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26. März 2025
Urteil zu Unabhängigkeit: Makler hat das Nachsehen
Werben mit Unabhängigkeit: Erneut hat Maklerhaus das Nachsehen

Urteil zu Unabhängigkeit: Makler hat das Nachsehen

Darf ein Versicherungsmakler mit Unabhängigkeit werben? Das LG Köln sagt nein – und stuft eine entsprechende Darstellung als irreführend ein. Anders hatte im Dezember das LG Leipzig entschieden. Der Streit um die „Makler-Unabhängigkeit“ setzt sich fort.

Darf sich ein Versicherungsmakler auf seiner Website als unabhängig bezeichnen und mit seiner Unabhängigkeit werben? Diese Frage stand erneut im Mittelpunkt eines Verfahrens, das die Verbraucherzentrale nach einer erfolglosen Abmahnung eines Maklerunternehmens angestrebt hatte. Am 06.03.2025 hat das Landgericht Köln (LG) nun gegen den Versicherungsmakler entschieden und bezeichnet die Darstellung „unabhängiger Versicherungsmakler“ als irreführend. Noch im Dezember hatte das LG Leipzig in einem anderen Fall zugunsten der Unabhängigkeit einer Versicherungsmaklerin geurteilt.

Gericht zielt allein auf die Provisionszahlung ab

Seit geraumer Zeit mahnt der Bundesverband Verbraucherzentrale verstärkt Versicherungsmakler wettbewerbsrechtlich ab, die im Internet mit dem Begriff der Unabhängigkeit werben. Wenn das Maklerunternehmen keine Unterlassungserklärung abgibt, klagt die Verbraucherzentrale. So auch im Fall der UFKB GmbH, um die es bei dem Kölner Urteil ging. Inhaber Alexander Koch ging aufgrund des Vorgehens der Verbraucherzentrale an die Öffentlichkeit und kündigt aufgrund des aktuellen Urteils an, in die nächste Instanz zu gehen. Koch argumentiert, dass das Gericht allein auf die Vergütung durch den Versicherer abgestellt habe.

Makler betont transparente Darstellung und Hinweis in der Erstinformation

Nach Ansicht des Gerichts werde nicht deutlich, dass das Maklerunternehmen auch auf Provisionsbasis arbeite und die Werbung mit der Unabhängigkeit irreführend sei. Der angesprochene Personenkreis, also potenzielle Kunden, würden davon ausgehen, dass der Makler keine Leistungen vom Versicherer erhalte und somit auch finanziell von Versicherern unabhängig sei. Koch hingegen betont die transparente Darstellung als auch einen entsprechenden Hinweis auf die Provisionsvergütung in der Erstinformation. Zudem stütze sich das Gericht auf ein angebliches Zitat auf einer alter Website, wo sich das Maklerunternehmen als „unabhängiger Versicherungsberater“ bezeichne. „Dieses Aussage gab und gibt es auf unserer Webseite nicht“, schreibt Koch auf seiner Website.

Verfahren kostet Kraft und Ressourcen

Dort kündigt Koch auch die Berufung an. Gegenüber dem Fachmagazin procontra macht er aber auch deutlich, wie sehr ihm das Verfahren zusetzt. Es koste ihn viele finanzielle und zeitliche Ressourcen. Und vor allem würde er viel lieber seinem Beruf und seiner Berufung nachgehen, wie er auf seiner Website ufkb.de schreibt. (bh)