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29. Oktober 2024
BVK und BDVM zu AV-Reform und Kleinanlegerstrategie
BVK und BDVM zu AV-Reform und Kleinanlegerstrategie

BVK und BDVM zu AV-Reform und Kleinanlegerstrategie

Bei der Auftakt-Pressekonferenz auf der DKM 2024 kamen wieder einige Branchenthemen auf den Tisch – besonders diskutiert: die private Altersvorsorgereform, aber natürlich auch das vorerst abgewendete Provisionsverbot, das aber wohl bald schon wieder diskutiert werden dürfte.

Die DKM 2024 hat am Dienstag, 29.10.2024, auf dem Dortmunder Messegelände wieder ihre Pforten geöffnet. Traditionell startete die Messe mit der Auftakt-Pressekonferenz des Veranstalters, der bbg Betriebsberatungs GmbH, die wieder der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) begleitete. Und: Erstmals vertreten war in diesem Jahr bei der Konferenz auch der Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e. V. (BDVM).

bbg-Geschäftsführerin Dr. Lisa Knörrer hieß die Gäste zur Eröffnung der Pressekonferenz herzlich willkommen auf der Leitmesse und erwähnte neben einigen Zahlen zur Messe (256 Aussteller auf einer Nettoquadratmeterfläche von 6857 m² bei insgesamt 278 Programmpunkten) auch die im letzten Jahr debütierten Kongresse „Young DKM“ und „Femsurance“, die positiv aufgenommen worden waren und auf der DKM 2024 stärker in den Fokus rücken. Ebenfalls neu ist ein eigener Kongress zur neuen AssCompact Trendstudie, die die Entwicklung des Maklermarktes im Hinblick auf Maklerpools und Verbünde bis 2030 untersucht und in Zusammenarbeit mit Oliver Wyman erstellt wurde.

Der BVK und der BDVM nutzten derweil die Konferenz, um über wichtige, branchenrelevante Themen und ihre Standpunkte dazu zu sprechen. Die zwei Schwerpunkte dabei: die EU-Kleinanlegerstrategie und das in dem Zusammenhang viel diskutierte, aber mittlerweile abgewendete Provisionsverbot für Versicherungsvermittler, sowie die aktuelle Debatte um die Reform der privaten Altersvorsorge.

BVK mit Lob und Kritik für die Altersvorsorgereform

BVK-Vizepräsident Marco Seuffert befasste sich auf der Konferenz mit den Plänen der Bundesregierung zur Altersvorsorgereform, also der Neuaufstellung der Riester-Rente mit einer Garantie von 80%, und dem Altersvorsorgedepot mit einem Auszahlplan bis Vollendung des 85. Lebensjahres – eine viel diskutierte Regelung, insbesondere vor dem Hintergrund, dass in der Versicherungsbranche die lebenslange Rente hoch im Kurs steht.

Prinzipiell lobt Seuffert die Vorschläge der Ampel, die Geldanlage bei der privaten Vorsorge auch staatlich zu fördern und sie so attraktiver für die Bürger zu machen. Es gebe allerdings einige kritisch zu beachtende Punkte, z. B. die Förderung von Einzelaktien. Seuffert mache sich Sorgen um insbesondere die jungen Anleger, die in die aktuell gehypten Aktien investieren könnten – und das im Rahmen eines staatlich geförderten Depots.

Auch sei ein wesentlicher Kritikpunkt, dass die Beratung nicht ausreichend berücksichtigt werde und vorneweg gesetzt sein müsse. Man müsse, so Seuffert, mit den Menschen darüber reden, wie hoch die Kosten im Alter sein werden und sie darüber aufklären, dass das zum Leben notwendige Geld monatlich zur Verfügung stehe. Eine staatlich geförderte Altersvorsorge solle demzufolge nicht ohne Beratung stattfinden.

Kleinanlegerstrategie: Provisionsverbot erfolgreich abgewendet … oder?

BVK-Präsident Michael H. Heinz ließ außerdem die EU-Kleinanlegerstrategie nicht unerwähnt, in der längere Zeit ein Provisionsverbot, potenziell auch für Versicherungsmakler, vorgesehen war. Doch dieses wurde erfolgreich abgewendet durch den Einsatz des BVK und aller Mitstreiter. Heinz selbst sei mittlerweile viele Male in Brüssel unterwegs gewesen, denn man müsse dort vor Ort sein, um ab und an die nötigen Gespräche zu führen. Das Provisionsverbot bzw. die Kleinanlegerstrategie sei „abgeräumt“ worden, was Heinz selbst vor einem Jahr so noch nicht gedacht hätte. Aktuell herrsche dahingehend dort Stillstand, was jedoch sicher nicht zehn Jahre so bleiben werde – ein Provisionsverbot sei ein ideologisch getriebenes Unterfangen und man werde sicher in Brüssel immer wieder einen Blick auf die Nachbarländer werfen, in denen bereits Provisionsverbote in der Vermittlung eingeführt wurden.

Bernhard Gause, geschäftsführender Vorstand beim BDVM, ergänzte zur Kleinanlegerstrategie, dass es zwar stimme, dass ein Provisionsverbot bei der Versicherungsvermittlung zwar aktuell nicht mehr enthalten sei, das Thema aber dennoch „in den Köpfen drin“ sei. Maria Luís Albuquerque, die Nachfolgerin von EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness, habe bereits verkündet, dass das, was in der EU-Kleinanlegerstrategie derzeit steht, nicht reiche, und sich für einen größeren Anteil an „Low-Cost-Investment-Products“ ausgesprochen. Das Thema werde also virulent bleiben, solange die im Raum anwesenden noch in dieser Branche arbeiten. (mki)

Bild: v. l. n. r.: Marco Seuffert, Vizepräsident BVK; Julie Schellack, Vizepräsidentin BDVM; Thomas Billerbeck, Präsident BDVM; Dr. Lisa Knörrer, Geschäftsführerin bbg; Bernhard Gause, Geschäftsführender Vorstand BDVM; Katrin Taepke, Marketing & Unternehmenskommunikation bbg; Gerald Archangeli, Vizepräsident BVK; Michael H. Heinz, Präsident BVK; © DKM