Das Beratungsunternehmen Premium Circle Deutschland hat in einer Kurzstudie die Leistungen der privaten Krankenversicherung (PKV) mit dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verglichen. Es ist bereits die dritte Auflage dieser Studie – die erste Auflage stammt aus dem Jahr 2012, die zweite aus dem Jahr 2018.
Die Basis der Untersuchung sind die vertraglich garantierten Leistungen der jeweils leistungsstärksten PKV-Vollkostentarife von 32 PKV-Versicherern im Vergleich mit dem aktuellen Leistungskatalog der GKV. Insgesamt umfasst die Analyse 104 Mindset-Leistungskriterien sowie drei weitere Kriterien, die die Studie PLUS Mindset-Leistungskriterien nennt, die zwar keine GKV-Leistung darstellen, die aber „ein Krankenversicherungsschutz mindestens umfassen sollte“, so die Studie.
Hier zeigen die PKV-Tarife die größten Lücken
Das ernüchternde Ergebnis: Wie bereits in den Vorgängerstudien hat keiner der analysierten PKV-Tarife die 104 GKV-Mindset-Leistungskriterien erfüllt. Die Bandbreite der erfüllten Kriterien liegt zwischen 48 und 99. Die GKV erfüllt alle 104 Kriterien.
Betrachtet man die drei zusätzlichen Kriterien, die in den Bereichen Sehhilfe und Zahnleistungen liegen, bleibt die GKV weiterhin bei 104 erfüllten Kriterien, die PKV-Tarife liegen hier zwischen 51 und 102 erfüllten Leistungskriterien.
Besonders auffällig sind erhebliche Defizite der PKV-Tarife in den Bereichen Psychotherapie, Anschlussheilbehandlung, Reha und Kur, Krankenpflege, Palliativversorgung sowie Prävention.
„Die im PKV-Vertrieb oftmals pauschal verwendeten Marketingaussagen 'PKV ist besser als die GKV' sind demnach irreführend“, heißt es in der Pressemitteilung. Zudem sei davon auszugehen, dass die überwiegende Mehrheit der PKV-Versicherten in älteren und leistungsschwächeren oder aber in sogenannten „Einsteigertarifen“ versichert sind, die den analysierten Leistungsumfang „bei Weitem“ nicht umfassen.
Systeme nur bedingt miteinander zu vergleichen
Die GKV und PKV zu vergleichen sei eine Herausforderung, so Premium Circle. Aufgrund der Ungleichheit der Systeme könne man der Spiegelung methodisch nur bedingt gerecht werden. Im Vergleich zum komplizierten System des GKV-Leistungsgefüges ist die Bewertung der PKV-Tarife vergleichsweise einfach. Was nicht klar vertraglich garantiert ist, ist nicht versichert und muss selbst bezahlt werden.
Die Leistungen der GKV dagegen sind fortlaufend von Entscheidungen des Gesetzgebers abhängig und können sich jederzeit ändern. Daher müsste in der Bewertung einiger Leistungskriterien abgewogen werden, ob die jeweiligen Leistungen der GKV in ihrem Umfang „in etwa mit denen der PKV vergleichbar“ seien, heißt es.
PKV-Verband kann Ergebnisse „nicht nachvollziehen“
Denn nicht immer sei der Vergleich, weder qualitativ noch quantitativ, zwischen PKV und GKV möglich, auch aufgrund von teilweise erheblichen Mehrleistungen der PKV, wenn es beispielsweise um die Erstattungssätze bei ärztlichen oder therapeutischen Leistungen oder bei Hilfsmitteln. Auch ist es PKV-Versicherten oftmals wesentlich einfacher, zeitnahe Zugang zu Fachärzten zu erhalten. Zudem sind vor allem Zahnleistungen in der GKV im Vergleich mit der PKV stark eingeschränkt, genau wie internationaler Schutz.
Laut Medienberichten kommentierte der PKV-Verband bei der Frage nach einer Reaktion auf die Studie, dass man „die Behauptungen und Vermutungen nicht nachvollziehen“ könne. (js)
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