Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute hat auf seiner Jahreshauptversammlung zu Besonnenheit bei der anstehenden Evaluierung des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG) aufgerufen. Außerdem fordert er nach wie vor gleiche Wettbewerbsbedingungen online wie offline.
Heinz: Die Axt an der Existenz der Vermittler
Mit Blick auf die noch ausstehende Versicherungsvermittlungsverordnung warnt der Verband vor zu hohen bürokratischen Anforderungen an Vermittler. BVK-Präsident Michael H. Heinz fordert den Gesetzgeber auf, hier mit Augenmaß vorzugehen: „Denn die neuen gesetzlichen Pflichten binden schon erheblich unsere unternehmerischen Kapazitäten, und der bürokratische Aufwand wächst von Jahr zu Jahr. Auch die Evaluierung des LVRG sollte nicht noch zu größerer Belastung unseres Berufsstandes führen, da wir bereits in den letzten Jahren deutliche Einschnitte in der Vergütung erfahren haben.“ Heinz spricht von einem sozialpolitischen Auftrag der Vermittler im Sinne der Bedarfsermittlung insbesondere in der privaten Altersvorsorge. Deren Verbreitung sei vom Engagement und den Beratungsleistungen der Vermittler abhängig. „Wer die Axt an die Existenz der Vermittler anlegt, der legt die Axt an den Sozialstaat an“, so Heinz
BVK begrüßt Provisionsabgabeverbot
Positiv bewertet der BVK den Grundsatz „Kein Vertrieb ohne Beratung“, der sich in der IDD widerspiegelt. Außerdem begrüßt er die gesetzliche Verankerung des Provisionsabgabeverbotes und die Bestätigung der Provision und Courtage als Leitvergütung.
Kampf gegen unlauteren Wettbewerb geht weiter
Im Sinne des Verbraucherschutzes kündigte der BVK an, auch nach der Klage gegen das Internetvergleichsportal Check24 seine satzungsgemäße Aufgabe wahrzunehmen, den unlauteren Wettbewerb zu bekämpfen.
Auf der Versammlung am 24.05.2018 in Berlin verabschiedeten die BVK-Delegierten in Berlin einstimmig den Leitantrag „IDD – Gelebter Verbraucherschutz durch professionelle Beratung und Betreuung“. (tos)
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