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Steuern & Recht
13. Januar 2016
Beihilfe für Berliner Beamte wie in der gesetzlichen Krankenversicherung
Eine junge Ärztin verschreibt Medikamente. Rezeptpflichtige Tabletten werden vom Arzt verordnet.

Beihilfe für Berliner Beamte wie in der gesetzlichen Krankenversicherung

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass das Land Berlin seinen Beamten zu Recht die Kosten von Medikamenten nur noch anteilig anhand der Höhe von Festbeträgen aus der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. Die Festbeträge berechnen sich nach dem billigsten Medikament aus der Gruppe mit vergleichbaren pharmazeutischen Wirkstoffen.

Im Streitfall hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Klage eines im Ruhestand befindlichen Berliner Beamten abgewiesen, der eine Kostenerstattung für ein Medikament begehrte, das teurer als der Festbetrag war. Der Pensionär berief sich auf Unverträglichkeiten. Das Gericht bestätigte die Geltung der Festbeträge für die Krankenbeihilfe von Berliner Beamten und verneinte im Einzelfall eine unzumutbare Härte. Der Pensionär muss den Differenzbetrag von ca. 32 Euro selbst tragen.

Das Gericht hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. (kb)

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.12.2015, Az.: OVG 7 B 13.15