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Private Haftpflicht

Einbruchdiebstahl: Versicherer hat Beweislast bei Rückforderungsanspruch

Die Beweislast für einen Einbruchdiebstahl oder Raub trägt der Versicherer, wenn er eine als „Vorauszahlung“ geleistete Schadenssumme zurückfordern will. Das hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.

Will der Versicherer vom Versicherten eine Schadenssumme, die er für einen behaupteten Einbruchdiebstahl gezahlt hat, zurückfordern, dann liegt die Beweislast dafür, dass er in Wahrheit nicht zur Leistung verpflichtet gewesen sei, bei ihm. Dies gilt auch dann, wenn die Zahlung seitens des Versicherers nur als „Vorauszahlung“ getätigt wurde, wie das Oberlandesgericht Dresden in einem aktuellen Fall darlegt.

Einbruchdiebstahl – Versicherer leistet Vorauszahlung

Im konkreten Fall hatte der Versicherungsnehmer nach einem Einbruchdiebstahl bei seiner Hausratversicherung den entstandenen Schaden geltend gemacht. Nach seinen Angaben waren ihm mehrere wertvolle Gegenstände sowie Bargeld unter Anwendung von Gewalt gestohlen worden. Daraufhin zahlte der Versicherer ihm 10.000 Euro aus, die er jedoch als „Vorauszahlung“ quittierte. Später berief sich der Versicherer darauf, es habe sich um einen vorgetäuschten Einbruch gehandelt. Er sei somit nicht zur Leistung verpflichtet und forderte die geleistete Vorauszahlung vom Versicherungsnehmer zurück.

„Vorauszahlung“ ändert nichts an Beweislast

Das Oberlandesgericht Dresden wies die Klage in zweiter Instanz ab. Laut seinem Urteil muss der Rückfordernde, in dem Fall also der Versicherer, die Darlegungs- und Beweislast dafür tragen, dass er ohne rechtlichen Grund geleistet hat. Beweiserleichterungen kommen ihm nicht zu Gute. Daran ändert auch nicht, dass der Versicherer seine Zahlung als „Vorauszahlung“ bezeichnet hatte. Dies impliziere zwar, dass der Versicherer sich eine Möglichkeit offen halten will, den Betrag gegebenenfalls zurückzufordern, ändere aber nichts an der Beweislastverteilung im Rückforderungsprozess. Der Versicherer habe nicht erklärt, dass er Vorbehalte habe oder seine Eintrittspflicht prüfen wolle. Das Gericht sieht in der Bezeichnung „Vorauszahlung“ sogar einen Vorschuss auf eine bestehende Verbindlichkeit. (tos)

OLG Dresden, Urteil vom 14.01.2020, Az.: 4 U 1245/19

Bild: © Photographee.eu – stock.adobe.com

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Privathaftpflicht: Das sind die besten Anbieter aus Kundensicht

Welche Versicherer, die Privathaftpflichtpolicen anbieten, werden als besonders kundenorientiert wahrgenommen? Womit stellen sie ihre Kunden am meisten zufrieden und wo haben sie noch Nachholbedarf? Diese Fragen beantwortet der aktuelle „ServiceAtlas Privat-Haftpflichtversicherer“ aus dem Haus der Analysegesellschaft ServiceValue.

Eine Privathaftpflichtpolice schützt bei selbstverschuldeten Schäden vor hohen finanziellen Risiken und ist deshalb ein must have in jedem persönlichen Versicherungsportfolio. Wer aus Versichertensicht als besonders kundenorientiert wahrgenommen wird, hat die Analysegesellschaft ServiceValue nun in ihrem „ServiceAtlas Privat-Haftpflichtversicherer“ untersucht. Dafür wurden 3.314 Kundenurteile zu insgesamt 40 Versicherungsunternehmen eingeholt. Die Befragten konnten bis zu zwei Privathaftpflichtversicherer bewerten, bei denen sie in den vergangenen zwölf Monaten Kunden waren.

20 Anbieter sind insgesamt „sehr gut“ oder „gut“

Abgefragt wurden insgesamt 27 Leistungsmerkmale, eingeteilt in die fünf Qualitätsdimensionen „Produkte“, „Kundenbetreuung“, „Kundenservice“, „Schadenregulierung“ und „Preis-Leistungs-Verhältnis“. Das Gesamtergebnis berechnet ServiceValue als ungewichteten Mittelwert aller Qualitätsdimensionen. Die Auszeichnung „gut“ erhalten alle Unternehmen, die über dem Mittelwert liegen. Unternehmen, die wiederum über dem Durchschnitt der mit „gut“ bewerteten Unternehmen liegen, erhalten ein „sehr gut“.20 Anbietern ist es dem aktuellen Serviceatlas zufolge gelungen, die Kundenerwartungen im Hinblick auf die abgefragten Leistungsmerkmale zu erfüllen oder sogar zu übertreffen. Ein „sehr gut“ im Gesamtranking erhalten CosmosDirekt, Provinzial Rheinland, LVM, Allianz Direct, ADAC Versicherungen, HUK-COBURG, Generali (ehemals AachenMünchener), HUK24, Allianz, SV SparkassenVersicherung und DEVK.

Eine „gute“ Gesamtbewertung über alle Qualitätsdimensionen hinweg erhielten Concordia, DFV Deutsche Familienversicherung, Basler, Westfälische Provinzial, die Haftpflichtkasse, Zurich, GVO, die Continentale und EUROPA.

Viele „sehr gut“ in einzelnen Leistungsmerkmalen

Gesamtsieger CosmosDirekt gelingt zugleich in den Kategorien „Produkte“ (u. a. Qualität, Vielfalt, Transparenz, Flexibilität der Policen) und „Preis-Leistungs-Verhältnis“ (u. a.: Wie günstig und transparent sind die Versicherungsprämien? Wie gestaltet sich der Leistungsumfang?) der Einzelsieg. Bei der „Kundenbetreuung“ (u. a. Beratungsqualität, Freundlichkeit der Mitarbeiter Verbindlichkeit von Aussagen) überzeugt die Allianz, während beim „Kundenservice“ (u. a. Kontaktmöglichkeit, Umgang mit konkreten Beschwerden/Reklamationen, Verständlichkeit der schriftlichen Unterlagen) LVM das Spitzenfeld anführt. Bei der „Schadenregulierung“ (Reaktionsgeschwindigkeit und Einhaltung von Zusagen im Schadenfall, Unkompliziertheit, Nachvollziehbarkeit und Kulanz bei der Schadenabwicklung) liegt Provinzial Rheinland im Einzelranking ganz vorn.

Auch unter den im Gesamtranking mit „gut“ bewerteten Gesellschaften gelingt einigen in einzelnen Teildimensionen ein „sehr gut“. Es sind Concordia („Kundenbetreuung“ und „Produkte“), DFV Deutsche Familienversicherung („Preis-Leistungs-Verhältnis“), Westfälische Provinzial („Schadenregulierung“ und „Kundeservice“), die Haftpflichtkasse („Produkte“ und „Preis-Leistungs-Verhältnis“) und die Continentale („Kundenservice“ und „Kundenbetreuung“).

Schadenregulierung beeinflusst Kundenbindung am meisten

Auf der Ebene der Qualitätsdimensionen hat laut „ServiceAtlas Privat-Haftpflichtversicherer“ die „Schadenregulierung“ den höchsten Einfluss auf die Kundenbindung. Bestandteil dieser Qualitätsdimension sind auch die auf der Ebene der Leistungsmerkmale stärksten Kundenbindungstreiber „Kulanz der Schadenabwicklung“, „Unkompliziertheit der Schadenabwicklung“ und „Einhalten von Zusagen im Schadenfall“. Weitere Leistungsmerkmale mit sehr hohem Bindungswert sind die „Qualität der allgemeinen Anliegenbearbeitung“, „Umgang mit Beschwerden/Reklamationen“, „Eingehen auf Kundenwünsche“ und „Verbindlichkeit von Aussagen“ aus den Qualitätsdimensionen „Kundenservice“ bzw. „Kundenbetreuung“.

Kundenbetreuung mit Verbesserungspotenzial

Die höchste Kundenzufriedenheit können die untersuchten Versicherer ebenfalls mit dem stärksten Kundenbindungstreiber „Schadenregulierung“ erzielen. Im Vergleich aller untersuchten Leistungs- und Servicemerkmale weisen die „Reaktionsgeschwindigkeit im Schadenfall“ das „Einhalten von Zusagen im Schadenfall“ und die „Unkompliziertheit der Schadenabwicklung“ laut ServiceValue die höchste Kundenzufriedenheit innerhalb der Studie auf. Die niedrigsten Werte lassen sich dagegen bei der den Einzelmerkmalen in der Leistungskategorie „Kundenbetreuung“ finden. Verbesserungsbedarf aus Kundensicht gibt es vor allem in Sachen „Belohnung von Kundentreue“, „Wechselangebote zu günstigeren Tarifen während der Vertragslaufzeit“ und „Regelmäßige Überprüfung von Versicherungsumfang und -beiträgen“.

Weitere Informationen zur Studie gibt es hier.

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Ostangler Brandgilde launcht grünen Privathaftpflichttarif

Die Ostangler Brandgilde bietet mit dem Tarif „Green Fair Play Plus“ eine nachhaltige Privathaftpflichtversicherung an. In den Fokus rücken dabei unter anderem ökologische Aspekte bei der Schadenregulierung und Mehrleistung bei Reparaturen.

Im Sinne der Nachhaltigkeit bietet die Ostangler Brandgilde eine neue Privathaftpflichtversicherung an. Der Tarif „Green Fair Play Plus“ beinhaltet etwa Mehrleistungen für nachhaltigen Schadenersatz und umfasst unter anderem eine generationengerechte Schadenregulierung. Das bedeutet, dass der Sachversicherer in der Schadenregulierung anfallende Klimagase mit einer Kompensation in Klimaschutzprojekte ausgleichen will. Je Euro Schadenregulierung werden 1,5 Cent für die Klimafreundlichstellung, wie der Versicherer diese Maßnahme nennt, zur Verfügung.

Zudem tritt das Unternehmen beispielsweise mit Mehrleistung für Reparatur ein. Liegt bei beschädigten Sachen ein Totalschaden vor, d.h. die Reparaturkosten übersteigen den versicherten Zeitwert oder Neuwert, leistet das Unternehmen auf Wunsch des Versicherungsnehmers Mehrkosten für eine Reparatur von bis zu 20% über dem versicherten Zeitwert. Des Weiteren gibt es Mehrleistungen für Nachhaltigkeitssiegel und Baubiologie und die Versicherung bietet unter anderem eine kostenfreie Nachhaltigkeitsberatung. (bh)

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Corona: HDI erweitert Arzthaftpflichtdeckung

Die HDI Versicherung AG will das Engagement von Ärzten erleichtern, die sich wegen des Coronavirus bereiterklärt haben, unterstützend tätig zu werden, und weitet ihre Leistungen für alle bei ihr berufshaftpflichtversicherten Ärztinnen und Ärzte entsprechend aus.

Wegen der rasch voranschreitenden Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) haben viele Ärztinnen und Ärzte ihre Bereitschaft erklärt, unterstützend tätig zu werden, beispielsweise als Vertreter in Arztpraxen oder bei der Beratung von Patienten. Die HDI unterstützt dieses Engagement und weitet ihre Leistungen entsprechend aus. Die Regelung gilt ab sofort und ohne gesonderte Bestätigung für alle bei der HDI Versicherung AG berufshaftpflichtversicherten Ärztinnen und Ärzte:

 Setzt ein niedergelassener Arzt, der mit seinem medizinischen Personal unter Quarantäne gestellt wurde, in seiner Praxis einen Vertreter oder anderweitiges medizinisches Personal ein, besteht für diese Versicherungsschutz im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung des niedergelassenen Arztes bei der HDI Versicherung AG. Sollte der entsprechende Versicherungsschutz des Praxisvertreters aus der Versicherung des Praxisinhabers nicht ausreichen, besteht Versicherungsschutz über jedweden Arzthaftpflichtvertrag des Vertreters bei der HDI Versicherung AG. Dies ist auch der Fall, wenn der Vertreter eine ausschließliche Absicherung des sogenannten Restrisikos vereinbart hat.

Auch unterstützende Maßnahmen außerhalb von Praxen abgesichert

Dieser Versicherungsschutz gilt auch für unterstützende Maßnahmen außerhalb von Praxen, zum Beispiel bei medizinischen Beratungen (auch telefonisch oder per Video-Chat) oder bei Probenentnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Soweit die Leistungen im Rahmen einer hoheitlichen Tätigkeit erfolgen, gelten die Grundsätze der Staatshaftung. Der Versicherungsschutz ist dann beschränkt auf einen Rückgriff bei grob fahrlässigem Handeln.

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HDI passt Leistungen der Privathaftpflicht an

Die HDI Versicherung hat bei ihrer Privathaftpflichtversicherung die Innovationsklausel genutzt und die Leistungen einem Update unterzogen. Als eine der Neuerungen ist nun beispielsweise die ehrenamtliche Tätigkeit als vormundschaftlich bestellter Betreuer eingeschlossen.

Bei ihrer Ende 2018 eingeführten Privathaftpflichtversicherung hat HDI die in den Bedingungen enthaltene Innovationsklausel genutzt und verschiedene Leistungen angepasst. Seit der Produkteinführung sind die Innovationsgarantie wie auch der garantierte GDV-Mindeststandard Bestandteil aller drei Produktlinien. Vermittler haben dadurch Beratungssicherheit: Bestandskunden mit einem Vertrag im entsprechenden Produkt profitieren automatisch von beitragsneutralen Verbesserungen der Leistungen.

Betreuer-Haftpflicht nun inbegriffen

Als eine der Neuerungen ist nun die ehrenamtliche Tätigkeit als vormundschaftlich bestellter Betreuer eingeschlossen. Mitversichert ist darüber hinaus auch die private Haftpflicht der betreuten Personen über die Privathaftpflichtversicherung des Betreuers. In der Tariflinie Komfort ist der Verlust von privaten, ehrenamtlichen und beruflichen Schlüsseln nun bis zu einer Summe von 100.000 Euro abgedeckt – vorher waren es 30.000 Euro.

Kinder mit körperlicher oder geistiger Behinderung, die außerhalb der elterlichen Wohnung in einer Einrichtung leben, sind ohne Altersbegrenzung mitversichert. Zuvor galt dies nur für Kinder mit geistiger Behinderung. Neben weiteren Leistungsanpassungen wurden auch die nebenberuflichen Tätigkeiten erweitert. Die Änderungen gelten ab sofort für Neu- und für Bestandsverträge. (tk)

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Schwarzwälder Versicherung bringt nachhaltige PHV

Die neue Privathaftpflicht „Green Fair Play Plus“ aus dem Haus der Schwarzwälder Versicherung ist als Produkt mit nachhaltigem Konzept gedacht: Je Euro Schadenregulierung stellt die Schwarzwälder Versicherung 1,5 Cent für Klimaschutzprojekte zur Verfügung.

Nachhaltigkeit bedeutet für die Schwarzwälder Versicherung, auf ökonomische, gesellschaftliche und ökologische Belange Rücksicht zu nehmen und diese zu fördern. In der gesamten Wertschöpfungskette der regional orientierten Versicherung stehen nachhaltiges Wirtschaften und Agieren im Vordergrund. So baut das Unternehmen das Nachhaltigkeitskonzept sukzessive aus und launcht im Zuge dessen nun ein neues Produkt: die Privathaftpflicht Green Fair Play Plus.

Klimaschutzprojekte profitieren von Schadenregulierung

Die neue Versicherung umfasst eine generationengerechte Schadenregulierung und mindert die Auswirkungen durch Klimafreundlichstellung: Je Euro Schadenregulierung stellt die Schwarzwälder Versicherung 1,5 Cent für die Klimafreundlichstellung zur Verfügung. Dies erfolgt ausschließlich über Klimaschutzprojekte, die mit dem Qualitätslabel „Gold Standard“ zertifiziert sind.

Zudem tritt das Unternehmen mit Mehrleistung für Reparatur ein: Liegt bei beschädigten Sachen ein Totalschaden vor, das heißt, die Reparaturkosten übersteigen den versicherten Zeitwert, leistet die Schwarzwälder Versicherung auf Wunsch des Versicherungsnehmers Mehrkosten für eine Reparatur von bis zu 20% über dem versicherten Zeitwert. Des Weiteren bietet die Versicherung ein Serviceangebot für Schadenersatzberatung im Sinne der Nachhaltigkeit. (ad)

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Bauordnungswidrigkeit: Nachbarin haftet für Schäden an Ferraris

Weil sie einen Holzunterstand bauordnungswidrig an ihre Grundstücksgrenze und damit direkt an die Nachbargarage gesetzt hat, anstatt 3 m Mindestabstand zu halten, haftet eine Frau für Brandschäden an Garage und Ferraris ihres Nachbarn. Dies hat das OLG Hamm entschieden.

Greift der Brand eines bauordnungswidrig an der Grundstücksgrenze errichteten Holzunterstands auf die Nachbargarage über, muss die Besitzerin des Unterstands für die Folgen gegenüber ihrem Grundstücksnachbarn einstehen. Dies hat der 24. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm entschieden.

Im konkreten Fall hatte die Beklagte am Rand ihres Grundstücks direkt neben einer auf dem Nachbargrundstück stehenden Doppelgarage einen überdachten Holzunterstand errichtet, in dem Brennholz lagerte. In unmittelbarer Nähe zum Unterstand nahm der Sohn der Beklagten eines Mittags Holzarbeiten mit einer Kreissäge vor. Am Folgetag gegen 02:00 Uhr morgens kam es zu einem Brand am Holzunterstand. Das Feuer erfasste auch die benachbarte Doppelgarage des Klägers, in der zwei Ferraris standen. Einer wurde durch Rauchgase verunreinigt, auf den anderen tropften die geschmolzenen Kunststoffabdeckungen der Beleuchtungskörper herab, wodurch Einbrennungen im Lack entstanden.

LG Hagen: Brandursache nicht bewiesen

Der Kläger machte daraufhin einen Gesamtschaden – insbesondere an Garage und Ferraris – von etwa 35.000 Euro gegenüber der Beklagten geltend. Das Landgericht (LG) Hagen hat die Klage abgewiesen (Urteil vom 23.10.2018; Az.: 3 O 72/17), weil es nach der Einholung eines Sachverständigengutachtens die Brandursache nicht als bewiesen ansah.

Mit seiner Berufung gegen dieses Urteil hat der Kläger geltend gemacht, dass der Brand nicht hätte auf seine Garage übergreifen können, wenn die Beklagte bei der Errichtung des Holzunterstandes einen – bauordnungsrechtlich gebotenen – Mindestabstand von 3 m eingehalten hätte. Deshalb müsse die beklagte Nachbarin ihm seinen Schaden ersetzen.

OLG Hamm: Mindestabstand hätte Übergreifen des Feuers verhindert

Der 24. Zivilsenat des OLG Hamm sah es genauso: Dem Kläger stehe der von ihm geltend gemachte Schadensersatzanspruch zu. Zwar sei nicht feststellbar, dass die Beklagte für die Brandentstehung als solche verantwortlich gewesen sei. Allerdings habe die Beklagte die Übertragung der Brandfolgen durch Lagerung des brennbaren Holzes in dem bauordnungswidrig an der Grundstücksgrenze errichteten Holzunterstand erst ermöglicht. Nur deshalb – wie sich aus den Feststellungen des vom Senat angehörten Sachverständigen ergebe – habe sich der Brand auf die Doppelgarage des Klägers ausweiten können und es sei zu den Schäden an den Autos gekommen. Wenn der Holzunterstand dagegen 3 m von der Garage entfernt errichtet worden wäre, wäre zwar wegen des Daches auch ein Hitze- und Rauchgasstau hervorgerufen worden, allerdings hätte die Hitze dann nicht auf die Nachbargarage übergreifen können. (ad)

OLG Hamm, Urteil vom 17.10.2019, Az.: 24 U 146/18

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uniVersa mit neuem Privathaftpflichtkonzept

Im Rahmen ihrer neuen Privathaftpflicht „FLEXXprotect“, die es in drei Varianten gibt, bietet die uniVersa unter anderem einen speziellen Treuebonus für Verträge, die über eine Dauer von drei Jahren geschlossen werden.

Mit „FLEXXprotect“ hat die uniVersa eine neue Privathaftpflichtversicherung auf den Markt gebracht. Angeboten werden drei Absicherungsvarianten mit Versicherungssummen von 10 bis 50 Mio. Euro. Die drei Varianten „easy, allround und best“ können jeweils als Single, Duo- oder Familienpolice abgeschlossen werden.

Drei Absicherungsvarianten: easy, allround und best

Im easy-Paket sind bereits viele Leistungen enthalten, die über einen normalen Standardschutz hinausgehen. So zum Beispiel Deliktunfähigkeit, Gefälligkeitshandlungen, Schlüsselverlust, Forderungsausfalldeckung, Heizöltank und Drohnen. Zudem gibt es eine Innovationsgarantie, durch die künftige Bedingungsverbesserungen automatisch und ohne Mehrbeitrag mitversichert sind. Die easy-Single-Deckung ist bereits ab 38 Euro pro Jahr erhältlich. Beim allround-Paket wird zusätzlich Versicherungsschutz für Personenschäden untereinander, gewerbliche Nebentätigkeiten und für falsches Betanken fremder, geliehener Kraftfahrzeuge angeboten. 

Im best-Paket sind beispielsweise zusätzlich ein Rechtsschutz zum Forderungsausfall sowie eine Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit enthalten. Aber auch eine Besitzstandsgarantie, durch die man bei einem Wechsel nicht schlechter gestellt wird als beim Vorversicherer. Eine Differenzdeckung garantiert zudem, dass der höhere Versicherungsschutz bei einem Wechsel bereits ab Antragseinreichung versichert ist, auch wenn der Beginn aufgrund von Kündigungsfristen beim Vorversicherer erst später ist. Auf Wunsch kann zudem eine „Best-Leistungs-Garantie“ vereinbart werden. Dann sind auch Schäden versichert, die bei der uniVersa nicht enthalten sind, aber am Markt versicherbar gewesen wären. 

Treuebonus für Verträge über eine Dauer von drei Jahren

Für alle Absicherungsvarianten ist ein Treuebonus möglich: Wird der Vertrag über eine Dauer von drei Jahren abgeschlossen, gibt es ohne Mehrbeitrag eine zusätzliche Leistung von bis zu 500 Euro pro Jahr dazu. Damit sind vom Kunden anerkannte Schadensersatzansprüche versichert, für die es eigentlich keine Erstattungsgrundlage gibt, weil sie über die gesetzliche Haftung hinausgehen. Optional kann der neue Schutz um eine Hundehalter- und Diensthaftplicht für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst sowie um eine beitragssparende Selbstbeteiligung ergänzt werden. Das neue Haftpflichtkonzept kann auch online über die Website der uniVersa und der von Vermittlern abgeschlossen werden. Ebenso ist ein Abschluss per Online-Deckungsnote durch Vertriebspartner möglich. (ad)

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Höchstleistungsgarantien in der Haftpflicht – Marketing oder Mehrwert?

Die Privathaftplichtversicherung war die erste Sparte, in der die Haftpflichtkasse die „Erweiterte Vorsorge“ als Höchstleistungsgarantie eingeführt hat. In Kombination mit der Innovations- und Besitzstandsgarantie sind Kunden mit der Erweiterten Vorsorge auf der sicheren Seite. Und für Vermittler stellt sie eine Entlastung in Sachen Haftung dar.

Ein Beitrag von Fermin Fuentes, Abteilungsleiter Haftpflicht Vertrag – Privatkunden beim Versicherer die Haftpflichtkasse

Im November 2010 wurde die Erweiterte Vorsorge von der Haftpflichtkasse zunächst in der Sparte Privathaftpflichtversicherung eingeführt, später dann auch in den anderen Sachsparten wie der Tierhalterhaftpflichtversicherung und der Hausratversicherung. Die Idee dazu stammte aus den eigenen Reihen. Ausgangspunkt war die damalige Marktsituation: Versicherer versuchten sich durch Wettrüsten über neue Zusatzleistungen von den Wettbewerbern abzuheben.

Etabliertes Leistungsmerkmal

Die Sinnhaftigkeit der Zusatzdeckungen für den Versicherungsnehmer stand dabei nicht immer im Vordergrund. Durch diese mangelnde Markttransparenz fiel es daher allen Marktteilnehmern, ob Makler oder Versicherer, sehr schwer, einen Überblick über den deutschen Versicherungsmarkt zu bewahren. Des Weiteren resultierten infolge der Versicherungsvertragsgesetzreform im Jahre 2008 höhere Anforderungen an die Maklerschaft und damit verbunden auch eine veränderte Haftungssituation. Mittlerweile ist die Erweiterte Vorsorge im Maklermarkt ein etabliertes Leistungsmerkmal. Kaum ein Versicherer verzichtet innerhalb seiner Premiumprodukte darauf. Unter verschiedenen Bezeichnungen (z. B. Best-Leistungs-Garantie, Sorglos-Paket o. Ä.) trifft man in den Tariflandschaften der Hausratversicherung, Privathaftpflichtversicherung oder Wohngebäudeversicherung auf den Baustein.

Marketing oder Mehrwert?

Die Erweiterte Vorsorge vermittelt zunächst das beruhigende Gefühl, immer den bestmöglichen Versicherungsschutz vereinbart zu haben. Im Schadenfall berücksichtigt sie etwaige Deckungsnachteile gegenüber den in Deutschland zum Betrieb zugelassenen Mitbewerbern und zieht dann zur Regulierung deren Bedingungswerke heran. Ziel und Zweck dieser Komponente ist es, Risiken, die aus technischer und gesellschaftlicher Entwicklung hervorgehen, im Schadenfall in den Versicherungsschutz einfließen zu lassen, sobald diese auch am deutschen Markt innerhalb der Privathaftpflichtversicherung versicherbar sind, und ohne erneute Prüfung sowie ohne Mehrarbeit für den Makler mitzuversichern, sobald ein Mitbewerber diese in sein Bedingungswerk aufnimmt.

Sind Makler damit alle Sorgen los?

Man könnte also meinen, der günstigste Tarif am Markt inklusive der Erweiterten Vorsorge ist die beste Wahl, um als Versicherungsvermittler haftungssicher zu arbeiten. Natürlich gibt es bei jedem Versicherer Einschränkungen, aber auch diese unterscheiden sich zum Teil sehr. Daher ist es für Versicherungsvermittler ratsam, sich hierüber einen Überblick zu machen. Die Einschränkungen werden von den Versicherern nicht verklausuliert, sondern sind in den Bedingungen eindeutig und im Vorfeld klar benannt.

Üblich ist es beispielsweise, dass nur Tarife deutscher Versicherer berücksichtigt werden. Manche Versicherer schließen zudem auch Bedingungswerke von Deckungskonzepten vom Versicherungsschutz aus. Vorsatz, Eigenschäden, berufliche oder gewerbliche Risiken sind genauso wie Leistungen über die gesetzliche Haftpflicht hinaus gewöhnlich ebenfalls ausgenommen. Bei den meisten Gesellschaften ist zudem der Versicherungsnehmer in der Nachweispflicht ist.

Bedeutet die Erweiterte Vorsorge den Innovationstod?

Nein, das zeigt eindeutig die Entwicklung der Tariflandschaft in den Sachversicherungen, die auch seit Einführung der Erweiterten Vorsorge weiterhin neue, interessante Leistungen in ihre Tarife integriert hat. Der Bedarf an Absicherung der Grundrisiken (Haftpflicht, Hausrat etc.) ändert sich nicht grundlegend, aber die Welt, in der die Kunden leben, inklusive ihrer Gewohnheiten und Gepflogenheiten, sodass allein hierdurch auch zukünftig die Versicherer innovativ auf Veränderungen reagieren müssen.

Freifahrtschein für Makler?

Selbstverständlich ist die Erweiterte Vorsorgedeckung kein Freifahrtschein für Versicherungsmakler und ersetzt nicht die individuelle Risikoermittlung beim Kunden. Sie kann jedoch das Haftungsrisiko merklich reduzieren, und Risiken, die aufgrund technischer und gesellschaftlicher Entwicklungen neu entstehen oder sich verändern, fließen im Schadenfall in den Versicherungsschutz mit ein. Und zwar ohne dass eine unmittelbare Vertragsänderung erforderlich ist.

Eine gänzliche Freistellung von der Maklerhaftung sowie den Beratungspflichten kann durch keine Produktlösung erreicht werden. Die Erweiterte Vorsorge entbindet Makler nicht von ihren Pflichten gemäß Versicherungsvertragsgesetz. Sie stellt hierfür vielmehr eine Entlastung dar.

Mit weiteren Leistungsmerkmalen kombinieren

Richtig rund wird der Vorteil der Erweiterten Vorsorge jedoch erst in Kombination mit weiteren Leistungsmerkmalen wie der Innovationsgarantie, die die Aufnahme von beitragsneutralen Leistungsverbesserungen (Updates) vorsieht, sowie der Besitzstandsgarantie, die bei einem Versichererwechsel den bisherigen Leistungsstandard garantiert.

Absolut grundlegend ist jedoch, zunächst nach Bedarfsermittlung beim Versicherungsnehmer den passenden Tarif bei einem soliden Versicherer auszuwählen, der zum einem sein Leistungsversprechen im Schadenfall auch zu leisten vermag und idealerweise seine Kernprozesse (Dokumentation, Schadenbearbeitung etc.) optimiert hat und die Aufwände des Vermittlers gering hält.

Ein proaktives Leistungsversprechen

Das proaktive Leistungsversprechen bedeutet, dass die Mitarbeiter der Haftpflichtkasse im Schadenfall recherchieren, ob es Mitbewerber am Markt gibt, die für den jeweiligen konkreten Fall Versicherungsschutz bieten. Durch eine schnelle und einfache Schadenregulierung muss der Versicherte also in den meisten Fällen nicht selbst nachweisen, dass die Voraussetzungen für die Erweiterte Vorsorge gegeben sind.

Dabei zählt vor allem eine unkomplizierte und zuverlässige Erstbearbeitung von Schadenmeldungen. In der Regel innerhalb von 48 Stunden nach Eingang und in vielen Fällen sogar noch schneller. Im Schadenfall haben unsere Geschäftspartner beispielsweise immer einen festen persönlichen Ansprechpartner. Der Schadenfall ist der Moment der Wahrheit in der Kundenbeziehung, daher ist es für Vermittler unerlässlich, gerade bei dem Thema Erweiterte Vorsorge auf einen kompetenten Partner zu setzen.

Den Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 01/2020 auf Seite 46 f. und in unserem ePaper.

Bild: © Андрей Яланский - stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Fermin Fuentes

Mit nachhaltigen Versicherungen sind Vermittler am Puls der Zeit

Bereits seit einigen Jahren haben die NV-Versicherungen nachhaltige Versicherungen im Portfolio, darunter auch eine private Haftpflicht. Mit einem neuen Label will das Unternehmen dem Thema mehr Bedeutung verleihen, wie Arend Arends, Vorstandsvorsitzender der NV-Versicherungen, im Interview erklärt.

Die NV-Versicherungen konnten in der Vergangenheit vor allem auch aufgrund der Haftpflichtsparte wachsen. Wie war das 2019 und welcher Anteil entfiel dabei auf Privatkunden?

Da haben Sie recht. Vor allem durch unsere sowohl preis- als auch leistungsstarke Tierhalterhaftpflicht konnten wir in den vergangenen Jahren bei den Vermittlern punkten. Auch für 2019 sind wir mit dem Wachstum weiterhin zufrieden. In unserer Privathaftpflicht merken wir, dass Vermittler stark nach einer Privathaftpflicht für Kunden über 50 Jahren anfragen. Auch in diesem Segment bieten wir ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis.

Wenn wir bei der Privathaftpflicht bleiben, was sind Ihrer Meinung nach die allgemeinen Trends in dem Bereich?

Generell entwickeln sich die Preise im Bereich der Privathaftpflicht kritisch. Wir sehen immer mehr Versicherer, die höhere Deckungssummen mit abspeckten Leistungen zu einem sehr günstigen Preis anbieten. Das ist im Schadenfall für den Kunden in Bezug auf die reduzierten Leistungen nicht von Vorteil, kann aber auch für die Versicherer auf Dauer nicht gesund sein.

Ein Trend der Vergangenheit hat sich mittlerweile zum Standard entwickelt: Best-Leistungs-Garantien, die auch wir in unserem Premium-Produkt eingebaut haben, sind im Markt längst keine Neuheit mehr. Einen weiteren Trend sehen wir in dem sich ständig erweiternden mitversicherten Personenkreis, der mittlerweile viele Eventualitäten abdeckt. Außerdem werden viele Hobbys im Alltag mit abgedeckt.

Welche Risiken bzw. welche Bausteine sollten heute unbedingt mit rein bzw. zumindest in der Beratung beachtet werden?

Die Internetnutzung ist heutzutage wichtiger denn je, deshalb müssen auch Cyberrisiken mit abgesichert sein. Für 2020 rechnen wir zudem mit fast einer halben Million Menschen, die eine Drohne besitzen. Auch hier haben wir in unserem Premium-Produkt Drohnen mit bis zu 5 kg abgedeckt.

Ganz wichtig sind zudem Forderungsausfalldeckungen (inklusive Vorsatz) sowie die dazugehörigen Ergänzungen der Rechtsschutzfunktion und Opferschutz. Diese Aspekte sollten in der Beratung unbedingt berücksichtigt werden. Auch Klassiker wie geliehene, gemietete oder gepachtete Sachen, aber auch die Absicherung von Gefälligkeitshandlungen sind Bausteine, die beachtet werden sollten.

Wie unterscheiden sich da die Tarife von Familien und Singles?

Beim Familientarif sind vor allem der mitversicherte Personenkreis, die Ausübung von Hobbys, Vermietung von Immobilien, Wohnungen oder auch die Absicherung ehrenamtlicher Tätigkeiten wichtige Bausteine. Beim Singletarif geht es meist um die Absicherung von Hobbys sowie Mietsachschäden. Der Familientarif ist also meist weit umfangreicher, was den Bedarf anbelangt.

Zudem haben Sie einen Tarif speziell für die Altersgruppe 50plus im Angebot. Was zeichnet dieses Produkt aus?

Das Risikobewusstsein in der Altersgruppe 50plus ist ein anderes, da wir dort weniger Schäden registrieren. Dadurch sind natürlich attraktivere Beiträge möglich. Aufgrund des demografischen Wandels wird die Altersgruppe zukünftig noch viel stärker in den Fokus rücken, da wir hier ein Wachstum wahrnehmen. Der Versicherungsschutz ist deckungsgleich zum gängigen Familientarif, aber preislich eben deutlich günstiger.

Nun rückt auch im Kompositbereich das Thema Nachhaltigkeit immer mehr oder vielleicht auch wieder in den Fokus. Welche Bedeutung messen Sie dem Thema zu?

Das Thema Nachhaltigkeit gewinnt in der öffentlichen Diskussion immer weiter an Zustimmung und Akzeptanz. In vielen Branchen sehen wir schon seit einigen Jahren, dass der Trend zu nachhaltigen Produkten auch aktiv nachgefragt wird. Wir sind bereits seit einigen Jahren mit nachhaltigen Versicherungen am Start und haben erst Mitte 2019 zusammen mit den Itzehoer Versicherungen ein neues Unternehmen, die bessergrün GmbH, gegründet, um dem Thema noch mehr Bedeutung zu schenken. Wir wollen soziale und ökologische Verantwortung übernehmen.

Inwieweit trägt da auch Ihr grüner Haftpflichttarif dem Nachhaltigkeitsgedanken Rechnung?

All unsere Tarife beinhalten drei Nachhaltigkeitsversprechen. Zum einen wird ein Baum in Schleswig-Holstein für jeden neuen Vertrag gepflanzt, zum anderen wird das Beitragsaufkommen in nachhaltige Kapitalanlagen investiert. Das weisen wir transparent nach. In unseren Tarifen haben wir zusätzlich noch den Aspekt der nachhaltigen Mehrleistungen im Schadenfall. Das bedeutet beispielsweise im Bereich der Haftpflichttarife, dass sich die NV an den Mehrkosten für die Wiederbeschaffung bzw. Reparatur über nachhaltige Unternehmen mit bis zu 50% beteiligt.

Aktuell intensivieren Sie Ihre Anstrengungen. Zusammen mit der Itzehoer Versicherung haben Sie einen nachhaltigen Marktplatz gegründet. Was steckt da dahinter?

Genau. Gemeinsam haben wir mit bessergrün eine nachhaltige Gesellschaft gegründet. Auf diesem Marktplatz wollen wir transparent zeigen, wie wir soziale und ökologische Verantwortung übernehmen. Bessergrün soll im ersten Schritt ein Marktplatz für nachhaltige Versicherungen und dann im nächsten Schritt ein branchenübergreifender Marktplatz für vielseitige nachhaltige Dienstleistungen und Produkte werden.

Wollen Sie damit auch unabhängiger von fremden Portalen werden?

Wir wollen vor allem eines: soziale und ökologische Verantwortung übernehmen. Mit bessergrün haben wir ein Label gegründet, unter dem man zukünftig nachhaltige Dienstleistungen erkennen kann. Das sollen Vermittler und Endkunden sehen können.

Auf der letztjährigen DKM haben Sie zudem ein neues nachhaltiges Produktangebot gestartet (AssCompact berichtete). Was sind denn die wichtigsten Neuerungen?

Grundsätzlich bieten wir all unsere Sachversicherungen seit der DKM in einer nachhaltigen bessergrün-Variante an. Auch vorher konnten wir mit unseren grünen Versicherungen Erfahrung sammeln und wollen dies nun noch transparenter und wirkungsvoller gestalten.

Wie ist denn die Resonanz von Maklern und Kunden?

Die Resonanz ist enorm und vor allem positiv! Wir haben in den letzten Wochen viel positives Feedback zu der Neugründung von bessergrün, aber auch zu unseren nachhaltigen Versicherungen bekommen. Unsere Vermittler sind zudem froh, mit nachhaltigen Versicherungen am Puls der Zeit zu sein und gerade in der aktuellen Diskussion um den Klimawandel etwas Passendes im Portfolio zu haben. Wir hören oft, dass viel weniger über den Preis als über das Thema Nachhaltigkeit diskutiert wird.

Würden Sie sich denn generell in der Assekuranz ein größeres Engagement in Sachen Nachhaltigkeit wünschen?

Ja, grundsätzlich kann es für alle nur von Vorteil sein, wenn sich noch mehr Versicherer nachhaltig aufstellen. Das könnte auch das Image der Branche verbessern. Das ist die Zukunft. Aber gerade bei dem Thema müssen wir alle darauf achten, dass wir kein Green Washing betreiben und uns aus den richtigen Gründen nachhaltig aufstellen. Uns als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit mit einer über 200-jährigen Tradition fällt es da sehr leicht, nachhaltige Versicherungen anzubieten, weil unser gesamtes Geschäftsmodell auf Nachhaltigkeit beruht.

Das Interview lesen Sie auch in AssCompact 01/2020 auf Seite 44 f. und in unserem ePaper.

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Bild: © lovelyday12 – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Arend Arends