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9. Mai 2019
Bestellerprinzip: So lief die Anhörung im Bundestag

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Bestellerprinzip: So lief die Anhörung im Bundestag

Eine öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz beschäftigte sich am Mittwoch intensiv mit dem Bestellerprinzip beim Immobilienkauf. Zahlreiche Experten aus Verbraucherschutz, Recht und Immobilienwirtschaft meldeten sich dabei zu Wort.

Ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Entlastung von Verbrauchern beim Kauf und Verkauf von Wohnimmobilien war am Mittwoch Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz. Neun Sachverständigen aus den Bereichen Immobilienwirtschaft, Recht und Verbraucherschutz bewerteten den Entwurf des Makler-Bestellerprinzip- und Preisdeckelgesetzes.

Verkäufer in besserer Verhandlungslage

Die Bandbreite der Stellungnahmen reicht von klarer Ablehnung bis voller Zustimmung. Klare Unterstützung findet der Grünen-Entwurf zum Bestellerprinzip beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Dessen Vertreter Franz Michel sieht den wesentlichen Vorteil des Bestellerprinzips darin, dass der Verkäufer mit dem Makler über die Courtage aus einer besseren Position heraus verhandeln könne als der Käufer. Während der Verkäufer sich den Makler und damit auch die Höhe der Provision aussuchen könne, gelte dies für den Käufer in der Regel nicht. Insbesondere in angespannten Wohnungsmärkten mit vielen Maklern und hohen Verkaufspreisen sei daher mit mehr Wettbewerb und einer Reduzierung der Provision zu rechnen.

Nicht nachvollziehbare Courtagen

Zugleich begrüßt Michel eine Deckelung der Maklercourtage bei 2%, wie im Entwurf vorgesehen, stelle sicher, dass der Finanzierungsbedarf für den Käufer insgesamt sinkt. Auch Gabriele Heinrich vom Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum begrüßte den Entwurf. Er stelle Chancengleichheit her und verbessere den Schutz der Erwerber. Makler dürften nicht länger einen Schutzzaun um ihre nicht nachvollziehbaren Courtagesätze ziehen.

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