Viele gesetzliche Krankenkassen sahen sich aufgrund ihrer finanziellen Lage gezwungen, die Zusatzbeiträge zum 01.01.2025 anzuheben. Für die meisten pflichtversicherten Rentner macht sich diese Erhöhung jedoch erst mit der Rentenzahlung im März 2025 bemerkbar. Der Grund für diese zweimonatige Verzögerung liegt in den gesetzlichen Vorgaben: Laut § 247 Satz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) werden Änderungen der Zusatzbeiträge erst mit diesem zeitlichen Abstand auf die Rentenauszahlungen angewendet.
Das bedeutet für viele Rentnerinnen und Rentner, dass sie ab März weniger Geld auf ihrem Konto haben werden, da die gestiegenen Krankenversicherungsbeiträge direkt von der Rente abgezogen werden. Eine gesonderte Mitteilung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) über diese Anpassung erfolgt in der Regel nicht. Stattdessen können Betroffene die neuen Abzüge auf ihrem Kontoauszug nachverfolgen.
Nur in Ausnahmefällen verschickt die DRV schriftliche Bescheide – beispielsweise, wenn Pfändungen bestehen, wenn der Zahlungsempfänger von der rentenberechtigten Person abweicht oder wenn die Rente auf ein Konto Dritter überwiesen wird. Das berichtet ein Informationsportal der DRV.
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