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27. Februar 2019
Immobilienwirtschaft schießt gegen neuesten Bestellerprinzip-Vorstoß
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Immobilienwirtschaft schießt gegen neuesten Bestellerprinzip-Vorstoß

Katarina Barley hat einen erneuten Vorstoß in Sachen Bestellerprinzip gewagt. Die Bundesjustizministerin hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vorsieht, dass das Bestellerprinzip auf den Kauf und Verkauf von Immobilien ausgeweitet wird. Bei den Branchenverbänden stößt das unverändert auf harsche Kritik.

Bundesjustizministerin Dr. Katarina Barley hat einen Gesetzentwurf ausgearbeitet wonach das Bestellerprinzip auf Kaufimmobilien ausgeweitet werden soll. Überraschend ist das zwar nicht, schließlich hat sie die Absicht hierzu schon mehrfach geäußert. In der Immobilienwirtschaft stößt das dennoch erneut auf großen Widerstand. „Der IVD lehnt die Einführung des von Bundesjustizministerin Dr. Katarina Barley vorgeschlagenen sogenannten Bestellerprinzips bei Kaufimmobilien ab“, sagt etwa Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes IVD.

Bestellerprinzip verfehlt seinen Zweck

Schick zufolge wird das Vorhaben den ihm zugeschriebenen Zweck verfehlen: Immobilienkäufer zu entlasten. „Ganz im Gegenteil: Der Käufer wird nicht entlastet, sondern belastet und er erhält keine Beratungsleistung mehr. Das kann nicht im Sinne des Verbraucherschutzes sein“, so der IVD-Präsident. Ohnehin werde die Provision bereits jetzt in 75% der Märkte nicht vom Käufer allein getragen, sondern zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. „Das wird von allen Beteiligten als fair empfunden. Wir schlagen vor, diese Regelung bundesweit zu übernehmen. Die Aufteilung der Courtage ist gerecht und spiegelt zudem das Leistungsbild unserer Immobilienmakler wider“, sagt Schick.

Keine Entlastung der Käufer

Auch der ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, kritisiert den Gesetzentwurf zur Ausweitung des Bestellerprinzips auf Kaufverträge von Wohnimmobilien. „Der Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums verfehlt das Ziel, Erwerber nachhaltig und spürbar von hohen Erwerbsnebenkosten zu entlasten“, sagt Klaus-Peter Hesse, Sprecher der Geschäftsführung beim ZIA.

Staatlich verursachte Teuerungsursachen beheben

Hesse fordert, dass sich stattdessen der politische Fokus auf die seit Jahren staatlich verursachten steigenden Erwerbsnebenkosten wie die Grunderwerbsteuer richten. „Länder und Bund könnten mehrere Fliegen mit einer Klatsche schlagen, wenn sie die Grunderwerbsteuer senken und die Motivation aus dem Länderfinanzausgleich entfernen“, sagt Hesse. Auf diese Weise würde man Wohnungskäufe für breitere Kreise erschwinglich machen und den Mietwohnungsmarkt entlasten. Zugleich solle über Grundbuch- und Notargebühren nachgedacht werden. „Die Digitalisierung schafft auch hier kostenreduzierende Möglichkeiten, die an potentielle Erwerber weitergegeben werden könnten. Die Politik sollte insgesamt auf Marktmechanismen statt auf weitere regulierende Markteingriffe setzen“, erläutert Hesse.

In der Großen Koalition offenbar nicht abgestimmt

Durch ist das Gesetz mit dem jüngsten Vorstoß von Katarina Barley aus Sicht der Immobilienwirtschaft zum Glück noch nicht. „Der Vorschlag ist in der Großen Koalition offenbar nicht abgestimmt“, stellt IVD-Präsident Schick klar. Dementsprechend wollen die Verbände weiter gegen ein Bestellerprinzip bei Immobilienkäufen kämpfen. „89% der IVD-Mitglieder beraten heute Verkäufer und Käufer gleichermaßen. In nahezu allen Fällen erreicht der Makler für den Käufer auch einen Preisnachnachlass. Das ist gelebter Verbraucherschutz“, erläutert Schick. Nach den Plänen von Katarina Barley sei der Käufer hingegen weitestgehend auf sich allein gestellt. Mangels Maklervertrag müsste der Immobilienmakler dann zudem im Fall einer Falschberatung oder Fehlinformation gegenüber dem Käufer nicht mehr haften. (mh)