Die Hannoversche Lebensversicherung AG hat ihre Produktpalette um eine neue Grundfähigkeitsversicherung erweitert. In der Basistarifvariante sichert das Produkt den Verlust von 18 elementaren Fähigkeiten ab. Dazu zählen Sprechen, Gehen, der Gebrauch des Armes, die geistige Leistungsfähigkeit sowie die eigenständige Versorgung. In der Tarifvariante Premium kommen noch die Fähigkeiten Heben und Tragen, Knien und Bücken, Bildschirmtätigkeit, Benutzung der Tastatur, des Smartphones oder Tablets, Radfahren und die Nutzung der öffentlichen Personennahverkehrs dazu.
Sollte einer der versicherten Grundfähigkeiten beispielsweise durch eine Krankheit oder einen Unfall verloren gehen, wird eine monatliche Rente ausgezahlt, so die Hannoversche. Die Versicherung kann ab einem Alter von sechs Jahren abgeschlossen werden.
Optionale Bausteine
Neben dem Grundtarif können Versicherte aus mehreren optionalen Bausteinen wählen. Beim Baustein „Psyche“ erhalten Versicherte bei Erschöpfungszuständen oder Konzentrationsverlust eine Einmalleistung in Höhe einer Jahresrente. Zudem enthält der Baustein einen sogenannten „Krisen-Airbag“, der etwa bis zu 2.000 Euro für Hilfe zur Trauerbewältigung zahlt.
Der Baustein „Schwere Erkrankungen“ leistet bei Krebserkrankungen oder Einschränkungen der Herz- oder Lungenfunktion. Zudem erhalten Versicherte eine komplette Jahresrente, wenn ein eigenes Kind schwer erkrankt oder durch einen Unfall mehr als zwei Wochen stationär im Krankenhaus behandelt werden muss.
Typische Bauhandwerksfähigkeiten wie etwa auf Knien arbeiten, Benutzung eines Baugerüstes sowie den Arbeitsunfall sichert der Baustein „Bauhandwerk“ ab. Bei einer Krankschreibung für mindestens sechs Monate zahlt die Hannoversche über den Baustein „Arbeitsunfähigkeits-Leistung“ eine Rente für maximal 24 Monate.
Flexibilität bei Nachversicherung, Dynamik, Verlängerungsoption
Des Weiteren enthält die Versicherung Nachversicherungsgarantien bis 48.000 Euro, auf Wunsch hohe Dynamiksätze mit Erhöhungen bis 120.000 Euro und eine Verlängerungsoption bei Anhebung der Rentenregelaltersgrenze. Sollte der Leistungsantrag abgelehnt werden, unterstützt die Hannoversche Versicherte bei den Kosten, die bei der Leistungsfallprüfung entstehen. (js)
Bild: © K. A./peopleimages.com – stock.adobe.com
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