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Assekuranz bAV allgemein

BMAS-Studie: Mehr als 15 Millionen private bAV-Anwartschaften

Seit 2001 ist die Zahl privater und aktiver Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung um fast 60% angestiegen. Das belegt der aktuelle Forschungsbericht des Bundesarbeitsministeriums zur Situation und Entwicklung in der Sparte. Doch es gibt auch einen großen Wermutstropfen. Und wie ist aktuell die Situation beim Sozialpartnermodell?

Die private betriebliche Altersversorgung (bAV) war in den letzten 20 Jahren eine Erfolgsgeschichte. Das belegt der aktuelle Forschungsbericht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Im zweijährigen Rhythmus werden darin Pensionskassen, Pensionsfonds, Lebensversicherungen, die betriebliche Direktversicherungen anbieten, und öffentliche Zusatzversorgungsträger zur Situation und Entwicklung der bAV in Deutschland befragt. Und existierten Ende 2001 noch rund 9,5 Mio. private und aktive bAV-Anwartschaften, stieg ihre Zahl bis zum Ende des Jahres 2021 auf 15,1 Mio. Anwartschaften an – ein Zuwachs von fast 60%.

Anteil der Beschäftigten mit bAV stagniert allerdings

Insgesamt – private bAV-Anwartschaften und Zusatzversorgungen im öffentlichen Dienst zusammengenommen – bestanden Ende Dezember 2021 sogar 21,2 Mio. aktive Anwartschaften auf eine bAV. Gegenüber der letzten Erhebung im Dezember 2019 ist die Zahl damit um 341.000 bzw. 1,6% gestiegen. Und auch ohne sogenannte Mehrfachanwartschaften zwischen den Durchführungswegen oder zwischen der bAV der Privatwirtschaft und der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst ist im gleichen Zweijahreszeitraum ein Zuwachs von 1,7% festzustellen (2019: 18,0 Mio.; 2021: 18,4 Mio.). Trotz der allgemein positiven Entwicklung legt die Studie aber auch einen Wermutstropfen offen: Der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die aus einem Arbeitsverhältnis eine bAV-Anwartschaft erwerben, stagniert nämlich seit 2019. Lag der Anteil 2019 bei 53,4%, betrug er 2021 53,5% – was einem Zuwachs von lediglich 0,1 Prozentpunkten entspricht.

Die einzelnen Durchführungswege im Überblick

Differenziert nach Durchführungswegen zeigt sich eine uneinheitliche Entwicklung. Die Zahl der aktiven Anwartschaften bei Pensionskassen ist zwischen 2019 und 2021 um 374.000 Verträge oder 8,1% auf 4,2 Mio. Verträge gesunken. Bei den Pensionsfonds ist die Zahl der Anwartschaften im selben Zeitraum dagegen um 10,6% auf nun 0,58 Mio. Verträge gestiegen. Und in den internen Durchführungswegen der bAV, den Direktzusagen und Unterstützungskassen, ist die Zahl der aktiven Anwartschaften um 5,4% auf 5 Mio. Verträge gestiegen.

Direktversicherer stehen für rund 35% aller privaten bAV-Verträge

Doch wie sieht die Situation im für Makler wichtigen bAV-Durchführungsweg „Direktversicherung“ aus? Laut BMAS bestanden auf Datenbasis des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) am Jahresende 2021 insgesamt 5,3 Mio. aktive bAV-Versicherungsverträge. Dies bedeutet gegenüber Dezember 2019 eine Steigerung um 2,1%. Ihr Anteil an den gesamten privaten bAV-Anwartschaften beträgt damit rund 35%. Betrachtet man die Zahlen differenziert nach Geschlechtern, hielten Ende 2021 rund 61% der Verträge Männer und 39% der Verträge lagen bei Frauen. Von den im Dezember 2021 bestehenden Direktversicherungsverträgen in der Anwartschaftsphase beruhten laut BMAS 62% auf einer Entgeltumwandlung. Die Riester-Förderung spielt mit 0,2% aller Direktversicherungsverträge keine Rolle.

Die ausgewiesene Höhe der Beiträge zu Direktversicherungsverträgen insgesamt ist im Untersuchungszeitraum 2019 bis 2021 von durchschnittlich 106 Euro pro Monat auf 109 Euro gestiegen, bei Männern um durchschnittlich 3 Euro auf 112 Euro und bei Frauen ebenfalls um 3 Euro auf 104 Euro. Damit sind die Beiträge zu Direktversicherungen Ende 2021 durchschnittlich etwas geringer als zu Pensionsfonds (112 Euro) und etwas höher als zu Pensionskassen (98 Euro).

Und so ist die Situation beim Sozialpartnermodell

Zuletzt sorgte 2018 das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) für neue Impulse. Es enthält bessere Fördermöglichkeiten, die insbesondere Geringverdienern zugutekommen, und es erlaubt den Arbeitgebern, im Rahmen des sogenannten Sozialpartnermodells eine reine Beitragszusage zu vereinbaren statt einer garantierten Rente. Und mit dem ChemiePensionsfonds der R+V Versicherung ist in der Chemie-Branche im November 2022 das erste Sozialpartnermodell gestartet (AssCompact berichtete).

Zum Zeitpunkt der Trägerbefragung (März bis Mai 2022) lag allerdings noch keine von der BaFin genehmigte Umsetzung der reinen Beitragszusage vor. Wie also ist unter den Trägern der Stand der Planungen bezüglich der Durchführung reiner Beitragszusagen? Insgesamt gaben 14 bzw. 18% der befragten Träger an, derzeit zwar noch keine reinen Beitragszusagen durchzuführen, diese aber in Kürze mit in das Produktportfolio aufnehmen zu wollen. Weitere 17 Träger (22%) bieten zwar ebenfalls noch keine reinen Beitragszusagen an, wären aber auf Nachfrage bereit, hierzu ein Modell zu entwickeln. 40% der befragten Träger stehen einer solchen Lösung also aufgeschlossen gegenüber. Allerdings plant mehr als die Hälfte der Träger (54%) derzeit jedoch nicht, reine Beitragszusagen anzubieten. Dieser Anteil hat gegenüber der Vorstudie aus dem Jahr 2019 mit damals 40% zugenommen. Eine nur kleine Gruppe von 6% der Träger (BAV 2019: 16%) hat die diesbezüglichen Überlegungen noch nicht abgeschlossen. (as)

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Allianz Global Benefits gehört nun zu Allianz Partners

Die Allianz Global Benefits ist seit Jahresbeginn Teil von Allianz Partners. Ziel des Schritts ist laut Unternehmen die Stärkung des Angebots- und Dienstleistungsspektrums der Allianz Gruppe für multinationale Unternehmen im Bereich der globalen Employee Benefits.

<p>Die Allianz Global Benefits (AGB) GmbH, das Employee Benefits Netzwerk der Allianz Gruppe, gehört seit 01.01.2023 zu Allianz Partners. Allianz Partners ist ein international tätiger Anbieter von B2B2C-Versicherungen und Assistance-Leistungen.</p><h5>Ausbau des Angebots- und Dienstleistungsspektrums der Allianz Gruppe</h5><p>Laut dem Unternehmen war dies eine strategische Entscheidung, durch die die Allianz Gruppe den Bereich der globalen betrieblichen Vorsorge für multinationale Unternehmen ausbauen kann. Dabei geht es um ganzheitliche Lösungskonzepte zur Absicherung von Tod, Berufsunfähigkeit, Unfall, Langlebigkeit und Krankheit für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie erweiterte Vertriebskapazitäten in diesem Geschäftssegment. Gemäß Dirk Hellmuth, CEO von Allianz Global Benefits, beinhalte der Schritt weitere Möglichkeiten, um die gesamte globale Wertschöpfungskette für betriebliche Vorsorgelösungen zentral zu steuern.</p><h5>Über die Unternehmen</h5><p>Allianz Global Benefits hat seinen Hauptsitz in Stuttgart sowie regionale Allianzeinheiten in München, London, Chicago und Singapur. Allianz Partners fokussiert sich auf die Bereiche Reise, Gesundheit, Mobilität und Haus & Wohnen. Laut dem Unternehmen bearbeiten dort rund 19.800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in rund 75 Ländern jährlich etwa 64 Millionen Fälle in 70 Sprachen. (lg)</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © papi8888 – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/E83B4D02-52FA-499F-B2F2-A282357B3ED8"></div>

 

bAV: Wann ist ein Kapitalwahlrecht des Arbeitgebers unzulässig?

Bei der Versorgungszusage aus einer betrieblichen Altersversorgung hat sich ein Arbeitgeber einseitig ein Kapitalwahlrecht vorbehalten. Demnach durfte er anstelle einer monatlichen Altersrente auch eine einmalige Kapitalabfindung in bestimmter Höhe leisten. Doch ist das rechtmäßig?

Im vorliegenden Sachverhalt hat der Arbeitgeber über eine pauschal dotierte Unterstützungskasse eine rein arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung (bAV) für seine Angestellten eingerichtet. In einem Schreiben des bAV-Anbieters an die Angestellten vom Dezember 2000 hieß es dazu, dass die Unterstützungskasse Altersrenten gewähre, die monatlich im Voraus ausgezahlt würden. Allerdings behalte sich die Versorgungskasse vor, „anstelle einer laufenden Rente eine einmalige Kapitalabfindung in Höhe der 10-fachen Jahresrente zu zahlen“.

Einmalauszahlung entspricht nicht dem Barwert der Altersrente

Im Februar 2021 beantragte schließlich eine beim Arbeitgeber beschäftigte Krankenpflegehelferin ihre betriebliche Altersrente. Der Arbeitgeber teilte der Beschäftigten daraufhin mit, dass er beabsichtige, ihren Versorgungsanspruch durch die Zahlung einer zehnfachen Jahresrente abzugelten. Abzüglich Lohn- und Kirchensteuer betrug die einmalige Kapitalauszahlung 106.476,25 Euro – und lag damit niedriger als der versicherungsmathematische Barwert der monatlichen Altersrente. Doch damit war die Angestellte nicht einverstanden, lehnte die angekündigte Kapitalzahlung ab und verlangte eine monatliche Rentenzahlung. Zusätzlich hatte die Beschäftigte die Kapitalzahlung an den Arbeitgeber umgehend zurücküberwiesen. Dagegen allerdings hat der Arbeitgeber Klage beim Arbeitsgericht Essen und Landesarbeitsgericht Düsseldorf eingereicht. Denn er sei laut Leistungsplan der Unterstützungskasse berechtigt, den Versorgungsanspruch der Angestellten durch die einmalige Zahlung zu erfüllen. Allerdings scheiterte die Klage in den jeweiligen Instanzen.

Klausel benachteiligt Versorgungsempfänger unzumutbar

Daher hatte sich nun das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit der Frage nach dem Kapitalwahlrecht und seiner Ersetzung bei einer bAV beschäftigt. Und die Richter am BAG mit Sitz in Erfurt haben ebenfalls der beklagten Arbeitnehmerin recht gegeben. Maßgeblich für die Urteilsfindung der Richter war demnach, dass die Klausel im Leistungsplan, wonach anstelle einer lebenslangen Altersrente eine Kapitalleistung in Höhe der zehnfachen Jahresrente geleistet werden kann, für die Beklagte gemäß § 308 Nr. 4 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) unzumutbar sei. Denn „die durch die Ersetzung der laufenden Altersrenten zu zahlende Kapitalleistung bleibt nach den Feststellungen des Gerichts hinter dem Barwert der zugesagten Altersrente zurück“. Dies bedeute, dass der Versorgungsempfänger nicht eine andere – gleichwertige – Leistung, sondern eine andere geringerwertige Leistung erhalten würde.

Erdientes Entgelt würde teilweise entzogen werden

Dem Versorgungsempfänger, so die BAG-Richter weiter, würde damit nämlich bereits erdientes Entgelt im Nachhinein – und zwar kurz vor Eintritt des Versorgungsfalls – zumindest teilweise wieder entzogen. Und das, obwohl er „seine Gegenleistungen während des bestehenden Arbeitsverhältnisses bereits vollständig erbracht hat“, heißt es in der Urteilsbegründung. Und die Richter am BAG stellten wiederholt klar, dass bAV nicht nur Versorgungs-, sondern auch Entgeltcharakter habe. Sie stelle eine Gegenleistung für die Beschäftigungszeit dar und damit auch für die während der Beschäftigung erbrachte Tätigkeit des Arbeitnehmers. (as)

BAG, Urteil vom 17.01.2023 – Az. 3 AZR 220/22

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MetallRente wächst weiter

Das MetallRente Versorgungswerk meldet zum Jahresende 2022 weiteres Wachstum: Das gemeinsame Versorgungswerk von Gesamtmetall und IG Metall verzeichnete rund 6% mehr Verträge als im Vorjahr sowie einen Zuwachs an Kundenunternehmen. Vorsorgesparer können sich 2023 über höhere Zinsen freuen.

Das MetallRente Versorgungswerk ist im Jahr 2022 weiter gewachsen. 1,06 Millionen Verträge zur kapitalgedeckten Altersversorgung und Arbeitskraftabsicherung konnte das gemeinsame Versorgungswerk von Gesamtmetall und IG Metall zum Jahresende verzeichnen. Das ist ein Plus von rund 6% gegenüber dem Vorjahr.

Die Neuverträge in der betrieblichen und privaten Altersversorgung stiegen 2022 sogar um 22%. Zudem verzeichnete das Versorgungswerk 75,2 Mio. Euro Neubeiträge. Der Vertragsbestand für die betriebliche Altersversorgung verzeichnete ein Wachstum von 5,75%. Damit liege das Wachstum für die Altersversorgung erneut deutlich über dem des Gesamtmarkts, der laut Branchenverband GDV auf Vorjahresniveau stagnierte, so das Versorgungswerk.

Mehr Kundenunternehmen bieten MetallRente an

Ende 2022 hatten Mitarbeiter in rund 52.000 Kundenunternehmen Zugang zu den Angeboten von MetallRente, ein Zuwachs von etwa 2.000 Unternehmen im Vergleich zu 2021. „Positiv nehmen wir wahr, dass immer mehr Unternehmen ihren Beschäftigten die betriebliche Altersvorsorge zunehmend auch im MetallPensionsfonds ermöglichen. Bei dem kapitalmarktorientierten Durchführungsweg hatten wir im Jahr 2022 einen Zuwachs an Kundenunternehmen um mehr als 60%“, sagt MetallRente-Geschäftsführer Hansjörg Müllerleile.

Arbeitskraftabsicherung hinkt hinter realem Bedarf hinterher

Auch der Bestand der Verträge für die Arbeitskraftabsicherung ist im letzten Jahr um 6,3% gewachsen. Mit 8.800 neuen Verträgen lagen die neuen Vertragsabschlüsse allerdings 48% unter dem Vorjahresniveau und bleiben damit hinter dem realen Bedarf zurück.

Jedoch können sich Vorsorgesparer 2023 über gestiegene Zinsen freuen. Im sicherheitsorientierten Vorsorgekonzept PROFIL steigt die Gesamtverzinsung auf Neuverträge von 2,8% im Vorjahr auf 3,1%.

Neues fondsgebundenes Vorsorgekonzept ab April

Im April 2023 erweitert das Versorgungswerk sein Angebot in der MetallDirektversicherung um das fondsgebundene Vorsorgekonzept CHANCE. Dies könne laut MetallRente durch seine deutlich verbesserten Konditionen bis zu 15% höhere Leistungen erzielen als sein Vorgängerprodukt. Das sicherheitsorientierte Angebot PROFIL steht Mitarbeitern weiterhin zur Verfügung, genau wie der MetallPensionfonds.

Über MetallRente

MetallRente wurde 2001 von Gesamtmetall und IG Metall gegründet. Zu dem Versorgungswerk gehören die Metall- und Elektroindustrie, die angeschlossenen Branchen Stahl, Textil und Bekleidung, IT sowie Holz und Kunststoff. (js)

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Equal Pension: „Die Rentenlücke ist immer noch viel zu groß“

Aufgrund unterbrochener Erwerbsbiografien und oftmals niedrigerer Gehälter steht Frauen im Alter durchschnittlich weniger Geld zur Verfügung als Männern. Diese Rentenlücke wird noch wenig diskutiert. Das will die Allianz ändern und setzt nach außen und innen Impulse für „Equal Pension“.

Interview mit Dr. Heinke Conrads, im Vorstand der Allianz Leben verantwortlich für das Firmenressort und Human Resources
Frau Dr. Conrads, es gibt eine geschlechterspezifische Renten­lücke in der Altersvorsorge. Wie sehr fällt diese zuungunsten der Frauen aus?

Bei der OECD-Statistik von vor vier Jahren betrug diese Renten­lücke noch über 40%. Deutschland war damit das Schlusslicht. Wir betrachten dabei die Differenz zwischen der durchschnittlichen Rente von Frauen und der durchschnittlichen Rente von Männern bezogen auf die drei Säulen der Alterssicherung, also die gesetzliche Rente, die betriebliche Altersversorgung und die private Vorsorge. Es sieht im Moment so aus, als hätte sie sich schon etwas verringert – aber die Lücke ist immer noch viel zu groß und verschwindet nicht einfach so. Als Allianz Leben haben wir deshalb schon vor mehr als zwei Jahren die Initiative „Equal Pension“ ins Leben gerufen.

Worin liegen die Gründe?

Das Gender Pension Gap hat mehrere Ursachen. Ein wichtiger Grund ist sicher das Gender Pay Gap. Es gibt einen Unterschied im durchschnittlichen Einkommen von Männern und Frauen, und das übersetzt sich dann natürlich auch auf die Rente. Das erklärt jedoch nur einen Teil des Unterschieds im Alterseinkommen zwischen Männern und Frauen. Frauen haben zudem häufiger eine unterbrochene Erwerbsbiografie, etwa aufgrund von Familienzeiten. Und damit nicht genug: Nach der Elternzeit arbeiten sie eher in Teilzeit als Männer. Und da sowohl die Beiträge zur gesetz­lichen als auch in der Regel zur betrieblichen Altersversorgung von der Höhe des Gehalts abhängen, wird die Lücke immer größer.

Und neben der Sorge für die Kinder übernehmen Frauen auch häufiger die Pflegearbeit in der Familie, z. B. für ältere Familienmitglieder. Dies führt wiederum zu längeren Auszeiten, wodurch sich das Pension Gap im Laufe der Zeit weiter aufbaut.

Ist das Bewusstsein dafür ausreichend vorhanden?

Ich glaube, als Gesellschaft liegt da noch ein weiter Weg vor uns. Wir wollen Aufmerksamkeit auf das Thema lenken, auch im Rahmen der Initiative „Equal Pension“. Wir haben festgestellt: Das Allerwichtigste ist zunächst Bewusstsein für das Thema zu schaffen. Dies sagen auch Frauen selbst. In einer unserer Umfragen haben wir über 1.000 Frauen gefragt, ob sie sich des Pension Gaps bewusst sind. Den meisten war nicht klar, dass es diese Lücke gibt. Und wenn sie darauf aufmerksam gemacht wurden, haben sie die Höhe komplett unterschätzt.

Nur wer sich des Themas überhaupt bewusst ist, macht sich Gedanken darüber, wie die Lücke geschlossen werden kann. Die Konsequenzen dieser Lücke sind durchaus beträchtlich, insbesondere da Frauen im Schnitt eine längere Lebenserwartung haben und somit eine längere Zeit im Alter mit einem deutlich niedrigeren Renteneinkommen auskommen müssen.

Wie kann man denn wirksam was dagegen tun?

Es gibt Zeitpunkte im Leben, da ist es besonders wichtig, sich auch die finanziellen Folgen bewusst zu machen. Dazu gehört der Beginn der Elternzeit, die Phasen der Teilzeittätigkeit und jeder weiteren Care-Tätigkeit.

An diesen Wendepunkten im Leben sollte sich jede und jeder überlegen, ob dadurch nicht nur Einkommen, sondern auch Vorsorge, wegfällt und wie dies kompensiert werden kann. Eine Möglichkeit ist, sich auch in der Familie zusammenzusetzen und zu überlegen, wie man aus dem Familieneinkommen Teile der individuellen Altersvorsorge der Frau zuführen kann.

Fällt die Entscheidung für zusätzliche Altersvorsorge, geht es um die Wahl des passenden Produkts. Und das muss nicht für jede bzw. jeden die gleiche Lösung sein. Vielmehr kommt es auf die jeweilige individuelle Familien- und Lebenssituation an. Viele sind sich zum Beispiel gar nicht bewusst, welche Möglichkeiten es gibt, privat oder auch mit dem Arbeitgeber vorzusorgen.

Wie können Arbeitgeber selbst hier aktiv werden?

Viele Arbeitgeber bieten eine betriebliche Altersversorgung an, weil sie damit Fachkräfte an sich binden. Sie unterstützen diese Form der Vorsorge aktiv, indem sie sich zum Beispiel an der Finanzierung beteiligen. Damit schaffen Arbeit­geber einen wichtigen Mehrwert für ihre Belegschaft. So sehr vielen Arbeitgebern bewusst ist, wie wichtig es ist, den Mehrwert ihres bAV-Angebots der eigenen Belegschaft gut zu kommunizieren, so wenig sind sie sich bewusst, dass Frauen hier eine noch zielgerichtetere Ansprache benötigen, weil sie meist weniger mit dem Arbeitgeber vorsorgen.

Um einen möglichen Unterschied zwischen der Vorsorge von Frauen und Männern in der Belegschaft erkennen zu können, hat die Allianz den sogenannten Equal Pension Check entwickelt. Das ist ein Tool, in dem Arbeitgeber auf einen Blick sehen können: Wie viele Männer und wie viele Frauen sorgen fürs Alter mit einer Betriebsrente vor? Und wie hoch sind die entsprechenden Beiträge im Durchschnitt? Und dann sieht man schon sehr schnell: In vielen Fällen zahlen die Frauen im Schnitt deutlich weniger ein als die Männer. Und wenn Arbeitgeber das wissen, können sie auch überlegen, wie sie dem entgegenwirken, und somit ihre Position als guter Arbeitgeber stärken – auch im Sinne der sozialen Verantwortung.

Aber wie sieht es denn generell mit der Sparfähigkeit aus?

Natürlich gibt es Menschen mit niedrigerem Einkommen, bei denen die Sparfähigkeit generell ein Problem ist. Das betrifft auch Männer, das darf man nicht unterschätzen. Hier gilt es, die besonderen staatlichen Förderungsmöglichkeiten zu nutzen.

Darüber hinaus gibt es viele Haushalte, die das Budget hätten, für beide Partner vorzusorgen. Das Einkommen ist jedoch ungleich verteilt und wird oft überproportional für die Vorsorge eines der Partner eingesetzt. Das führt in vielen Konstellationen dazu, dass am Ende weniger Einkommen im Alter da ist als gedacht, zum Beispiel, wenn der Partner frühzeitig verstirbt.

Was motiviert die Allianz? Eine Zielgruppe weiter auszubauen?

Die Rentenlücke ist ein gesellschaftliches Thema und natürlich auch ein geschäftspolitisches. Die Allianz sieht hier ihre Verantwortung – auch intern. Angefangen bei Equal Pay bis hin zu Equal Pension. Wir wollen natürlich auch mehr Frauen als Kundinnen gewinnen. Zukunftsvorsorge ist schließlich der Kern unseres Geschäftsmodells.

Wie kommt das Thema denn intern an?

Ich bin sehr beeindruckt und begeistert von dem Team, das sich um dieses Thema kümmert. Dieses hat sich vor über zwei Jahren formiert und hier entstanden unglaublich viele Ideen. Und diese wollen wir auch nach außen tragen: Wir freuen uns, wenn jeder über Equal Pension spricht. Da haben wir kein Copyright drauf.

Intern hat dies bei der Allianz auch bereits einiges bewirkt und wichtige Prozesse werden gerade angepasst. Wenn zum Beispiel eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter in Elternzeit bei uns Teilzeit arbeitet, wird die Beitragszahlung für die betriebliche Altersversorgung nicht mehr automatisch ausgesetzt. Ebenso müssen sie nach Rückkehr nicht mehr selbst aktiv werden. Wir drehen das um: Die Zahlung der fehlenden Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge wird automatisch begonnen und die Mitarbeitenden können es abwählen.

Wie sieht es mit Equal Pay bei der Allianz aus?

Wir bezahlen Frauen und Männer nach den gleichen Kriterien. Equal Pay ist bei der Allianz also kein Thema, an dieser Stelle gibt es kaum Differenzen. Bei der Vorsorge unserer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gibt es jedoch Unterschiede, weil auch bei uns Frauen häufiger in Teilzeit arbeiten. Eben deshalb richtet sich das Equal-Pension-Projektteam nicht nur an die Öffentlichkeit, sondern auch an unsere eigene Belegschaft.

Sehen Sie die Allianz in einer Vorreiterrolle?

Die Allianz nimmt diese Themen sehr ernst. Ob wir Vorreiter sind, dürfen andere beurteilen. Wir legen großen Wert auf Gleichberechtigung und Fairness. Wir sind auch entsprechend zertifiziert – mit der Edge-Zertifizierung. Die Allianz verfolgt das global sehr strukturiert. Es ist für ein Unternehmen abseits rechtlicher Bestrebungen einfach gut, divers aufgestellt zu sein.

Wie sehen denn Ihre konkreten Pläne für die nächste Zeit aus?

Wir werden an dem Thema auf jeden Fall dranbleiben. Wir informieren auf unserer Homepage und unterstützen auch Berater und Vermittler mit Materialien, damit sie Kunden auf das Thema aufmerksam machen können – sowohl die Privatkunden als auch die Firmenkunden. Den Equal Pension Check für Firmen hatte ich schon angesprochen. Aber auch der Rentenkompass ist ein gutes Beispiel.

Das ist ein Tool der Allianz, mit dem sich auch für Nicht-Kunden ausrechnen lässt, wie hoch das Einkommen im Alter voraussichtlich ist und wie nah man der eigenen Wunschrente schon ist. Mittlerweile nutzen 600.000 Menschen dieses Tool. Auch hier haben wir Equal Pension im Blick. Wir arbeiten gerade daran, den Rentenkompass so weiterzuentwickeln, dass wir die finanziellen Folgen von Teilzeit besser aufzeigen können.

Dieses Interview lesen Sie auch in AssCompact 02/2023, S. 90 f., und in unserem ePaper.

Bild: © Dr. Heinke Conrads, Allianz Leben bzw. © Djomas – stock.adobe.com

 
Ein Interview mit
Dr. Heinke Conrads

Wie junge Leute zu Versicherungen stehen

Der Kundenmonitor Assekuranz 2022 von Sirius Campus und Aeiforia untersucht, welche Einstellungen vor allem junge Menschen zu Versicherungen haben. Auch Frauen und Familien bilden Zielgruppen, für die Vermittler und Versicherer einiges tun können. Der Wunsch nach Beratung ist insgesamt groß.

Der Schwerpunktbericht „Zielgruppenkonzepte“ des Kundenmonitors Assekuranz 2022 hat untersucht, welche Einstellungen „Entscheider und Mitentscheider“ in Versicherungsangelegenheiten zu Versicherungen sowie zur Akzeptanz einzelner zielgruppenspezifischer Produkt- und Zusatzleistungen haben. Befragt wurden im September und Oktober 2022 rund 2.000 Menschen zwischen 18 und 69 Jahren. Die Untersuchung wurde von der Sirius Campus GmbH in Kooperation mit der Aeiforia GmbH erstellt.

Junge Leute offen für verschiedene Beratungsangebote

Wenn Versicherer junge Kunden möglichst früh für sich gewinnen können, sind diese oft über mehrere Jahrzehnte bei ihnen Kunden. Wer jung ist, ist außerdem noch keineswegs von Vornherein auf Online-Abschlüsse festgelegt, so Sirius Campus. Eine gute individuelle und zielgruppengerechte Beratung für junge Menschen, die noch offen für viele verschiedene Vertriebs- und Betreuungswege sind, sollte daher sehr wichtig sein.

Wunsch nach regelmäßiger Beratung hoch

Der Wunsch nach regelmäßiger Beratung hat sich sogar im Vergleich zur Zeit vor Corona 2019 signifikant erhöht, so ein Ergebnis der aktuellen Studie. 56% der 18– bis 30-Jährigen sehen dies nun als wichtig an. Vorher lag der Anteil bei 40%. In der Gesamtgruppe der 18– bis 69-Jährigen klettert die Relevanz der Beratung von 50% (2019) auf 58% (2022).

Online-Beratung durch einen Vermittler erwünscht – besonders bei jungen Menschen

Was die Online-Beratung durch einen Vermittler – etwa in Form eines Videocalls – angeht, so ist auch hier der Wunsch danach gestiegen. Im Gesamtmarkt stellt Sirius Campus hier eine Steigerung von 32% (2019) auf 46% (2022) fest. 18- bis 30-Jährige wünschen sich sogar mit 71% eine Online-Beratung durch ihren Vermittler.

Wie finden junge Kunden ihren Vermittler?

51% aller bis 25-jährigen Befragten sind auf ihren aktuellen Versicherungsvermittler durch Empfehlungen aus dem persönlichen Umfeld gestoßen. Viele halten sich bis zu diesem Alter wohl an das Vorbild ihrer Eltern. Rund ein Viertel (27%) hat seinen Vermittler via Internet gefunden.

Jüngere haben mehr Vertrauen in Versicherer

Eine weitere Erkenntnis: Mit zunehmendem Alter ändert sich das Vertrauen in Versicherungsgesellschaften. Während es bei Befragten bis zum Alter von 25 Jahren hoch ist und etwa jeder Zweite der Aussage zustimmt, dass man Versicherungsgesellschaften im Großen und Ganzen vertrauen kann, sind unter den 26- bis 30-Jährigen 39% bzw. den 31- bis 35-Jährigen 42% dieser Meinung. Sirius Campus führt die Wahrnehmungsänderung auch darauf zurück, dass zwischen 26 und 35 Jahren vielfach erste konkretere Erfahrungen mit Versicherungsgesellschaften gesammelt werden. Anlässe für die Beschäftigung mit Versicherungsgesellschaften seien dann nicht mehr vorwiegend der Umzug oder Auszug von den Eltern oder der Berufseinstieg, sondern auch der Bau oder Kauf einer Immobilie, der Wechsel eines Arbeitgebers oder die Geburt eines Kindes. Mit den konkreten Erfahrungen wachse bei einigen jungen Leuten tendenziell auch die Skepsis über Versicherungsgesellschaften.

Selbstwirksamkeit bei junger Generation seit Corona angeschlagen

Für das Verhalten junger Leute sind laut Sirius Campus die psychologischen Faktoren „Zukunftswahrnehmung“, „Selbstwirksamkeit“ und „Kontrollüberzeugung“ besonders relevant. Nun hatte die Corona-Krise starken Einfluss auf die junge Generation, besonders ihre Selbstwirksamkeit, also die Erwartung, Handlungen aufgrund eigener Kompetenz selbst erfolgreich ausführen zu können, so Sirius Campus. 79% der jungen Befragten und 70% bis 25 Jahre glauben derzeit, die meisten Probleme aus eigener Kraft gut meistern zu können. Vor der Pandemie waren es noch 87% der jungen Leute, die diese Angabe machten. Trotz aller Herausforderungen blicken aber 70% weiterhin positiv in die Zukunft.

Wann ist Kündigung einer Versicherung für junge Generation kein Tabubruch mehr?

„Die Einschätzung der eigenen Kompetenz und die persönliche Zukunftswahrnehmung beeinflussen das Verhalten in Krisenzeiten und werden gleichzeitig durch Krisen geprägt“, sagt Martin Gattung, Gründer und Geschäftsführer der Aeiforia GmbH. „Das Wissen um diese Wechselwirkung macht es leichter, Kündigungs-, Einspar- und Vorsorgebereitschaft als Folge einer Krise zu verstehen.“ So gehen Gattung zufolge ein Rückgang an Optimismus und positiver Selbstwirksamkeit bei jungen Leuten damit einher, dass die Kündigung einer Versicherung in der Regel keinen Tabubruch für diese Zielgruppe darstellt.

Zielgruppenspezifische Beratung für Frauen gewünscht

Auch eine weitere Zielgruppe, nämlich 59% der weiblichen Entscheider und Mitentscheider in Versicherungsangelegenheiten, wünscht sich der Studie nach eine speziell auf die Anforderungen von Frauen abgestimmte Versicherungsberatung. Dies gilt beispielsweise beim Thema „Altersvorsorge“. Vor drei Jahren lag dieser Wert bei 47%. Eine Standardberatung, die spezifische Anforderungen weiblicher Biografien nicht berücksichtigt, kritisieren vor allem die 31- bis 55-jährigen Frauen und wollen weg davon.

Kinder absichern hat sehr hohen Stellenwert

Und auch die Absicherung der eigenen Familie wird von vielen als äußerst wichtig angesehen. Dies betrifft eine weitere Zielgruppe: Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren. Mehr als 85% der Väter und Mütter sagen demnach, dass ihnen die Absicherung der Familie im Ganzen sowie der Kinder im Besonderen wichtig sei. Die Absicherung der Kinder ist den Eltern der Studie zufolge sogar noch etwas wichtiger als die der Familie insgesamt. 29% der Väter würden z. B. für einen günstigen Einschluss von Kindern in die Unfallversicherung, auch einen höheren Beitrag bezahlen.

Zielgruppe Familie noch wenig im Fokus

„Junge Familien stehen noch immer zu wenig im Fokus der Assekuranz“, so Christoph Müller, Untersuchungsleiter und Mitbegründer der Sirius Campus GmbH. „Dabei ist der Wunsch nach Absicherung in den Familien hoch und die bislang fehlende Auseinandersetzung mit dem Thema eröffnet der Assekuranz viele Ansatzpunkte. Spezielle kostengünstige Familienversicherungspakete, die den Basisbedarf einer Familie absichern, stoßen vielfach auf hohe Akzeptanz bei Müttern und Vätern.“ (lg)

Bild: © LIGHTFIELD STUDIOS – stock.adobe.com

 

KlinikRente mit steigenden Zinsen im Jahr 2023

Das KlinikRente Versorgungswerk bietet seit über 20 Jahren betriebliche Altersversorgung und Einkommenssicherung für Beschäftigte im Gesundheitswesen. 2023 profitieren Vorsorgesparer zum ersten Mal seit vielen Jahren wieder von steigenden Zinsen.

Das KlinikRente Versorgungswerk wurde im Jahr 2002 auf Initiative des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e.V. (BDPK) gegründet, um Beschäftigten im Gesundheitswesen Lösungen bei der betrieblichen Altersversorgung und Einkommenssicherung zu bieten. Das Versorgungswerk setzt hierbei auf konsortiale Lösungen mit den Trägern Allianz, Deutsche Ärzteversicherung, Condor, R+V und Swiss Life.

2023 können sich Vorsorgesparer nun erstmals seit vielen Jahren wieder über steigende Zinsen freuen. So liegt die Gesamtverzinsung des Sicherungsvermögens für 2023 in der Direktversicherung bei 3,15% und in der Unterstützungskasse in den Tarifen Perspektive und Chance bei 3,20%.

Mehr Fokus auf kapitalmarktorientierte Lösungen

Bereits seit einigen Jahren fokussiert sich die Versorgungskasse auch auf kapitalmarktorientierte Lösungen in der Altersvorsorge. Ab 2023 wird in Kooperation mit dem Branchenversorgungswerk MetallRente ein kapitalmarktnaher Tarif auch im Durchführungsweg Unterstützungskasse angeboten. Hierzu wird ein Teil der Beiträge in das MetallRente Fonds Portfolio investiert. Durch dieses zusätzliche Angebot werde man den unterschiedlichen Bedürfnissen der Beschäftigten nach Sicherheit und Rendite gerecht, so das Versorgungswerk.

Erweiterter Zugang zur Einkommenssicherung

Bereits im letzten Jahr hat das KlinikRente Versorgungswerk seine Zugangsvoraussetzungen für die Einkommenssicherung erweitert. So können Berufs- und Grundfähigkeitsabsicherung als Privatvertrag in der dritten Schicht oder in der zweiten Schicht über die betriebliche Altersversorgung genutzt werden. Kann eine sogenannten Dienstobliegenheitserklärung abgegeben werden, entfällt hier eine umfangreiche Gesundheitsprüfung. Mehr als 34.000 Beschäftigte haben bereits Verträge zur Einkommenssicherung.

Versorgungswerk verzeichnet stetiges Wachstum

Insgesamt waren zum Ende des Jahres 2022 125.000 Mitarbeitende im Gesundheitswesen über die KlinikRente abgesichert. Die Zahl der Unternehmen, die sich für die Vorsorgelösung der KlinikRente entschieden haben, wuchs im letzten Jahr um 400 auf insgesamt rund 5.600 Mitgliedsunternehmen. (js)

Bild: © ASDF – stock.adobe.com

 

bAV-Versicherte wünschen sich mehr Informationen

Unter bAV-Versicherten gibt es ein ausgeprägtes Bedürfnis, eine gute Gesamtsicht auf die eigene Rente zu erhalten. Das ist das Ergebnis einer Studie der Frankfurt School of Finance & Management. Doch welche Informationen wünschen sich die Versicherten besonders?

bAV-Versicherte erhalten in der Regel jährlich eine Standmitteilung ihres bAV-Versicherers mit den Angaben über die Höhe der bis dato garantierten Rentenzahlung sowie ihrer modellhaften Entwicklung bis zum voraussichtlichen Rentenbeginn. Doch vielen bAV-Versicherten genügt diese einmal jährliche Mitteilung seitens der Anbieter nicht. Sie wünschen sich stattdessen mehr Kundennähe von den bAV-Versicherern. Das belegt eine aktuelle Studie, die an der Frankfurt School of Finance & Management unter 1.000 bAV-Versicherten in Zusammenarbeit mit der Pensionskasse Rundfunk VVaG (PKR) durchgeführt worden ist.

Informationsbedürfnis und Informationsverfügbarkeit liegen auseinander

In der Studie wird deutlich, dass knapp die Hälfte der Befragten (45%) sich zwar nur ein- bis zweimal pro Jahr über den Stand der Dinge bei ihrer Altersvorsorge informiert. Und diese Frequenz entspricht auch der gängigen Praxis in der Altersvorsorge, die jährlich einmal Standmitteilungen versendet. Gleichzeitig besteht aber bei der Mehrheit der Studienteilnehmer (rund 90%) ein starkes Bedürfnis, regelmäßig Informationen zum bisher erreichten Altersvorsorgevermögen und daraus resultierenden Rentenansprüchen zu erhalten. „Informationsbedürfnis und Informationsverfügbarkeit klaffen also auseinander“, lautet ein Zwischenfazit der Studie.

bAV-Versicherte wünschen mehr Informationen über Steuerthemen

Doch welche Informationsdefizite verspüren die befragten bAV-Versicherten konkret? Und hierbei liegt den Befragten das Thema „Inflation“ besonders am Herzen. So ist mehr als 90% der Befragten ein Inflationsschutz der künftig zu erwartenden Rente „sehr wichtig“ oder „eher wichtig“. Das Thema „Steuern“ ist ebenso vielen Befragten (95%) „eher wichtig“ oder „sehr wichtig“ (bei mehr als 95 %). Diesem Informationswunsch sollte eine Altersvorsorgeeinrichtung demnach ebenfalls Rechnung tragen, meinen die Studienautoren. „Zwar ist hierbei keine individuelle Steuerberatung notwendig – und auch nicht zulässig –, doch allgemeine Informationen zum Thema Steuern in der Altersvorsorge würden dem Informationsbedürfnis entgegenkommen“, heißt es in der Studie. Neben diesen beiden Themen wünschen sich die befragten bAV-Versicherten auch Szenario-Analysen bei den Berechnungen. Die Befragten interessiert dabei insbesondere der Einfluss ungünstiger wirtschaftlicher Entwicklungen oder einer eintretenden Arbeitsunfähigkeit auf die künftige Rentenhöhe.

Information rangiert vor Beratung

Außerdem gewinnt unter den Befragten die Regelmäßigkeit der Informationen an Bedeutung. So möchten laut Studie rund 90% regelmäßig Informationen zum bisher erreichten Altersvorsorgevermögen und den daraus resultierenden Rentenansprüchen erhalten. Aus Sicht der Befragten könnte für eine deutliche Mehrheit das Angebot einer App eine Lösung sein. Eine digitale App-Lösung würde die Informationsbedürfnisse nach einer Rentenübersicht unter Berücksichtigung von Inflations- und Steuerthemen erfüllen. Knapp 50% der Befragten äußerten in der Studie, dass sie ein solches Angebot „auf jeden Fall“ nutzen würden. Das Bedürfnis nach regelmäßiger Beratung über die individuelle Rentensituation besteht allerdings nur bei gut 20% der Befragten. (as)

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Aon und Metzler arbeiten bei bAV zusammen

Aon und Metzler haben ihre Zusammenarbeit bei der Ausgestaltung und Finanzierung von betrieblicher Altersversorgung bekanntgegeben. Beide Unternehmen bringen diverses Know-how und Erfahrungen in die Kooperation ein.

Das Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen Aon und die Metzler Pension Management GmbH bündeln ihre Kräfte bei der Ausgestaltung und Finanzierung von betrieblicher Altersversorgung (bAV) und der laufenden Betreuung. Darunter fallen unter anderem die Bewertung der Verpflichtungen, die Bereitstellung von Finanzierungsinstrumenten, das Risikomanagement und die Kapitalanlage sowie die Administration.

Im Rahmen der Zusammenarbeit bieten die Unternehmen Lösungen für die Finanzierung von Versorgungsmodellen oder die Ausfinanzierung bestehender Pensionsverpflichtungen. Von Metzler kommen dabei etwa Pensionsfonds und andere Vehikel zur Ausfinanzierung wie der Metzler Trust e.V. Bei versicherungsmathematischem und rechtlichem Know-how und der Administration von Versorgungssystemen wird Aon seine Erfahrung einbringen. An der Projektbegleitung beteiligen sich die Partner gleichermaßen. (lg)

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Neues Benefit-Start-up :pxtra mit MLP-Beteiligung

Die MLP Finanzberatung SE beteiligt sich mehrheitlich an der :pxtra GmbH. Diese bietet eine Plattform und App für die Auswahl und Verwaltung von Zusatzleistungen des Arbeitgebers für seine Belegschaft an. Nutzbar ist die Plattform für Kunden ab April.

Die MLP Finanzberatung SE beteiligt sich mehrheitlich, und zwar mit 78,5%, an der :pxtra GmbH, deren Hauptgeschäftsfeld Mitarbeiter-Benefits sind. Die Beteiligung erfolgt im Zuge der Firmenkundenstrategie von MLP, die neben der Beratung von Familienkunden ein weiteres Standbein der MLP Gruppe ist. Das Start-up :pxtra mit derzeit zehn Mitarbeitern wurde in Rostock gegründet.

Angebot: Plattform und App rund um Mitarbeiter-Benefits

:pxtra bietet Arbeitgebern und -nehmern eine digitale Plattform und eine App, über die sich alle Dienstleistungen und Prozesse rund um Mitarbeiter-Benefits abwickeln lassen. Auch individualisierte Angebote, die an die tatsächlichen Bedürfnisse der Belegschaft angepasst sind, werden möglich sein. Die über das Tool verfügbaren Mitarbeiter-Benefits sollen für Gewinnung sowie Bindung von Mitarbeitenden sorgen.

Nutzbar ab April 2023

MLP wird z. B. bei der Kundenansprache in den Betrieb der Plattform involviert sein. Auch das zur MLP Gruppe gehörige TPC mit Teilen seines Leistungsspektrums vertreten sein, besonders im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung und der betrieblichen Krankenversicherung. Von Kunden genutzt werden kann die Plattform ab April 2023. (lg)

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