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Assekuranz bAV allgemein

„So viele Menschen wie möglich vor der Altersarmut bewahren“

Als bAV-Flüsterin ist Versicherungsmaklerin Cordula Vis-Paulus auf Social Media bekannt geworden. Sie gibt auch Workshops und ist zudem Referentin, Speakerin, Schreiberin. Ihr großes Thema ist und bleibt die betriebliche Altersversorgung. Warum, erzählt sie im Interview.

<h5>Interview mit Cordula Vis-Paulus, Versicherungsmaklerin und bAV-Expertin</h5><h5>Frau Vis-Paulus, einmal in die bAV eingetaucht, kommt man nicht mehr davon los, hört man hin und wieder in Beraterkreisen. Trifft das auf Sie zu?</h5><p>Ja, zu 100%. Sobald ich das Thema und die Problematik durchdrungen hatte, war die logische Schlussfolgerung: bAV.</p><h5>Ein bisschen verzweifelt die Branche aber auch gerade an dem Thema. Alle warten auf die angekündigte Reform der Koalition. Alle hoffen auf eine Absenkung der Garantien. Wie gehen Sie damit um?</h5><p>In die Zukunft gesehen: Das Sozialpartnermodell gibt die Richtung vor. Vielleicht schreibt der Gesetzgeber in absehbarer Zukunft keine Garantie in der bAV mehr vor. Das Anlagerisiko wird immer mehr auf den Mitarbeiter verlagert, der Arbeitgeber aus der Haftung entlassen. Um die Volksseele zu beruhigen, werden alternative „Sicherheitsgurte“ gefunden wie zum Beispiel der Sicherungsbeitrag des Arbeitgebers im Sozialpartnermodell.</p><h5>Daneben gibt es ja auch einige weitere neuen Regularien und Veränderungen, Beispiel Nachweisgesetz oder die kommende Digitale Rentenübersicht. Beschäftigen Sie diese Themen?</h5><p>Es ist lästig. Die Auswirkungen des Nachweisgesetzes sind ein Schlag gegen die gerade in Schwung gekommene Digitalisierung und den damit einhergehenden Barriereabbau, den wir als soziale Gesellschaft im Hinblick auf unsere demografische Verantwortung und den Gesellschaftsfrieden dringend brauchen, um mehr Menschen in Versorgung zu bringen.</p><p>Die Digitale Rentenübersicht wiederum könnte der Branche durch bessere Sichtbarkeit des Problems und Transparenz Schwung geben. Wahrscheinlich müssen wir aber erst mal Lese- und Deutungskurse einplanen.</p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Auch wir haben schon mal in Ihre Vorträge hineingehört. Dort wollen Sie die Aussage, dass eine bAV Mitarbeiter bindet, so nicht stehen lassen. Warum nicht?--><h5>Auch wir haben schon mal in Ihre Vorträge hineingehört. Dort wollen Sie die Aussage, dass eine bAV Mitarbeiter bindet, so nicht stehen lassen. Warum nicht?</h5><p>Es kommt auf diese Punkte an: Passt das Konzept ganz genau zur vom Mitarbeiter gefühlt wahrgenommenen Wertschätzung durch den Vorgesetzten und das Unternehmen? Hält es aus Sicht des Mitarbeiters für ihn Mehrwerte bereit? Sind sie für ihn verständlich? Ist es ein gerechtes Modell beim Blick auf die Unterschiede der Belegschaft? Sind die Versprechungen glaubhaft? Passt alles zur DNA des Unternehmens? </p><p>Dann kann bAV auf Mitarbeiterbindung einzahlen. Es lohnt sich, alle Gestaltungsregister zu ziehen: Belohnung und Barriere!</p><h5>Bei einem weiteren Thema geht es Ihnen um die „Stornovorsorge“, wenn man das so ausdrücken darf. Nun könnten die enormen Preissteigerungen aber dazu führen, dass Versicherte ihre Verträge beitragsfrei stellen – müssen. Ein Dilemma?</h5><p>Klar ist das ein Dilemma. Jetzt kommt es darauf an, den engen Kontakt zum Kunden zu halten, an der richtigen Stelle umzudispo­nieren und möglichst keine Lücken im Vermögensaufbau entstehen zu lassen. Ein Berater, der den „Zinseszinseffekt“ von Beitragsfreistellungen verständlich machen kann, wird seine Kunden davor – solange es geht – erfolgreich bewahren. </p><p>Unter Stornovorsorge verstehe ich die Entkoppelung von Gehaltseingang und Sparvorgang. Wer gelernt hat, dass 10% vom Gehalt in Altersvorsorge gehören – was macht der, wenn das Gehalt wegfällt? Pausieren. Elternzeit: kein Gehalt, keine Einzahlungen mehr. Leider wahr. </p><h5>Lassen Sie uns über den Gender Pension Gap reden. Was sind Ihrer Meinung nach sinnvolle Maßnahmen, um die Rentenunterschiede zwischen Männern und Frauen zu verkleinern? Welche Rolle spielt hier die bAV?</h5><p>Erstens: Aufklärung und Information. Zweitens: auch für Männer. Drittens: Die Folgen von Unterbrechungen beim Vermögensaufbau verständlich machen. Diese Punkte zielen in der Praxis auf einen familieninternen Ausgleich ab.</p><p>Nehmen wir eine andere „Quelle“ unter die Lupe: die Arbeitgeber. Diese können die bAV während der Elternzeit weiter einzahlen. Oder bei Rückkehr nachzahlen. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz sieht Zweiteres seit 2018 ausdrücklich vor. Viele Arbeitgeber kennen diese Option wahrscheinlich nicht mal: attraktiver Welcome-back-Bonus!</p><p>Unternehmen können Informationstage zum Thema Altersvorsorge, Finanzen, Vereinbarkeit anbieten. Auch so was macht einen Arbeitgeber attraktiver, er wird als verantwortungsvoller wahrgenommen. Ein dicker Pluspunkt. So was spricht sich herum.</p><p>Über eine intelligente Gruppendefinition kann Teilzeitlerinnen und Teilzeitlern mehr arbeitgeberfinanziert in die Altersvorsorge gezahlt werden. 100er-Förderung!</p><p>Außerdem: für bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sorgen. Bessere Betreuungsangebote ermöglichen längere Arbeitszeiten, die sich in höheren – oder weniger reduzierten – Rentenansprüchen niederschlagen. Hier gilt es auch seitens der Politik, bessere Bedingungen zu schaffen. </p><p>Vereinbarkeit unterstützen ist bunt: von Granny-Service über mehr Liquidität im Portemonnaie, indem der Arbeitgeber einen höheren Teil an der Altersvorsorge übernimmt, bis hin zu Zeitwertkonten, die heute auch echte Vereinbarkeit können – mit Mikroauszeiten oder Aufstockung von Teilzeitgehältern, um zum Beispiel den Lieblingsbetreuungsplatz finanzieren zu können.</p><h5>Engagieren Sie sich besonders für die Altersvorsorge von Frauen?</h5><p>Nö. Sehe ich nicht so. Dieses Wissen brauchen beide Partner. Und Arbeitgeber dürfen verstehen, dass es da einen besonderen Bedarf gibt, mit dem sie sich noch herausputzen können. Vereinbarkeit ist ein Thema. Betrifft beide. Wir sind im 21. Jahrhundert.</p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Sie sind Maklerin und geben Seminare für Ihre Kolleginnen und Kollegen sowie für Versicherer und Arbeitgeber. Wie sieht Ihre Arbeitsaufteilung in etwa aus? Wo ist Ihr Schwerpunkt?--><h5>Sie sind Maklerin und geben Seminare für Ihre Kolleginnen und Kollegen sowie für Versicherer und Arbeitgeber. Wie sieht Ihre Arbeitsaufteilung in etwa aus? Wo ist Ihr Schwerpunkt?</h5><p>Zwei Drittel Workshops, Referentin, Speakerin, Schreiberin sowie Recherche und Aufbereitung und ein Drittel Maklerin.</p><p>Ich lese viele Studien und sehe immer neue Verbindungen zur bAV: Ob es die Ängste der Jugendlichen sind – für über 50% ist die Sicherung des Rentensystems die drängendste Forderung an die Politik –, ob es die große Anzahl wechselwilliger Angestellter ist – 46% wollen sich in den nächsten sechs Monaten umsehen –, ob es die vielen teilzeitbeschäftigten Frauen sind, die gerne mehr arbeiten würden, überall kann die bAV ein Teil der Lösung sein. Das inspiriert mich.</p><h5>Man begegnet Ihnen auch regelmäßig in den sozialen Medien. Für Sie ein wichtiges Vehikel?</h5><p>Ja, definitiv. Ich bin sehr gerne auf LinkedIn und habe ein mir sehr wohlgesinntes Netzwerk. Dort kann ich Themen ausprobieren und Kontakte knüpfen.</p><p>DIE DEUTSCHE WIRTSCHAFT hat mich 2019 als Innovator für bAV-Kommunikation ausgezeichnet. Außerdem habe ich den Online-­Publikumspreis gewonnen. 2020 wurde ich als Exzellenzberater des Deutschen Mittelstandes ausgezeichnet. Ebenfalls durch DIE DEUTSCHE WIRTSCHAFT. Auf beides bin ich sehr stolz!</p><h5>Was ist Ihnen denn bei der Erfüllung Ihrer Aufgaben besonders wichtig?</h5><p>Meinen Kunden und mir selbst im Spiegel morgens immer mit gutem Gewissen und gutem Gefühl aufrichtig in die Augen schauen zu können. Ich möchte so viele Menschen wie möglich vor der Alter­s­armut bewahren. </p><h5>Sie spielen Violine. Schon mal daran gedacht, sich näher mit Instrumentenversicherungen als Geschäftsfeld zu beschäftigen? </h5><p>Nein. Ich mache das, was ich kann: Workshops, reden, beraten, Altersvorsorge und Geldanlage.</p><h5>Über Cordula Vis-Paulus</h5><p>Cordula Vis-Paulus (<a href="https://cordula-vis-paulus.de/&quot; target="_blank" >cordula-vis-paulus.de</a>) ist Versicherungsmaklerin und berät Arbeitgeber in Fragen der bAV. Darüber hinaus bietet sie bAV-Schulungen für Versicherer und Maklerbetriebe an. Ein Beispiel hierfür ist der Workshop „bAV-Practitioner<sup>®</sup>“. In den sozialen Medien wiederum kennt man sie als bAV-Flüsterin. </p><p>Frühere Beraterstationen der gelernten Bankkauffrau waren unter anderem die Deutsche Bank, WWK und die LV 1871.</p><p>Dieses Interview lesen Sie auch in AssCompact 11/2022, S. 92 f., und in unserem <a href="https://epaper.asscompact.de/de/profiles/53e4066999da-asscompact/editio…; target="_blank" >ePaper</a>.</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © fizkes – stock.adobe.com bzw. Cordula Vis-Paulus</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/F4B7D070-1361-4BB3-8A25-D27A7E1139E4"></div>

 
Ein Interview mit
Cordula Vis-Paulus

„bAV und Nettotarife sind für uns hochattraktive Geschäftsfelder“

Die Liechtenstein Life baut das Neukundengeschäft in Deutschland aus. Nun will der Versicherer Kunden und Makler mit einem neuen bAV-Angebot und einem Nettotarif mit flexibler Vergütung gewinnen. Gestartet ist zudem eine Kooperation mit einem Netto-Maklerpool.

<h5>Interview mit Stephan Bruckner, Director Sales Department Germany bei der Liechtenstein Life Assurance AG</h5><h5>Herr Bruckner, die Geschäfte der Liechtenstein Life sind zuletzt gut gelaufen. Zeichnet sich das auch für das laufende Jahr ab?</h5><p>Wir haben gute Gründe, optimistisch zu sein. Die Liechtenstein Life konnte im ersten Halbjahr bei allen relevanten Kennzahlen zweistellige Zuwächse verbuchen. Zudem haben wir das Neukundengeschäft insbesondere in Deutschland deutlich ausgebaut. Wir erwarten, dass sich dieser positive Trend für das Gesamtjahr fortsetzt. Unsere Tarife bieten eine ausgewogene und renditestarke Mischung aus Investmentorientierung und Nachhaltigkeit. Zudem haben wir von Beginn an auf Digitalisierung gesetzt. Damit können wir bei Kunden und Maklern punkten.</p><h5>Das Wachstum kam vor allem über Einmalbeiträge. Ist das ein strategischer Faktor?</h5><p>Investments über fondsgebundene Lebensversicherungen sind keine kurzfristigen Tradinggeschäfte, sondern langfristige Geldanlagen mit guten Renditechancen, also ideal zur Altersvorsorge. Das Portfolio von rund 400 auswählbaren Fonds ermöglicht Kunden eine Vorsorge, die zu ihren persönlichen Prioritäten passt und sich flexibel an das Leben anpassen lässt. Mit Einmalbeiträgen und Zuzahlungen nutzen sie diese Flexibilität für zusätzliche Investments, die sie unkompliziert per App tätigen können.</p><h5>Seit vergangenem Jahr sind Sie mit einem neuen bAV-Angebot am Markt. Wir nehmen an in Form einer BOLZ?</h5><p>Genau, wir sind überzeugt, dass die klassische 100%-Garantielösung ausgedient hat, weil kapitalmarktorientierte Lösungen langfristig deutlich mehr Rendite versprechen. Den optimalen individuellen Mix aus Garantie und Renditechance sollten Kunden und Makler selbst bestimmen können. Deshalb bietet unsere bAV drei unterschiedliche Garantiemodelle an: 0%, 50% und 80% Garantie.</p><h5>Es wird ja aber darüber diskutiert, welche Garantie­höhe für eine vernünftige Balance zwischen Sicherheit und Rendite richtig ist. Wo spielt sich die Höhe bei Ihnen ein?</h5><p>Diese Balance sollte sich nach den konkreten Bedürfnissen und der jeweiligen Situation der Kunden richten. Unsere Direktversicherung kann durch die drei Garantiestufen für die Bedürfnisse unterschiedlicher Zielgruppen optimiert werden: die 80%-Garantie für klassische Angestellte, die 0%- bzw. 50%-Garantievariante mit hoher Kapitalmarktorientierung für investmentaffine Zielgruppen wie beispielsweise Unternehmer, Gesellschafter und Geschäftsführer.</p><p>Zudem haben wir eine Haftungsfreistellungserklärung für Makler entwickelt, die wir in den Antragsprozess eingebettet und digitalisiert haben.</p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Ebenfalls noch recht neu ist der Nettotarif „yourlife netto (plus)“. Wie läuft es mit Nettotarifen auf dem deutschen Markt?--><h5>Ebenfalls noch recht neu ist der Nettotarif „yourlife netto (plus)“. Wie läuft es mit Nettotarifen auf dem deutschen Markt?</h5><p>Wir sind sehr zufrieden. Mit yourlife netto (plus) können wir nicht nur einen Top-Nettotarif, sondern auch eine Unterstützung im Bereich der Vergütung – also ein Factoring – anbieten. So können gerade investmentaffine Vermittler flexibel Honorar- und NAV-Vergütung wählen.</p><h5>Wie zu erfahren war, starten Sie eine Kooperation mit dem FinTech honorado, einem Netto-Maklerpool. Was steckt dahinter?</h5><p>Unser Ziel ist es, Vermittlern eine smarte 360-Grad-Lösung für digitale Abschlüsse zu bieten und den Aufwand für Verwaltung auf ein Minimum zu reduzieren. Um Netto, also Honorar, beim Kunden optimal platzieren zu können, bedarf es zusätzlicher Dienstleistungen. Mit honorado als unabhängiger Plattform können honoraraffine Vermittler alle notwendigen Prozesse in einem One-Stop-Shop für Honorarberatung inklusive unserer Nettotarife nutzen.</p><h5>Liechtenstein Life fokussiert sich also auf Nettotarife?</h5><p>Wir sehen darin enormes Potenzial für die Zukunft. Wir verfolgen aber einen hybriden Ansatz, der Kunden und Vermittlern die Entscheidungsfreiheit lässt. Nettotarife sind für uns ein Geschäftsfeld, vornehmlich in der dritten Schicht – aber wir bieten auch weiterhin Provisionstarife an. Der Vermittler wählt schließlich aus, was für ihn und seinen Kunden die passendste Lösung ist.</p><h5>Wer sind denn Ihre klassischen Vertriebspartner in Deutschland?</h5><p>Wir arbeiten ausschließlich mit unabhängigen, investmentorientierten Vermittlern, speziell auch mit mittelständischen Vertrieben, zusammen. Da sich „Einzelmakler“ immer mehr Pools anschließen, haben wir schon vor einigen Jahren Kooperationen mit Pools in Deutschland geschlossen. Unsere vollautomatischen Prozesse sind für Pools gut integrierbar und unterstützen sie bei ihren administrativen Aufgaben.</p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Müssen Sie Ihren Partnern noch erklären, was anders an einem Liechtensteiner Versicherer ist?--><h5>Müssen Sie Ihren Partnern noch erklären, was anders an einem Liechtensteiner Versicherer ist?</h5><p>Liechtenstein ist unsere Heimat und damit in unserer DNA tief verankert. Als ein europäischer Hub für Finanzdienstleistungen bietet Liechtenstein Anlegern entscheidende Vorteile: Liechtenstein gehört zu den wachstumsstärksten, sichersten und innovativsten Finanzstandorten weltweit. Das Land ist Teil des europäischen Wirtschaftsraums, aber kein EU-Mitglied und offeriert damit eine zusätzliche Komponente der Risikostreuung und Renditeperspektive für jedes Portfolio.</p><h5>Nun wurden Sie Teil einer portugiesischen Gruppe. Spielt das eine Rolle?</h5><p>In den letzten Jahren haben wir uns sehr dynamisch entwickelt. Unser kontinuierliches Wachstum, aber auch die höheren Anforderungen an Regulatorik sind eine Herausforderung. Mit Fidelidade haben wir jetzt einen starken strategischen Partner mit 200-jähriger Erfahrung im Versicherungsbereich an unserer Seite, der uns perfekt ergänzt.</p><h5>Digitalisierung spielt in der Gruppe eine große Rolle. Was bedeutet das in Bezug auf Ihre Partner?</h5><p>Die Liechtenstein Life wurde als digitales Unternehmen gegründet. Alle Produkte und Services bieten unseren Kunden deshalb Möglichkeiten und Tools, die ihre Altersvorsorge einfach, transparent und nachvollziehbar machen. Sie können beispielsweise die Entwicklung ihrer Einlagen tagesaktuell verfolgen und bei Fragen oder Änderungswünschen direkt mit uns Kontakt aufnehmen. Bei Bedienungsfreundlichkeit und Reaktionsgeschwindigkeit gehört unser digitales Angebot zu den führenden Applikationen am Markt.</p><p>Mit dem Maklerportal unserer Schwestergesellschaft brokershome verfügen wir schon jetzt über eines der modernsten und leistungsfähigsten Systeme für das Management von Stamm- und Kundendaten. Makler und Finanzberater haben mit unserer Plattform im Gespräch mit ihren Kunden alle notwendigen Daten per Tablet oder Handy parat, können Verträge digital abschließen und sparen sich Mehrfacharbeit und beträchtlichen Aufwand. In Kürze werden wir weitere, innovative Tools für die Vertriebsunterstützung starten, speziell im komplexen Segment der bAV.</p><h5>Welche aktuellen Projekte und Pläne stehen des Weiteren an?</h5><p>Die bAV und Nettotarife sind für uns hochattraktive Geschäftsfelder, die bei Weitem noch nicht ausgeschöpft sind und viele Wachstumsmöglichkeiten offerieren. Im Bereich bAV bieten wir mit Xempus die Beratungs- und Antragsstrecke volldigital an. Das neue Maklerportal mit seiner Toolbox und die personelle Unterstützung unseres neuen Leiters der bAV runden das Angebot ab. Darüber hinaus wollen wir die Zusammenarbeit mit Pools intensivieren. Weiteres größeres Vorhaben ist die Verbreitung des Honorar-/Nettogedankens und damit unseres Angebotes an honoraraffine Vermittler.</p><p>Dieses Interview lesen Sie auch in AssCompact 10/2022, S. 30 f., und in unserem <a href="https://epaper.asscompact.de/de/profiles/53e4066999da-asscompact/editio…; target="_blank" >ePaper</a>.</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: </i><i class="font-twelve-italic" >Stephan Bruckner, Liechtenstein Life Assurance AG</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/D9ADE8BA-0213-4FDC-B0A3-2CE14759E99F"></div>

 
Ein Interview mit
Stephan Bruckner

bAV-Vermittler vermitteln nicht nur Versicherungen

Unternehmen haben sich im Hinblick auf ihre Mitarbeiter um vieles zu kümmern. Neben dem Fachkräftemangel kommen auch immer wieder neue Regulierungen und Vorschriften dazu. Den Überblick zu behalten, kann schwierig sein und kostet Zeit. Hier kann der Vermittler eine aktive Rolle einnehmen.

<h5>Ein Artikel von Dr. Henriette Meissner, Geschäftsführerin der <a href="https://www.bavheute.de/&quot; target="_blank" >Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH</a> und Mitherausgeberin des Kompass bAV und Vorsorge</h5><p>Regulierung, neue Vorschriften und sich schnell verändernde wirtschaftliche Situationen: Arbeitgeber stehen zurzeit vor großen Herausforderungen. Vermittler werden dabei immer mehr zu einem der wichtigsten Ansprechpartner und Know-how-Transmitter für Arbeit­geber, was betriebliche Vorsorgesysteme angeht.</p><h5>Aktive Rolle der Vermittler</h5><p>Schon die Umsetzung des gesetz­lichen Arbeitgeberzuschusses nach § 1a Abs. 1a Betriebsrentengesetz (BetrAVG), der zum 01.01.2022 „scharf geschaltet“ wurde, hat gezeigt, wie wichtig die aktive Rolle der Vermittler bei der Umsetzung war. Denn wer sonst hat bei kleinen und mittelständischen Unternehmen über diesen verpflichtenden Zuschuss informiert, die Deckungslücke aufgezeigt und wer sonst sollte diese eindecken? Denn der Gesetzgeber hatte zwar einen Zuschuss normiert, nicht aber, wie dieser umgesetzt werden kann. Wie die Praxis zeigt, muss hier weiterhin nachgearbeitet werden, da das Thema immer noch nicht überall optimal umgesetzt ist. Ein Bravo an die Vermittler: Vielerorts wurden nicht etwa minimalistisch 15% umgesetzt, sondern mit Blick auf Mitarbeiterbindung ein deut­liches Mehr an Zuschuss. Well done!</p><h5>Betriebliche Altersvorsorge ist Teil des Nachweisgesetzes</h5><p>Zum 01.08.2022 hat nun der Gesetzgeber wieder „zugeschlagen“: Das Nachweisgesetz wird novelliert. Ganz neu ist, dass ein Bußgeld in Höhe von maximal 2.000 Euro schon bei kleinsten Verstößen angedroht ist. Wer in den letzten Wochen die sozialen Medien beobachtet hat, weiß, dass Arbeitsrechtler elektrisiert waren. Mitten im Getümmel mit dabei: die betriebliche Altersversorgung. Ob Arbeitgeber dieses Thema bei ihrer Überarbeitung der Prozesse zum Nachweis immer auf dem Radar haben? Auch die Informationen im Intranet und der Einsatz von digitalen Portalen in der bAV, die überall selbstverständlich Einzug gehalten haben, müssen nun nochmals auf den Prüfstand. Denn Deutschland besteht auf dem Alleinstellungsmerkmal in Europa, dass nämlich der Nachweis der wesentlichen Arbeitsbedingungen weiterhin in Schriftform, also auf Papier mit sogenannter Nassunterschrift, erfolgen muss. Die Umsetzung liegt in der Hand des Arbeitgebers. Der Vermittler ist als kluger Hinweis­geber gefragt. Und das umso mehr, wenn der Hinweis von Unternehmer zu Unternehmer gegeben wird, dass das Bußgeld bei Verstoß gegen das Nachweisgesetz regelmäßig gegen den Geschäftsführer, nicht etwa gegen die Firma verhängt wird.</p><h5>Was ist mit der Versorgungsordnung?</h5><p>Und wie ist das mit der Versorgungsordnung? Denn gerade im Mittelstand ist die bAV mangels Betriebsrat oder Tarifvertrag regelmäßig nicht per Betriebsvereinbarung geregelt. Die Versorgungsordnung hilft zum Beispiel beim Nachweisgesetz nur, wenn sie zum einen formgerecht (also in Schriftform), zum anderen fristgerecht und – ganz wichtig – vollständig und richtig ist. Heißt: Soll die Versorgungsordnung wirklich wirken, muss sie regelmäßig rechtlich überprüft werden. Gleichzeitig ist der Vermittler mit der Überprüfung des Deckungskonzepts gefordert: Denn in den letzten Jahren gab es bei den Tarifen (Stichwort: Garantiehöhe) und den damit verbundenen Zusagearten, insbesondere BOLZ (beitragsorientierte Leistungszusage) statt BZML (Beitragszusage mit Mindestleistung), viel Bewegung und nicht immer ist das in den Versorgungsordnungen nachvollzogen worden. Zeit also für eine Generalinspektion im nächsten Jahresgespräch – verbunden mit einem Konzept für die regel­mäßige Pflege.</p><h5>Bald fehlen Millionen Arbeitskräfte</h5><p>Jetzt kommt die Jahrhundertherausforderung Arbeitskräftemangel für die deutschen Unternehmen: Die Generation der Babyboomer geht in den nächsten Jahren in Rente. Der Höhepunkt kommt 2030 mit dem geburtenstärksten Jahrgang 1964 und es werden dann geschätzt fünf bis sechs Millionen Arbeitskräfte einfach fehlen. Auch eine temporäre Rezession wird daran nichts Grundsätzliches ändern. Schon jetzt hat sich die Situation deutlich verschärft und nicht nur der Lohn, auch arbeitgeberfinanzierte Zusatzleistungen wie die bAV sind nun auch im Mittelstand als scharfes Schwert im Wettbewerb gefragt. Und wer anders als der Vermittler könnte als Ratgeber der Unternehmen dies initiieren und installieren?</p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Exkurs: Lohnt sich die Betriebsrente?--><h5>Exkurs: Lohnt sich die Betriebsrente?</h5><p>Kleiner Exkurs: Lohnt sich die Betriebsrente angesichts der derzeitigen Inflation? Klares Ja! Denn wie Prof. Dr. Thomas Dommermuth immer wieder vorgerechnet hat, liegt die systemimmanente Rendite der bAV schon bei 3,1 bis 3,75%. Addiert man dazu die Produktrendite, landet ein „Normalverdiener“ zwischen ca. 6 und 6,5% Rendite (bei Kollektivtarifen noch ein wenig mehr). Das sollte auf längere Sicht zum Inflationsausgleich reichen, insbesondere, wenn künftig stärker fondsorientierte Hybrid­tarife eingesetzt werden.</p><h5>bAV als Teil der Nachhaltigkeitsstrategie</h5><p>Zum 02.08.2022 werden nun Vermittler verpflichtet, zusätzlich bei der Abfrage der Ziele und Wünsche des Kunden auch die Nachhaltigkeitspräferenzen abzufragen. Pflicht ist das in der dritten Schicht der privaten Vorsorge – Kür in der bAV. Denn viele Unternehmen möchten sich auch beim Thema Nachhaltigkeit (ESG) von der besten Seite zeigen. Da hilft die Information, dass die Betriebsrente als Sozialleistung auf das „S(oziale)“ der Nachhaltigkeit einzahlt. Mit einer arbeitgeberfinanzierten bAV und gar einem nachhaltigen Produkt lässt sich dieser Effekt weiter steigern. Gerade für jüngere Beschäftigte ist das unter dem Stichwort „Green Recruiting“ ein Entscheidungskrite­rium. Der Vermittler kann den wichtigen Impuls für die Einbeziehung der bAV in die Nachhaltigkeitsstrategie geben.</p><h5>Vermittler können Unternehmen in vielen Bereichen beraten</h5><p>Und zuletzt: Viele Geschäftsführer gehören ebenfalls zu den Babyboomern. Wer berät sie zur Ordnung ihrer Altersversorgung? Zum Umgang mit bestehenden Pensionszusagen? Und mit Blick auf die krisenhafte Situation: Wer prüft die Insolvenzsicherung und den Stand der Ausfinanzierung der Geschäftsführerversorgung? Auch hier gibt es für gut aufgestellte Vermittler ein großes und wichtiges Betätigungsfeld.</p><h5>Das sollte im Jahresgespräch abgefragt werden</h5><p>Der nächste Jahrescheck-up bietet jedenfalls viele Ansatzpunkte, zum Beispiel:</p><ul><li>Ist der Arbeitgeberzuschuss richtig und vollständig umgesetzt? Passen Zusagen, Versorgungsordnung und Ähnliches zum Deckungskonzept?</li><li>Hat der Arbeitgeber bei der Umsetzung des Nachweisgesetzes auch die bAV (und andere betriebliche Versorgungen) berücksichtigt? Sind digitale Prozesse in der bAV und das Schriftformerfordernis „zusammengebracht“ worden?</li><li>Wird die Versorgungsordnung regelmäßig rechtlich überprüft und ist dabei auch das Deckungskonzept Gegenstand der Prüfung? Wann war die letzte Generalinspektion?</li><li>Wird die arbeitgeberfinanzierte bAV schon als Benefit zur Gewinnung und Bindung von Beschäftigten genutzt?</li><li>Ist die bAV mit nachhaltigem Produkt schon Teil der Nachhaltigkeitsstrategie?</li><li>Wie sieht es mit der Versorgung und Insolvenzsicherung des Geschäftsführers aus? Steht ein Ruhestand an und wie ist dieser vorbereitet?</li></ul><p>bAV-Vermittler vermitteln nicht nur Ver­sicherungen. bAV-Vermittler sind als Makler Sachwalter und wichtige Ansprechpartner sowie Impulsgeber der Unternehmen.</p><p>Diesen Artikel lesen Sie auch in der AssCompact Sonderedition Betriebliche Versorgung (09/2022), S. 16 f., und in unserem <a href="https://epaper.asscompact.de/de/profiles/53e4066999da-asscompact/editio…; target="_blank" >ePaper</a>.</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: Dr. Henriette Meissner, Stuttgarter</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/D0689ED2-684C-4818-A5E6-C9ED8D9D7CD9"></div>

 
Ein Artikel von
Dr. Henriette Meissner

„Mädels, lasst uns über die Zukunft sprechen!“

Die Schlagersängerin Beatrice Egli und die VPV haben ihre gemeinsamen Werte entdeckt. Herausgekommen ist eine Zusammenarbeit, bei der Egli Markenbotschafterin der VPV ist. Im gemeinsamen Interview betonen der VPV-Vorstand und Egli die Wichtigkeit der Altersvorsorge, besonders für Frauen.

Interview mit Dietmar Stumböck, Vorstand der VPV Versicherungen, und Beatrice Egli, Entertainerin und Markenbotschafterin der VPV Versicherungen
Frau Egli, wir freuen uns sehr, uns mit Ihnen über Altersvorsorge, insbesondere für Frauen, unterhalten zu können. Wann haben Sie sich denn das erste Mal Gedanken über Ihre eigene Altersvorsorge gemacht?

Beatrice Egli Natürlich habe ich mir schon früh Gedanken über meine Zukunft gemacht. Bereits während meiner ersten Ausbildung habe ich mich mit dem Thema Altersvorsorge auseinandergesetzt. Es ist wichtig, dass man frühzeitig einen Plan für die Zukunft hat. Und ich wünsche mir, dass jede Frau einen eigenen Plan hat.

Nun wird sicherlich der ein oder andere sagen: Als erfolgreiche Sängerin dürfte man doch keine Geldsorgen haben. Was entgegnen Sie da?

BE Ich beschäftige mich viel mit meiner Gesundheit. Da stelle ich mir auch die Fragen: Was mache ich, wenn es mir mal nicht so gut geht? Was passiert dann mit meinem Beruf? Wie ändert sich mein Leben? Wer kümmert sich um mich? Wie finanziere ich das? Ich wünsche mir für die Zukunft Sicherheit, und dies beginnt mit Absicherung.

Herr Stumböck, warum müssen wir 2022 noch über eine eigene Altersvorsorge für Frauen reden?

Dietmar Stumböck Frauen haben aufgrund der längeren Lebenserwartung und der oft nicht durchgängigen Erwerbsbiografie häufig eine große Versorgungslücke. Frauen bekommen im Schnitt ein Viertel weniger Rente als Männer. Das geht aus Daten der Deutschen Rentenversicherung hervor: 2020 bekamen Frauen im Schnitt 730 Euro Nettorente und Männer dagegen 1.210 Euro. Dies liegt daran, dass Frauen bei gleicher Qualifikation leider immer noch bis zu 21% weniger als ihre männlichen Kollegen verdienen und häufiger in schlechter bezahlten Berufen – wie etwa im sozialen Bereich – arbeiten. Des Weiteren übernehmen sie häufig Pflegearbeiten zu Hause, sei es für die Kinder oder pflege­bedürftige Angehörige, und reduzieren dafür ihre Arbeitskraft. Gemeinsam mit Beatrice Egli möchten wir gezielt Frauen für das Thema Altersvorsorge sensibilisieren und ermutigen.

Altersvorsorge ist natürlich für alle ein Thema – unabhängig vom Geschlecht. Wie sind die Erfahrungen in Ihrem Haus?

DS Selbstverständlich ist Vorsorge für Frauen und Männer wichtig. Je früher, desto besser – das wissen wir alle. Wir beobachten aber, dass Frauen nicht nur seltener in ihre Vorsorge investieren, sondern auch weniger Geld in die Hand nehmen. Über die Konsequenzen müssen wir unsere Kundinnen gezielt aufklären.

Ich glaube, dass den meisten Frauen bewusst ist, dass es um die eigene Altersvorsorge nicht zum Besten steht. Dennoch sorgt lediglich ein Drittel von ihnen ausreichend fürs Alter vor. Die Mehrheit verdrängt das Problem oder verlässt sich auf den Ehemann. Ich sage deutlich: Die Ehe als Altersvorsorge hat ausgedient.

Ein weiterer Punkt ist, dass in unserer Branche und auch bei uns bei der VPV die Berater meist männlich sind. Eine Beratung von Frau zu Frau ist aber oft von Vorteil. Hier haben wir alle noch einen großen Nachholbedarf – auch wenn wir bei der VPV bereits einige selbstbewusste Frauen haben, die gezielt Frauen ansprechen. Spezieller Vorsorgeprodukte für Frauen bedarf es hierfür aus meiner Sicht nicht. Wichtig ist eine individuelle, fachlich kompetente Beratung, der Frauen vertrauen können.

Frau Egli, haben Sie das Gefühl, dass genügend über Altersvorsorge und Rente aufgeklärt wird? Und würden Sie sagen, es gibt Unterschiede zwischen der Schweiz und Deutschland?

BE Egal ob in der Schweiz oder in Deutschland – wir stellen uns doch die gleichen Fragen: Was ist im Alter wichtig? Wie finanziere ich meine Träume? Wie und wo möchte ich im Ruhestand leben?

Daher sage ich: „Mädels, lasst uns über die Zukunft sprechen!“ Ich wünsche mir, dass wir Frauen uns finanziell absichern. Völlig zu Recht tut sich ja schon wahnsinnig viel rund um die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau. Trotzdem ist es meist die Frau, die wegen der Kinder in Elternzeit geht, nur noch Teilzeit arbeitet und deshalb später eine kleinere Rente erhält. Da muss man was tun. Und dagegen kann man ja zum Glück auch was tun. Ich möchte, dass die Frauen über ihre eigene Vorsorge nachdenken. Man weiß nie, was alles kommt. Lasst uns gemeinsam in Zukunft noch stärker werden!

Was ist Ihnen denn wichtig: Rendite, Nachhaltigkeit in der Altersvor­sorge, digitale Lösungen oder das persönliche Gespräch mit einem Berater oder einer Beraterin? Wir haben die drei Schlagworte herausgegriffen, weil sie aktuelle Themen unserer Branche sind.

BE Ein persönliches Gespräch ist immer wertvoll. Umwelt und Nachhaltigkeit sind für mich ganz wichtige Themen. Ich bin in der Schweizer Natur aufgewachsen. Hier tanke ich Energie und fühle mich pudelwohl. Die Natur ist ein wunderschönes Geschenk an uns, die wir beschützen müssen. Heutzutage mehr denn je.

Ich möchte nicht nur musikalisch, sondern auch mit Blick auf Umweltschutz und Nachhaltigkeit meine Spuren in unserer Welt hinterlassen. Deshalb habe ich mir die VPV als Partner ausgesucht. Die VPV und ich haben die gleichen Werte und deshalb sind wir auf einer Wellenlänge. Wir müssen alle etwas gegen den Klimawandel tun. Die richtige Auswahl unserer Produkte – auch Finanzprodukte – ist hierbei sehr wichtig.

Herr Stumböck, was kann die VPV denn davon erfüllen?

DS Die Themen der Branche bewegen uns selbstverständlich auch. Wir stehen zu einer Beratung von Mensch zu Mensch. Dies gilt für unsere eigene Ausschließlichkeitsorganisation sowie in unserer Zusammenarbeit mit den Maklerinnen und Maklern. Selbstverständlich ist heutzutage eine digitale Unterstützung notwendig. Wir bieten zum Beispiel eine Online-BU-Risikoprüfung direkt beim Kunden an, sodass sofort im Kundengespräch die BU-Zusage erteilt werden kann.

Mit unserem VPV Zukunftsplan kann man flexibel vorsorgen und nebenbei etwas Gutes tun. Dies bedeutet, dass unser Altersvorsorgeprodukt in Fonds investiert, die Nachhaltigkeit, Umweltschutz und zukunftsgerichtete Energien unterstützen. Natürlich ist dabei auch die Rendite wichtig. Bei der Komfort-Variante stehen Garantie und Rendite im Gleichgewicht. Der VPV Zukunftsplan Plus ist für den renditeorientierten Kunden konzipiert. Hier sind also die Rendite und die Sicherheit clever kombiniert. Zusätzlich bieten wir den VPV Zukunftsplan auch als Versicherungsprodukt für vermögenswirksame Leistungen an.

Nun machen Sie gemeinsame Sache. Wie sieht Ihr gemeinsames Engagement aus?

DS Beatrice Egli passt als Markenbotschafterin perfekt zur VPV. Trotz ihrer großen Erfolge ist sie immer auf dem Boden geblieben. Das familiäre und harmonische Miteinander, soziale Verantwortung, Naturverbundenheit und Tradition sind Werte, die die VPV und Beatrice Egli miteinander teilen, und sie ist einfach ein wunderbarer Mensch. Sie verfügt über eine breite Fanbase von Jung bis Alt und ist im TV und in den sozialen Medien stark präsent. Gerade dort möchten wir gemeinsam auf die Themen Vorsorge und Absicherung aufmerksam machen.

Auf der DKM 2022 gibt es eine Diskussion zur Altersvorsorge für Frauen. Frau Egli, Herr Stumböck, Sie sind beide dabei. Was soll denn dort Ihre Botschaft in Richtung Versicherungsvermittler und -vermittlerinnen sein?

DS Schützen Sie Ihre Kunden und besonders Kundinnen vor Altersarmut! Kommen Sie zur DKM und informieren Sie sich über die richtige Strategie und die passenden Produkte!

BE Ich werde zum ersten Mal bei der DKM sein und freue mich auf den Austausch mit Ihnen. Wir treffen uns in der Speaker’s Corner oder am VPV-Stand. Das Thema Altersvorsorge für Frauen geht uns alle etwas an.

Dieses Interview lesen Sie auch in AssCompact 10/2022, S. 34 f., und in unserem ePaper.

Bild: Dietmar Stumböck, VPV Versicherungen, und Beatrice Egli, Markenbotschafterin für die VPV Versicherungen

 
Ein Interview mit
Beatrice Egli
Dietmar Stumböck

bKV: So können sich Unternehmen positionieren

Bei der betrieblichen Versorgung haben Unternehmen verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl. Auch die betriebliche Krankenversicherung ist immer mehr gefragt. Was kann eine bKV leisten? Und welche Benefits bietet sie zum Beispiel beim Recruiting?

Interview mit Uwe Jüttner, Product and Carrier Manager bei Aon
Die betriebliche Krankenversicherung rückt immer mehr in den Fokus. Wie entwickelt sich der Bereich bei Aon?

Auch bei Aon merken wir, dass die betriebliche Krankenversicherung bei unseren Geschäftspartnern immer stärker in den Mittelpunkt rückt. Wie Friedrich Wilhelm Raiffeisen schon sagte: „Was dem Einzelnen nicht möglich ist, das schaffen viele“ – so haben wir die Zusammenarbeit mit unseren Kolleginnen und Kollegen aus dem Wealthbereich (bAV) weiter steigern können. Dieses Zusammenspiel ermöglicht uns, die bKV den HR-Verantwortlichen vorzustellen, und das ist der Schlüssel des Erfolges für unser erfreu­liches bKV-Wachstum.

Mit welchen Firmenkunden und Branchen setzen Sie vor allem bKV-Konzepte um?

Generell kann man sagen, dass eine große Nachfrage in allen Branchen und Bereichen festzustellen ist. Waren es vor drei, vier Jahren fast ausschließlich kleine und mittelständische Unternehmen, die sich für eine bKV interessiert haben, so wächst die Aufmerksamkeit seit den letzten Jahren auch bei Unternehmen mit einer zum Teil hohen vierstelligen Mitarbeiterzahl.

Wir stellen dabei die Vorteile und Mehrwerte von Gesundheitsleistungen einer bKV in Kombination mit einer betrieblichen Altersversorgung in den Mittelpunkt. Der Ansatz und das Ziel sind es, die Vorteile einer bKV mit einem auf das Unternehmen abgestimmten Gesundheitskonzept so zu verknüpfen, dass die Mitarbeiter mit Eintritt in den Ruhestand ihre betriebliche Altersversorgung bei bester Gesundheit genießen können.

Wo sehen Sie das meiste Potenzial?

Neben den klassischen Gesundheitsleistungen im Rahmen einer betrieblichen Krankenversicherung sollten sich Unternehmen aufgrund des demografischen Wandels zunehmend mit den Themen rund um die Pflegeabsicherung auseinandersetzen. Hier sehen wir ein großes Potenzial, denn bereits in einer Umfrage des „DGB-Index Gute Arbeit“ des Deutschen Gewerkschaftsbundes aus dem Jahr 2017 gaben 71% der Beschäftigten an, Probleme bei der Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege von Angehörigen zu haben. Der „TK-Meinungsimpuls Pflege“ der Techniker Krankenkasse aus 2018 zeigte auf, dass 61% der Erwerbstätigen ihre Arbeitszeit reduzieren würden, um einen Angehörigen zu pflegen. Zugleich erhoffen sich 62% der Beschäftigten, die bereits heute eine Pflegeverantwortung haben, eine finanzielle Unterstützung durch ihren Arbeitgeber. Es stellt sich also die Frage, was diese Entwicklung zukünftig für den Wirtschaftsstandort Deutschland bedeuten wird, wenn sich die Anzahl der Pflegefälle stetig erhöht. Und genau mit diesem Fokus müssen wir Unternehmen beraten und ihnen Lösungsmöglichkeiten aufzeigen – nicht nur, um die Arbeitnehmer langfristig zu entlasten, sondern vor allem auch, um für Arbeitgeber sicherzustellen, dass sie ihren Betrieb am Laufen halten können.

Welche Umsetzungsmodelle empfehlen Sie? Eine bKV für alle Mitarbeiter oder nur auf Wunsch?

Das hängt unter anderem von den konkreten Wünschen und Vorstellungen des jeweiligen Unternehmens ab. Für eine Empfehlung spielen neben personalpolitischen Zielen wie beispielsweise der Mitarbeiterbindung und -gewinnung, der Reduzierung von krankheitsbedingten Fehlzeiten oder auch der Steigerung der Arbeitgeberattraktivität auch finanzielle Möglichkeiten sowie der Leistungsumfang einer bKV eine wichtige Rolle.

Wann bietet sich eine verbindliche bKV für ein Unternehmen denn an?

Beabsichtigt ein Unternehmen, seinen Beschäftigten alle Pluspunkte einer bKV zur Verfügung zu stellen, also zum Beispiel die Mitversicherung von Vorerkrankungen, den Einstieg in laufende Behandlungen, kein Erheben von Risikozuschlägen und den damit einhergehenden Verzicht auf eine Gesundheitsprüfung, bietet sich ausnahmslos die obligatorische und somit arbeitgeberfinanzierte bKV an.

Anders verhält es sich bei einer arbeitnehmerfinanzierten (fakultativen) bKV. Hier gibt ein Unternehmen seinen Mitarbeitenden den vertraglichen Rahmen vor und schließt mit einem Versicherer einen Rahmenvertrag. Es tritt somit als Vorteilsbeschaffer auf und ermöglicht auf diese Art und Weise den Zugang zu einem Versicherungsschutz, den seine Mitarbeiter unter Umständen auf dem freien Versicherungsmarkt nicht bekommen hätten. Die Entscheidung, ob und welcher Versicherungsumfang beantragt wird, obliegt ausschließlich dem Mitarbeiter.

Welche Unterschiede gibt es zwischen den Hierarchie-Ebenen, also Angebote für Führungskräfte oder Mitarbeiter?

Die Frage, wer – also alle Mitarbeiter oder nur Führungskräfte – welche Leistungen bekommt, kann jedes Unternehmen für sich selbst entscheiden. Wichtig ist, dass Mindestkriterien, zum Beispiel Anzahl der Personen, erfüllt werden. Möglich ist, dass alle Mitarbeiter zum Beispiel eine stationäre Zusatzversicherung erhalten, die Führungskräfte jedoch noch zusätzlich einen Vorsorgetarif bekommen. Wichtig ist, dass die Zusammensetzung des anspruchsberechtigten Personenkreises nach objektiven, mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) konformen Kriterien erfolgt. Ein solches kann zum Beispiel eine Unterscheidung von Mitarbeitern und Führungskräften, aber auch die Betriebszugehörigkeit sein.

Sind Führungskräfte nicht schon mit einer guten PKV ausgestattet?

Nein, der Status „Führungskraft“ bedeutet nicht, dass die Person gleichzeitig mit einer privaten Vollkosten- oder Zusatzversicherung ausgestattet ist. Zudem sollte man hier auch die Grundsatzfrage stellen: „Was definiert eigentlich ‚gut‘“? Vielleicht wollte sich eine Führungskraft privat versichern, wurde aber wegen bestehender Vorerkrankungen abgelehnt oder der Antrag konnte nur mit einem Ausschluss von Vorerkrankungen angenommen werden und kam deswegen nicht zustande. Eine bKV kommt durch die Vorteile des speziell auf die Gruppe zugeschnittenen Leistungsumfangs genau hier zum Tragen – eine private Krankenversicherung kann ein solches Bedürfnis nicht abdecken.

Sind Budgettarife für Sie interessant?

Ja, Budgettarife sind sogar sehr interessant. Diese werden immer dann nachgefragt, wenn Unternehmen in die flexible Erlebniswelt einer bKV einsteigen und den Mitarbeitern ein direktes Nutzererlebnis ermöglichen wollen. Jeder Mitarbeiter erhält hier ein vom Arbeitgeber definiertes Budget, das er frei für alle ausgewählten möglichen Benefits einsetzen kann – dies ermutigt viele Mitarbeiter dazu, sich aktiv mit der eigenen Gesundheit auseinanderzusetzen und für sich selbst mit Unterstützung des eigenen Arbeitgebers vorzubeugen. Ich denke, insbesondere hier hat die Corona-Pandemie dazu geführt, dass das Bewusstsein für die eigene Gesundheit gestiegen ist und somit auch zukünftig immer stärker in den Fokus der Arbeitnehmer rücken wird.

Bei der bKV ist vor allem das komplette Gesundheitspaket interessant. Wie sieht ein gutes betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) aus?

Ein „gutes“ BGM sollte immer bedarfsgerecht gestaltet sein. Da sich mit zunehmendem Alter auch der Gesundheitszustand von uns Menschen verändert, zeichnet sich ein erfolgreiches BGM dadurch aus, dass es sich ebenfalls an der biologischen Uhr der Mitarbeiter orientiert und damit die Bereiche Arbeits- und Gesundheitsschutz, betriebliche Gesundheitsförderung und betriebliches Eingliederungsmanagement abrundet. Hierbei sollten zum Beispiel Faktoren wie Geschlecht, Alter, kulturelle Hintergründe und die Tätigkeit der Beschäftigten berücksichtigt werden.

Und welche Assistance-Leistungen stehen im Fokus?

Assistance-Leistungen sind das Plus einer bKV, mit deren Unterstützung die Mitarbeitenden schnelle und kompetente Unterstützung erhalten. Je nach Umfang sind diese bereits als ein Add-on enthalten und bei einigen Anbietern auch für Familienangehörige zugänglich. Damit hat das Unternehmen ein Instrument, um sich gezielt als familienfreundlicher Betrieb zu positionieren. Assistance-Leistungen sind zum Beispiel

  • Facharzt-Terminservice 365/24/7
  • Videosprechstunde ohne zeitliche Begrenzung 365/24/7
  • Gesundheitstelefon in mehreren Sprachen 365/24/7
  • Pflege-Assistance-Leistungen 365/24/7
  • Familien-Assistance-Leistungen
Die bKV wird auch immer genannt im sogenannten „War of Talents“. Ist sie wirklich so gefragt?

Aufgrund des Fachkräftemangels befinden sich viele Arbeitnehmer derzeit in der Situation, frei entscheiden zu können, für welchen Arbeitgeber sie zukünftig tätig sein wollen. Dabei stellen die mittlerweile klassischen Zusatzleistungen wie zum Beispiel ein Firmenwagen keine wirklichen Entscheidungskriterien mehr für die Wahl des Arbeitgebers dar. Vielmehr orientieren sich die Menschen heute an den für sie „echten“ Mehrwerten wie einem klaren Unternehmenssinn, mit dem sich der Arbeitnehmer identifizieren kann, einer Positionierung des künftigen Arbeitgebers im Kontext ESG (Environmental, Social, Governance) oder aber die Wertschätzung des Wohlbefindens des Einzelnen. Und gerade bei Letzterem sind die Gesundheitsleistungen ein wichtiger Baustein, der ein ausschlaggebendes Kriterium darstellen kann.

Dieses Interview lesen Sie auch in der AssCompact Sonderedition Betriebliche Versorgung (09/2022), S. 30 ff., und in unserem ePaper.

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Ein Interview mit
Uwe Jüttner

Garantien waren noch nie so „teuer“ wie heute

Die Inflation vergrößert die Vorsorgelücke und erschwert es vielen, angemessen für das Alter vorzusorgen. Die betriebliche Altersversorgung ist dank staatlicher Förderung fast immer das lukrativste Angebot für die Altersvorsorge. Ist die bAV auch in Zeiten hoher Inflation weiterhin eine zeitgemäße Altersvorsorge?

Ein Artikel von Fabian von Löbbecke, Vorstandsvorsitzender der HDI Pensionsmanagement AG und im Vorstand der HDI Lebensversicherung AG verantwortlich für den Bereich Produkte und Neugeschäft Leben

Die Altersversorgung in Deutschland steht vor neuen Herausforderungen, denn das trotz leichter Erholung weiterhin anhaltende Niedrigzinsniveau gibt keinen Handlungsspielraum mehr, um werthaltige Garantien abzubilden. Eine harte Bruttobeitragsgarantie von 100% im Rahmen einer Beitragszusage mit Mindestleistung ist kaum mehr darstellbar. Selbst bei langen Laufzeiten und niedrigen Kosten reichen die Sparbeiträge unter Berücksichtigung des aktuellen Höchstrechnungszinses von 0,25% nicht mehr aus, um die Bereitstellung der vollen Beitragssumme zum Rentenbeginn garantieren zu können. Garantien waren noch nie so „teuer“ wie heute.

Es gilt zudem: Wer auch in Zukunft weiterhin auf volle Garantien setzen möchte, muss im Gegenzug auf kapitalmarktbasierte Renditechancen verzichten.

Inflation fordert Anpassung der Garantien

Gleichzeitig muss man auch kritisch hinterfragen, welchen tatsächlichen Wert und welche Sicherheit eine nominale Garantie in Höhe des Beitragserhalts für Versorgungsberechtigte noch bietet. Die Inflation höhlt den Wert einer nominalen Leistung aus, indem ihre Kaufkraft sinkt. Lange Zeit wurde das Inflationsrisiko von den Deutschen eher als gering wahrgenommen, da die Inflationsrate seit 2000 moderat um 2% schwankte. Die seit Jahren expansive Geldpolitik der Europäischen Zentralbank in Verbindung mit der Corona-Krise, Lieferkettenproblemen und dem Krieg in der Ukraine haben zu einem drastischen Anstieg der Teuerungsrate in Deutschland geführt. Die Inflationsrate lag zum Beispiel im Mai 2022 bei +7,9% zum Vorjahresmonat. Die Teuerung wird den Deutschen somit aktuell besonders bewusst.

Eine einfache Rechnung nach der sogenannten „72er-Regel“ zeigt, wie schnell die Inflation das Kapital entwertet: Bei 4% jährlicher Inflation hätte sich die Kaufkraft eines Kapitalbetrags nach 18 Jahren halbiert.

Garantien in der Altersversorgung müssen daher neu bewertet und bedarfsgerecht gestaltet werden. Es sind zeitgemäße Garantien erforderlich, die Chancen in der Kapitalanlage eröffnen und gleichzeitig langfristig eine verlässliche und auskömmliche Versorgung im Alter bieten. Wird die Beitragsgarantie auf 80% reduziert, steigt die Wahrscheinlichkeit einer signifikant höheren Ablaufleistung nach eigenen Berechnungen um rund 82%. Gerade in der betrieblichen Altersversorgung muss die richtige Balance gefunden werden, um einerseits den Beschäftigten aller Altersgruppen eine ertragreiche Versorgung zu ermöglichen und andererseits die arbeitsrecht­lichen Rahmenbedingungen und Anforderungen einer beitragsorientierten Leistungszusage (BOLZ) sicher zu erfüllen.

80% als sichere Untergrenze

Klassische Beitragszusagen mit Mindestleistungen haben hier ausgedient. Zwar definiert der Gesetzgeber im Rahmen der BOLZ keine eindeutige Mindestleistung, doch der Arbeit­geber muss die festgelegten Beiträge in eine Anwartschaft auf Versorgungsleistungen umwandeln und bereits beim Zeitpunkt des Abschlusses eine konkrete wertgleiche Leistung definieren. Hierbei darf das wirtschaftliche Anlagerisiko nicht vollständig auf die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen abgewälzt werden. Andererseits ist eine untere Haltelinie der Mindestgarantie gesetzlich nicht definiert. Aus Sicht des Autors bietet ein garantiertes Mindestbeitragsniveau von derzeit 80% der Bruttobeträge eine belastbare und sichere Untergrenze für eine BOLZ.

Zudem stellt sich die Frage, welche Anlageformen zum Aufbau einer Altersversorgung grundsätzlich geeignet sind. Einerseits müssen sie die Inflation abfedern können und andererseits müssen sie regulatorische Sicherheit und Mindestgarantien abbilden können, um Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen vor Totalverlusten zu schützen. Hier sind Investitionen in Produktiv­kapital und Substanzwerte (Aktien etc.) besonders geeignet. Bei einer hohen Inflation über einen langen Zeitraum ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass sich auch die Aktien überdurchschnittlich entwickeln.

Zusätzlich können beim Aufbau der Altersversorgung weitere systemimmanente Rendite­hebel genutzt werden, die sich konkret aus der staatlichen Förderung und dem kollektiven Vorteil einer bAV ergeben. Die staatlichen Fördermechanismen der bAV, der gesetz­liche Arbeitgeberzuschuss und Rabattierungen durch Kollektivtarife sorgen selbst dann für ein sicheres Renditefundament, wenn die Produktrendite kalkulatorisch mit 0% angesetzt würde.

Die Vorteilhaftigkeit einer bAV im Vergleich zu einer privaten Rentenversicherung hat eine unabhängige Analyse von Herrn Prof. Dr. Thomas Dommermuth, Professor für Steuerlehre, bereits 2020 ergeben. Im Ergebnis können die Mechanismen und Vorteile der bAV die Rendite auf bis zu 9% hebeln.

Die Lösung: Eine bAV mit hoher Aktienquote

Fazit ist: Eine fondsgebundene geförderte Direktversicherung bietet unter Garantie- und Renditegesichtspunkten die optimalen Voraussetzungen für den Aufbau einer effizienten Altersversorgung, die auch der aktuell hohen Inflation standhalten kann. Garantien sind wichtig und aus arbeitsrechtlicher Sicht in der bAV auch notwendig, aber sie müssen bedarfsgerecht ausgerichtet werden, um das Renditepotenzial und die Chance auf Inflationsausgleich zu erhöhen.

Diesen Artikel lesen Sie auch in der AssCompact Sonderedition Betriebliche Versorgung (09/2022), S. 20 f., und in unserem ePaper.

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Ein Artikel von
Fabian von Löbbecke

Versorgungsverpflichtungen auf Rentnergesellschaft auslagern?

Sich von Versorgungsverpflichtungen zu lösen und diese in eine Rentnergesellschaft auszugliedern, klingt vorteilhaft: Die Bilanz wird entlastet, damit wird die Kapitalstruktur gestärkt und es entfällt langfristig Verwaltungsaufwand. Doch ist es auch empfehlenswert?

Ein Artikel von Margret Kisters-Kölkes, Rechtsanwältin und Steuerberaterin, Inhaberin der Rechtsanwaltskanzlei Kisters-Kölkes

Mit Urteil vom 11.03.2008 (3 AZR 358/06) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass Versorgungsverbindlichkeiten auf eine (reine) Rentnergesellschaft ausgegliedert werden können. Dies sei eine partielle Gesamtrechtsnachfolge, die mit der Eintragung in das Handelsregister wirksam werde, auch dann, wenn die neu gegründete Gesellschaft unzureichend mit Mitteln ausgestattet worden sei. Eine Zustimmung der Versorgungsempfänger (und unverfallbar ausgeschiedenen Anwärter) oder des Pensions-Sicherungs-Vereins (PSVaG) sei nicht erforderlich (Randnummer 22). Nach Maßgabe des Spaltungsvertrages gehen das Aktivvermögen und die Versorgungsverbindlichkeiten auf den übernehmenden Rechtsträger über.

Da die umwandlungsrechtlichen Vorschriften den Gläubigerschutz nicht umfassend regeln, müssten arbeitsvertragliche Schutzpflichten zugunsten der Betriebsrentner greifen, die auch über die in § 133 Abs. 3 Satz 2 Umwandlungsgesetz geregelte Zehn-Jahres-Frist der gesamtschuldnerischen Haftung hinausgreifen (Rn. 44). Die im Arbeitsverhältnis begründete Rücksichtnahmepflicht führt zu der Nebenpflicht des bisherigen Arbeitgebers, die abgespaltene Rentnergesellschaft ausreichend mit Mitteln auszustatten. Eine hinreichende Ausstattung liegt vor, wenn bei einer realistischen betriebswirtschaftlichen Betrachtung die Rentnergesellschaft genügend leistungsfähig ist (Rn. 47). Da betrieb­liche Altersversorgung in der Sache ein versicherungsähnliches Risikogeschäft ist, ist ähnlich wie bei einer Versicherung bei der Bewertung der Aktiva und Passiva Vorsicht geboten (Rn. 48). Deshalb sind die Versorgungsverbindlichkeiten mit den Sterbetafeln der Versicherungswirtschaft zu bewerten. Dies gilt nicht nur für kleine Rentnerbestände, sondern auch für große (Rn. 49). Damit ist die Anwendung der Heubeck-Tafeln ausgeschlossen.

Der Rechnungszinsfuß muss nicht den Regelungen der Deckungsrückstellungsverordnung (§ 2 DeckRV = Zins: 0,25%) entsprechen. Stehe für die vernünftige kaufmännische Beurteilung eine Bandbreite zwischen 3% und 6% als Abzinsungssatz zur Verfügung, sei die Untergrenze der Bandbreite zugrunde zu legen (Rn. 51). Nach Einführung des Marktzinses in § 253 HGB kann nur dieser zugrunde gelegt werden. Da die Ausdehnung des Betrachtungszeitraums von sieben auf zehn Jahre keine Einschränkung des Vorsichtsprinzips ist (Bundestagsdrucksache 18/7584, 149), kann nur der Rechnungszins aus dem Sieben-Jahres-Durchschnitt verwendet werden, folgt man der Logik des BAG.

Da der Gesetzgeber für Rentnergesellschaften keine Anlagevorschriften geschaffen habe, bestehe bei ihnen eine größere Freiheit in der Kapital­anlage als bei Versicherungsunternehmen, denn Rentnergesellschaften müssten sich nicht aus der Geldanlage finanzieren (Rn. 63). Die Finanzierung müsse langfristig gesichert sein (Rn. 65). Deshalb sei bei der Ausstattung auch die Anpassung nach § 16 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) zu berücksichtigen (Rn. 66 ff.). Dabei sei der durchschnittliche Kaufkraftschwund der letzten 20 Jahre zu berücksichtigen.

Eine nicht ausreichende Ausstattung führt zu Schadensersatzansprüchen, die klageweise durchgesetzt werden können, sobald Anpassungen unterbleiben (Rn. 61 ff.).

Enthaftung des ehemaligen Arbeitgebers?

Aus diesem Urteil wird abgleitet, dass der Käufer der Anteile an der Rentnergesellschaft den ehemaligen Arbeitgeber „vollständig und final“ enthaften könne. Die vollständige rechtliche Enthaftung trete nach Ablauf von zehn Jahren ein. Die Ausfinanzierung liege nahe dem Buchwert nach internationalen Rechnungsvorschriften (IFRS) und sei damit geringer als bei den versicherungsförmigen Durchführungswegen oder bei Liquidationsversicherungen. Zudem bleibe der Insolvenzschutz über den PSVaG erhalten.

Zwischen Werbeaussagen und juristischer Wertung besteht ein deutlicher Unterschied.

Schadensersatzanprüche verjähren gemäß § 199 BGB nach Ablauf von drei bis 30 Jahren, wobei die letztgenannte Frist dann greift, wenn erst Jahre später festgestellt werden kann, dass ein Anspruch auf Schadensersatz vorliegt. Ist die Rentnergesellschaft nicht ausreichend ausgestattet worden, ist das schadensstiftende Ereignis die Eintragung der Rentnergesellschaft in das Handelsregister. Die Ausstattung mit dem IFRS-Buchwert dürfte die Rentnergesellschaft jedenfalls zehn Jahre bestehen lassen. Aber danach? Der IFRS-Buchwert wird vielfach mit den Heubeck-Richttafeln gerechnet, nicht mit den Sterbetafeln der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV). Daraus ergibt sich bereits eine Unterbewertung. Der IFRS-Zins beträgt im Juni 2022 3,39%. Handelsrechtlich ist aber ein Zins von 1,38% (Quelle: Mercer) geboten, sodass auch dies zu einer Unterbewertung führt. Ob überhaupt IFRS-Bewertungen maßgeblich sein können, werden die Gerichte entscheiden müssen. Das BAG hat bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage gemäß § 16 BetrAVG Zweifel geäußert, weil diese Jahresabschlüsse nicht dem Gläubigerschutz dienen (12.12.2017, 3 AZR 305/16, Rn. 55). Wenn der Erwerber der Geschäftsanteile nicht dafür bürgt und Sicherheiten stellt, dass durch die Kapitalanlage ausreichende Erträge erzielt werden, könnte dies für den ehemaligen Arbeitgeber teuer werden, wenn er Schadens­ersatz leisten muss. Die Aussage, die Auslagerung sei günstiger als eine Versicherungslösung, ist dann infrage zu stellen.

Von einer finalen Enthaftung kann also nicht die Rede sein.

Aufsichtspflicht oder keine Aufsichtspflicht?

Ebenso bedarf die Aussage, es gebe kein Zustimmungserfordernis der Aufsichtsbehörden, einer Überprüfung. Die Abspaltung der Rentnergesellschaft ist sicher nicht zustimmungspflichtig. Aber der Erwerber der Geschäftsanteile betreibt ein Versicherungsgeschäft, wenn sein Geschäftszweck auf die „Verwaltung“ von Rentner­gesellschaften ausgerichtet ist und es zu einem mehrfachen Erwerb kommt. Mit dieser Aufsichtspflicht musste sich das BAG gar nicht befassen. Letztlich muss über die Aufsichtspflicht die BaFin entscheiden. Jedenfalls zeigt § 4 Abs. 5 BetrAVG, dass eine endgültige Freistellung des Arbeitgebers nur möglich sein soll, wenn Versorgungsverpflichtungen auf ein Versicherungsunternehmen übertragen werden.

Empfehlung zur Auslagerung

Deshalb: Die Auslagerung von Versorgungsverpflichtungen auf eine Rentnergesellschaft und der anschließende Verkauf der Anteile sollten jedenfalls für den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer nicht in Erwägung gezogen werden. Es besteht die Gefahr, dass keine ausreichenden Mittel lebenslang zur Verfügung stehen. Es gibt für diesen Personenkreis keinen Insolvenzschutz über den PSVaG.

Auch bei normalen Arbeitnehmern sollte eine Entscheidung zur Auslagerung intensiv geprüft werden. Es gibt nämlich Möglichkeiten zur Bilanzentlastung, die wirtschaftlich gleichwertig sein können: die Auslagerung auf einen Pensionsfonds oder eine Treuhandlösung mit Saldierung gemäß § 246 HGB.

Diesen Artikel lesen Sie auch in der AssCompact Sonderedition Betriebliche Versorgung (09/2022), S. 14 f., und in unserem ePaper.

Bild: Margret Kisters-Kölkes, Rechtsanwaltskanzlei Kisters-Kölkes

 
Ein Artikel von
Margret Kisters-Kölkes

bAV: „Abkehr von unserem alten Garantiedenken“

Versicherungsmakler sind an sich wandelnde Rahmenbedingungen gewöhnt. Aktuell wird es besonders intensiv. Zwei bAV-Experten geben im Interview mit AssCompact ihre Einschätzungen zu den Treibern und Herausforderungen rund um die Betriebsrente ab.

Interview mit Achim Schmeißer, Geschäftsführer der Pension­Secur GmbH, und Jochen Zierl, bAV-Experte der BSC GmbH
Herr Schmeißer, Herr Zierl, mit Absenkung des Höchstrechnungszinses fokussiert sich das Produktangebot der Versicherer im Bereich der bAV auf die beitragsorientierte Leistungszusage. Wie beurteilen Sie das aktuelle Angebot?

Achim Schmeißer Die beitragsorientierte Leistungszusage scheint auch für mich die geeignetste Form der Zusagegestaltung zu sein. Hinsichtlich der Mindestleistungen hat sich innerhalb der letzten Jahre insbesondere aufgrund des anhaltenden Niedrigzinsumfelds ein Wandel in der Rechtsprechung bzw. Rechtsauffassung ergeben. Eine Garantieverzinsung alter Prägung ist aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen nicht mehr darstellbar. Um eine adäquate Verzinsung in den einzelnen Produktlösungen darzustellen, musste schlichtweg eine Abkehr von unserem alten Garantiedenken vorgenommen werden. Nachdem allerdings in der Assekuranz jahrzehntelang die Garantieverzinsung das zentrale Argument für versicherungsförmige Produktlösungen war, muss sich erst ein Umdenken in unseren Köpfen und denen unserer Kunden manifestieren. Weniger Garantie bedeutet nicht zwingend eine schlechtere Rendite.

Eine Garantie so viel als nötig und so wenig wie möglich scheint mir daher das richtige Maß zu sein – bezogen auf die aktuellen Produkt­lösungen im Bereich der bAV ein Garantie­niveau zwischen 60 und 80%. Im Bereich der privaten Altersversorgung kann das durchaus auch niedriger sein.

Jochen Zierl Aufgrund des dargestellten Sachverhaltes führt auch aus meiner Sicht kein Weg an der beitragsorientierten Leistungszusage vorbei. Über die Höhe des Garantieniveaus kann man sicherlich unterschiedlicher Meinung sein. Garantien kosten Rendite und sind gerade bei längeren Laufzeiten eher kontraproduktiv. Interessant finde ich hier die Berechnungen des Instituts für Finanz- und Aktuarwissenschaften in Ulm. Dieses kommt zu dem Ergebnis, dass bei einem Garantieniveau von unter 80% zwar die Renditeerwartung steigt, jedoch sich das einzugehende Risiko überproportional erhöht. Meiner Einschätzung nach wird sich in der bAV die 80%-Marke durchsetzen.

Die Versicherer blicken hinsichtlich Reformen auf die Politik. Sie auch?

AS Letztendlich sind wir natürlich alle von den Entscheidungen der Politik abhängig. Mein Eindruck ist auch, dass bei der Entscheidungsfindung der Politiker leider zu wenig Rücksicht auf den Input durch Versicherer, Arbeitgeberverbände sowie Interessen- und Fachverbände genommen wird. Anders kann ich mir die zum Teil unnötigen und sinnlosen Regelungen und Beschränkungen, insbesondere in den steuerrechtlichen Vorgaben, nicht erklären. Hier fehlt es häufig an klarstellenden gesetzlichen Regelungen sowie einem grundsätzlichen Umdenken. Eine Erweiterung des steuerlichen Dotierungsrahmens in der Direktversicherung auf zum Beispiel 10% der Beitragsbemessungsgrundlage (BBG) Renten oder auch unbegrenzt und Abschaffung der Beitragspflicht zur Krankenversicherung bei Leistungs­bezug würde aus meiner Sicht die Bereitschaft bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu mehr Vorsorge stärken sowie den Verwaltungs- und Beratungsprozess erheblich vereinfachen.

JZ Alles in allem ist und bleibt die Beratung in diesem Bereich ein komplexes Thema. Jedwede Vereinfachung hilft für die Verständlichkeit und die Durchführung. Aufgrund der aktuellen Marktlage steigt aber auch die Bereitschaft der Arbeitgeber, sich mit den Möglichkeiten der betrieblichen Versorgung zu beschäftigen. Meiner Erfahrung nach sind die meisten Arbeitgeber sehr wohl bereit, über einen nennenswerten Zuschuss zu sprechen, wenn man ihnen die Gesamtsituation sowohl der Mitarbeiter als auch der aufseiten des Arbeitgebers entstehenden Kosten erläutert.

Sind wir auf dem Weg zu einem Obligatorium?

AS Ich hoffe nicht! Die Gestaltung der eigenen Vorsorge sollte immer noch jedem Einzelnen überlassen bleiben.

JZ Und mithilfe der Einführung der digitalen Rentenübersicht aller Rentenbezüge ab 2023 wird mehr Transparenz geschaffen und die Motivation gesteigert, sich dem Thema zu widmen. Die systematische Abgabe der Eigenverantwortung halte ich nicht nur hier für bedenklich.

Worauf liegen Ihr Fokus und Ihr Tätigkeitsbereich?

AS Wir haben uns seit Jahren auf die Gestaltung und Finanzierung individualrechtlicher Zusagen für Führungskräfte und Gesellschafter-Geschäftsführer sowie kollektivrechtlicher Versorgungszusagen für kleine und mittelständische Unternehmen spezialisiert und kooperieren hier mit spezialisierten Steuerberatern sowie Anwälten.

Welche Erfahrungen machen Sie dabei aktuell?

AS Insbesondere bei der Gestaltung und Neuordnung von Versorgungszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer, zum Beispiel im Zuge eines angedachten Unternehmensverkaufs oder fehlender Finanzierbarkeit der Zusagen, spüren wir viel Ratlosigkeit, sowohl bei unseren Kunden als auch bei deren steuerlichen Beratern. Neben den hohen fachlichen Anforderungen hat dies insbesondere auch mit fehlenden klarstellenden Regelungen seitens der Finanzverwaltung zu tun. Eine gewisse Rechtsunsicherheit bei der vorgenommenen Umstellung kann daher oftmals nicht zu 100% ausgeschlossen werden.

Gibt es eine Renaissance der pauschal dotierten oder der rückgedeckten Unterstützungskasse?

AS Eine Renaissance der pauschal dotierten Unterstützungskasse für kleine und mittelständische Unternehmen kann ich nicht erkennen. Auch wenn das von dem ein oder anderen Berater so propagiert wird. Für größere Unternehmen mag das ein geeigneter Weg sein, wobei ich hier eher die Direktzusage als sogenannten Kapitalkontenplan oder beitragsorientierte Leistungs­zusage bevorzugen würde.

Die kongruent rückgedeckte Unterstützungskasse eignet sich hervorragend für höhere Versorgungen oder in Kombination mit bereits ausgeschöpften Direktversicherungs- bzw. Pensionskassenzusagen. Gerade für Unternehmen, die explizit keine Bilanzberührung wünschen. Hinzu kommt, dass auch produkttechnisch – sprich bei der Rückdeckung dieser Zusagen – ein Wandel eingetreten ist. So können mittlerweile auch Rentenversicherungen mit reduziertem Garantie­niveau von zum Beispiel 60% als Rück­deckung für Unterstützungskassenzusagen verwendet werden. Und sogar rein fondsgebundene Rückdeckungsversicherungen lässt die Finanzverwaltung mittlerweile zu.

Nachhaltigkeit soll auch in die bAV einziehen. Welche Rolle spielt das im Kundengespräch?

AS Grundsätzlich sollte das Thema Nachhaltigkeit auch bei der Gestaltung und Auswahl von Produktlösungen zur bAV Einfluss nehmen, wobei dies aktuell – noch – keine bedeutende Rolle bei unseren Kunden einnimmt.

Ein Dauerthema ist die Digitalisierung. In der bAV hat sich in der digitalen Verwaltung schon einiges getan. Mit dem neuen Nachweisgesetz geht es wieder einen Schritt zurück. Warum?

AS Die Frage ist hier für mich, was wir in der bAV genau darunter verstehen. Die digitale Verwaltung aufseiten der Versicherer und uns als Berater bzw. Makler oder die digitale zur Verfügungstellung und Verwaltung von Dokumenten und Daten beim Arbeitgeber, Mitarbeiter und in unseren Systemen. Hier fehlt es aus meiner Sicht an einheitlichen Normen, wie und in welchem Umfang die digitalen Daten und Dokumente zur Verfügung gestellt werden können. Auch sind die technischen Voraussetzungen innerhalb der einzelnen Anbieter sehr unterschiedlich. Was bei dem einen Anbieter bereits problemlos möglich ist, scheint bei dem anderen noch meilenweit entfernt. Auch wenn sich einige Anbieter digitaler Lösungen bereits auf einem guten Weg befinden, bedarf dies noch viel Investment und Bereitschaft der Marktteilnehmer zu einheitlichen digitalen Normen. Dennoch müssen unser Ziel natürlich papierlose und automatisierte Prozesse sein.

Dieses Interview lesen Sie auch in der AssCompact Sonderedition Betriebliche Versorgung (09/2022), S. 18 f., und in unserem ePaper.

Bild: © Man As Thep – stock.adobe.com; Achim Schmeißer, Pension­Secur GmbH, und Jochen Zierl, BSC GmbH

 
Ein Interview mit
Jochen Zierl
Achim Schmeißer

„Schöne neue Vorsorgewelt“ ist nicht zu Ende gedacht

In der betrieblichen Altersversorgung befindet sich mal wieder alles in Bewegung. Es steht zudem weiterhin die angekündigte Reform der Altersvorsorge aus. Die aba mit einer Einordnung des Sozialpartnermodells und der Entwicklung von Beitragszusagen sowie deutlicher Kritik an Staatsfondsplänen.

<h5>Interview mit Klaus Stiefermann, Geschäftsführer der aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V.</h5><h5>Herr Stiefermann, es zieht sich bis zur Umsetzung des ersten Sozialpartnermodells. Bei Redaktionsschluss ist aber so viel bekannt, dass es nicht mehr lange dauern kann [inzwischen neuester Stand der Dinge siehe <a href="https://www.asscompact.de/nachrichten/erstes-branchen-sozialpartnermode…; target="_blank" >hier</a>]. Wird es beim zweiten, dritten, vierten schneller gehen oder wo liegen die Herausforderungen?</h5><p>Gut Ding braucht Weile, vor allem wenn man Neuland betritt und nur auf tarifvertraglicher Basis tätig werden darf. Der Tarifvorbehalt beim Sozialpartnermodell führt dazu, dass die entsprechenden Verhandlungen erst eingereiht werden müssen in geeignete Tarifrunden. Und die gab es, auch wegen des coronabedingten anderweitigen Handlungsbedarfs, lange nicht. Zudem betreten die Sozialpartner Neuland und sie stellen ihre Reputation und ihren guten Namen unter Risiko, da sie ja in der Durchführung und Steuerung der Einrichtung ganz neue Verantwortungen übernehmen werden. Die Arbeitnehmerseite muss den Mitgliedern auch erklären, dass es hohe Sicherheit auch ohne teure Garantien, die wir uns nicht mehr leisten können, gibt. Und dann müssen ja Sozialpartner, Versorgungseinrichtung und BaFin auf einen gemeinsamen Nenner kommen, bevor es losgeht. Die coronabedingten Einschränkungen hatten zudem bremsende Wirkung.</p><p>Da finde ich es schon bemerkenswert, wie schnell man sich dieser Thematik zielführend angenommen hat. Und wir werden sehen, wenn das erste Sozialpartnermodell umgesetzt wird, werden schnell andere folgen.</p><h5>Die reine Beitragszusage mit höherer Investmentorientierung könnte mit der Inflation mehr Zuspruch bekommen. Welche Entwicklung erwarten Sie?</h5><p>Dauerniedrigzins, Garantien, kaum Möglich­keiten, einmal gegebene Zusagen für die Zukunft anzupassen, und dann noch hohe Inflationsraten. Das sind Rahmenbedingungen, die die bisherigen Formen der bAV zunehmend an Grenzen stoßen lassen. Die reine Beitragszusage kann helfen, diese Herausforderungen besser zu managen. Die kollektive Systematik und der kollektive Sparprozess werden attraktive, generationengerechte, lebenslange Leistungen generieren können. Chancenorientierte Kapitalanlage, Renten auf der Basis realistischer Rechengrößen, Volatiliätsmanagement durch ausgeklügelte Sicherungsmechanismen sind dabei Qualitätsmerkmale der reinen Beitragszusage. </p><h5>Gleichermaßen steht in der Ampelkoalition eine Reform der Altersvorsorge aus. Großprojekt ist die Aktienrente, aber auch die bAV könnte reformiert werden. Was hören Sie zu den Projekten?</h5><p>Das Thema Aktienrente verfolgen wir natürlich, auch wenn es die gesetzliche Rente betrifft. Wir sind gespannt darauf zu sehen, wie sichergestellt wird, dass der Kapitalstock vor politischer Einflussnahme geschützt wird, wie und mit welchen Mitteln er befüllt wird und wie die Gesamtkostensituation aussieht.</p><p>Mit Sorge verfolgen wir die Diskussionen um all die Staatsfondsmodelle von Deutschlandrente bis Extrarente. Was als schöne neue Vorsorgewelt dargestellt wird, ist nicht zu Ende gedacht. Kosten rechnet man schön, weil der gesamte administrative Aufwand auf die Arbeitgeber verlagert wird und die Kosten der Auszahlungsphase negiert werden. Verbreitungserfolge stellt man in Aussicht, ohne die kannibalisierende Wirkung solcher Modelle zu berücksichtigen. Die reine Beitragszusage ist da überlegen. Altersversorgung ist nämlich mehr als Geld einsammeln und es möglichst effizient anlegen!</p><h5>2023 soll das BRSG evaluiert werden. Bisher ist es nicht gelungen, die Durchführung in der bAV deutlich zu erhöhen. Steht dann vielleicht ein Obligatorium an?</h5><p>Die für 2023 anstehende BRSG-Evaluierung sollte möglichst aufgeschoben werden. Sie darf jedenfalls nicht genutzt werden, um ein bAV-Obligatorium einzuführen. Bereits im Gesetzgebungsverfahren haben wir darauf hingewiesen, dass die Einführung von Sozialpartnermodellen Zeit braucht, und Corona hat auch den Prozess entschleunigt. Auch das muss bei der Evaluierung angemessen berücksichtigt werden.</p><h5>Die Wirtschaft steht vor schwierigen Zeiten. Was bedeutet dies für die Entwicklung der bAV?</h5><p>Demografie, Digitalisierung, Dekarbonisierung und externe Schocks wie Corona oder der Krieg in der Ukraine, all diese Themen beeinflussen auch die bAV, ihre Versorgungswerke und deren Finanzierung sehr stark. Daher setzen wir auf Sozialpartnermodelle, fordern aber auch für bestehende Systeme mehr Flexibilität. Es muss ermöglicht werden, rechtssicher einmal gegebene Zusagen jeweils auf die aktuellen Herausforderungen anzupassen. Bereits erworbene Anwartschaften sollen dabei nicht gekürzt werden, es geht immer nur um die zukünftig noch zu erwerbenden Anwartschaftsteile. So kann der Unternehmensaufwand für bAV jeweils generationengerecht verteilt werden. Angesichts des Fachkräftemangels zeigt sich nämlich: Wir brauchen gute Betriebsrentenversprechen, um junge Mitarbeiter zu gewinnen. </p><h5>Welche Themen stehen denn sonst noch an?</h5><p>Die breite Berichterstattung zum Sozialpartnermodell kann leicht darüber hinwegtäuschen, dass wir noch eine Unzahl weiterer bAV-Baustellen haben. So steht zum Beispiel die Überprüfung der sogenannten EbAV-II-Richtlinie an. Nachhaltigkeit, IT-Sicherheit, EbAV-Kostenberichtswesen, die Einführung der digitalen Rentenübersicht oder die Umsetzung des sogenannten Nachweisgesetzes sind weitere wichtige Themen, um nur einige zu nennen. Unermüdlich kämpfen wir gegen drohende Überregulierung, für mehr Generationengerechtigkeit und Flexibilität in der bAV. Zudem muss die bAV digitaler werden; da passt das aktuelle Nachweisgesetz nicht in die Zeit.</p><p>Das Interview lesen Sie auch in der AssCompact Sonderedition Betriebliche Versorgung (09/2022), S. 12 f. und in unserem <a href="https://epaper.asscompact.de/de/profiles/53e4066999da-asscompact/editio…; target="_blank" >ePaper</a>.</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © aba</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/933840B4-2C64-4768-8086-11C8066FD82A"></div>

 

Fragen rund um die Zukunft der Altersvorsorge in Deutschland

Die Altersvorsorge stellt Gesellschaft und Politik vor große Herausforderungen. An welchen Stellschrauben kann und sollte man jetzt drehen, um auch in Zukunft eine gesetzliche Rente zu gewährleisten? Könnte die Riester-Rente eine neue Chance erhalten? Welche Rolle sollte der Staat spielen?

Ein Artikel von Professor Dr. Jochen Ruß, Geschäftsführer des Instituts für Finanz- und Aktuarwissenschaften (ifa) und Professor an der Universität Ulm

Der Eintritt der Babyboomer in den Ruhestand wird die gesetzliche Rentenversicherung vor große Herausforderungen stellen. Daher wäre es dringend erforderlich, dass in der aktuellen Legislaturperiode wichtige Weichen für die Zukunft der Altersvorsorge in Deutschland gestellt werden. Vor diesem Hintergrund hat das Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften eine Studie erstellt, die die zukünftigen Herausforderungen des Altersvorsorgesystems in Deutschland sowie die Wirkungsweise möglicher Reformansätze allgemeinverständlich erläutert. Hieraus leiten wir Anforderungen an Reformen ab, die sich aus fachlicher Sicht nahezu zwingend ergeben, wenn man die Faktenlage rational betrachtet. Die vollständige Studie kann unter ifa-ulm.de/Zukunft-Altersvorsorge.pdf kostenlos heruntergeladen werden. In diesem Artikel gehen wir auf fünf ausgewählte Aspekte ein.

1. Möglichst viele Stellschrauben nutzen
Fragen rund um die Zukunft der Altersvorsorge in Deutschland

Durch den Eintritt der Babyboomer in den Ruhestand wird sich das zahlenmäßige Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentenempfängern massiv verschieben. Kamen im Jahr 2018 auf 100 Beitragszahler noch 31 Rentner, so werden es Ende der 2030er-Jahre (je nach unterstellten Annahmen) zwischen 44 und 49 sein (vgl. Abb. 1). Auch danach wird das Problem – entgegen einer weitverbreiteten Annahme – nicht kleiner. Unter optimistischen Annahmen hört es lediglich auf, noch größer zu werden.

Das Ausmaß der Herausforderung lässt sich sehr anschaulich aus Modellrechnungen von Prof. Dr. Martin Werding erkennen: Würde man bis 2060 nur am Beitragssatz drehen und alle anderen Stellschrauben weitgehend unverändert lassen, so müsste der Beitragssatz von 18,6% auf 29,5% steigen. Dreht man nur am Rentenalter, so würde dieses auf 77 Jahre steigen. Und durch eine „doppelte Halte­linie“ (wie im Koalitionsvertrag vorgesehen) würden die Bundesmittel von heute 2,8% des Brutto­inlandsprodukts auf 7,3% im Jahr 2080 steigen, was die öffentlichen Finanzen überfordern würde. Daher ist es offensichtlich kontraproduktiv, einzelne Stellschrauben für tabu zu erklären. Denn dann muss an den verbleibenden Stellschrauben extrem stark gedreht werden. Den Bürgern weiterhin eine doppelte Haltelinie zu versprechen und eine Erhöhung des Renteneintrittsalters kategorisch auszuschließen, ist nicht seriös. Ziel muss es vielmehr sein, an möglichst vielen Stellschrauben möglichst moderat zu drehen. So kann idealerweise erreicht werden, dass die Veränderungen beim Rentenniveau und Beitragssatz erträglich bleiben und keine der beteiligten Parteien (Beitragszahler, Rentenempfänger, Steuerzahler) unzumutbar stark belastet wird.

Darüber hinaus sollten auch neue, bisher ungenutzte Stellschrauben betrachtet werden. Die Politik sollte beispielsweise festlegen, ob das Ziel der Vermeidung von Altersarmut künftig ein höheres Gewicht erhalten soll. Hiervon hängt ab, ob auch Maßnahmen infrage kommen, die dezidiert auf eine Erhöhung niedriger Renten abzielen.

2. Kapitaldeckung als wichtige Stellschraube
Fragen rund um die Zukunft der Altersvorsorge in Deutschland

Das Thema Kapitaldeckung weist sehr viele Facetten auf. Wir fokussieren uns hier auf zwei grundlegende Aspekte:

Zum einen sind Umlageverfahren und Kapitaldeckung anfällig für unterschiedliche Risiken (vgl. Abb. 2). Risiken werden also gestreut, wenn man beide Systeme parallel nutzt und sinnvoll aufeinander abstimmt. Da der Anteil der Kapitaldeckung in Deutschland im internationalen Vergleich eher gering ist, besteht weitestgehende Einigkeit unter Experten, dass mehr Kapitaldeckung erstrebenswert wäre. Hierfür stellt der im Koalitionsvertrag vorgesehene Kapitalstock für die gesetzliche Rentenversicherung in Höhe von 10 Mrd. Euro einen sinnvollen ersten Schritt dar, der jedoch bei Weitem nicht ausreicht. Die derzeit oft zitierte Aussage, dass ein Kapitalstock 860 Mrd. Euro betragen müsste, ist mit Vorsicht zu genießen, da dies davon ausgeht, dass dieser Kapitalstock die einzige Stellschraube ist. Wir sollten aber – wie oben erläutert – möglichst viele Stellschrauben nutzen.

Der zweite grundlegende Aspekt ist, dass Kapitaldeckung Zeit braucht, um Wirkung zu entfalten. Länder wie Schweden, die in der aktuellen Diskussion als Vorbild genannt werden, profitieren heute davon, dass sie rechtzeitig auf die Warnungen von Wissenschaftlern (die es auch in Deutschland schon in den 1980er-Jahren gab) reagiert haben und den Einstieg in die Kapitaldeckung bereits vor langer Zeit vorgenommen haben. Entsprechend werden auch bei uns erst spätere Generationen von einem heutigen Einstieg profitieren. Die Herausforderungen der 2030er-Jahre können aber weder mit einem neu eingeführten Kapitalstock in der gesetzlichen Rente noch mit einem neuen aktienbasierten (staatlichen) Produkt gelöst werden.

3. Stärkung existierender kapitalgedeckter Systeme

Gerade weil Kapitaldeckung viel Zeit benötigt, ist ein kapitalgedecktes System wie beispielsweise die Riester-Rente, in welchem bereits über viele Jahre Kapital angespart wurde, ein sehr wertvolles Gut. Dieses Argument wird in der Diskussion bisher nicht ausreichend beachtet. Darüber hinaus verringert die Ausgestaltung der staatlichen Förderung bei der Riester-Rente die Schere zwischen Arm und Reich. Die aktuelle Diskussion um die Riester-Rente führte leider bei vielen Menschen zu einem Verlust des Vertrauens in diese Form der Altersvorsorge, welches dringend wiederhergestellt werden muss. Eine Stärkung der Riester-Rente wäre mit wenigen einfachen Maßnahmen möglich. Die wichtigste Maßnahme ist die Abschaffung der Beitragsgarantie. In einer anderen Arbeit (ifa-ulm.de/Studie-Inflation.pdf) haben wir gezeigt, dass ein Absenken der Beitragsgarantie das Renditepotenzial im aktuellen Umfeld stark erhöhen würde. Da ein Absenken der Garantie eine höhere Aktienquote zulässt und Aktien über lange Zeiträume einen gewissen Inflationsschutz bieten, würde ein maßvolles Absenken der Garantie das für Verbraucher relevante inflationsbereinigte (!) Risiko kaum (wenn überhaupt) erhöhen. Unterm Strich bliebe also deutlich mehr Chance bei ungefähr gleicher Sicherheit. Dass die Politik dennoch an der 100%-Beitragsgarantie bei der Riester-Rente festhält, ist aus fachlicher Sicht nicht nachvollziehbar.

Auch die bAV, deren Bedeutung so groß ist, dass sie bei allen Überlegungen zwingend eine zentrale Rolle spielen muss, kann im Übrigen mit einfachen Maßnahmen aktiv gestärkt werden, auch wenn sie keinen ähnlich dringenden Reformbedarf aufweist wie die Riester-Rente.

4. Rolle des Staats bei der Kapitaldeckung

Wenn der Staat bei der Altersvorsorge als „Spieler“ und nicht nur als „Schiedsrichter“ auftritt, so geht dies mit erheblichen Risiken und Nebenwirkungen einher, die wir in unserer Studie ausführlich erläutern. Da manche dieser Risiken und Nebenwirkungen außerhalb der ersten Säule besonders stark ausgeprägt sind, sollte er sich dort auf die Rolle als „Schiedsrichter“ beschränken. Mehr Kapitaldeckung sollte daher außerhalb der gesetzlichen Rente durch eine Stärkung existierender, privatwirtschaftlich organisierter kapitalgedeckter Systeme erreicht werden. Privatwirtschaftlich wegen der Risiken und Nebenwirkungen staatlicher Lösungen. Existierende Systeme, weil ein neues System „bei Null anfängt“ und deshalb sehr viel Zeit benötigt, die wir inzwischen nicht mehr haben.

5. Bedeutung der Auszahlphase

Im Gegensatz zu vergangenen Rentenreformen spielt die Auszahlphase in der aktuellen Diskussion kaum eine Rolle. Auch in Zukunft muss aber durch geeignete Anreize sichergestellt werden, dass zumindest diejenigen Bürger, deren gesetzlicher Rentenanspruch absehbar unter einem gewissen Mindestniveau liegt, ihre lebenslangen Ausgaben durch ein lebenslanges Einkommen absichern. Dies ist in existierenden Systemen (Riester-Rente, bAV) bereits umgesetzt.

Fazit: Leitplanken für anstehende Reformen

Insgesamt sollte man bei der Reform der Alters­vorsorge in Deutschland folgende Leitplanken unbedingt im Blick haben:

Die Einrichtung eines Kapitalstocks zur langfristigen Stabilisierung der gesetzlichen Rente ist sinnvoll. Fragen, wie die teilweise Kapitaldeckung konkret ausgestaltet werden sollte, welche Volumina im weiteren Zeitverlauf aufgebaut werden und wie man deren Finanzierung (möglichst generationengerecht) plant, müssten zeitnah beantwortet werden. Und man muss sich bewusst sein, dass man die Herausforderungen der 2030er-Jahre hierdurch nicht bewältigen kann.

Um die Herausforderungen der 2030er-Jahre ohne eine Überforderung der öffentlichen Finanzen zu bewältigen, ist eine Abkehr von der doppelten Haltelinie sowie eine weitere Erhöhung der Regelaltersgrenze (idealerweise automatisiert gekoppelt an die Entwicklung der Lebenserwartung) erforderlich. Da dies bereits heute offenkundig ist, sollte es den Bürgern auch transparent kommuniziert werden.

Außerhalb der gesetzlichen Rente müssen vorrangig existierende kapitalgedeckte Systeme gestärkt werden, statt neue, staatlich organisierte einzuführen.

Und bei allen Überlegungen sollte auch an die „zweite Halbzeit der Altersvorsorge“, also an die Rentenphase, gedacht werden. Denn in der zweiten Halbzeit entscheidet sich, wer das Spiel gewinnt.

Den Artikel lesen Sie auch in der AssCompact Sonderedition Betriebliche Versorgung (09/2022), S. 6 ff. und in unserem ePaper.