AssCompact suche
Home
Steuern & Recht
25. April 2014
Netzbetreiber haftet für Frequenz- und Spannungsschwankungen

Netzbetreiber haftet für Frequenz- und Spannungsschwankungen

Betreiber kommunaler Stromnetze können bei Überspannungsschäden zu Schadenersatzleistungen verpflichtet werden, da Elektrizität ein Produkt darstellt. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden und einen Netzbetreiber dazu verurteilt, Schadensersatz zu leisten.

Im konkreten Fall wurden mehrere Elektrogeräte und die Heizung eines Hausbesitzers durch einen Stromausfall beschädigt. Verantwortlich dafür war eine Überspannung im Stromnetz. Der Geschädigte wollte die kaputten Geräte ersetzt bzw. repariert haben und forderte 2.800 Euro vom Stromproduzenten. Der sah sich aber zunächst nicht in der Pflicht, den Schaden zu bezahlen. Daher wurde der Fall vor Gericht verhandelt und ging bis zum Bundesgerichtshof. Dort wurde entschieden, dass der Fehler dem Stromerzeuger anzulasten ist und er somit Schadensersatz leisten muss. In diesem Fall sei es eindeutig, dass der Netzbetreiber die Sicherheitsanforderungen nicht erfüllt hat. „Bei übermäßigen Frequenz- oder Spannungsschwankungen und darauffolgenden Schäden kann der Netzbetreiber nach dem Produkthaftungsgesetz schadensersatzpflichtig sein“, erklärt Rechtsanwalt Carsten Dreier von der Deutschen Anwaltshotline.

Das Gericht merkte an, dass der Netzbetreiber als Hersteller der Elektrizität anzusehen ist. Er führt die Transformation in andere Spannungsebenen durch und muss daher die Haftung für den hergestellten Strom übernehmen.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.02.2014, Az. VI ZR 144/13