Die Bundesregierung knöpft sich nun anscheinend ernsthaft die dritte Säule der Altersvorsorge vor: die private. Am Montag wurde der Gesetzentwurf zur Reform der privaten Altersvorsorge vorgelegt. Die wichtigsten Punkte sind zum einen das viel diskutierte staatlich geförderte Altersvorsorgedepot. Jeder eigens angesparte Euro soll mit 20 ct vom Staat gefördert werden – bis zu einer jährlichen Maximalanlage von 3.000 Euro. Ab 2023 soll dieser Betrag auf 3.500 Euro erhöht werden. Außerdem sind für Eltern mit Kindern unter 18 Jahren, Geringverdiener und Berufseinsteiger zusätzliche Förderungen geplant. Die Besteuerung erfolgt nachgelagert, also nur bei der Auszahlungsphase, nicht aber in der Ansparphase.
Auch bei der Riester-Rente soll es einige Veränderungen geben: Eine Erhöhung des jährlichen Sonderausgabenabzugs von 2.100 Euro auf 3.500 Euro, und außerdem mehr Wahlmöglichkeiten bei der Garantie. Neben einem 100%-igen Garantiekapital sind dann auch Produkte mit einer 80%-igen Garantie angedacht. Und: Die Verrentungspflicht soll abgeschafft werden, sodass Riester-Sparer einen Auszahlungsplan wählen können, der bis zum 85. Lebensjahr läuft.
Die Meinungen aus der Branche sind erwartungsgemäß vielschichtig. Bereits am Montagnachmittag wurde erste Statements von Branchenvertretern zu den Reformplänen veröffentlicht. AssCompact hat die wichtigsten zusammengefasst.
Begrüßungen über Begrüßungen
Eine gerne gewählte Formulierung bei der Beurteilung politischer Initiativen, bei denen zumindest die Idee gut zu sein scheint, ist die der „Begrüßung“. Denn diese haben gleich mehrere Verbände nach der Vorstellung des Entwurfs zur Altersvorsorgereform geäußert, so z. B. der Fondsverband BVI, der den Entwurf laut einer Pressemitteilung zum Thema „begrüßt“. Hauptgeschäftsführer Thomas Richter sieht darin einen großen Wurf, der einen Paradigmenwechsel in der privaten Altersvorsorge bedeute. „Das bisherige, weltweit längst überholte Mantra, dass Altersvorsorge 100% Beitragsgarantie und eine Leibrente umfassen muss, gilt nicht mehr. Das ist revolutionär und macht die Altersvorsorge für die Sparer attraktiv, weil sie renditestärker anlegen können. Ein wichtiger Schritt sei dementsprechend die Wahlfreiheit in der Auszahlphase, mit der die Bürger „endlich Wahlfreiheit statt gesetzlichen Zwang“ hätten.
Auch der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hält sich mit seiner „Begrüßung“ nicht zurück und „begrüßt“ den Entwurf. Insbesondere unterstütze er das Ziel der Reform, die geförderte private Altersvorsorge flexibler, transparenter und renditestärker zu machen, um ihre Attraktivität insgesamt und damit ihren Verbreitungsgrad zu erhöhen. Die vom BVI gelobte Wahlfreiheit bei der Auszahlungsphase bei Garantieprodukten sieht der BVK allerdings skeptisch, da so keine Absicherung des Langlebigkeitsrisikos erfolgen muss. Aus BVK-Sicht sollte daher zwingend eine vorherige Beratung erfolgen, um sicherzustellen, dass die monatlichen Fixkosten im Alter auch dauerhaft abgesichert werden und die Verbraucher vor Grundsicherungsbedarf im hohen Alter geschützt werden.
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