Seit vergangener Woche verbietet das Kreditwesengesetz (KWG) Finanzanlagenvermittlern nach Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO), Orderaufträge auf Basis einer Dispositionsvollmacht ihrer Kunden zu erteilen. Die Abschlussvermittlung ist ab sofort an eine Lizenz nach Paragraf 32 KWG zur Finanzportfolioverwaltung geknüpft. Das droht die Arbeit der betroffenen Berater erheblich zu behindern. Die Fondsplattform FFB bietet nun eine Möglichkeit, wie Berater und deren Kunden auch weiterhin voll automatisiert Aufträge erteilen können.
Ordervorschläge als Lösung
Die Lösung sind Ordervorschläge über das FFB Internet Frontend: Berater erfassen für den Kunden Transaktionen als Vorschlag, optional auch mit einer Folgeberatungsprotokollierung. Der Kunde erhält automatisch eine E-Mail, die ihn auffordert, den Vorschlag im Online-System der FFB aufzurufen. Bestätigt der Kunde den Vorschlag, erhält FFB automatisch den Auftrag und führt ihn aus. Alternativ zu diesem Weg sind auch Faxaufträge möglich, die direkt aus der FFB-Internetanwendung generiert und wie Online-Aufträge automatisiert verarbeitet werden können. Zudem seien Aufträge auch weiterhin klassisch mit den online ausfüllbaren FFB-Formularen – vom Kunden unterschrieben – per Fax möglich.
Aufwand so gering wie möglich
Um eine einfachere Handhabung von Kundenaufträgen zu ermöglichen, akzeptiert FFB auch Aufträge per ausgefülltem und vom Kunden unterschriebenen Formular als E-Mail Anhang. „Aufgrund der Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen mussten wir – wie alle anderen Banken auch – die eingeschränkten Dispositionsvollmachten für 34f Berater in den betreffenden Kundendepots löschen. Allerdings hat sich die FFB seit jeher auf die Fahnen geschrieben, die Arbeit der Finanzberater mit innovativen technischen Lösungen zu erleichtern“, erläutert Peter Nonner, Geschäftsführer der FFB. „Die automatisierte Abwicklung eines Ordervorschlags ist hierfür nur ein aktuelles Beispiel. Sie ermöglicht es Finanzberatern, den administrativen Aufwand, den die Gesetzesänderung für alle Beteiligten bedeutet, so gering wie möglich zu halten.“ (mh)
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