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IVFP-Plattform bietet Maklern neue Wege in der Beratung

Beratungs- und Tarifvergleichssoftware sind etablierte Lösungen im Vermittlungsgeschäft. Das IVFP hat sich nun mit einer neuen Plattform im Markt platziert. Welche Mehrwerte bietet die Lösung für Vermittler? Und wie werden Makler bei der Nutzung unterstützt?

Interview mit Thomas Krapf, Geschäftsführer, Partner und Leiter Fachliche Entwicklung, und Manuel Lang, Partner und Leiter Research beim Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH (IVFP)
Herr Lang, letztes Jahr haben wir auf asscompact.de über die IVFP-Tarifvergleichssoftware „fairgleichen.net“ gesprochen. Wie hat sich das Angebot seitdem weiterentwickelt?

Manuel Lang (ML) Die Anzahl der Tarifanbindungen konnten wir verdreifachen, sodass jetzt bei mehr als 150 Tarifen nicht nur qualitative Vergleiche, sondern zusätzlich individuelle Berechnungen der Ablauf- und Rentenleistungen oder Beitragshöhen für Makler und Kunden möglich sind. Die Anbindung von etwa 100 weiteren Tarifen steht kurz bevor, ebenso bekunden weitere Gesellschaften ihr Interesse an einer Integration. Weiterhin konnten wir zwei neue Module zu den bereits sieben vorhandenen integrieren – den Grundfähigkeitentarif- und Risikolebentarifvergleich. Zusätzlich sind aktuell 100.000 Daten in fairgleichen.net aus dem IVFP Rating transparent einsehbar.

Herr Krapf, das IVFP hat das Angebot an Versicherungsmakler erweitert. Was ist die neue IVFP-Plattform und wie funktioniert sie?

Thomas Krapf (TK) Die IVFP-Plattform (plattform.ivfp.de) ist der zentrale Zugangspunkt der IVFP-Softwareleistungen und Services für Makler im (Alters-)Vorsorgebereich. Im Fokus stehen hier „fairadvisor.net“ und „fairgleichen.net“ – die Beratungs- und Tarifvergleichssoftware. Diese stehen größtenteils kostenlos und ohne Registrierung zur Verfügung. Für einen professionellen Einsatz stehen unsere Plus-Varianten mit erweiterten Funktionen zur Verfügung.

Was haben Makler von der neuen Plattform?

TK Das Alleinstellungsmerkmal der IVFP-Plattform zeichnet sich durch eine intuitive Bedienung sowie eine einfache und transparente Darstellung aus. Mit wenigen Eingaben kann einem Kunden zum einen ein nachvollziehbares Ergebnis präsentiert und zum anderen in der fachlichen Tiefe auf die kundenindividuelle Situation eingegangen werden.

Eine Tarifvergleichs- und Beratungssoftware profitiert stark vom Grad der Unabhängigkeit des Anbieters. Wie unabhängig ist das IVFP als Anbieter der Plattform aufgestellt?

TK Als Geschäftsführer des IVFP werde ich den Grundstein, den Herr Prof. Michael Hauer und Herr Prof. Dr. Thomas Dommermuth vor mehr als 20 Jahren gelegt haben, auch für die nächsten 20 Jahre so weiterführen. Wir werden definitiv unabhängig bleiben und unsere großen Vorhaben wie den Ausbau der IVFP-Plattform weiterhin nicht unter Fremdfinanzierung oder Fremdbeteiligungen, sondern aus Eigenmitteln vorantreiben. Als unabhängiges Software-, Rating- und Analysehaus ist es für das IVFP von entscheidender Bedeutung, unabhängig von Versicherern, Pools oder Banken zu bleiben. Objektive Tarifbewertung und unabhängige Softwarelösungen müssen für den Markt gewährleistet bleiben. Dafür stand das IVFP in der Vergangenheit und wird dies auch in Zukunft.

Wie ist sichergestellt, dass Versicherungsmakler die IVFP-Plattform effizient nutzen können? Werden Makler bei der Nutzung dieser Plattform unterstützt, z. B. mit Schulungen?

ML Die Softwarelösungen der IVFP-Plattform wurden von Beginn an mit Maklern für Makler entwickelt. Bevor die Softwarelösung veröffentlicht wurde, war sie bei Maklern bereits in einer Beta-Testphase im Einsatz. Über zahlreiche Beta-Nutzer-Meetings konnten wir das Feedback direkt in die Entwicklung einfließen lassen. Bei der Weiterentwicklung gehen wir ähnlich vor. Für einen Einblick in die Softwarelösungen bieten wir kostenfreie Webinare an mit der Möglichkeit, sich IDD-Weiterbildungszeiten gutschreiben zu lassen. Wir pflegen zudem Partnerschaften mit anderen Plattformen, darunter auch dkm365, auf der wir ebenso unsere Webinare bereitstellen. Eine Vielzahl dieser Veranstaltungen wird aufgezeichnet und steht den Maklern auf YouTube fortlaufend zur Verfügung.

Inwiefern fließen moderne Technologien wie künstliche Intelligenz oder Big Data in die Entwicklung ein? Und welche Vorteile bringt das für Versicherungsmakler?

ML Wir haben frühzeitig erkannt, dass die Beratungsdaten unserer Software in anonymisierter Form von unschätzbarem Wert sind. Durch die intelligente Verknüpfung mit KI-Lösungsansätzen wird die IVFP-Plattform zukünftig um innovative Funktionen erweitert, die den Beratungsalltag und die Produktfindung erheblich optimieren werden. Die Integration von KI ermöglicht es Beratern, ihren Vertrieb signifikant zu stärken, indem sie dem Kunden auf anschauliche Weise aufzeigt, wie und mit welcher Tendenz Personen mit ähnlichem Profil sich entschieden haben. Dies stärkt das Vertrauen des Kunden in seine sorgfältige Auswahl des für ihn individuellen Vorsorgeprodukts.

Welche Ziele und Pläne verfolgt das IVFP mit der IVFP-Plattform?

TK Wir streben mit der IVFP-Plattform an, dass diese die meistgenutzte Lösung in der Beratung von versicherungsförmigen Vorsorgeprodukten in Deutschland wird. Aktuell konzentrieren wir uns hierbei stark auf den Ausbau der Angebote in der Sparte Leben. Die Optimierung der Vorsorgesituation der Kunden wird zukünftig mit allen am Maklermarkt agierenden Versicherern und deren Tarifwelt abgebildet werden können. Dabei umfasst das Thema Vorsorge die Ruhestandsplanung sowie alle biometrischen Risiken wie Arbeitsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit, den Verlust von Grundfähigkeiten, Pflege und Tod.

ML Ergänzen möchte ich hier noch, dass wir zusätzlich zu den Vergleichen und Berechnungen in naher Zukunft Angebots- und Antragsdokumente sowie deren Einreichung über unsere Softwarelösungen „fairgleichen.net“ und „fairadvisor.net“ anbieten. Beginnen werden wir mit den Tarifen der Allianz Lebensversicherung-AG, und auch hier gilt wieder, dass wir den gesamten Markt der Lebensversicherer einladen, sich in die Antrags- und Abschlussstrecke integrieren zu lassen. Jeder Versicherer ist herzlich eingeladen, auf uns zuzukommen, wenn er zeitnah aufgenommen werden möchte.

Bild: © IVFP

 

IAB-Studie zur Automatisierbarkeit von Berufstätigkeiten

Eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat untersucht, in welchem Maße Berufe aktuell potenziell durch den Einsatz von Computern ersetzbar sind. Grundsätzlich wird festgestellt, dass insbesondere Hochqualifizierte die Digitalisierung verstärkt zu spüren bekommen.

Laut einer aktuellen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) erhöhte sich zwischen 2019 und 2022 der Anteil der Tätigkeiten, die potenziell von Computern erledigt werden könnten, in Expertenberufen mit 10 Prozentpunkten besonders stark. Er beträgt demnach nun knapp 36%. Die Studie unterscheidet zwischen Experten-, Spezialisten-, Fachkraft- und Helferberufen (siehe Grafik). Am höchsten ist der Anteil automatisierbarer Tätigkeiten der Studie zufolge in Helfer- und Fachkraftberufen.

Tätigkeiten in Spezialistenberufen zu 50% automatisierbar

 

IAB-Studie zur Automatisierbarkeit von Berufstätigkeiten

 

Im Durchschnitt sind in Spezialistenberufen inzwischen rund 50% der zu erledigenden Aufgaben automatisierbar, heißt es weiter vom IAB. Das Substituierbarkeitspotenzial ist in diesen Berufen, in denen die Beschäftigten in der Regel einen Meister-, Techniker- oder Bachelorabschluss innehaben, seit 2019 um 5% nach oben geklettert. Laut IAB-FORUM, Magazin des IAB, zeigt das „Substituierbarkeitspotenzial“ an, in welchem Ausmaß Berufe gegenwärtig potenziell durch den Einsatz von Computern oder computergesteuerten Maschinen ersetzbar sind. 

Britta Matthes, Leiterin der Forschungsgruppe „Berufe in der Transformation“ am IAB, stellt fest: „Insgesamt lässt sich feststellen: Je höher das Anforderungsniveau, desto stärker nehmen Substituierbarkeitspotenziale zu. Aber gerade in Berufen, für deren Ausübung typischerweise ein weiterführender oder Hochschulabschluss vorausgesetzt wird, ist der Anteil der substituierbaren Tätigkeiten noch immer geringer als bei anderen Anforderungsniveaus“.

Substituierbarkeitspotenzial in Fachkraftberufen am höchsten

In Fachkraftberufen erhöhte sich der Anteil der automatisierbaren Tätigkeiten seit 2019 um 3,5 Prozentpunkte. Hier ist das Substituierbarkeitspotenzial mit durchschnittlich 62% mittlerweile am höchsten. In den Helferberufen ist es mit rund 57% im Jahr 2022 etwa gleich hoch geblieben.

Neue Möglichkeiten durch Einsatz von KI

Vor allem geht es um den möglichen Einsatz generativer KI. Dies hat laut IAB dazu beigetragen, dass zwischen 2019 und 2022 eine Reihe von Tätigkeiten substituierbar geworden sind, die vorher als nicht automatisierbar galten, z. B. das Programmieren von Software.

IAB-Forscherin Katharina Grienberger beruhigt: „Dennoch können durch den Einsatz von KI-Programmier-Generatoren in keinem Beruf alle typischen Tätigkeiten vollumfänglich automatisch erledigt werden.“ Wichtiger werde in diesen Berufen jedoch, präzise zu formulieren, was genau erreicht werden soll. Denn der Schlüssel zu guten Ergebnissen seien die Textbefehle, die der KI erteilt werden, sagt sie.

Die Studie stellt auch fest: Der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist in Berufen, in denen mindestens 70% der Tätigkeiten potenziell substituierbar sind, deutschlandweit durchschnittlich von 34% im Jahr 2019 auf 38% im Jahr 2022 gestiegen.

Wie steht es um den Beruf „Versicherungsmakler/in“?

Ob und gegebenenfalls wann die Möglichkeiten der Automatisierung tatsächlich ausgeschöpft würden, hänge von vielen Faktoren ab, sagt Wiebke Paulus, Mitautorin der Studie. Eher nicht substituiert würden Tätigkeiten, wenn menschliche Arbeit wirtschaftlicher, flexibler oder von besserer Qualität ist. „Auch rechtliche oder ethische Hürden können die Nutzung beschränken. Ebenso können neue Technologien Arbeitsplätze schaffen“, so Paulus.

Informationen zur Höhe der Substituierbarkeitspotenziale in den jeweiligen Berufen finden sich im IAB-Job-Futuromat. Für den Beruf „Versicherungsmakler/in“ gibt dieser aktuell an, dass „5 der 7 Kerntätigkeiten in diesem Beruf […] – Stand heute – automatisierbar“ seien. Laut der Website beträgt die Automatisierbarkeit 71%.

Über die Studie

Die Studie betrachtet alle zu einem bestimmten Zeitpunkt für einen Beruf relevanten und verfügbaren Technologien. Die Substituierbarkeitspotenziale werden alle drei Jahre seit 2013 bestimmt. (lg)

Bild: © Summit Art Creations – stock.adobe.com; Grafik: © IAB

 

Altersvorsorge-FinTech Xaver sammelt 5 Mio. Euro ein

Das Start-up Xaver hat bei einer Finanzierungsrunde 5 Mio. Euro Kapital erhalten. Das FinTech bietet Partnern eine KI-Plattform für mehr Effizienz beim Vertrieb von Lebensversicherungen und Altersvorsorgeprodukten und White-Label-Lösungen für Altersvorsorge in Form des europäischen Rentenprodukts PEPP.

Mit KI gegen die Rentenkrise lautet das Motto des FinTech Xaver. Der Firmenname Xaver steht dabei für die Idee des modernen Sparers (Saver). Das Start-up zielt darauf ab, die Transparenz, Zugänglichkeit und Kosteneffizienz in der Beratung und dem Vertrieb von Lebensversicherungs- und Altersvorsorgeprodukten zu verbessern. Als B2B-Unternehmen will es Finanzdienstleister dabei unterstützen, ihre Services effizienter zu gestalten.

KI-gesteuerte B2B-Plattform

Hierzu bietet es Partnern eine Technologie- und KI-Plattform für verbesserte Prozesse für Versicherungs-, Finanz- und Anlageberatung sowie -verkauf.

Als Stärke der Plattform hebt Xaver die Verknüpfung von individualisierten, digitalen Beratungsstrecken und KI-assistierter personeller Beratung hervor. Somit werde ein nahtloses Omnikanal-Erlebnis für Kunden und eine hohe Vertriebseffizienz sichergestellt. Der Kunde bekommt zunächst eine fundierte Projektion und volle Transparenz über seine individuelle Vorsorgesituation einschließlich staatlicher, betrieblicher und privater Vorsorge sowie eventueller Vorsorgelücken. Auf dieser Grundlage kann die Vorsorgesituation verbessert werden.

Mit einem digitalen Assistenten lassen sich Kundendaten aufnehmen und analysieren, um die anschließende persönliche Beratung passgenau zu gestalten. Kunden und Vertriebsmitarbeiter werden dabei von Xavers eigener für den Finanzvertrieb trainierten KI unterstützt. Die künstliche Intelligenz strafft Prozesse, übernimmt administrative Aufgaben, gibt Empfehlungen ab und stellt die Compliance sicher.

Europäisches Rentenprodukt PEPP: White-Label-Lösungen

Zudem arbeitet Xaver an der Einführung des neuen europaweiten privaten Altersvorsorgeprodukts PEPP (Pan-European Personal Pension Product). Es soll mit Partnern individuell konfiguriert und als White-Label-Lösung unter dem Namen des Partners vertrieben werden können.

Das Führungsteam von Xaver

Hinter Xaver steckt ein Führungsteam mit Branchen-, Gründungs- und KI-Expertise. Gründer und Geschäftsführer ist Max Bachem, ehemaliger CEO bei den digitalen Versicherern Luko Insurance sowie Coya und vormals Leiter der Konzernentwicklung, Investments & strategische Partnerschaften bei AXA Deutschland. Teil des Führungsteams ist außerdem Ole Breulmann als CPTO. Der langjährige KI-Experte und Gründer von Tech-Startups war zuletzt CPO bei Hypoport. CFO ist Dr. Björn Holste, vormals Managing Director bei der Deutschen Bank und Executive Director bei UBS, ein erfahrener FinTech-Gründer im Bereich der AI-basierten Portfoliooptimierung und quantitativen Risikoevaluierung.

„Xavers Mission ist einfach, aber wichtig: Menschen eine finanziell abgesicherte Zukunft ermöglichen. Wir setzen uns dafür ein, dass Altersvorsorge zugänglich, transparent und kostengünstig ist. Mit Hilfe von KI-Technologie und neuen Rentenprodukten ermöglichen wir Finanzinstituten, ihre Effizienz und Attraktivität für Kunden auf ein neues Level zu heben“, unterstreicht Max Bachem.

5 Mio. Euro Kapital – auch Mario Götze unter den Investoren

Im Rahmen einer Pre-Seed-Finanzierungsrunde hat Xaver 5 Mio. Euro für die Plattform eingesammelt. Die überzeichnete Finanzierungsrunde wurde von Motive Ventures und Cavalry Ventures angeführt. Weitere Investoren sind einige ehemalige Führungskräfte von Finanzinstitutionen und Business Angels wie der frühere Commerzbank-Chef Martin Blessing, wefox-Gründer Julian Teicke, Felix Ohswald, Elmar Broscheit, Michael Wax und Fußballprofi Mario Götze. (tik)

Im Bild oben v.l.n.r.: Max Bachem (CEO), Dr. Björn Holste (CFO), Ole Breulmann (CPTO); © Xaver

 

Neues im Vergleichsrechner aus dem Hause Mr-Money

Mit der „Preismatrix“ bietet das Softwarehaus Mr-Money in seinem Sachvergleichsrechner seit Kurzem eine neue Funktion in der Sparte Wohngebäudeversicherung. Nun wurde die Funktion um die Sparten Hausrat- und Rechtsschutzversicherung erweitert.

Vor Kurzem hat das Softwarehaus Mr-Money im Bereich der Wohngebäudeversicherung des Sachvergleichsrechners – Sach///LIVE eine neue Funktion präsentiert (AssCompact berichtete: Neues im Sachvergleichsrechner von Mr-Money). Damit können Versicherungsmakler wichtige Einschlüsse in der Sparte Wohngebäude gezielt in den Fokus ihrer Beratung rücken. Nun hat das Softwarehaus die „Preismatrix“ um die Sparten Hausrat- und Rechtsschutzversicherung erweitert.

Weniger Aufwand für Vermittler

Mit der neuen Funktion haben Versicherungsvermittler und Finanzdienstleister die Möglichkeit, ein Tool zur Ermittlung passender Tarife mit Top-Schutz zu nutzen. Wie Mr-Money unterstreicht, lassen sich mittels der Sortierung über die Ergebnisliste Einschlussvergleiche anstellen und Alternativen betrachten. Für Vermittler vereinfacht das die Informationsgewinnung und der Aufwand verringert sich. (tik)

Bild: © Bussarin – stock.adobe.com

 

KI-Gesetz: Versicherer kritisieren Hochrisikoeinstufung

Das EU-Parlament hat den Weg frei gemacht für den „AI Act“. Das KI-Gesetz soll den Einsatz künstlicher Intelligenz in Europa strenger regulieren. Der GDV begrüßt diesen Schritt, bekräftigt aber seine Kritik an der Einstufung bestimmter Versicherungen als Hochrisikoanwendung.

Grünes Licht vom Europäischen Parlament für den AI Act, ein Gesetz zur Regulierung von künstlicher Intelligenz (KI). Mit großer Mehrheit haben die Abgeordneten einem vorläufigen Text zum AI Act zugestimmt. Ziel der neuen Regeln ist es, Grundrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie ökologische Nachhaltigkeit vor Hochrisiko-KI-Systemen zu schützen. Gleichzeitig sollen Innovationen gefördert werden. Die Verordnung legt bestimmte Verpflichtungen für KI-Systeme fest, abhängig von den jeweiligen möglichen Risiken und Auswirkungen.

Verboten sind demnach beispielsweise bestimmte KI-Anwendungen, die die Rechte der Bürger bedrohen. Als Beispiele nennt das Europäische Parlament die biometrische Kategorisierung auf Basis sensibler Merkmale und das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder von Überwachungskameras für Gesichtserkennungsdatenbanken.

Verpflichtungen für Hochrisikosysteme

Für KI-Systeme, die als hochriskant eingestuft werden, gelten bestimmte Verpflichtungen. Als hochriskant gelten KI-Anwendungen, die zum Beispiel in den Bereichen kritische Infrastruktur, allgemeine und berufliche Bildung oder Beschäftigung zum Einsatz kommen oder auch für grundlegende private und öffentliche Dienstleistungen – etwa im Gesundheits- oder Bankwesen. Solche Systeme müssen laut EU-Parlament Risiken bewerten und verringern, Nutzungsprotokolle führen, transparent und genau sein und von Menschen beaufsichtigt werden.

Bestimmte Versicherungen als Hochrisikoanwendung eingestuft

Die Versicherer begrüßen die Entscheidung für das KI-Gesetz. „Die Einigung auf für alle verbindliche Regeln für den Einsatz von künstlicher Intelligenz ist gut. Auch für den Versicherungssektor ist KI der nächste große Entwicklungsschub. Mit der Verordnung setzt die EU den Maßstab für die Entwicklung von KI unter Beachtung ethischer Standards und europäischer Werte“, unterstreicht Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Zugleich erneuern die Versicherer aber auch ihre Kritik an der Zuordnung von bestimmten KI-Systemen bei Lebens- und Krankenversicherungen zum besonders stark regulierten Hochrisikobereich. Konkret betrifft es Systeme, mit denen die Risiken von Einzelpersonen bewertet oder Preise gestaltet werden. „In diesen Bereichen werden der Branche neue Verpflichtungen auferlegt, obwohl das Schutzniveau durch bestehende Vorschriften schon enorm hoch ist. Hier hätten wir uns von der EU mehr Weitblick gewünscht“, betont Asmussen. (tik)

Bild: © Dragon Claws – stock.adobe.com

 

blau direkt vereinfacht Übersicht in MVP AMEISE

Das Maklerverwaltungsprogramm AMEISE von blau direkt erhält ein neues Feature, mit dem Makler in Echtzeit alle wichtigen Ereignisse zu ihren Vorgängen innerhalb des Programms in chronologischer Reihenfolge einsehen können. Es ist das erste Update der blau direkt Product Roadmap für 2024.

<p>Der Software-Anbieter und Makler blau direkt stattet sein Maklerverwaltungsprogramm AMEISE mit einem neuen Feature aus: dem „Aktivitäten Feed“. Damit ist es Nutzern nun möglich, alle Vorgänge, die innerhalb der AMEISE getätigt werden, chronologisch und in Echtzeit abzurufen. Durch die zeitliche Sortierung der Aktivitäten können die Vermittler somit leicht nachvollziehen, was passiert ist, können Priorisierungen vornehmen und entscheiden, welche Schritte als nächstes unternommen werden müssen, heißt es in der Mitteilung des Unternehmens.</p><p>Der Aktivitäten Feed ist somit als zentrale Informationsquelle konzipiert, in dem alle relevanten Dokumente und Ereignisse zusammengeführt werden sollen.</p><h5>Aktivitäten Feed soll besseren Überblick schaffen</h5><p>Wichtigster Bestandteil des Aktivitäten Feeds ist blau direkt zufolge hierbei die Anzeige aller verarbeiteten Dokumente, die über die BiPRO-Schnittstellen von den Gesellschaften bereitgestellt werden. Nutzer können so per Mausklick auf die jeweilige Aktivität bzw. in den entsprechenden Vorgang gelangen. Auch können sie ihren Feed mit sogenannten Abonnements nach ihren Bedürfnissen einrichten.</p><p>Derzeit können alle BiPRO-Vorgänge abonniert und im Aktivitäten Feed angezeigt werden. Im Verlauf des Jahres sollen weitere Abonnements integriert werden. So ist laut blau direkt geplant, dass Kundenaktivitäten innerhalb der Endkunden-App simplr als Abonnement ausgewählt werden und im Aktivitäten Feed angezeigt werden können. Ebenso sollen künftig verschiedene Aktualisierungen bei der Meldung eines Schadenfalls im Aktivitäten Feed integriert sein. (mki)</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © iuriimotov – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/1813E7A4-B656-4D0C-9DCE-EC2EC50B9955"></div>

 

ESG-Präferenzabfrage: Mit oder ohne Softwaretools?

Wie gehen Vermittler bei der Abfrage der ESG-Präferenzen vor? Laut AfW-Vermittlerbarometer nutzen 38% ein PDF oder einen Papierausdruck, 42% ein IT-Tool. Viele Vermittler verwenden eine Software, die am Ende eine Produktauswahl ermöglicht. Laut AfW der „einzig sinnvolle Weg“.

Mit einem Software-Tool oder klassisch mit dem Stift auf Papier oder einem PDF? Im Rahmen des 16. AfW-Vermittlerbarometer wurden Finanz- und Versicherungsvermittler auch dazu befragt, wie die ESG-Präferenzen ihrer Kundschaft am besten erhoben werden. Die Umfrage ergibt folgendes Bild: 42% setzen auf ein Software-Tool, wohingegen 38% ein PDF oder einen Papierausdruck verwenden.

IT-Lösungen mit und ohne Produktauswahl im Einsatz

60% der Vermittler, bei denen ein IT-Tool Gebrauch findet, haben sich für eine Software entschieden, die nach Eingabe der Nachhaltigkeitspräferenzen eine dazu passende Produktauswahl für ihre Kunden ausgibt. Bei 34% bietet die Software keine Produktauswahl. „Ein Softwaretool kann den Aufwand für Vermittler sehr erleichtern, und gerade, wenn am Ende auch eine Produktauswahl möglich ist, scheint das der einzig sinnvolle Weg. Es gibt zwar auch hervorragende schriftliche Beratungshilfen, an denen der AfW aktiv mitgearbeitet hat, die ebenfalls eine rechtssichere Umsetzung der Vorgaben zur ESG-Präferenzabfrage versprechen. Deren Ergebnis dann mit passenden Produkten zu matchen, dürfte jedoch äußerst mühselig bis unmöglich sein“, erklärt Norman Wirth, Vorstandsmitglied des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW.

Wichtig sei aber in jedem Fall, dass Vermittler ein für sie passendes Vorgehen für die Abfrage im Beratungsgespräch umsetzen. Sollte der Kunde die Beratung nach seinen Nachhaltigkeitspräferenzen wünschen, gilt es für Vermittler, diese ebenso wie die darauf beruhende Produktempfehlung auch entsprechend zu dokumentieren.

Über zwei Drittel setzen auf Tools von Pools und Verbünden

Rund 68% der Vermittler verwenden für die Präferenzabfrage Lösungen von Maklerpools und -verbünden. Angebote von Produktgebern wie Versicherungs- oder Fondsgesellschaften kommen bei rund 23% zum Einsatz. Lediglich etwa 2% der Tools für die ESG-Präferenzabfrage stammen aus anderen Quellen.

„Die Bedeutung der Pools und Verbünde als Servicepartner in Fragen der Regulierung ist nicht zu unterschätzen und nimmt mehr und mehr zu. Sie haben auch bei der Umsetzung der Präferenzabfrage in Digitallösungen super reagiert“, unterstreicht Wirth. (tik)

Bild: © gradt – stock.adobe.com

 

blau direkt setzt auf Vergleichsrechner comparit

Künftig stellt blau direkt seinen Partnern den unabhängigen Vergleichsrechner von comparit zur Verfügung. Entwickelt wurde die neue Plattform von der cpit comparit GmbH rund um Matthias Brauch, an der blau direkt beteiligt ist. Gestartet wird mit Vergleichsmodulen für Risikoleben und BU.

Die cpit comparit GmbH rund um Matthias Brauch hat eine offene Plattform für Versicherungsvergleiche und Antragsprozesse entwickelt, die unabhängig von einzelnen Marktteilnehmern, deren Interessen und ihren Geschäftsmodellen agiert. Der erste Prototyp des Vergleichsrechners wurde im Januar präsentiert. Künftig stellt der Technologieanbieter blau direkt, der neben anderen Pools an der cpit comparit GmbH beteiligt ist, seinen Vertriebspartnern die neue Plattform kostenfrei bereit.

„Mit der comparit-Plattform setzen wir auf modernste Vergleichsrechner, die einfach zu bedienen und vollständig bei uns integriert sind. Sie ersetzen sukzessive unsere bisherigen Rechner und optimieren die Beratungsprozesse“, sagt Hannes Heilenkötter, COO bei blau direkt.

Start mit Risikoleben und BU, weitere Sparten sollen folgen

Wie die comparit GmbH mitteilt, werden im zweiten Quartal 2024 die ersten Vergleichsmodule für Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen nutzbar sein. In den kommenden Monaten soll die Vergleichsplattform um weitere Sparten aus den Bereichen Leben-, Kranken, Sach- und Kfz-Versicherungen erweitert werden. (tik)

Bild: © greenbutterfly – stock.adobe.com

 

Thinksurance drängt auf Markt für Industrieversicherung

Die Technologieunternehmen mb Support und Thinksurance bündeln ihre Kräfte für Industriemakler. Durch die Verknüpfung der Softwarelösungen beider Unternehmen sollen Industriemakler Synergien nutzen können. Erster gemeinsamer Partner ist MRH Trowe.

Die Technologieunternehmen mb Support und Thinksurance verbinden ihre Kompetenzen im Bereich der digitalen Versicherungslösungen. Im Rahmen einer strategischen Partnerschaft soll am Angebot für Industriemakler gefeilt werden. Die mb Support GmbH mit Hauptsitz in Regensburg entwickelt Standard-Softwarelösungen für die Versicherungsbranche und verfügt über eine hohe Expertise in den Bereichen Bestandsverwaltung, Inkasso, Finanzbuchhaltung und Schadenmanagement. Kernprodukt des Portfolios ist das (Industrie-)Maklerverwaltungsprogramm openVIVA c2, mit dem mb Support den gesamten Geschäftsprozess abdeckt.

Der Fokus von Thinksurance wiederum liegt bislang auf dem Gewerbeversicherungsmarkt und dort konkret auf Beratungsprozessen, Risikoanalyse, Tarifrechner, Ausschreibungen, Angebotserstellung und Policierung.

Verknüpfung der Maklersoftware-Lösungen

Thinksurance und mb Support wollen ihre Systeme so aufeinander abstimmen, dass Industriemakler nahtlos die Synergien beider Softwarelösungen nutzen können. Damit erweitert Thinksurance sein Angebot in Richtung Industrieversicherungsmarkt. Wie die Unternehmen mitteilen, zielt das Angebot besonders auf stark wachsende Versicherungsmakler ab.

Datenaustausch zwischen beiden Systemen wird ausgebaut

Im Rahmen der strategischen Partnerschaft von mb Support und Thinksurance soll insbesondere der Datenaustausch zwischen beiden Systemen umfassend ausgebaut und abgestimmt werden.

Am Beispiel eines Tarifrechners lässt sich aus openVIVA c2 direkt ein berechnetes Angebot bei Thinksurance aufrufen. Nach Abschluss wird der Vertrag mit allen Tarifinformationen, Deckungsmerkmalen und Obliegenheiten angelegt und kann anschließend vollautomatisch neu berechnet und angepasst werden.

„Digitalisierung in der Industrieversicherung scheitert nicht daran, dass sie nicht digital genug ist, sondern daran, dass die einzelnen digitalen Teilprozesse nicht miteinander interagieren“, erklärt Christopher Leifeld, Geschäftsführer von Thinksurance. „mb Support und Thinksurance stellen eine digitale Prozesskette bereit, welche den Kernprozess der Industrieversicherung in nie dagewesener Tiefe abdeckt.“

„Unsere Häuser sind schon heute jedes für sich führend in den Bereichen digitale Verwaltung und Beratung für Versicherungsmakler und Assekuradeure. Zusammen können wir nochmals einen Quantensprung für unsere gemeinsamen Kunden bewirken. Dadurch bieten wir unseren Kunden im Industriemarkt die Möglichkeit, die erstklassigen digitalen Services von Thinksurance medienbruchfrei direkt aus openVIVA c2 heraus zu nutzen“, sagt Martin Böddecker, Geschäftsführer von mb Support.

MRH Trowe ist erster gemeinsamer Partner

Wie die Unternehmen weiter mitteilen, betrachtet auch der erste Pilotkunde die Kooperation positiv. Es handelt sich um das Maklerunternehmen MRH Trowe, das erster gemeinsamer Partner ist: „Wir setzen langfristig auf beide Häuser in unserer digitalen Prozesslandschaft. Durch die vertiefte Vernetzung beider Systeme können wir den Mehrwert beider Systeme steigern“, betont Lars Mesterheide, Vorstand bei MRH Trowe. (tik)

Bild: © Stillfx – stock.adobe.com

 

Leitfaden zu Rechtsfragen beim Einsatz generativer KI in Firmen

Laut Bitkom besteht aktuell in Unternehmen große Unsicherheit bei der gewerblichen Nutzung von künstlicher Intelligenz (KI). Der Digitalverband hat einen kostenlosen Leitfaden veröffentlicht, der sich mit den wesentlichen rechtlichen Fragen beim Einsatz generativer KI in Firmen befasst.

Beim Einsatz von generativer künstlicher Intelligenz wie ChatGPT, Gemini & Co. sind die Firmen hierzulande noch zurückhaltend. Lediglich 3% verwenden generative KI bereits zentral im Unternehmen. Weitere 6% planen den Einsatz für das laufende Jahr, wie eine Umfrage unter rund 600 Unternehmen ab 20 Beschäftigten im Auftrag des Digitalverbands Bitkom zeigt.

Generative KI für 54% der Unternehmen auch in Zukunft kein Thema

In den kommenden fünf Jahren wollen 13% generative KI zentral im Betrieb nutzen. Fast ein Fünftel will dies erst später tun. Bei mehr als der Hälfte der Firmen (54%) steht der Einsatz generativer KI auch in der Zukunft nicht auf der Agenda. „Abwarten und Nichtstun ist bei künstlicher Intelligenz die falsche Strategie“, erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst.

Wie es um die Nutzung künstlicher Intelligenz in den Vermittlerbetrieben steht, dazu hat vor einiger Zeit auch der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e. V. Ergebnisse des Vermittlerbarometers vorgelegt. Demnach sind 66% der Befragten im Rahmen ihrer Vermittlertätigkeit bislang nicht mit KI in Berührung gekommen. 15% machten die Angabe „noch nicht“, haben es folglich aber vor.

Bitkom: Unternehmen sollten Chancen von generativer KI nutzen

„In den vergangenen Monaten haben wir rasante Fortschritte bei generativer KI gesehen. Die Möglichkeiten reichen inzwischen von der Textanalyse und -erstellung über das Schreiben von Programmcode bis zum Erzeugen von Fotos und Videos. Jedes Unternehmen sollte sich mit dem KI-Einsatz beschäftigen und die Chancen von höherer Effizienz bis zu neuen Produkten oder Dienstleistungen nutzen“, so Dr. Wintergerst weiter.

Leitfaden beleuchtet rechtliche Fragen bei Anwendung von GenAI

Aufgrund der aktuell herrschenden großen Unsicherheit bei der gewerblichen Nutzung von generativer KI hat Bitkom einen Leitfaden veröffentlicht, der die wesentlichen rechtlichen Fragen bei der Anwendung in Unternehmen beantwortet. Eingangs erfolgt eine kurze Einführung in die technischen Grundlagen und Einsatzmöglichkeiten generativer KI. Im Anschluss werden zunächst rechtliche Aspekte bei der Beschaffung von KI beleuchtet und die Leser erhalten eine Checkliste dazu an die Hand.

Von DSGVO über Haftungsrisiken bis hin zu arbeitsrechtlichen Aspekten

Im Hauptteil befassen sich die Autoren mit Fragen, die sich beim KI-Einsatz in der Praxis ergeben. So geht es beispielsweise um die Rolle der DSGVO und worauf es bei der Datenverarbeitung zu achten gilt, wie KI-Systeme abzusichern sind und wie es um Haftungsrisiken steht. Diskutiert werden Schutzrechtsfragen, vor allem zum Urheber-, Geschäftsgeheimnis- und Markenschutzrecht. Darüber hinaus behandelt der Leitfaden auch arbeitsrechtliche Aspekte. (tik)

Bild: © jirsak – stock.adobe.com