Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) hat den Beitragssatz für das laufende Jahr auf 2,0‰ festgesetzt. Der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit springt bei der Insolvenz des Arbeitgebers ein und zahlt die Betriebsrenten weiter. Laut PSVaG werde der Beitragssatz auf die von den Arbeitgebern bis 30.09.2017 gemeldete Beitragsbemessungsgrundlage bezogen. Dabei handle es sich im Wesentlichen um die abgesicherten Rückstellungen für Betriebsrenten in den Bilanzen der Mitgliedsunternehmen, die sich auf rund 339 Mrd. Euro summieren.
Beitragssatz niedriger als zu Jahresmitte prognostiziert
Mit dem neuen Beitragssatz von 2,0‰ müssen die Mitgliedsunternehmen in diesem Jahr folglich rund 678 Mio. Euro aufwenden. Im Vorjahr betrug der Beitragssatz 0,0‰, noch im Juli 2017 hatte der PSVaG einen Beitragssatz von 2,8‰ in einem Rundschreiben angekündigt, entsprechend dem langjährigen Durchschnittswert. Wie der Verein nun mitteilt, habe sich der zu finanzierende Aufwand in den vergangenen Monaten aber günstiger entwickelt als erwartet, sodass nun ein deutlich niedrigerer Beitragssatz festgelegt werden konnte.
Betriebsrentengesetz schreibt Umlageverfahren vor
Rund 94.800 Unternehmen sind Mitglied im Pensions-Sicherungs-Verein. Rechtsgrundlage ist das Betriebsrentengesetz, das dem PSVaG ein Umlageverfahren zur Ausfinanzierung seiner Leistungen vorschreibt. Aus diesem Grund spiegelt sich die Schadenentwicklung eines Jahres im jeweiligen Beitragssatz wider. (tk)
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