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Steuern & Recht
23. April 2025
Streit um Blitzer-Daten: Saarländischer Fall landet vor BGH
Streit um Blitzer-Daten: Saarländischer Fall landet vor BGH

Streit um Blitzer-Daten: Saarländischer Fall landet vor BGH

Die Rechtsprechung zur Geschwindigkeitsmessung steht auf dem Prüfstand: Ein Verfahren aus dem Saarland bringt eine bundesweit relevante Frage vor den BGH – mit möglichen Auswirkungen auf den Umgang mit nicht gespeicherten Blitzer-Rohdaten.

Wer zu Ostern auf Deutschlands Straßen unterwegs war, sah sie an der ein oder anderen Stelle stehen: Blitzer. Und erst kürzlich hatte der bundesweite Blitzer-Marathon für Aufsehen gesorgt. Wer geblitzt wird, will dies aber oftmals nicht einfach so stehen lassen und fragt nach einem Beweis. Eine Fortsetzung findet sich dann darin, inwiefern bestimmte Daten bzw. Messungen als Beweis verwertet werden dürfen. Um eine einheitliche, bundesweite Regelung zu erreichen, legt das Saarländische Oberlandesgericht (OLG) dem Bundesgerichtshof (BGH) nun die Frage der Verwertbarkeit von Geschwindigkeitsmessungen vor.

Der Hintergrund ist, dass es derzeit eine erhebliche Ungleichheit bei der Ahndung von Geschwindigkeitsverstößen zwischen dem Saarland und den anderen Bundesländern gibt. Im Saarland dürfen die Ergebnisse der gängigen Geschwindigkeitsmessgeräte oft nicht als Beweismittel verwendet (Beweisverwertungsverbot) werden. Das liegt an einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes. Dieser hat entschieden, dass ein faires Verfahren nicht gewährleistet ist, wenn die bei der Geschwindigkeitsmessung erzeugten und verarbeiteten Daten (sogenannte Rohdaten) nicht gespeichert werden. Dadurch ist dem Betroffenen im Einzelfall eine nachträgliche Überprüfung des amtlichen Messergebnisses nicht möglich.

Anders als die Gerichte in anderen Bundesländern, für die die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes keine Geltung hat, dürfen die saarländischen Gerichte einen Betroffenen, der sich gegen das Messergebnis wendet, in einem solchen Fall daher nicht allein auf Grundlage des Messergebnisses verurteilen. 

Auslöser ist ein Verfahren vor dem Saarländischen OLG, in dem sich ein Betroffener gegen seine Verurteilung wegen fahrlässiger Geschwindigkeitsübertretung wendet, aus dem sich nun die Frage ergibt, ob Geschwindigkeitsmessergebnisse unverwertbar sind, wenn die bei der Messung erzeugten und verarbeiteten Daten nicht gespeichert werden und dem Betroffenen dadurch im Einzelfall eine nachträgliche Überprüfung des Messergebnisses nicht möglich ist. 

 Saarländisches OLG, Beschluss vom 10.04.2025