Ein Artikel von Christian Häsch, Leiter Vertrieb der Alte Leipziger Lebensversicherung a. G.
Ursprünglich war sie für die Zielgruppe der Selbstständigen konzipiert, mittlerweile gewinnt sie auch bei Angestellten an Beliebtheit: Die Basisrente erhält gerade frischen Aufwind. Im Vertrieb wird dieser aber noch nicht voll ausgeschöpft, wie die vorläufigen Geschäftszahlen zeigen: Im Markt machte die Basisrente 2024 rund 3% des Neugeschäfts gegen laufende Beiträge aus, bei der Alte Leipziger Lebensversicherung waren es immerhin 7,3% des laufenden Neuzugangs.
Dabei hat insbesondere das 2024 verabschiedete Wachstumschancengesetz die steuerliche Fördersituation für Kunden noch einmal verbessert. Und vom neuen Höchstrechnungszins können nicht nur Neukunden ab 2025 profitieren, sondern auch Bestandskunden mit fondsgebundenen Basisrenten.
Es folgt ein Überblick über die aktuellen Entwicklungen bei der Basisrente und ihre Bedeutung für Kunden und Vermittler.
Kernargument der Basisrente: Hohes Fördervolumen
Bekanntlich zeichnet sich die Basisrente vor allem durch die hohen förderfähigen Beiträge aus: Sie können in der Ansparphase zu 100% von der Steuer abgesetzt werden; der steuerfreie Höchstbetrag liegt 2025 bei 29.344 Euro für ledige Versicherte und 58.688 Euro für Verheiratete (die Beiträge zu Versorgungswerken und zur Deutschen Rentenversicherung sind dabei zu berücksichtigen). Das macht die Basisrente bei Selbstständigen und gut verdienenden Angestellten beliebt. Denn bei diesen Zielgruppen fällt die Versorgungslücke im Alter durch ihr hohes Einkommen entsprechend hoch aus, wenn keine zusätzliche Vorsorge getroffen wird.
Wachstumschancengesetz öffnet neue Türen
Darüber hinaus hat das Wachstumschancengesetz die Fördersituation für Kunden noch einmal deutlich verbessert. Ursprünglich war vorgesehen, dass die Rentenleistungen der Basisrente bereits ab dem Jahr 2040 zu 100% versteuert werden müssen. Diese Übergangsphase wurde nun deutlich verlängert: Mit dem neuen Gesetz erfolgt erst ab 2058 eine komplette Versteuerung der Rentenleistungen.
Achtung: Seit 2023 steigt der Besteuerungsanteil der Renten jährlich um 0,5 Prozentpunkte (siehe Tabelle). Wer z. B. 2025 eine Basisrente abschließt und 20 Jahre später in Rente gehen möchte, kann die eingezahlten Beiträge bis zum oben genannten förderfähigen Höchstbetrag vollständig von der Steuer absetzen und muss später nur 93,5% der Renteneinnahmen versteuern. Zusätzlich profitiert der Kunde von einem in der Regel deutlich günstigeren Steuersatz.
Steuerregelungen besonders relevant für Best Ager
Vor diesem Hintergrund ist die Basisrente besonders für die Zielgruppe der „Best Ager“ relevant, also Kunden ab 50. Denn wer heute eine Basisrente abschließt und nach zehn Jahren in Rente gehen möchte, kann seine Beiträge komplett von der Steuer absetzen und muss die Rentenbezüge nur zu 88,5% versteuern. Wer früher damit beginnt, in die Basisrente einzuzahlen, nimmt also nicht nur wichtige Steuervorteile mit. Er hat auch bessere Chancen, zu einem früheren Zeitpunkt in Rente zu gehen und damit mehr Netto vom Brutto zu haben.
Die Versorgungslücke im Alter ist ein wichtiger Beratungsansatz für die „Best Ager“. Wenn die Ansparzeit kurz ist, empfehlen sich eher Produkte mit Sicherheitskomponenten wie einer Beitragsgarantie oder einer Beimischung von Sicherungsvermögen, um das Anlagerisiko zu begrenzen.
Mittlerweile hat sich in der Basisrente eine vielfältige Produktlandschaft entwickelt, da eine Beitragsgarantie nicht zwingend erforderlich ist.
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