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13. Dezember 2019
Steuer 2020: Das ändert sich für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Freiberufler
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Steuer 2020: Das ändert sich für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Freiberufler

Das Jahr 2020 steht vor der Tür. Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Freiberufler können sich ab Januar über Steuererleichterungen freuen. Belohnt wird, wer auf Umweltbewusstsein setzt. Aber auch bei Gesundheitsförderung und Weiterbildung lassen sich 2020 Steuern sparen. Neuigkeiten gibt es auch zur Aufbewahrung von Steuerunterlagen und der Umsatzsteuer für Gründer.

 
Zum 01.01.2020 sinkt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung von 2,5% auf 2,4%. Das hat das Bundeskabinett im November 2019 beschlossen. Die Regelung gilt befristet bis Ende 2022. [Bild: ©Butch – stock.adobe.com]
Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt
Zum 01.01.2020 sinkt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung von 2,5% auf 2,4%. Das hat das Bundeskabinett im November 2019 beschlossen. Die Regelung gilt befristet bis Ende 2022. [Bild: ©Butch – stock.adobe.com]
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