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14. Dezember 2024
Basisrente: Nicht nur für Selbstständige und Freiberufler interessant

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Basisrente: Nicht nur für Selbstständige und Freiberufler interessant

Basisrente: Nicht nur für Selbstständige und Freiberufler interessant

Die Basisrente feiert im kommenden Jahr 20. Geburtstag. Häufig wird sie immer noch ausschließlich als Lösung für Selbstständige und Freiberufler gesehen. Dass die Basisrente aber für viel mehr Menschen attraktiv ist, zeigt Steffen Liebig von Standard Life.

Ein Artikel von Steffen Liebig, Business Development Manager Strategic Relationships bei Standard Life

Die Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge nimmt immer mehr Gestalt an. Vor Kurzem hat das Bundesfinanzministerium den Referentenentwurf vorgestellt, über den viel diskutiert wird. Obwohl die Basisrente ebenfalls eine staatlich geförderte Vorsorgelösung ist, findet sie in den Reformvorschlägen nahezu keine Erwähnung. So heißt es in dem Entwurf: „Bereits heute steht Selbstständigen mit den Basisrentenverträgen eine steuerlich geförderte private Vorsorgeoption zur Verfügung, mit der unter anderem durch Garantieprodukte oder auch mit Aktiensparplänen fürs Alter vorgesorgt werden kann.“ Der Gesetzgeber sieht offensichtlich aktuell keinen großen Reformbedarf; an der Bedeutung der Basisrente als Grundabsicherung für Selbstständige und Freiberufler, die nicht in die gesetzliche Rente einzahlen, soll nicht gerüttelt werden.

Großes Potenzial

Dennoch kann das Fazit nach 20 Jahren Basisrente nicht ausschließlich positiv ausfallen. Bislang wurden 2,8 Millionen Basisrentenverträge abgeschlossen. Bei mehr als vier Millionen Selbstständigen und Freiberuflern bedeutet es, dass es hier – trotz wachsender Absatzzahlen – sehr viel Potenzial gibt. Zum anderen ist es leider noch nicht angekommen, dass eine Basisrente nicht nur für Selbstständige konzipiert ist, sondern aufgrund der umfangreichen Vorteile grundsätzlich auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sehr interessant sein kann.

Ein halbes Dutzend guter Gründe

Mindestens ein halbes Dutzend Gründe sprechen dafür, sich bei der Vorsorgeplanung mit einer Basisrente zu beschäftigen:

Steuerliche Absetzbarkeit: Die Basisrente zeichnet sich durch steuerliche Anreize aus. So können Beiträge zur Basisrente im Jahr 2024 bis zu einem Höchstbetrag von 27.566 Euro für Alleinstehende und 55.132 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Der Steuerpflicht unterliegen nur spätere Auszahlungen. 2024 sind 83% der Rentenzahlungen steuerpflichtig. Dieser Anteil erhöht sich jährlich bis zur vollständigen 100-prozentigen Besteuerung im Jahr 2058 für neue Renteneintritte. Da erfahrungsgemäß viele Selbstständige und Gutverdiener in der Einkommensphase einem höheren Einkommensteuersteuersatz als in der Rentenphase unterliegen, kann sich dieser Punkt finanziell positiv auszahlen.

Insolvenz- und Hartz-IV-Schutz: Die Basisrente gilt allgemein als „insolvenzsicher“. Die eingezahlten Beiträge und die daraus resultierenden Rentenansprüche sind sowohl bei Arbeitslosigkeit als auch im Falle der Insolvenz vor Pfändungen geschützt und „Hartz IV“-sicher.

Flexibilität: Gesetzlich ist kein Mindestbeitrag vorgesehen. Versicherte können frei entscheiden, ob sie ihre Beiträge monatlich, halbjährlich oder jährlich einzahlen und Extrazahlungen leisten wollen. Das ist besonders für Unternehmer mit wechselnd hohen, schwankenden Einkünften interessant: Sie starten den Vertrag mit einem Einmalbeitrag, nutzen schon mit der ersten Zahlung die steuerliche Förderung und können Jahr für Jahr entscheiden, welche Beiträge in die Basisrente investiert werden können.

Absicherung gegen Berufsunfähigkeit (BU): Im BU-Fall zahlt der Versicherer bei einer Beitragsbefreiung die Altersvorsorgebeiträge des Kunden weiter, und die Altersvorsorge ist somit abgesichert. Standard Life bietet für solche Fälle an, die monatliche Sparrate mit einer stark vereinfachten Gesundheitserklärung abzusichern.

Anbieterwechsel: Der Gesetzgeber erlaubt, den Anbieter zu wechseln und das angesparte Kapital zu übertragen. Gerade bei Renteneintritt kann ein Wechsel zu einem Versicherer sinnvoll sein, der eine höhere Rente zahlt. Standard Life hat den garantierten Zinssatz für lebenslange Rentenzahlungen zuletzt auf 2,75% erhöht und bietet eine der höchsten vollgarantierten Renten im deutschen Markt an. Die Möglichkeit eines Anbieterwechsels in der Basisrente – die sogenannte „Open Market Option“ – offerieren leider nur wenige Versicherer. Darauf sollten Beraterinnen und Berater dringend achten.

Größere Anlagefreiheit: Bei der Basisrente ist keine Bruttobeitragsgarantie gesetzlich vorgeschrieben. Das erlaubt in der Basisrente eine größere Anlagefreiheit. So können Kundinnen und Kunden eine Fondspolice ohne Garantie wählen und ihr Portfolio frei zusammenstellen.

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Ein Artikel von
Steffen Liebig