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Private Haftpflicht

NV Versicherungen bringen neue Haftpflichttarife

Die NV Versicherungen haben ein Haftpflichtportfolio ausgerollt. Die Produkte bieten neue sowie verbesserte Leistungen. Je nach Tarif ist eine Deckung von bis zu 50 Mio. Euro Versicherungssumme für Sach- und Vermögens- als auch Personenschäden möglich. Die Tarife gibt es auch in der „bessergrün“-Variante.

<p>Bei ihren neuen Haftpflichtprodukten bieten die NV Versicherungen über 30 neue Leistungen und etliche Leistungsverbesserungen. So sorgen Best-Leistungs-Garantie, Besitzstands-Garantie und Konditionsdifferenzdeckung für mehr Beratungssicherheit. Je nach Tarif ist eine Deckung von bis zu 50 Mio. Euro Versicherungssumme für Sach- und Vermögensschäden als auch für Personenschäden möglich. Im Rahmen der gleichzeitigen Überarbeitung von sechzehn Produkten wurde ein Preissenkung von bis zu 20% gegenüber den vergangenen Tarifen an Kunden direkt weitergegeben, wie die NV mitteilt. </p><h5>Nachhaltige Tarifvarianten</h5><p>Die Tarife sind zudem in der nachhaltigen „bessergrün“-Variante verfügbar: Privat-, Hunde- und Pferdehalterhaftpflicht werden dabei mit nachhaltigen Mehrleistungen angeboten. Zudem gibt die NV das Leistungsversprechen für den Beitragseinsatz in nachhaltige Kapitalanlagen sowie die Förderung ökologischer Projekte. Für jeden „bessergrün“-Vertrag wird ein Baum in Deutschland gepflanzt. </p><h5>Online-Seminare zur Produkteinführung </h5><p>Neben den üblichen Tarifinformationen in Papier- und digitaler Form sowie der persönlichen Unterstützung aus dem Makler-Service stellt der Versicherer seinen Vertriebspartnern auch Online-Seminare zur Produkteinführung bereit. Hierbei besteht die Möglichkeit, Weiterbildungszeit zu sammeln und an gut beraten zu übertragen. </p><p>Weitere Informationen zum Online-Seminar-Angebot findet sich unter https://entdecke.nv-online.de/webinar. (tk)</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © magele-picture – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/B995E633-60C5-4156-BAF5-B819D754B3E4"></div>

 

Pferd tritt Kind – Wer haftet?

Wer haftet, wenn ein unbeaufsichtigtes Kleinkind auf einem Reitturnier von einem Pferd gegen den Kopf getreten wird? Der Veranstalter, die Pferdehalterin oder doch die Eltern? Das musste der BGH nun in einem Fall entscheiden, in dem zwei Kinder in einen offenen Pferdeanhänger gestiegen waren.

Zwei Kleinkinder hatten sich auf einem Reitturnier von ihren Eltern entfernt, um auf Erkundungstour zu gehen. Die Erwachsenen saßen währenddessen an einem Biertisch und hatten das Verschwinden der Kinder nicht bemerkt. Als die drei und vier Jahre alten Kinder ein Pferd in einem offenen Pferdeanhänger sahen, fütterten sie es zuerst von außen, dann stieg das dreijährige Kind in den Anhänger hinein. Das Pferd trat dabei aus und traf das Kleinkind am Kopf.

Aufsichtspflicht oder Verkehrssicherungspflicht verletzt?

Im an den Vorfall anschließenden Gerichtsverfahren ging es darum, wer wie viel Schadensersatz zu leisten hat. Hatten die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt? Oder hatten der Veranstalter und die Pferdehalterin vielmehr ihre Verkehrssicherungspflichten vernachlässigt? Immerhin wies der Veranstalter den Pferdeanhängern Stellplätze zu, die für Kinder erreichbar waren. Und die Pferdehalterin hatte die Box ihres Pferdes wegen der an dem Tag herrschenden Hitze offen gelassen.

Prozessverlauf

Während das Landgericht Freiburg den Eltern eine Haftungsquote von zwei Dritteln beimaß, reduzierte das Oberlandesgericht Karlsruhe die Quote in seinem Urteil auf ein Drittel. Doch anstatt die Haftung der Eltern weiter abzusenken, ergab die Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ein anderes Ergebnis.

Vorkehrungen waren ausreichend

Der BGH entschied nun, dass sowohl die Pferdehalterin als auch der Veranstalter ihren Verkehrssicherungspflichten genügt hätten. Es mussten keine Vorkehrungen von Seiten der Turnierteilnehmer oder des Veranstalters ergriffen werden, um zu verhindern, dass sich Kinder in einen Pferdehänger begeben. Da die Kinder auf dem Turniergelände von ihren Eltern beaufsichtigt werden müssten, reduziere sich die Verkehrssicherungspflicht dementsprechend.

Eltern haften vollständig

Die Eltern des Kindes hingegen haben nach Ansicht des BGH ihre Aufsichtspflicht verletzt. Neben der beschränkten Haftung der Eltern nach § 1664 Abs. 1 BGB, könne eine Verletzung der Obhutspflicht auch eine Körperverletzung gegenüber dem Kind darstellen. Aus diesem Grund seien die Eltern darüber hinaus verpflichtet, ihrem Kind gemäß § 823 Abs. 1 BGB Schadensersatz zu leisten. (tku)

BGH, Urteil vom 19.01.2021 – VI ZR 210/18

Bild: © Nadine Haase – stock.adobe.com

 

CHARTA und AIG erweitern PHV-Spezialpolice

Mit ihrem Konzeptpartner AIG hat die CHARTA Börse für Versicherungen AG an ihrer Spezialpolice der privaten Haftpflicht gefeilt. Zu den Neuerungen zählen unter anderem Marktgarantie oder Sachschäden durch PKW-Mitfahrer. Zudem wurden Klauseln verbessert und der Deckungsumfang ausgebaut.

<p>Die CHARTA Börse für Versicherungen AG hat gemeinsam mit ihrem Partner AIG das CHARTA-Spezialkonzept in den privaten Haftpflichtrisiken einer Überarbeitung unterzogen. Das Konzept bietet nun etliche Neuerungen wie etwa Marktgarantie, Sachschäden versicherter Personen untereinander, Rechtsschutz im Rahmen der Forderungsausfalldeckung oder Sachschäden durch PKW-Mitfahrer. Darüber hinaus haben CHARTA und AIG einige Klausel deutlich verbessert. </p><h5>Erweiterter Deckungsumfang </h5><p>Im Rahmen der Überarbeitung wurde auch der Deckungsumfang ausgebaut. Bestandskunden erhalten die Deckungserweiterungen automatisch. Die Prämien für Singles und Senioren sind in allen Tarifvarianten gesunken und für Familien beinahe konstant geblieben. In der Tierhalterhaftpflicht wurden die Prämien für den ersten Hund verringert. </p><h5>Neugeschäftsnachlass</h5><p>Mit Einführung der überarbeiteten CHARTA-Spezialpolice wird zudem ein dauerhafter Kundennachlass gewährt. Diese Aktion gilt für das Neugeschäft in der PHV-Sparte. Über den Für CHARTA-Partner ist der Nachlass im verbundeigenen Vergleichsrechner bereits automatisch hinterlegt. (tk)</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © SIAM – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/92519C08-80D5-46C3-8B6F-E995A0AB5007"></div>

 

Privathaftpflicht: mailo baut Angebot für Gewerbetreibende aus

Ab sofort hat der digitale Gewerbeversicherer mailo auch eine private Haftpflichtversicherung im Portfolio. Das Produkt kann als optionaler Zusatzbaustein in eine Betriebs- und Vermögensschadenhaftpflicht eingeschlossen werden.

Der digitale Gewerbeversicherer mailo bietet seinen Kunden ab sofort auch eine private Haftpflichtversicherung (PHV) an, die als optionaler Zusatzbaustein in eine Betriebs- und Vermögensschadenhaftpflicht eingeschlossen werden kann. Damit soll Gewerbetreibenden und Unternehmern künftig die Möglichkeit geboten werden, die Haftpflichtrisiken des beruflichen und privaten Lebens gebündelt in einer Police abzusichern – volldigital und in nur fünf Minuten abschließbar.

Die Privathaftpflicht kostet 49 Euro pro Jahr und wird im Standard als Familien-PHV mit 15 Mio. Euro Deckungssumme und 0 Euro Selbstbeteiligung angeboten. Auch eine Forderungsausfalldeckung sowie Schutz bei Abhandenkommen fremder Schlüssel, Gefälligkeitsschäden und Mietsachschäden – alle bis jeweils 50.000 Euro – sind enthalten. Die mailo-PHV ist als reines Zusatz-Produkt konzipiert, profitieren können bis zu drei Inhaber – zu je 49 Euro pro Jahr. (ad)

Bild: © Marco2811 – stock.adobe.com

 

Naturgefahrenreport: Kfz-Versicherer 2019 schwer getroffen

Der aktuelle GDV-Naturgefahrenreport bezeichnet das Jahr 2019 als ein glimpflich verlaufenes Schadenjahr für Deutschland. Dennoch gab es einzelne heftige Unwetter, die vor allem den Kfz-Versicherern die Bilanzen verhagelt haben. Im Zuge der Reportveröffentlichung weist der Branchenverband auch auf die noch ausbaufähige Verbreitung der Elementarschadenversicherung hin.

Die finale Schadenbilanz 2019 des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) e.V., die der Branchenverband im Naturgefahrenreport 2020 veröffentlicht hat, verdeutlicht einen relativ glimpflichen Verlauf des Schadenjahres für Deutschland: Mit 3 Mrd. Euro lagen die versicherten Schäden aus Naturgefahren knapp 10% unter dem Vorjahr 2018 und fast 20% unter dem langjährigen Mittelwert von 3,7 Mrd. Euro. Vom Gesamtschaden entstanden 2,7 Mrd. Euro durch Sturm und Hagel an Gebäuden, Kraftfahrzeugen, Hausrat, Gewerbe, Industrie und Landwirtschaft. Weitere 300 Mio. Euro entfielen auf Elementargefahren wie Hochwasser, Starkregen oder Erdrutsch.

Kfz: Pfingstunwetter 2019 unter den zehn schwersten Naturkatastrophen seit 1984

Doch trotz geringerer Schäden war das Jahr 2019 geprägt von einzelnen heftigen Unwettern, die sich vor allem in der ersten Jahreshälfte ereigneten und dabei ganz besonders der Kfz-Versicherungsbranche zu schaffen machten. Im März wüteten die Sturmtiefs Dragi und Eberhard und sorgten für Beschädigungen in Höhe von rund 500 Mio. Euro – fast ein Viertel des gesamten Sachschadens (ohne Kfz). Und im Juni brachten mehrere Tiefs in kurzer Folge heftige Hagelschauer. Die Bilanz: 300 Mio. Euro an Sachschäden und weitere 400 Mio. Euro an Fahrzeugen. Innerhalb von drei Tagen beschädigen Naturgewalten 115.000 kaskoversicherte Fahrzeuge und führten zu dieser immensen Schadenhöhe, die knapp die Hälfte der gesamten Kfz-Jahresschadensumme von rund 900 Mio. Euro ausmacht. Damit gehören die Hagelstürme Jörn und Klaus im Juni 2019 zu den zehn schwersten Naturkatastrophen seit 1984 in der Langzeitbilanz der Kfz-Versicherungsunternehmen. Vom 10. bis 12. Juni zogen sie über das südliche Deutschland nach Norden und Osten. Mit bis zu sechseinhalb Zentimeter großen Hagelkörnern und starken Sturmböen schädigen sie Fahrzeuge vor allem im Alpenvorland, im Harz und im Erzgebirge. Als besonders bemerkenswert stellt Dr. Jörg Schult, Leiter der Kraftfahrt-Statistik beim GDV, heraus, dass dieses Pfingstunwetter sich fast auf den Tag genau 35 Jahre nach der bisher verheerendsten Naturkatastrophe in der Kfz-Schadenhistorie, dem Münchner Hagel, ereignet hat. Damals, 1984, entstanden an kaskoversicherten Fahrzeugen Schäden im Wert von 3 Mrd. Euro – hochgerechnet auf Bestand und Preise 2019. „2019 liegt der Schwerpunkt der Schäden nur wenige Kilometer entfernt“, so Schult. Es traf 2019 die Region um Starnberg südwestlich von München mit ungeheurer Wucht. Jedes 9. kaskoversicherte Fahrzeug war beschädigt.

Schadenhäufigkeit: Saarland besonders betroffen

Auch allgemein betrachtet war Bayern laut GDV-Naturgefahrenreport im Jahr 2019 am schwersten betroffen. Dort verursachen Stürme, Hagel und Starkregen versicherte Sachschäden in Höhe von 675 Mio. Euro. Dahinter folgen Nordrhein-Westfalen mit rund 348 Mio. Euro und Hessen mit rund 208 Mio. Euro. Gemessen an der Schadenhäufigkeit war jedoch das Saarland 2019 am schwersten von Sturm und Hagel betroffen: Auf 1.000 Sachversicherungsverträge kamen 51,2 Schäden. Auf den weiteren Plätzen folgen Sachsen (43,4 Schäden) und Rheinland-Pfalz (32,3 Schäden). Überschwemmung und Starkregen machten hingegen Berlin im Jahr 2019 am schlimmsten zu schaffen: 12,6 Schäden gab es pro 1.000 Versicherungsverträge, vor Mecklenburg-Vorpommern (10,9 Schäden) und Hamburg (8,7 Schäden).

Elementarschadenversicherung: Noch Luft nach oben

Im Zusammenhang mit der Präsentation des Naturgefahrenreports 2020 weist der GDV darauf hin, dass bundesweit mittlerweile zwar fast alle Wohngebäude gegen Sturm und Hagel abgesichert seien, hingegen jedoch rund zehn Millionen Hausbesitzern der Schutz gegen Elementarrisiken wie Starkregen und Hochwasser fehle. Ende 2019 hatten laut GDV erst 45% aller Gebäude den dafür nötigen Zusatzbaustein „erweiterte Naturgefahrenversicherung (Elementarschäden)“, was immerhin einen Anstieg um zwei Prozentpunkte im Vergleich mit Ende 2018 bedeutet. Dennoch gibt es hier noch viel Luft nach oben und einen wichtigen Ansatzpunkt für Makler und Mehrfachagenten in der Kundenansprache.

Über den Naturgefahrenreport

Der Report bilanziert die Naturgefahrenschäden an Gebäuden, Gewerbe, Industrie und Fahrzeugen im Jahr 2019. In einem Schwerpunkt geht es auch um das Corona-Katastrophenmanagement und was Versicherer daraus für den Umgang mit dem Klimawandel ableiten können. Zum GDV-Naturgefahrenreport geht es hier.

Bild: © trendobjects – stock.adobe.com

 

ING Deutschland bereitet Vertrieb von AXA-Versicherungen vor

Die ING Deutschland steigt Berichten von Finanz-Szene.de zufolge in den Vertrieb von Versicherungen ein. Die größte Direktbank in Deutschland wird ihren Kunden demnach zukünftig Haftpflicht-, Hausrat- und Gebäudeversicherungen anbieten. Die angebotenen Policen werden von der AXA kommen.

Die Deutschlandtochter der niederländischen ING Groep will anscheinend in den Versicherungsvertrieb einsteigen. Finanz-Szene.de hatte publik gemacht, dass die ING Deutschland vorübergehend eine Unterseite ihrer Homepage freigeschalten hatte, über die Kunden der Bank demnächst Haftpflicht-, Hausrat- und Gebäudeversicherungen der AXA abschließen sollen.

Testphase läuft bereits

Die Unterseite verschwand daraufhin zwar wieder, aber der Branchendienst fand weitere Indizien dafür, dass das Angebot für bestehende Kunden bereits weit vorangeschritten sei. Aktuell lief wohl bereits eine Testphase mit ungefähr 2000 Beta-Testern, wie eine ING-Sprecherin mittlerweile bestätigte.

Ausschließlich AXA-Policen

Das Angebot an Versicherungen soll sich nur an eigene Kunden richten und ausschließlich Versicherungen der AXA umfassen. Auf Policen der AXA greift die Bank auch bei Restschuldversicherungen zur Absicherung für hauseigene Kredite und Baufinanzierungen zurück. Die beiden Konzerne hatten bereits vor über zwei Jahren eine enge Zusammenarbeit verkündet.

Maßgeschneiderte Angebote möglich

Das Kreditinstitut bittet im Zuge des Anmeldeprozesses auch darum, personenbezogene Daten für die Erstellung von Angeboten nutzen zu dürfen. Das ist interessant, da die Bank als Versicherungsvertreter der AXA auf diesem Wege umfangreiche Informationen über ihren Kunden auswerten kann, die zuvor im Bankgeschäft angefallen sind. Ein Informationsvorsprung, der womöglich zu Wettbewerbsvorteilen führen könnte. Wann genau das Angebot die Beta-Phase verlassen soll und für alle Bankkunden verfügbar wird, ist aktuell noch unklar. (tku)

Bild: © dziewul – stock.adobe.com

 

GEV mit neuer Privathaftpflichtversicherung

Die GEV geht mit der neuen GEV Protect Privathaftpflichtversicherung an den Markt. Den Versicherungsschutz gibt es in drei Produktlinien. Gleichzeitig senkt der Versicherer die Beiträge.

Die Grundeigentümer-Versicherung (GEV) bietet nun eine neue Privathaftpflichtversicherung an. Die GEV Protect Privathaftpflichtversicherung gibt es in den drei Produktlinien Protect Basis, Protect Kompakt und Protect Premium mit Versicherungssummen von 10, 20 und 50 Mio. Euro. Zum Leistungspaket gehören unter anderem eine Best-Leistungs-Garantie und eine Forderungsausfalldeckung. Auch Drohnen und andere Flugmodelle werden je nach Gewicht in den Produktvarianten mitversichert. Schutz gibt es auch bei Gebrauch von E-Bikes oder beim elektronischen Datenaustausch.

Den neuen Haftpflichtschutz gibt es in fünf Zielgruppenvarianten. Die Hundehalterhaftpflicht kann optional als Zusatzmodul in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden.

Immobilien und der Tradition verpflichtet

Als Spezialversicherer für Immobilien bietet die GEV in ihrer Privathaftpflichtversicherung auch ein umfassendes Leistungsspektrum für Risiken aus dem Immobilienbesitz und aus der Vermietung von Wohnraum.

Diverse Preisnachlässe

Die GEV wirbt damit, dass die Beiträge um bis zu 38% gesenkt wurden. Preisbewusste Kunden haben die Wahl zwischen zwei Selbstbeteiligungsvarianten. Und wer in den letzten fünf Jahren vor Neuantragstellung keinen Vorschaden in der Privathaftpflicht- und gegebenenfalls Hundehalterhaftpflichtversicherung hatte, erhält zusätzlich einen Schadenfrei-Bonus von 10%. (bh)

Bild: © victor zastol‘skiy – stock.adobe.com

 

Die Stuttgarter überarbeitet ihre Privathaftpflichtversicherung

Bereits zum 01.07.2020 hat die Stuttgarter ihre Privathaftpflichtversicherung überarbeitet. Versicherungssummen sind dabei in drei Varianten wählbar, wobei immer alle Zusatzleistungen enthalten sind. Einige Besonderheiten finden sich im „Garantiepaket“ und hinsichtlich der Neuwertentschädigung.

Die Stuttgarter Versicherung hat ihr Angebot für die Absicherung privater Haftpflichtrisiken überarbeitet. So können Kunden bei der Stuttgarter Privat-Haftpflicht ihre gewünschte Versicherungssumme nun bis zu einer Höhe von 50 Mio. Euro variabel festlegen. Es sind drei verschiedene Summen möglich: 10 Mio. Euro, 20 Mio. Euro oder 50 Mio. Euro. Unabhängig von der gewählten Summe profitieren alle Versicherten immer von allen Zusatzleistungen. Für Versicherungsmakler sei die Kundenberatung dadurch besonders einfach und sicher, betont die Stuttgarter.

Neuwertentschädigung und Garantiepaket

Erleidet der Versicherte durch Verschulden eines Dritten einen Schaden, den der Verursacher selbst nicht begleichen kann, leistet die Stuttgarter Privat-Haftpflicht ebenfalls. Bei Sachschäden leistet sie den Ausgleich zum Neuwert bis zu 3.000 Euro, wenn der Schaden über den Verursacher nur zum Zeitwert reguliert wurde. Das neue Angebot enthält zudem ein kostenfreies „Garantiepaket“ mit einer Innovationsgarantie, einer Besserstellungs- sowie Best-Leistungs-Garantie und einer Summen- und Konditionsdifferenzdeckung.

Die Stuttgarter hebt zudem hervor, dass ihre Privathaftpflichtversicherung auch Personen- und Sachschäden durch Mitversicherte untereinander abdeckt. Wenn also beispielsweise innerhalb der Familie entsprechende Schäden entstehen, bietet der Maklerversicherer aus Stuttgart finanzielle Unterstützung. (bh)

Bild: © dimasobko – stock.adobe.com

 

Privathaftpflicht: Franke und Bornberg nimmt 562 Tarife unter die Lupe

Das Analysehaus Franke und Bornberg hat erneut die Angebote zur privaten Haftpflichtversicherung einer Prüfung unterzogen. Insgesamt 562 Tarife wurden im Rahmen des aktuellen Ratings bewertet. Dabei haben die Analysten auch einige interessante Trends ausgemacht. So kalkulieren erste Versicherer ihre Haftpflichtprämien abhängig vom Wohnort.

Ein privater Haftpflichtschutz gilt als wichtigste freiwillige Versicherung. Mehr als 80% der deutschen Haushalte verfügen über eine entsprechende Absicherung. Das Analyse- und Ratingunternehmen Franke und Bornberg analysiert die Angebote zur Privathaftpflichtversicherung (PHV) seit 2015 mit seinem umfassenden Bedingungsrating. Für das aktuelle PHV-Rating 2020 haben die Analysten insgesamt 562 Tarife nach 55 Kriterien je Produktvariante untersucht – und ziehen Bilanz. Dabei berichten sie auch von einigen interessanten Trends auf dem Markt.

Mehr Transparenz und nachvollziehbare Leistungen

Seit dem ersten Rating hat sich die Tarifqualität spürbar verändert, wie Christian Monke unterstreicht, Leiter Versicherungsanalyse bei Franke und Bornberg. Heute gehen die Leistungen einer privaten Haftpflichtversicherung häufig deutlich über die gesetzliche Haftung hinaus. Neue Tarifgenerationen schneiden fast immer besser ab als ihre Vorgänger. Was die Bedingungen betrifft, achten die Versicherer auf Transparenz und wollen mit nachvollziehbaren Leistungen punkten. Tarifliche Regelungen sind heute präzise gestaltet und viel detaillierter beschrieben als noch vor einigen Jahren, so das Fazit der Analysten.

Drohnen in der Regel nicht mehr außen vor

Als Beispiel für die Verbesserungen führt Franke und Bornberg den Einschluss von Luftfahrzeugen wie Drohnen und Copter in die PHV an. So haben die meisten Versicherer ihre restriktive Haltung inzwischen aufgegeben, Gewichtsbeschränkungen gelockert und verzichten auf den Ausschluss von Luftfahrzeugen mit Motor. Nur noch wenige Gesellschaften würden laut Monke für Drohnen einen Extrabeitrag erheben.

Deckungssummen erklimmen neue Höhen

Außerdem zeigt sich ein Anstieg der Deckungssummen. Versicherer wie die WGV und SIGNAL IDUNA bieten im Top-Tarif inzwischen bis zu 75 Mio. Euro. Bei der Allianz beträgt die Deckungssumme im Premium-Tarif sogar bis zu 100 Mio. Euro.

Wohnortabhängige Haftpflichtprämien als neuer Trend?

In der Tarifkalkulation für die Privathaftpflicht ist derzeit ein Trend zu beobachten, den die Analysten als bemerkenswert beschreiben. So kalkulieren erste Gesellschaften ihre Haftpflichtprämien abhängig vom Wohnort bzw. der Postleitzahl. Eine solche PLZ-Differenzierung gibt es bei Interlloyd, der AXA und bei HDI. Es bleibt abzuwarten, ob weitere Versicherer diesem Trend folgen. Auch über die Datengrundlage dieser Kalkulation sei noch wenig bekannt. Was den Nutzen angeht, gibt sich Monke skeptisch: „Auf den ersten Blick erscheint der Wunsch nach bedarfsgerechter Tarifierung nachvollziehbar. Doch jede Differenzierung führt zu kleineren Kollektiven. Wo es Gewinner gibt, sind auch Verlierer. Und was einige Kunden mit günstiger Postleitzahl bei ihrer PHV sparen können, müssen in Zukunft andere drauflegen. Das erinnert mich an die inflationäre Entwicklung der Berufsgruppen in der BU-Versicherung.“

So schneiden die Tarife der InsurTechs ab

Für das PHV-Rating 2020 hat Franke und Bornberg auch Tarife von Start-ups wie Adam Riese, Getsafe, helden.de, Lemonade, Neodigital und ONE beleuchtet. Diese Unternehmen zielen meist auf jüngere Kundengruppen ab, wollen ihre Produkte an deren Bedürfnisse anpassen und mit schlanken PHV-Tarifen überzeugen. Doch wie steht es um die Leistungsfähigkeit solcher Tarife? „Ein schlanker Tarif bedient vor allem den Wunsch nach weniger Komplexität. Das schafft Vertrauen, aber noch lange keinen Top-Tarif. Einige PHV-Tarife von InsurTechs landen am unteren Ende unserer Bewertungsskala.“ Jedoch gibt es durchaus auch Start-ups, die mit ihren Top-Tarifen den Vergleich mit etablierten Gesellschaften nicht zu scheuen brauchen. Verbraucherfreundlich ist die Entwicklung hin zu mehr Flexibilität, dazu zählt auch eine tägliche Kündigungsfrist, wie sie InsurTechs wie helden.de oder Getsafe anbieten.

44% der Top-Tarife für Familie mit höchster Bewertung

Im Rating unterscheidet Franke und Bornberg zwischen Top- und Grundschutz sowie den Lebenssituationen Familien und Single. Bei den Top-Tarifen gelten als Mindestanforderungen eine Deckungssumme von 10 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden sowie 100.000 Euro bei Vermögensschäden und Versicherungsschutz für deliktunfähige Kinder (außer im Single-Tarif), Forderungsausfall, Gefälligkeitshandlungen und beruflicher Schlüsselverlust. Seit dem Erstrating 2015 hat die Qualität im Bereich Topschutz noch einmal zugenommen. Die höchste Bewertung „FFF“ erhalten knapp 44% der Familientarife. Zum Vergleich: 2015 waren es lediglich 17%. Bei den PHV-Tarifen für Singles schneiden nahezu 38% mit Bestwertung ab, 2015 waren es 17%.

Die Bewertungen für Tarife mit Grundschutz

Bei den Tarifen mit Grundschutz ist die Mindestanforderung eine Deckungssumme von mindestens 3 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden sowie 50.000 Euro für Vermögensschäden. Auch hier zeigt sich laut Franke und Bornberg eine deutliche Qualitätssteigerung. Die höchste Bewertungsstufe FFF erreichen knapp 13% der Familientarife mit Grundschutz. Im Jahr 2015 gab es diese Wertung nur für 2% der Tarife. Bei den PHV-Single-Tarifen mit Grundschutz schneiden ebenfalls rund 13% mit „FFF“ ab. Auch hier waren es 2015 nur 2%, die die beste Bewertung erzielen konnte. (tk)

Bild: © zphoto83 – stock.adobe.com

 

degenia bringt neues Privathaftpflichtkonzept

Mit dem neuen Privathaftpflichttarif T20 aus dem Haus der degenia können sich nun auch Alleinerziehende individuell absichern. Auch Vorverträge mit einem Vorschaden sind kein Problem bei der Antragsannahme.

Der Deckungskonzeptanbieter degenia bringt einen neuen Privathaftpflicht-Tarif T20 auf den Markt. Innerhalb der vier bekannten Tariflinien basic, classic, premium und optimum konnten die Vermittler im Vorgängertarif T17 den individuell passenden Versicherungsschutz für Singles, Paare und Familien auswählen. Ab sofort steht mit T20 nun auch ein zusätzlicher Tarif für Alleinerziehende zur Verfügung. Im neuen Konzept sind in den Tariflinien premium und optimum auch unmittelbare Personenschäden der mitversicherten Personen untereinander mitversichert – und zwar bis zur jeweiligen Versicherungssumme bzw. bis maximal 15 Mio. Euro pro Person. Außerdem können in diesen Tariflinien verschiedene Versicherungssummen gewählt werden: 15 Mio. Euro, 25 Mio. Euro oder 50 Mio. Euro. Der T20 bietet daneben auch die Möglichkeit, eine generelle Selbstbeteiligung in Höhe von 150 Euro je Schadenfall zu vereinbaren.

Erweiterte Vorschadenhöhe

Um die Flexibilität des Vermittlers im Kundengespräch weiter zu erhöhen, sind jetzt auch Vorverträge mit einem Vorschaden kein Problem bei der Antragsannahme. Solange es sich um maximal einen Schadenfall in den letzten fünf Jahren handelt, werden Anträge bis zu einer Vorschadenhöhe von 10.000 Euro angenommen. Bislang lag diese Grenze bei 500 Euro. Auf Wunsch vieler Makler wurde zudem im neuen T20 die Wartezeit nach der Schule oder nach der Erstausbildung von bisher zwölf Monaten auf 18 Monate verlängert.

Der degenia PHV-T20 enthält darüber hinaus in der optimum-Variante erstmals eine Vorversicherergarantie. Passend dazu gibt es zusätzlich eine Best-Leistungs-Garantie, verbunden mit einer Konditionsdifferenzdeckung. Der Aktualität der Corona-Krise geschuldet ist zudem die Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit bis zu 24 Monate mitversichert.

Bild: © magele-picture – stock.adobe.com