Grünes Licht vom Europäischen Parlament für den AI Act, ein Gesetz zur Regulierung von künstlicher Intelligenz (KI). Mit großer Mehrheit haben die Abgeordneten einem vorläufigen Text zum AI Act zugestimmt. Ziel der neuen Regeln ist es, Grundrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie ökologische Nachhaltigkeit vor Hochrisiko-KI-Systemen zu schützen. Gleichzeitig sollen Innovationen gefördert werden. Die Verordnung legt bestimmte Verpflichtungen für KI-Systeme fest, abhängig von den jeweiligen möglichen Risiken und Auswirkungen.
Verboten sind demnach beispielsweise bestimmte KI-Anwendungen, die die Rechte der Bürger bedrohen. Als Beispiele nennt das Europäische Parlament die biometrische Kategorisierung auf Basis sensibler Merkmale und das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder von Überwachungskameras für Gesichtserkennungsdatenbanken.
Verpflichtungen für Hochrisikosysteme
Für KI-Systeme, die als hochriskant eingestuft werden, gelten bestimmte Verpflichtungen. Als hochriskant gelten KI-Anwendungen, die zum Beispiel in den Bereichen kritische Infrastruktur, allgemeine und berufliche Bildung oder Beschäftigung zum Einsatz kommen oder auch für grundlegende private und öffentliche Dienstleistungen – etwa im Gesundheits- oder Bankwesen. Solche Systeme müssen laut EU-Parlament Risiken bewerten und verringern, Nutzungsprotokolle führen, transparent und genau sein und von Menschen beaufsichtigt werden.
Bestimmte Versicherungen als Hochrisikoanwendung eingestuft
Die Versicherer begrüßen die Entscheidung für das KI-Gesetz. „Die Einigung auf für alle verbindliche Regeln für den Einsatz von künstlicher Intelligenz ist gut. Auch für den Versicherungssektor ist KI der nächste große Entwicklungsschub. Mit der Verordnung setzt die EU den Maßstab für die Entwicklung von KI unter Beachtung ethischer Standards und europäischer Werte“, unterstreicht Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Zugleich erneuern die Versicherer aber auch ihre Kritik an der Zuordnung von bestimmten KI-Systemen bei Lebens- und Krankenversicherungen zum besonders stark regulierten Hochrisikobereich. Konkret betrifft es Systeme, mit denen die Risiken von Einzelpersonen bewertet oder Preise gestaltet werden. „In diesen Bereichen werden der Branche neue Verpflichtungen auferlegt, obwohl das Schutzniveau durch bestehende Vorschriften schon enorm hoch ist. Hier hätten wir uns von der EU mehr Weitblick gewünscht“, betont Asmussen. (tik)
Bild: © Dragon Claws – stock.adobe.com
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