR sowie Verschärfungen bei der Erdienbarkeit, der Unverfallbarkeit und dem rechnerischen Pensions­alter beachtet werden.</p><p>Zudem muss die privatrechtliche Insolvenzsicherung geprüft werden, da Unternehmer und damit beherrschende GGF nicht dem Schutz des Betriebsrentengesetzes und damit auch nicht dem Schutz des PSVaG unterliegen. Im Falle einer gewünschten Reduzierung der Versorgungszusage, etwa bei finanziellen Problemen in einer Gesellschaft, ist zu prüfen, ob die Ursache betrieblich oder gesellschaftlich veranlasst ist. Gerade in diesen Fällen bestehen hohe Haftungsrisiken für den Berater, da sich die Maßnahmen sowohl in der Bilanz der Gesellschaft als auch im Steuerbescheid des GGF auswirken. Ein Verzicht kann zu einer verdeckten Einlage sowie auf der Ebene des GGF zu einem steuerlichen Zufluss und damit zu einer hohen steuerlichen Belastung ohne Mittelzufluss führen.</p><h5>Übersicht über Lösungsmöglichkeiten</h5><p>Derzeit wird unter fachlicher Leitung von Prof. Dr. Thomas Dommermuth, Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH, ein Prüfungstool entwickelt, das bei der Beantwortung all dieser Fragen für die Versorgung eines GGF unterstützt; dieser „GGF-Planer“ wird besonders Steuerberater und Anwälte unterstützen und Ende 2022 auf den Markt kommen. Es werden alle relevanten Fragen softwareseitig gestellt und ein Überblick über die aktuelle Situation sowie die relevanten Lösungsmöglichkeiten mit automatischer Gutachtenerstellung unter Einbeziehung der relevanten Rechtsquellen gegeben. Auf dieser Basis ist sichergestellt, dass keine Prüfungskomplexe vergessen werden.</p><h5>Fazit</h5><p>In der Handelsbilanz gibt es mit den Annahmen Fluktuation und Rententrend sowie Kapital- statt Rentenleistung Stellschrauben, die ohne großen Aufwand nutzbar sind, um den Anstieg der Rückstellung abzumildern. Diese Änderungen müssen aber begründbar sein und bedürfen meist einer Beratung. Dies gilt vor dem Hintergrund der gestiegenen Inflation besonders für den Rententrend. Direktzusagen sind in der betrieblichen Altersversorgung weiterhin attraktiv, und das sowohl arbeitgeberfinanziert als auch bei Entgeltumwandlung. Bedingungen hierfür sind aber ein modernes Konzept und eine korrekte Ausgestaltung. Für die äußerst komplexe Versorgung von Gesellschafter-­Geschäftsführern ist derzeit ein Prüfungstool in der Entwicklung, das die Makler, Steuerberater und Anwälte bei der Beratung zu Pen­sionszusagen unterstützt und hilft, kostspielige Fehler und Haftungs­risiken zu vermeiden.</p><p>Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 09/2022, S. 26 f., und in unserem <a href="https://epaper.asscompact.de/de/profiles/53e4066999da-asscompact/editio…; target="_blank" >ePaper</a>.</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © chathuporn – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/D9EEF3E2-7897-4194-A77F-E54FACECEDA2"></div>

 
Ein Artikel von
Carsten Cornelsen
Prof. Dr. Thomas Dommermuth

Die Digitalisierung der bAV

Die Digitalisierung ist in vollem Gange. Auch für Makler bietet sie Vorteile, speziell bei komplexen Produkten wie der bAV. Was eine digitalisierte bAV für Unternehmen, Beschäftigte und Makler bedeutet, weiß Xempus.

Ein Artikel von Monika Ritzer, Director Sales bei Xempus

Die Digitalisierung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) nimmt auch in Deutschland Fahrt auf. Das hat viele Vorteile für Unternehmen und Beschäftigte, aber auch für Versicherer sowie unabhängige Vermittlerinnen und Vermittler. Denn eine digitale bAV schafft Übersicht und Transparenz für alle Beteiligten, erleichtert die Vernetzung, garantiert Rechtssicherheit, vereinfacht und beschleunigt die Verwaltung, ermöglicht Prozesse in Echtzeit – und spart auf diese Weise allen Beteiligten viel Zeit und Geld. Und ein Nebeneffekt: Die Digitalisierung führt zu einer verbesserten Absicherung der Gesamtbevölkerung im Alter.

Eine beliebte Variante der Vorsorge bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist die betriebliche Altersversorgung. Zuletzt wurde sie durch das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz noch weiter gestärkt. Experten prognostizieren durch den immer bekannter werdenden Arbeitgeberpflichtzuschuss von 15% einen weiteren Anstieg bis Ende 2025 auf circa 22 Millionen zu verwaltende bAV-Verträge in Deutschland.

Doch der Abschluss und die Verwaltung einer bAV liefen in der Vergangenheit meist analog und brachten daher einen hohen Aufwand allein schon in der Verwaltung mit sich. Nicht wenige Unternehmen und Beschäftigte scheuten darum vor einem Abschluss zurück. Denn 95% des bAV-Geschäfts basieren auf Daten. Noch immer werden diese häufig in Excel-Dateien verarbeitet und weitergegeben, die mit einem immensen Aufwand manuell gepflegt und abgeglichen werden müssen.

Die Vorteile für Unternehmen und Beschäftigte

Viele dieser Prozesse – von der Anbahnung und Akquise bis hin zur Verwaltung der bAV – lassen sich durch Digitalisierung fast völlig automatisieren. Das vereinfacht die Bearbeitung, minimiert den Aufwand und macht die Abläufe wesentlich effizienter. Auf diese Weise wird die bAV für die Unternehmen kostengünstiger und die Personalabteilungen werden entlastet. Zugleich punkten Unternehmen im Wettbewerb um gutes Personal bei der Mitarbeitergewinnung und -bindung. Der oft besungene „War for Talents“ ist nach wie vor in vollem Gange. Die Arbeitgeber wollen sich mit immer neuen Zusatzangeboten als attraktiver Arbeitgeber positionieren, um Fachkräfte für sich zu gewinnen und sie dann auch langfristig zu halten.

Auch für die Beschäftigten bringt die Digitalisierung Vorteile: Denn digital kann die bAV so transparent gestaltet werden, dass sie ein unabhängiges, jederzeit vollkommen auf ihre Bedürfnisse ausgerichtetes Bild ihrer individuellen Vorsorge erhalten, das ihnen langfristige Entscheidungen ermöglicht. Nach Abschluss der bAV verfügen Beschäftigte über eigene Accounts, auf denen sie alle relevanten Informationen wie etwa Kontostände einsehen und personenbezogene Daten selbst aktualisieren können. Auf diese Weise erhalten die Beschäftigten eine einfache und vollständige Übersicht.

Wechseln sie den Job, lassen sich ihre Daten ohne großen bürokratischen Aufwand zum neuen Arbeitgeber migrieren. Die Digitalisierung der bAV zielt zwar in erster Linie auf die Automatisierung von Beratung, Abschluss und Verwaltung ab, doch der differenzierte Blick auf die individuelle Gesamtsituation der Beschäftigten bleibt unerlässlich, damit diese bestmöglich für ihr Alter vorsorgen können.

Die Schlüsselrolle liegt bei den Vermittlerinnen und Vermittlern

Zugleich sind die Unternehmen auf Unterstützung angewiesen, wenn es um Detailfragen wie etwa Tarifvertragsregelungen, gesetzliche Änderungen, Portabilität, Durchführungswege und Zuschüsse geht. Diese Schlüsselrolle kommt in beiden Fällen den unabhängigen Vermittlerinnen und Vermittlern zu. Gerade bei so beratungsintensiven Versicherungsprodukten wie der bAV sind sie unerlässlich, um Beschäftigten und Unternehmen transparente, faktenbasierte Empfehlungen zu geben.

Dabei profitiert aber auch diese Gruppe von der Digitalisierung: Mithilfe etwa der XEMPUS Plattform können sie verständlich und datenbasiert beraten. Sie zeigen dabei auf, welche Art der Vorsorge individuell geeignet ist und können die verschiedenen Aspekte der betrieblichen Altersversorgung mit der privaten Vorsorge vergleichen. Die Daten des InsurTechs aus München zeigen, dass Arbeitgeber, die über die XEMPUS Plattform beraten werden, bei der bAV im Schnitt doppelt so viel dazugeben, wie gesetzlich gefordert und Arbeitnehmer durchschnittlich 60% mehr für ihr Alter sparen.

Die Digitalisierung setzt Ressourcen frei

Spätestens seit der Corona-Pandemie haben die Menschen und Unternehmen verstanden, welche Vorteile die Digitalisierung hat: Sie ermöglicht nicht nur virtuelle Zusammenkünfte, sondern reduziert auch den Aufwand bei nahezu allen anderen Aufgaben und setzt so zeitliche und materielle Ressourcen frei, die in andere Bereiche fließen können.

Die Digitalisierung ermöglicht es den Versicherern im Bereich der Vorsorge in kürzester Zeit, sowohl Unternehmen als auch Beschäftigten individuelle Lösungen zu liefern. Vor allem in Verbindung mit der Expertise der unabhängigen Vermittlerinnen und Vermittler finden Beratungen auf höchstem Niveau und auf Augenhöhe statt.

AssCompact Forum betriebliche Versorgung

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen des AssCompact Wissen Forums betriebliche Versorgung, das am 22.09.2022 in Mannheim stattfindet. Xempus ist dort mit einem Messestand vertreten. Weitere Informationen zum Programm sowie zur Anmeldung finden Sie unter asscompact.de/forum-betriebliche-versorgung.

Bild: © vegefox.com – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Monika Ritzer

Moderne bAV benötigt moderne, krisenfeste Konzepte

In einer sich wandelnden Welt muss auch die betriebliche Altersvorsorge angepasst werden. Die Württembergische setzt dabei auf die bilanzoptimierte Direktzusage. Wie funktioniert das Konzept und was bietet es Arbeitnehmern und Arbeitgebern?

Ein Artikel von Dominik Muhler, Fachleiter Betriebliches Vorsorgemanagement, Württembergische Vertriebspartner GmbH

Die Welt ist im Wandel. Insbesondere die im Jahr 2022 sprunghaft angestiegene Inflation, Energieknappheit und die in Summe zunehmend unsichere wirtschaftliche Entwicklung in Europa und der Welt stellt die Unternehmen und ihre leitenden Angestellten sowie ihre Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer vor große Herausforderungen. Auch die Altersversorgung muss sich an die veränderten Rahmenbedingungen anpassen. Insolvenzgesicherte Anlagen mit gleichzeitig guten Renditechancen gewinnen dabei an Bedeutung. Die Württembergische bietet mit dem Tarif Genius eine der besten Renditechancen am Markt.

Württembergische kooperiert mit freien Unterstützungskassen

Häufig reicht im Bereich der Geschäftsführer die Direktversicherung als Durchführungsweg nicht aus und es kommen Direktzusagen und Unterstützungskassenlösungen zum Tragen. Von den Tarifen her unterscheiden sich diese Formen nicht von der Direktversicherung. Aber Insolvenzsicherung ist bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) gewährleistet. Bei hohen Versorgungen und Gesellschafter-Geschäftsführern sichert die Verpfändung der Rückdeckungsversicherung den vollständigen Insolvenzschutz.

Die Kombination aus Renditechancen, Insolvenzsicherung und Versorgung kann über die Durchführungswege Unterstützungskasse und Direktzusage erreicht werden. Die Württembergische kooperiert als Produktgeber mit freien Unterstützungskassen. Dabei bietet sie ein breites Spektrum der Beitragsgarantie – individuell nach den Präferenzen der Kundinnen und Kunden.

Bilanzoptimierte Direktzusage

Wer im aktuell wirtschaftlich schwierigen Umfeld nach einer Möglichkeit sucht, seine Altersversorgung mit flexibler Beitragszahlung aufzubauen und dabei ohne Bilanzrisiken Vorsorge zu betreiben, für den ist die bilanzoptimierte Direktzusage (boDZ) die Lösung. Durch die freie Wahl der Beitragszahlung (monatlich, jährlich, Einmalbeiträge in beliebiger Höhe) besteht die Möglichkeit, den Aufbau der eigenen Altersversorgung flexibel zu gestalten – individuell nach Unternehmenserfolg oder Tantiemenzahlungen.

Dabei handelt es sich nicht um eine klassische Leistungszusage, sondern um eine moderne beitragsorientierte Leistungszusage. Das Leistungsversprechen des Arbeitgebers entspricht dabei exakt der Leistung der Rückdeckungsversicherung. Durch diese Leistungskongruenz entsteht kein Nachfinanzierungsrisiko. Auch die Aktivierung der Rückdeckungsversicherung sowie die Bildung von Rückstellungen entfallen durch die Saldierung in der Handelsbilanz vollständig. In der Steuerbilanz sind Rückstellungen zu bilden, die den steuerpflichtigen Gewinn reduzieren. Dieser Effekt wird durch die Aktivierung der Rückdeckungsversicherung reduziert.

Außerdem müssen die Kursgewinne der Fonds bei dieser Versorgung während der Laufzeit nicht versteuert werden. Erst mit Ablauf der Versicherung und Auszahlung der Versorgungsleistung werden die Erträge aus der Fondsanlage realisiert. Dieser Realisationsvorgang hat dann keine Auswirkungen mehr auf den bilanzierten Aktivwert des Arbeitgebers, da dieser mit Eintritt des Versorgungsfalls aufgelöst werden muss.

Die Versteuerung der Fondserträge liegt also ausschließlich auf Seiten der Versorgungsberechtigten. Durch die Nutzung der sogenannten Fünftelungsregelung ergeben sich dennoch Nachsteuer-Renditen von im Schnitt deutlich über 4%.

Moderne bAV benötigt moderne, krisenfeste Konzepte

Die Kombination aus Renditechancen, Insolvenzschutz, Flexibilität der Beitragszahlung sowie steuerfreien Fondserträgen während der Laufzeit macht die bilanzoptimierte Direktzusage (boDZ) zu einem einzigartigen Vorsorgekonzept am deutschen Markt.

AssCompact Forum betriebliche Versorgung

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen des AssCompact Wissen Forums betriebliche Versorgung, das am 22.09.2022 in Mannheim stattfindet. Die Württembergische ist dort mit einem Messestand vertreten. Weitere Informationen zum Programm sowie zur Anmeldung finden Sie unter asscompact.de/forum-betriebliche-versorgung.

Bild: © TimeShops – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Dominik Muhler

Nachweisgesetz und bAV

Das Nachweisgesetz verpflichtet Arbeitgeber, die Bedingungen eines Arbeitsvertrages aufzuzeichnen und dem Arbeitnehmer zu übergeben. Vielfach kritisiert, ist es doch ein Muss. Da kann man nur für Teamwork in der bAV plädieren, meint Christian Guse. Ein Bericht aus dem Alltag einer bAV-Rechtsanwaltskanzlei.

Ein Artikel von Christian Guse, Rechtsanwalt und Inhaber der Rechtsanwaltskanzlei Guse

Die seit dem 01.08.2022 geltenden neuen Regelungen zum Nachweisgesetz nennen ausdrücklich die bAV als nachweispflichtige Vereinbarungen. Übrigens: Die bKV ist zwar nicht genannt, aber auch nachweispflichtig. Dies war schon vorher so – neu ist, dass die Nichtbeachtung den Arbeitgeber eine Geldbuße nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz kosten kann.

Das Gesetz verpflichtet Arbeitgeber, die wesentlichen Bedingungen eines Arbeitsvertrages schriftlich aufzuzeichnen und unterzeichnet dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Das Nachweisgesetz ist nicht neu. Es trat 1995 in Kraft, gehört aber zu den unbekannteren Gesetzen. Ein Grund dafür ist sicher auch, dass bei Nichtbeachtung – zumindest bisher – keine Sanktionen zu befürchten waren.

In kommentierenden Fachartikeln, Konferenzen und Erörterungsrunden wurde das Gesetz besprochen und auch zu Recht kritisiert. Zuletzt hat sogar die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e. V. in einem Brief das Ministerium um dessen Rechtsauffassung zu der Dokumentation einer Entgeltumwandlung gebeten. Aus juristischer Sicht könnte man die Antwort des Ministeriums als „abenteuerlich“ bezeichnen.

Das Nachweisgesetz im Alltag einer bAV-Rechtsanwaltskanzlei

Die Änderungen im Nachweisgesetz konfrontieren den Kanzleialltag mit einer der größten Grauzonen in der bAV – der arbeitsrechtlichen Dokumentation einer externen Versorgungszusage (nachfolgend beispielhaft die Direktversicherung).

Ein Klassiker: Die komplett fehlende arbeitsrechtliche Dokumentation. Fragt der Rechtsanwalt den Arbeitgeber, weswegen dieser bisher darauf verzichtet hat, blickt er in leere Augen. Diese erhellen sich nur kurzfristig, wenn er die HR-Verantwortlichen ansieht und diese mit den Worten, man habe alle Papiere hier, ein Bündel Versicherungsscheine überreichen. So muss ihm der Anwalt bestätigen, dass es sich hierbei zwar um Papier handelt, und das dies auch etwas dokumentiert, aber eben „nur“ den Versicherungsvertrag und nicht die arbeitsrechtliche Versorgungszusage.

Wir alle haben schon Versorgungsordnungen für eine einfache Entgeltumwandlung mit gesetzlichem Arbeitgeberzuschuss gesehen, für die fünf Seiten völlig genügt hätten. Da dies dem Ersteller aber angesichts der Rechnung, die er zu stellen gedenkt, doch etwas zu wenig Papier zu sein scheint, werden noch einige wörtliche Zitate aus dem Betriebsrentengesetz eingepflegt und per „copy and paste“ zahlreiche Passagen aus den allgemeinen Versicherungsbedingungen. Die Aktion bringt endlich den erhofften Umfang von 20 Seiten. Zufrieden stellt der Fachmann eine Rechnung im oberen vierstelligen Bereich. Der geschockte Arbeitgeber hätte diesen Betrag lieber in die bAV seiner Angestellten als in den Arbeitsrechtsspezialisten investiert.

Da gilt der Respekt allen Maklern und Maklerinnen, Vermittlern und Vermittlerinnen. Es sind Persönlichkeiten, die in der bAV vieles sein müssen: Kenntnisreiche Berater und Beraterinnen, feinfühlige Psychologen und Psychologinnen, wirtschaftlich denkende Verkäufer und Verkäuferinnen, Manager und Managerinnen mit hohen interaktiven Fähigkeiten. Sie stehen zwischen allen Akteuren, die an einer bAV irgendwie beteiligt sind, und müssen doch alle zufriedenstellen. Den Arbeitgeber, der betriebliche Altersversorgung nur bedingt versteht. Die zu versichernde Person, die sich fragt, ob sie 50 Euro monatliche Entgeltumwandlung in eine bAV oder doch lieber in die Klassenfahrt der Kinder investieren soll und die mit dem Begriff „Nettosparen“ nichts anfangen kann. Zu guter Letzt auch noch das oder die Versicherungsunternehmen, von denen der Gesetzgeber mehrseitige Antragsformulare in digitaler oder Papierform verlangt, die Belehrungspflichten erfüllen müssen, die umfangreicher sind als die Formulare, die ein Kunde ausfüllen müsste, wenn er z. B. seine Niere würde spenden wollen. Und nun auch noch das Nachweisgesetz, dessen Notwendigkeiten der Arbeitgeber als reine Schikane empfindet.

Transparenz und Teamwork – Ein leidenschaftliches Plädoyer für Teamwork in der bAV

Es ist verständlich, wenn Maklerinnen und Makler in dieser Situation gerade beim Thema Nachweisgesetz für ihre Kunden Kosten sparen möchten. Dann werden Versorgungsordnungen aus Formularen selbst zusammengeschrieben oder nicht individuell passende Formulare mit den Worten „Das ist aber nur ein Muster“ dem Kunden oder der Kundin überreicht. Die Erfahrung in der Rechtsanwaltskanzlei Guse ist aber auch: Es gibt bessere Lösungen!

  • Für Arbeitgeber, indem sie verstehen, dass eine schriftliche Dokumentation (Versorgungsordnung und Finanzierungsvereinbarung) nicht nur lästige Pflicht ist, sondern ihr soziales Engagement im eigenen Betrieb für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer deutlich herausstellt – gleich ob bAV oder bKV. Dass es die Personalverwaltung entlastet, weil nur eine mit der Umsetzung beauftragte Person darin benannt ist und die Anbieterauswahl eingeschränkt wird.
  • Für Makler, Maklerinnen, Vermittler und Vermittlerinnen, die tiefergehende arbeitsrechtliche bAV- und bKV-Fragestellungen einem Partner überlassen, der die Versorgungsordnung schreibt und die rechtliche Begleitung für alle Beteiligten übernimmt, dafür haftet und die Interessenlagen des Maklers und der Maklerin sowie des Arbeitgebers kennt und beachtet. Auch die finanziellen – und daher eben nicht überzogene Honorare verlangt, sondern Kosten transparent und kalkulierbar darstellt. Übrigens, zur Einwand-Argumentation: Wenn die Alternative eine Strafe von 2.000 Euro – je Arbeitsverhältnis wohlgemerkt! – ist, dann sind einmalige Kosten im dreistelligen Bereich für die Erstellung einer Versorgungsordnung eine sehr gute Investition.
  • Für Versicherungen und Maklergesellschaften, die Software zur Verfügung stellen, die beim Onboarding eines Vertrags die Anbindung an die individualisierte Erstellung von Versorgungsordnungen für betriebliche Versorgung ermöglichen und damit die Voraussetzungen für rechtssichere Umsetzung schaffen.
AssCompact Forum betriebliche Versorgung

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen des AssCompact Wissen Forums betriebliche Versorgung, das am 22.09.2022 in Mannheim stattfindet. Die Rechtsanwaltskanzlei Guse ist dort mit einem Messestand vertreten. Weitere Informationen zum Programm sowie zur Anmeldung finden Sie unter asscompact.de/forum-betriebliche-versorgung.

Bild: © REDPIXEL – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Christian Guse

Vorsorge, Gesundheit und Mobilität

Warum betriebliche Vorsorge spartenübergreifend und ganzheitlich ausgerichtet immer wichtiger wird, welche Rolle der Arbeitgeber dabei spielt, warum ein Jobrad Türöffner für Makler sein kann und wie die Versicherungskammer mit einem bedarfsgerechten Konzept unterstützt, erklärt Christian Mangold.

Ein Artikel von Christian Mangold, Leiter Maklervertrieb Leben und betriebliche Vorsorge im Konzern Versicherungskammer

Vorsorge fürs Alter und die Gesundheit ist für viele Arbeitnehmer aus eigener Kraft immer schwerer zu leisten. Finanzielle Absicherung ist und bleibt jedoch gerade in unsicheren Zeiten essenziell. Deshalb wird eine einfache und erschwingliche Finanzierung über betriebliche Vorsorge zunehmend wichtiger, bei der der Arbeitgeber eine maßgebliche Rolle spielt. Vor allem beim Zusammenspiel von betrieblicher Krankenversicherung (bKV) und betrieblicher Altersversorgung (bAV) können Firmen hier punkten, indem sie dies als Instrument der Mitarbeitergewinnung und -bindung nutzen: Erstens wird es im „War for Talents“ immer aufwändiger, Fachkräfte zu finden, zu halten und Ausfallzeiten zu reduzieren. Qualifizierte, motivierte und gesunde Mitarbeitende sind schließlich ein maßgeblicher Erfolgsfaktor für jeden Betrieb. Zweitens kommen Arbeitgeber so ihrer Fürsorgepflicht nach und drittens ist die betriebliche Vorsorge Bestandteil eines modernen, motivierenden Vergütungssystems.

Konzept „Vorsorge, Gesundheit und Mobilität aus einer Hand“

Die spartenübergreifende Ansprache lohnt sich, denn sie zeigt finanzielle Spielräume auf, in die Vorsorge zu investieren, die sich durch die steuerliche Ersparnis ergeben. Die Versicherungskammer verbindet bAV und bKV mit dem Thema betriebliche Mobilität (Jobrad) und macht damit den ganzheitlichen Vorsorgeansatz rund. Das Konzept „Vorsorge, Gesundheit und Mobilität aus einer Hand“ umfasst somit betriebliche Gesundheits- und Vorsorgelösungen mit einem einfachen Zugang zu individueller Mobilität durch das Dienstrad, um den persönlichen Vertriebserfolg im Firmen- und Gewerbekundengeschäft zu steigern. Arbeitnehmer und Arbeitgeber profitieren demnach gleichermaßen.

Die Versicherungskammer unterstützt vom ersten Gespräch mit dem Arbeitgeber vor Ort bis zum Service danach. Für Vertriebspartner gibt es individuelle Muster beim Aufsetzen von Vorsorgelösungen. Diese werden für Kunden zur Umsetzung dann aus dem nachhaltig ausgerichteten und flexiblen Produktspektrum bestückt:

1. bAV – Konzepte

In der bAV stellt die Versicherungskammer alle wesentlichen Durchführungswege zur Verfügung, teils mit weiteren Kooperationspartnern. Dies reicht von der Entgeltumwandlung im Rahmen der Direktversicherung bis hin zur Ausfinanzierung von Versorgungszusagen mit entsprechender Rückdeckung. Außerdem bietet sie weiterhin Lösungen für betriebliche Zeitwertkonten an. Arbeitgeber profitieren von einem eigenen Serviceportal, das einen Großteil der personalwirtschaftlichen Geschäftsvorfälle schnell und einfach umsetzen lässt.

Kunden aus dem Bereich des kommunalen öffentlichen Dienstes können auch die Anforderungen des Tarifvertrages erfüllen. Im Geschäftsgebiet stehen dafür sogenannte Rahmenabkommen zur Verfügung.

2. bKV – Upselling als Alleinstellungsmerkmal

Bei der bKV bietet die Versicherungskammer als einziges Unternehmen am Markt über individuelle Einzelberatungen eine Höherversicherungsmöglichkeit bis hin zum Status Privatpatient an. Der Arbeitgeber legt mit seinem Beitrag den Grundstein für die Finanzierung und der Mitarbeitende zahlt für den hinzukommenden Versicherungsschutz. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auf die individuelle Gesundheitsprüfung verzichtet werden und für bereits bestehende Vorerkrankungen wird geleistet. Auch ist die Mitversicherung von Familienangehörigen möglich.

3. Betriebliche Mobilität als zeitgemäßer Mehrwert

Der Baustein Mobilität rundet das Angebot zur betrieblichen Vorsorge ab und schafft einen Anspracheanlass beim Kunden. Die Versicherungskammer setzt damit ein nachhaltiges Zeichen für ihre besondere Verantwortung über die Grenzen der eigenen Geschäftsgebiete hinweg. Firmen- und Gewerbekunden sowie kommunale Unternehmen erhalten das Mitarbeiterversorgungskonzept bei kooperierenden Vertriebspartnern. Über Deutsche Dienstrad werden Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit einer digitalen Infrastruktur miteinander verknüpft. Diese ermöglicht Dienstfahrräder zu bestellen, zu überlassen und zu verwalten.

Versicherungskammer als Partner

Die Versicherungskammer ist mit ihrer über 200-jährigen Geschichte und ihrer regionalen Verwurzelung Partner vor allem für den öffentlichen Dienst und die Kommunen. Seit fast 30 Jahren bietet sie Beihilfeversicherung und bKV. Die Versicherungskammer ist Teil der Sparkassen-Finanzgruppe. Der Konzern Versicherungskammer ist bundesweit der größte öffentliche Versicherer und inzwischen der siebtgrößte Erstversicherer in Deutschland. Im Geschäftsjahr 2021 erzielte er Beitragseinnahmen von insgesamt 9,28 Mrd. Euro. Mit seinen regional tätigen Gesellschaften ist das Unternehmen in Bayern, der Pfalz, im Saarland sowie in Berlin und Brandenburg tätig.

Im Bereich des Maklermanagements wird die Versicherungskammer im Kontext der Krankenversicherung bundesweit von zwei großen Gesellschaften am Markt vertreten: die UKV – Union Krankenversicherung und die Bayerische Beamtenkrankenkasse. Im Kontext Makler Leben ist die Versicherungskammer mittlerweile ebenfalls am Markt aktiv und bietet mit der Bayern-Versicherung Lebensversicherung AG einen Partner.

AssCompact Forum betriebliche Versorgung

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen des AssCompact Wissen Forums betriebliche Versorgung, das am 22.09.2022 in Mannheim stattfindet. Die Versicherungskammer Maklermanagement ist dort mit einem Messestand vertreten. Weitere Informationen zum Programm sowie zur Anmeldung finden Sie unter asscompact.de/forum-betriebliche-versorgung.

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Ein Artikel von
Christian Mangold

Einfach in der Handhabung. Vielfach in der Anwendung.

Die Plattformlösung mit dem Tarif Swiss Life Maximo soll die Komplexität in der bAV für Unternehmen reduzieren. Die fondsgebundene Rentenversicherung ist so individuell wie vielseitig und kann alle Möglichkeiten staatlicher Förderung in der bAV nutzen.

Ein Artikel von Hubertus Harenberg, Geschäftsführer der Schweizer Leben Pensionsmanagement GmbH und Bereichsleiter bAV bei Swiss Life

Die betriebliche Altersversorgung ist fraglos einer der wichtigsten Bausteine für Beschäftigte, die ihren Lebensabend finanziell unabhängig und selbstbestimmt gestalten wollen. Doch für Unternehmen bringt die bAV in der Regel einige Herausforderungen mit sich: Denn wer möglichst alle Bedürfnisse der Mitarbeitenden abdecken will, kommt an der meist zeitintensiven Abfrage komplexer Tarifoptionen bei mehreren Anbietern nicht vorbei.

Produktplattform Swiss Life Maximo

Dieser Aufwand entfällt mit der Plattform Swiss Life Maximo. Da Swiss Life auf einen einzigen Tarif setzt, kann sowohl die initiale Umsetzungsphase als auch die laufende Vertragsverwaltung für die Unternehmen einfach und schnell gestaltet werden – das spart Zeit, Aufwand und damit Kosten, erhöht aber gleichzeitig den Nutzen. Maximo richtet sich an alle Beschäftigten von 15 bis 65 Jahren. Die Versorgungslösung eignet sich für geschäftsführende Gesellschafterinnen und Gesellschafter genauso gut wie für Arbeitnehmende und kollektive Versorgungslösungen. Maximo steht als Tariflösung in den Durchführungswegen Direktversicherung, Unterstützungskasse und Pensionszusage zur Verfügung.

Sicherheit und Flexibilität während der gesamten Vertragslaufzeit

Die fondsgebundene Rentenversicherung verbindet das Bedürfnis der Menschen nach Sicherheit und Rendite bei ihrer Altersvorsorge. Denn das Anlagekonzept ermöglicht nicht nur weiterhin stark nachgefragte Garantien, sondern eröffnet ab Vertragsbeginn mit einem Fondsinvestment nahe 100% Renditechancen am Kapitalmarkt. Dafür stehen mehrere aktiv gemanagte Anlagestrategien sowie über 90 Einzelfonds und Fondsportfolios, darunter eine Vielzahl von nachhaltigen, ESG-konformen Fonds von Swiss Life Asset Managers sowie iShares-ETFs von BlackRock und weiterer Fondsgesellschaften, zur Verfügung.

Auf zukünftige Rentenhöhe verlassen

Auf die zukünftige Rentenhöhe kann man sich verlassen, denn eine garantierte Mindestrente und ein bereits zum Vertragsbeginn garantierter Rentenfaktor werden vereinbart. Eine wahlweise automatische oder manuelle Gewinnsicherung, ein Ablaufmanagement vor Rentenbeginn sowie die Günstigerprüfung zum Rentenbeginn sorgen für zusätzliche Sicherheit. Eine gehaltsdynamische Zusage ist ebenso möglich wie die optionale garantierte Rentensteigerung ohne Anpassungsprüfungspflicht nach § 16 BetrAVG. Darüber hinaus besteht für Unternehmen kein Nachfinanzierungsrisiko dank einer beitragsorientierten Leistungszusage (BOLZ).

AssCompact Forum betriebliche Versorgung

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen des AssCompact Wissen Forums betriebliche Versorgung, das am 22.09.2022 in Mannheim stattfindet. Die Swiss Life ist dort mit einem Messestand vertreten. Weitere Informationen zum Programm sowie zur Anmeldung finden Sie unter asscompact.de/forum-betriebliche-versorgung.

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Ein Artikel von
Hubertus Harenberg

Arbeitskraftabsicherung in der Direktversicherung

Fachkräftemangel und Inflation beschäftigen Unternehmen und Arbeitnehmer. Welche Mehrwerte für Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Arbeitskraftabsicherung in der Direktversicherung hat, erklärt der VOLKSWOHL Bund.

Ein Artikel von Lars Müller, Vertriebsunterstützung bAV / Kollektive beim VOLKSWOHL Bund

Ausgangssituation: Der Fachkräftemangel in Deutschland beschäftigt die Arbeitgeber schon seit Längerem und spitzt sich immer weiter zu. War der Mangel in den vergangenen Jahren überwiegend in hochqualifizierten Jobs, vor allem in MINT-Berufen gegeben, so wandelt sich der Fachkräftemangel aktuell zu einem Arbeitskräftemangel in vielfältigen Berufsbildern – vom Maschinenbauingenieur bis zum LKW-Fahrer.

Gleichzeitig stehen Arbeitnehmer vor dem Hintergrund der galoppierenden Inflation vor der Herausforderung, ihren Lebensstandard zumindest annähernd halten zu können. Dies betrifft neben dem Altersrentenbezug auch den Fall der Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit.

Die Hürde für eine private Absicherung der Arbeitskraft ist für viele Menschen hoch: Neben der Überzeugungsarbeit, die ein gewissenhafter Berater sicherlich gerne leistet, findet für private Arbeitskraftabsicherungen eine umfangreiche Risikoprüfung durch die Versicherer statt.

Jedoch bieten viele Anbieter für Firmenkollektive vereinfachte Zugangsbedingungen, bei denen insbesondere die Anzahl der Risikofragen deutlich reduziert ist. Hinzu kommt eine Prämienersparnis und ein verschlankter Antragsprozess bei Anwendung von Kollektivkonditionen.

Die Arbeitskraftabsicherung in der betrieblichen Altersversorgung

Obwohl die Arbeitskraftabsicherung in Form der Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung in der betrieblichen Altersversorgung schon lange am Markt ist, fristete sie in der Direktversicherung doch über viele Jahre ein Schattendasein. Im Jahr 2019 kam aufgrund des BMF-Schreibens vom 19.02.2019 die Grundfähigkeitenversicherung als mögliche Arbeitskraftabsicherung hinzu.

Viele Berater haben sich in der Vergangenheit gescheut, die Arbeitskraftabsicherung mit der betrieblichen Altersversorgung zu kombinieren. Vorbehalte gab es vor allem aufgrund der Besteuerung und Verbeitragung in der Leistungsphase, aber auch durch mögliche Haftungsrisiken, insbesondere durch fehlende Beiträge nach Wegfall der Entgeltfortzahlung sowie der Minderung des Förderrahmens für die Altersversorgung. Der VOLKSWOHL BUND bietet bedingungsgemäß bei Wegfall der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall den beitragslosen Erhalt des Schutzes für bis zu sechs Monate.

Dabei bietet die Arbeitskraftabsicherung in der Direktversicherung viele Vorteile:

In vielen Fällen ist der Arbeitgeber im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) verpflichtet, einen Zuschuss in Höhe von 15 % zu zahlen. Vielfach erklären sich Arbeitgeber auch bereit, den Arbeitgeberzuschuss zu erhöhen oder den Beitrag in voller Höhe zu übernehmen – was ein weiterer Pluspunkt für die Mitarbeiterbindung ist.

Hierdurch steigt der Wirkungsgrad des Beitrags deutlich. Auch wenn im Vergleich zum Bezug einer Rente aus einer privaten Arbeitskraftabsicherung die Abgabenlast durch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie einer möglichen Steuerlast deutlich höher ist, kann die Steuer- und Sozialversicherungsersparnis auf die entrichteten Beiträge in Kombination mit dem Arbeitgeberzuschuss die Effektivität deutlich steigern.

Arbeitskraftabsicherung in der Direktversicherung

Der VOLKSWOHL BUND bietet neben der Selbständigen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung auch die Grundfähigkeitsversicherung €XISTENZ an. Die Versicherung kann eine attraktive und günstigere Alternative für körperlich Tätige sein.

Falls neben der Absicherung der biometrischen Risiken noch ein Sparziel erreicht werden soll, kann alternativ zur Gewinnverwendungsform Bonusrente auch die verzinsliche oder Fonds-Ansammlung gewählt werden. Der Arbeitnehmer kann so also die Invaliditätsabsicherung mit Überschüssen, die zum Rentenbeginn fällig werden, kombinieren und eine Kapitalabfindung abrufen.

Ein Gewinn für alle Beteiligten

Die Absicherung biometrischer Risiken gewinnt in der betrieblichen Altersversorgung weiter an Bedeutung mit Vorteilen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. In den meisten Fällen steht weiterhin ein auskömmlicher Förderrahmen für die Altersversorgung zur Verfügung. Berater profitieren hierbei oftmals von einem vereinfachten Beratungs- und Antragsprozess und der Erschließung neuer Kundenkreise.

AssCompact Forum betriebliche Versorgung

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen des AssCompact Wissen Forums betriebliche Versorgung, das am 22.09.2022 in Mannheim stattfindet. Der VOLKSWOHL Bund ist dort mit einem Messestand vertreten. Weitere Informationen zum Programm sowie zur Anmeldung finden Sie unter asscompact.de/forum-betriebliche-versorgung.

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Ein Artikel von
Lars Müller